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Gemeinderatsbeschluss betreffend die Bewilligung einer Videoüberwachungsanlage im Naturbad Riehen, Weilstrasse 69

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www.riehen.ch

Gemeinderatsbeschluss betreffend die Bewilligung einer

Videoüberwachungsanlage im Naturbad Riehen, Weilstrasse 69

Der Gemeinderat erlässt, gestützt auf § 1 des Videoüberwachungsreglements der Gemeinde Riehen vom 1. Februar 2011 und nach erfolgter Vorabkontrolle durch den Datenschutzbeauftragten des Kantons Basel-Stadt folgende Bewilligung zur Videoüberwachung:

1. Zweck

Zum Schutz des Naturbads und seiner Einrichtung sowie des Personals und der Badegäste gegen Einbruch, Diebstahl, Vandalismus sowie Belästigungen soll die Überwachung sensibler Bereiche durch eine Videoanlage unterstützt werden. Die Anlage soll potenzielle Täterinnen und Täter abschrecken und im Ereignisfall (Dieb- stahl, Sachbeschädigung, Ein- und Hausfriedensbruch, Belästigungen etc.) zur Auf- klärung der Sachlage beitragen.

2. Mittel und Standort

Insgesamt sind drei Standorte mit je einer Videokamera vorgesehen, wovon vorläu- fig lediglich zwei Standorte (Standorte 1 und 2) mit Kameras bestückt werden. Die eingesetzten Kameras sind weder automatisch zoom-, noch schwenkbar.

Der Standort 3 soll ggf. zu einem späteren Zeitpunkt nachgerüstet werden. Hier wird vorerst nur die Zuleitung – ohne Kamera – vorbereitet.

Kamerastandort 1: Überwachung des Haupteingangs, insbesondere des Zutrittsbereichs mit Kassenschalter

Kamerastandort 2: Überwachung des Zugangs zum Café

Kamerastandort 3: Überwachung der Garderobenzugänge (nicht in Betrieb, Installation wird lediglich vorbereitet).

Kamera 2:

Standort: Terrasse Café Kamerabereich: Zugang Café

Kamera 1:

Standort: Haupteingang

Kamerabereich: Zutrittsbereich mit Kassenschalter

Kamera 3:

Nicht in Betrieb, Installation wird lediglich vorbereitet!

Standort: Eingang Garderoben Kamerabereich: Zugang Garderoben

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Seite 2 3. Sicherheit

Die Videokameras sind mit einem Recorder verbunden, der im Werkstatt-/Lager- Raum des Betriebsgebäudes installiert wird. Der Raum ist lediglich für das Be- triebspersonal zugänglich. Der Recorder befindet sich in einem abschliessbaren Schrank.

Das Videoüberwachungssystem ist autonom und nicht in das Netzwerk der Ge- meinde Riehen eingebunden.

4. Kennzeichnung

Die Standorte mit aktiven Videokameras werden mit folgender Anschrift versehen:

„Achtung Videoüberwachung; Gemeinde Riehen“.

5. Betrieb und Auswertung

Die Videokameras sind dauernd in Betrieb. Die Videoaufzeichnungen mittels Re- corder erfolgen jeweils dann, wenn die Videoüberwachungsanlage Bewegungen feststellt.

Die Auswertung der gespeicherten Daten erfolgt nur im Ereignisfall. Im Falle eines straf- oder zivilrechtlichen Verfahrens sind die Aufzeichnungen zusammen mit der Anzeige oder der Klage an die zuständigen Behörden zu übergeben.

6. Zugriff zu den Daten

Der Zugriff zu den Daten ist passwortgeschützt und erfolgt ausschliesslich durch das dafür autorisierte Personal – namentlich durch den Hauptbademeister und des- sen Stellvertreter.

7. Löschen der Daten

Abweichend von § 6 des Videoüberwachungsreglements werden die gespeicherten Daten, sofern kein Ereignis erfolgte, gemäss den betrieblichen Anforderungen au- tomatisch nach 7 Tagen (bzw. 5 Arbeitstagen inkl. Sa. und So.) gelöscht.

8. Geltungsdauer

Der Einsatz der Videoüberwachungsanlage wird bis zum 30. April 2018 befristet.

Vor einer allfälligen Verlängerung der Bewilligung muss die Wirksamkeit der Video- überwachung geprüft und dem Datenschutzbeauftragten des Kantons Basel-Stadt zur erneuten Vorabkontrolle vorgelegt werden (§ 9 der Informations- und Daten- schutzverordnung).

9. Wirksamkeit

Dieser Beschluss wird publiziert; er wird sofort wirksam.

Riehen, 6. Mai 2014

Im Namen des Gemeinderats

Der Präsident: Der Gemeindeverwalter:

Hansjörg Wilde Andreas Schuppli

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