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Angaben zum Verkehrsleiter

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Academic year: 2022

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Angaben zum Verkehrsleiter

Hält sich der Verkehrsleiter (die fachlich geeignete Person) ständig am Betriebssitz des Unternehmens auf oder nur zeitlich eingeschränkt?

Anwesende Zeiten

ja nein (bitte geben Sie die Zeiten an)

Ist der Verkehrsleiter auch noch in anderen Unternehmen tätig?

ja nein (bitte geben Sie Name und Anschrift der/des Unternehmen und den zeitlichen Umfang an)

Bezeichnung des Unternehmens Name der Firma

Straße des Hauptsitzes Hausnummer

Ort Postleitzahl

Zeitlicher Umfang der Tätigkeit

Ist gewährleistet, dass die Büroräume während der üblichen Geschäftszeiten bzw. ggfs. nach telefonischer Rücksprache mit dem Unternehmen durch Kontrollbehörden betreten werden können (beispielsweise Bundesamt für Güterverkehr, Zoll, Finanzamt, Genehmigungsbehörde)?

ja nein

Bezeichnung des Unternehmens Name der Firma

Straße des Hauptsitzes Hausnummer

Ort Postleitzahl

Zeitlicher Umfang der Tätigkeit

Bezeichnung des Unternehmens Name der Firma

Straße des Hauptsitzes Hausnummer

Ort Postleitzahl

Zeitlicher Umfang der Tätigkeit

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Zur Erläuterung

Auszüge aus dem Urteil vom VG Oldenburg, 7 A 1942/06, vom 15.07.2008 zum Beschäftigungsumfang eines Verkehrsleiters:

Der Verkehrsleiter ist als die „mit der Leitung des Gewerbebetriebs beauftragte Person“ im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung anzusehen.

Es ist eine ausreichende körperliche Präsenz des Verkehrsleiters im Betrieb notwendig, die es erlaubt, den Gang der Geschäfte wirklich zu überwachen und in der Hand zu halten. Das bedeutet, das jemand, der ein Unternehmen wirklich leiten will, in der Regel während der allgemeinen Geschäftszeiten am Betriebssitz präsent sein muss, um über die dortigen Ereignisse im Bilde zu sein und den Betriebsablauf beeinflussen zu können.

Eine Vergütung von 450,- EUR brutto pro Monat deutet stark darauf hin, dass die Tätigkeit des Verkehrsleiters vom Umfang und vom Grad der Verantwortung her nicht derjenigen eines echten Betriebsleiters entsprechen kann, denn dafür wäre sie zweifellos unterbezahlt.

Es besteht ferner Konfliktpotenzial hinsichtlich des Beschäftigungsumfangs. Sollte der Verkehrsleiter tatsächlich den Betrieb leiten, müsste dieser u.a. einem Geschäftsführer gegenüber weisungsbefugt sein. Tatsächlich dürfte dies bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis allerdings eher umgekehrt sein, so dass der Verkehrsleiter vielmehr den Weisungen eines Geschäftsführers unterliegt, womit der Verkehrsleiter de facto den Betrieb nicht im Sinne des § 3 Abs. 3 Nr. 1 Güterkraftverkehrsgesetz führt.

Ort, Datum Name in Druckbuchstaben

Ort, Datum

Unterschrift

Werden am Betriebssitz die Geschäftsbücher und sonstigen Unterlagen (Lieferscheine, Rechnungen,

Kundenkartei, Beschäftigungsnachweise des angestellten Personals, Fahrzeugpapiere, allgemeiner Schriftverkehr und Belege) geführt bzw. an welcher anderer Stelle werden diese Unterlagen geführt?

ja nein

Ort der geführten Unterlagen

Hiermit wird bestätigt, dass die vorstehenden Angaben richtig sind.

Die dem Antrag beigefügten Hinweise zum Datenschutz habe ich zur Kenntnis genommen.

Ich willige mit meiner Unterschrift ein, dass das Straßenverkehrsamt des Kreises Steinfurt meine Daten im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen speichern und verarbeiten darf.

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Hinweise zum Datenschutz

gemäß Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

1. Verantwortlicher

Kreis Steinfurt | Der Landrat

Tecklenburger Str. 10 | 48565 Steinfurt Telefon 02551 69-0

post@kreis-steinfurt.de www.kreis-steinfurt.de 2. Datenschutzbeauftragte/r

Kreis Steinfurt

Datenschutzbeauftragte/r

Tecklenburger Str. 10 | 48565 Steinfurt Telefon 02551 69-1285

datenschutz@kreis-steinfurt.de 3. Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2 – 4 | 40213 Düsseldorf Telefon 0211 38424-0 | Fax 0211 38424-10 poststelle@ldi.nrw.de

www.ldi.nrw.de

4. Zweck/e und Rechtsgrundlage/n der Verarbeitung Ihre personenbezogenen Daten werden für die Bearbeitung Ihres Antrages nach dem/der

• Straßenverkehrsgesetz (StVG)

• Straßenverkehrsordnung (StVO)

• Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

• Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) erhoben.

Sie haben in die Verarbeitung Ihrer Daten eingewilligt.

5. Datenerhebung bei anderen Stellen

Sofern weitere Daten erhoben werden müssen, wer- den diese ausschließlich zu gesetzlichen Zwecken bzw.

zur Bearbeitung Ihres Antrages erhoben.

6. Datenweitergabe an Dritte

Zur Erfüllung der Aufgaben kann es erforderlich sein, dass die Daten im Einzelfall an Dritte weitergegeben werden (z.B. Ordnungsbehörden, Bezierksregierung, Industrie- und Handelskammer).

Die Datenweitergabe erfolgt ausschließlich zu gesetz- lichen Zwecken und dient der Bearbeitung Ihres Antrages.

7. Dauer der Speicherung

Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbe- wahrungsfristen gelöscht oder vernichtet.

8. Rechte der Betroffenen

Sie haben das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art.

16 DS-GVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DS-GVO).

Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der oben genannten Aufsichtsbehörde.

9. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Sie haben in die Verarbeitung Ihrer personenbezoge- nen Daten durch eine entsprechende Erklärung ein- gewilligt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenver- arbeitung wird dadurch nicht berührt.

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