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Befugnisse mit Details

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BLÄK | informiert

220

Bayerisches Ärzteblatt 5/2016

Nebenbestimmungen ist in diesen öffentlich im Internet zugänglichen Listen nicht aufge- führt.

Anmeldung mit Passwort

Um Ärztinnen und Ärzten die für ihre eigene Weiterbildung wichtigen Nebenbestimmungen in ihrer Gesamtheit zugänglich zu machen, hat die BLÄK im „Meine BLÄK“-Portal die Möglich- keit geschaffen, Weiterbildungsbefugnisse ab- zufragen und dabei auch die erteilten Neben- bestimmungen einzusehen.

Im „Meine BLÄK“-Portal findet sich diese Möglichkeit nach Anmeldung mit Passwort Bayerns“ im Internetauftritt der BLÄK (www.

blaek.de) unter „Weiterbildung“  „Befug- nisse“ zu finden, nach den einzelnen Fach- arzt- und Schwerpunktbezeichnungen sowie den Zusatzweiterbildungen aufgelistet und können als PDF-Dokumente geöffnet und he- runtergeladen werden. Dabei sind die Weiter- bildungsbefugnisse nach Orten alphabetisch angeordnet, mit Angabe der Weiterbildungs- stätte mit Anschrift, des Namens der Wei- terbilder sowie des Umfanges der Befugnis.

Weiter ist die Fassung der Weiterbildungsord- nung, nach der diese Befugnis erteilt wurde sowie die zugehörige Befugnisnummer aufge- führt. Bei den einzelnen Befugnissen ist an- gegeben, ob sie mit Nebenbestimmungen er- teilt worden sind. Der Inhalt und Umfang der

Befugnisse mit Details

Weiterbildungsbefugnisse mit Details im „Meine BLÄK“-Portal im Internet verfügbar.

Die Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bay- erns (WO) regelt, dass die Weiterbildung zu den Qualifikationen Facharzt, Schwerpunkt und Zusatzbezeichnung unter verantwortlicher Lei- tung befugter Ärzte erfolgt. Für die Befugnis sind unter Berücksichtigung der Anforderungen an Inhalt, Ablauf und Ziel der Weiterbildung in der jeweiligen Qualifikation die Kriterien:

»

Versorgungsauftrag (Anzahl sowie Erkran- kungs- und Verletzungsarten der Patien- ten),

»

Leistungsstatistik (Art und Anzahl der ärzt- lichen Leistungen) sowie

»

personelle und materielle Ausstattung der Weiterbildungsstätte maßgebend.

Weiterbildungsbefugnisse werden auf Antrag durch den Vorstand der Bayerischen Landes- ärztekammer (BLÄK) erteilt, wobei sie auch mit Nebenbestimmungen versehen werden können.

Die BLÄK hat ein Verzeichnis der Weiterbilder mit Angaben über den Umfang der Befugnis zu führen und dieses öffentlich zugänglich zu machen.

Die erteilten Befugnisse sind in der „Liste der weiterbildungsbefugten Ärztinnen/Ärzte gemäß Weiterbildungsordnung für die Ärzte

Abbildung 2 Abbildung 1

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informiert | BLÄK

Bayerisches Ärzteblatt 5/2016

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unter „Weiterbildung“  „Befugnisdetails“.

Nach einer einleitenden Seite (Abbildung 1), in der erläutert wird, dass Weiterbildungs- befugnisse auf der Grundlage verschiedener Fassungen der Weiterbildungsordnung bean- tragt und erteilt wurden und hierzu weitere Hinweise gegeben werden, führt der Button

„Weiter“ auf die Suchmaske, wobei hier zwei Möglichkeiten geboten werden: Zum einen die „einfache Suche“, mit der nach der je- weiligen Qualifikationsart, dem Namen des Weiterbilders und dem Ort gesucht werden kann, zum anderen die sogenannte „erwei- terte Suche“, die zusätzliche Suchkriterien zur Verfügung stellt, wie zum Beispiel die Mindestdauer der gesuchten Befugnisse, ob sie im stationären oder ambulanten Bereich erteilt wurden und sie ermöglicht weiterhin auch eine Umkreissuche um den Wohnort oder einen anderen Ort.

