• Keine Ergebnisse gefunden

Mittwoch (Nachmittag), 21. November 2018

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Mittwoch (Nachmittag), 21. November 2018"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Sitzungstitel7 2018.POM.368 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Mittwoch (Nachmittag), 21. November 2018

Polizei- und Militärdirektion

63 2018.POM.368 Kreditgeschäft GR

Wiederkehrende Beiträge für die Instandhaltung und einmalige Beiträge für die Instandset- zung aus dem Lotteriefonds an die Baudenkmäler für die Jahre 2019 bis 2022

Präsident. Wir kommen zum Traktandum 63: «Wiederkehrende Beiträge für die Instandhaltung und einmalige Beiträge für die Instandsetzung aus dem Lotteriefonds an die Baudenkmäler für die Jahre 2019 bis 2022». Dieses Kreditgeschäft wurde von der SiK vorberaten, und es untersteht dem fakul- tativen Referendum. Ich gebe der Sprecherin der SiK, Grossrätin Veglio, das Wort.

Mirjam Veglio, Zollikofen (SP), Kommissionssprecherin der SiK. Das Lotteriegesetz (LotG) schliesst eigentlich wiederkehrende Beiträge aus. Grundsätzlich werden weder Betriebs- noch Un- terhaltsbeiträge aus dem Lotteriefonds finanziert. Für Baudenkmäler wie zum Beispiel Schlösser sieht das LotG jedoch eine Ausnahme vor. Wie kam es dazu? Im Jahr 2014 trat der Kanton Bern der Genossenschaft Swisslos bei. Die Berner Lotteriegesellschaft Seeschutz, Verkehrswerbung und Arbeitsbeschaffung (SEVA) wurde aufgelöst. Ehemalige SEVA-Mitglieder der Kategorie «Histori- sche Bauten» hätten in der Folge ohne wiederkehrende Beiträge nicht überlebt, beziehungsweise höchstens als Ruine oder als Zeuge längst vergangener Zeiten, was man aber seinerzeit nicht woll- te. Deshalb wurde der Artikel 48a in das LotG aufgenommen. Bei der Einführung der wiederkehren- den Beiträge war es dem Gesetzgeber wichtig, dass der Kreis der Begünstigten klein gehalten wird.

Damit wollte man sicherstellen, dass die Summe für die einzelnen Institutionen so hoch ist, dass der Erhalt der Baudenkmäler von nationaler Bedeutung gewährleistet ist. Die Gesamtsumme für diese Beträge ist auf 15 Prozent des Reingewinns des Lotteriefonds begrenzt.

Beim vorliegenden Kredit geht es jetzt um einen jährlich wiederkehrenden Beitrag zur Instandhal- tung sowie um einen Rahmenkredit für vier Jahre zur Instandsetzung, wie zum Beispiel für Sanie- rungen oder Verbesserungen der Statik dieser Baudenkmäler. Der Kreis der Begünstigten hat sich innerhalb der vergangenen vier Jahre von seinerzeit 7 auf 18 erweitert, und die Summe für die Instandhaltung hat sich von 2 auf 4,5 Mio. Franken ein wenig mehr als verdoppelt. Der Rahmenkre- dit für die denkmalpflegerischen Instandsetzungsmassnahmen beläuft sich auf 16 Mio. Franken, dies für einen Zeitraum von vier Jahren. Diese Massnahmen erfolgen alle in Rücksprache mit der kantonalen Denkmalpflege. Ein Unterhaltskonzept soll helfen, die alten historischen Gebäude auf- rechtzuerhalten und zu pflegen. Deshalb bietet der Kanton einmalig an, für jedes Baudenkmal 50 000 Franken für die Ausarbeitung eines solchen Unterhaltskonzepts zur Verfügung zu stellen.

Vor dem Hintergrund des neuen Bundesgesetzes über Geldspiele (Geldspielgesetz, BSG), das 2021 in Kraft tritt, soll das bestehende Gesetz jetzt nicht geändert werden, auch wenn heute bereits ein gewisser Handlungsbedarf erkannt wird. Die Kommission hat die Informationen der POM zur Kenntnis genommen. Die Fragen wurden von Herrn Regierungsrat Müller und von Frau Steinegger sehr kompetent und zur Zufriedenheit der Mitglieder beantwortet.

Ich möchte noch die Kritikpunkte erwähnen, die in der Kommission aufgezeigt worden sind: einer- seits der Umfang der Gelder für die Denkmalpflege, die der Kanton Bern aus dem Lotteriefonds finanziert, anderseits die beschränkte öffentliche Zugänglichkeit einzelner Objekte und die bereits erwähnte angewachsene Grösse des begünstigten Kreises; dies als Diskrepanz zum ursprüngli- chen Willen. Die Kommission beantragt dem Rat mit 12 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, dem vor- liegenden Geschäft zuzustimmen.

Präsident. Es gibt keine Wortmeldungen. – Wünscht der Regierungsrat das Wort? – Das ist nicht der Fall. Somit kommen wir direkt zur Abstimmung über diesen Kredit. Wer diesem Kredit zustimmt, stimmt Ja, wer diesen ablehnt, stimmt Nein.

(2)

Novembersession 2018 2018.POM.368 2

Abstimmung

Der Grosse Rat beschliesst:

Annahme

Ja 144

Nein 0

Enthalten 5

Präsident. Sie haben diesem Kredit zugestimmt mit 144 Ja-, 0 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Das Kreditgeschäft untersteht dem fakultativen Finanzreferendum Abstimmung. Der Grosse

Museen sind zweifelsohne wertvolle Vermittlungsangebote und noch 2015-2018 wurde dafür eine „Museumspauschale“ gewährt, die für einen erhöhten Pflege- und Unter- haltsaufwand

Instandsetzung aus dem Lotteriefonds an die Baudenkmäler für die Jahre 2019 bis 2022. Das Kreditgeschäft untersteht dem fakultativen Finanzreferendum

Motion 158-2018 Grüne (Sancar, Bern). Aufnahme von Asylsuchenden aus den Dublin-Staaten Der

Wenn man bedenkt, dass Flüchtlingslager in Griechenland und Nordafrika aus allen Näh- ten platzen und Tausende von Verzweifelten auf der Flucht im Mittelmeer ums Leben

Der Grosse Rat des Kantons Bern. Le

Es ist aber auch für andere Einsätze zwingend nötig, dass die Polizei einen Standort in der Stadt hat, und zwar einen Standort, den sie für die Mobilisierung und all

Umstellung der kantonalen Fahrzeugflotte auf Alternativantriebe Der Regierungsrat beantragt:. Annahme und