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Schreiben der Bezirksregierung Köln zur Abfrage der Daten (PDF)

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Academic year: 2022

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I Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Zentrale Saltgitter

Tgb.-Nr. 5

Eingang

'28. März 2016

i ferC.)

Bezirksregierung Köln

Bezirksregierung Köln, 50606 Köln

Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Herrn

Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter

9

Datum: 22. März 2018 Seite 1 von 2

Aktenzeichen:

71.04.01

Auskunft erteilt:

Abfrage der Daten für die Anwendung der Ausschlusskriterien Ihr Zeichen: SE 3- Hd, BGEA0114/16#0007/001

Ihre Anfrage vom 13.03.2018

Sehr geehrter Herr

die Abteilung 7 der Bezirksregierung Köln - Geobasis NRW - führt als die für die Landesvermessung zuständige Stelle in vielen Teilen Nord- rhein-Westfalens regelmäßig Vermessungen durch. Mit dem Ziel, das Festpunktfeld des amtlichen Raumbezugs aktuell zu halten, werden überwiegend in Gebieten mit anthropogenen Einflüssen, Höhe- und La- gevermessungen durchgeführt.

In den Bereichen des ehemaligen Steinkohleabbaus im Ruhrgebiet und im Braunkohleabbaugebiet des Rheinischen Reviers werden wiederkeh- rend (2 bis 4 Jahre) Höhenmessungen durchgeführt. Die entsprechend aktualisierten Höhenangaben der Höhenfestpunkte werden im Amtli- chen-Festpunkt-lnformationssystem (AFIS) unter www.afis.nrw.de be- reitgestellt. Im Rahmen von turnusmäßigen Wiederholungsmessungen entstehen Zeitreihen, die eine punktbezogene Betrachtung von Höhen- änderungen der letzten Jahrzehnte zulassen.

Zimmer:

Telefon: (0221 > 147- Fax:(0221) 147-

Muffendorfer Straße 19-21, 53177 Bonn

Stadtbahnlinien 16 und 63 bis Endhaltestelle

Bad Godesberg, Stadthalle

Telefonische Sprechzeiten:

mo. - do.: 8:30 - 15:00 Uhr

Besuchertag:

donnerstags: 8:30-15:00 Uhr (weitere Termine nach Verein- barung)

Landeskasse Düsseldorf:

Landesbank Hessen-Thüringen IBAN:

DE59 3005 0000 0001 6835 15 BIC: WELADEDDXXX Zahlungsavise bitte an zent- ralebuchungsstelle@

brk.nrw.de

Auf Basis dieser Messungen werden in Abstimmung mit der Bergbau- aufsicht (Abt. 6 - Bergbau und Energie - der Bezirksregierung Arns- berg) und den Bergbaubetreibern sog. Bodenbewegungsgebiete festge- legt. Dabei werden alle 8 Jahre Gebiete abgegrenzt, in denen die festgestellte Höhenänderung größer als 3 Millimeter pro Jahr ist. Die letzte Festlegung erfolgte im Jahr 2010, basierend auf Messungen der Jahre 2002 bis 2010. Die nächste Festlegung ist für die zweite Jahres-

Hauptsitz:

Zeughausstr. 2-10,50667 Köln Telefon: (0221) 147-0 Fax: (0221) 147-3185 USt-ID-Nr.: DE 812110859

poststelle@brk.nrw.de www.bezreg-koeln.nrw.de

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Bezirksregierung Köln

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hälfte 2018 vorgesehen, dann basierend auf den Messungsergebnissen der Jahre 2010 bis 2018.

Datum: 22. März 2018 Seite 2 von 2

Diese bei Geobasis NRW eingesetzten Messmethoden dienen einem anlassbezogenen Monitoring der Erdoberfläche in Verdachtsgebieten.

Daher trifft Geobasis NRW auf Basis seiner Messungen keine vorhersa- genden Aussagen, weder für einige wenige Jahre, noch für 1 Million Jahre.

Zu Ihren Fragen nach der zukünftigen Entwicklung können daher keine Aussagen gegeben werden. Umfassende Listen über alle Höhenfest- punkte mit Zeitreihen können als CSV-Datei bereitgestellt werden.

Ebenso können wir Ihnen die Begrenzungen der Bodenbewegungsge- biete (Festlegung 2010) als Grafikdatei (Shape-Format) bereitstellen.

Diese Gebietsabgrenzung möchten wir aber nicht als eine Aussage über zukünftig zu erwartende Bodenbewegungsgebiete verstanden wissen.

Für Rückfragen stehen Ihnen Herr und ich gerne zur Verfü- gung.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

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