Abbildung 2 zeigt, dass der „fiktive Arzt“

Dr. med. Klaus D. Beck nach einem Weiter- bilder namens Mustermann sucht und dabei keine weiteren Angaben gemacht hat. Nach dem Suchergebnis (Abbildung 3) verfügt Prof.

Mustermann über drei Weiterbildungsbefug- nisse, und zwar in der Basisweiterbildung Chirurgie, in Plastischer und Ästhetischer Chirurgie sowie in der Zusatzweiterbildung Handchirurgie, erteilt nach WO 2004. Die Umfänge der Befugnisse sind jeweils ange- geben, das Suchergebnis kann auch als PDF erstellt und heruntergeladen werden, wenn das PDF-Symbol am rechten Bildschirmrand angeklickt wird.

Abbildung 4

Weitere Detailinformationen

Zu diesen Befugnissen gibt es weitere Detail- informationen, die über den entsprechenden Link rechts neben der Befugnis abrufbar sind.

Abbildung 4 zeigt die Details der Befugnis in der Basisweiterbildung Chirurgie: Der Umfang beträgt 24 Monate im stationären Bereich, somit „voll“. Nach den Bestimmungen der WO setzt sich die Basisweiterbildung Chirurgie bei 24 Monaten Mindestweiterbildungszeit aus sechs Monaten Notfallaufnahme, sechs Mo- naten Intensivmedizin und zwölf Monaten Chirurgie zusammen (Abschnitt B Nr. 7 WO).

Somit umfasst die vorliegende Weiterbildungs- befugnis von 24 Monaten also auch die Not- fallaufnahme und die Intensivmedizin, was bei

„Umfang“ aufgeführt ist. Könnte die Intensiv- medizin innerhalb dieser Weiterbildungsbefug- nis nicht vermittelt werden, würde der Umfang lediglich 18 Monate betragen und es würde der Hinweis erfolgen, dass die Intensivmedizin nicht enthalten ist.

Weiter ist angegeben, zu welchem Datum und für welche Weiterbildungsstätten die Befugnis erteilt wurde. In diesem Fall ist dies lediglich ei- ne Weiterbildungsstätte. Befugnisse können je- doch auch für mehrere Weiterbildungsstätten erteilt werden, die dann an dieser Stelle ent- sprechend aufgeführt werden. Zu dem Punkt

„Rotationen“ ist ausgeführt, dass innerhalb der 24-monatigen Weiterbildungszeit sechs Mo- nate in der Intensivmedizin unter Leitung von Herrn Prof. Mustermann und sechs Monate in

der Notfallaufnahme unter der Leitung von Frau Prof. Musterfrau abgeleistet werden müs- sen. Auf diese Rotationen beziehen sich auch die aufgeführten „sonstigen Nebenbestimmun- gen“, in denen festgelegt ist, dass sich die er- teilte Weiterbildungsbefugnis von 24 Monaten dann entsprechend verringert, wenn die jewei- ligen Rotationen nicht durchgeführt werden.

Wird also beispielsweise die sechsmonatige Weiterbildungszeit in der Intensivmedizin nicht durchgeführt, können auf der Grundlage dieser Befugnis bei Herrn Prof. Mustermann auch nur 18 Monate Weiterbildung abgeleistet werden.

Um nähere Informationen zu den Weiterbildern und Weiterbildungsstätten zu erhalten, bei de- nen die Rotationen durchgeführt werden, kann über die angegebenen Links (Details) direkt auf diejenigen Befugnisse zugegriffen werden, die den Rotationen zugrunde liegen.

Auch diese Seite kann als PDF erstellt und her- untergeladen werden.

Mit dieser Möglichkeit hat die BLÄK ein In- strument geschaffen, das für die Weiterbil- dung wichtige Daten der bestehenden Wei- terbildungsbefugnisse zugänglich macht, um damit sicherzustellen, dass Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung über diejenigen Infor- mationen zu den Weiterbildungsbefugnissen verfügen, die sie zur Planung und Durchfüh- rung ihrer Weiterbildung benötigen. Derzeit sind monatlich über 1.000 Zugriffe zu ver- zeichnen.

Thomas Schellhase (BLÄK)

Abb Abbildildungung44 Abbildung 3

Referenzen

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