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178. Abänderung bzw. Neufestlegung der bestehenden Termine und Regelungen für die Durchführung von Aufnahmeverfahren für das Studienjahr 2020/21

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Mitteilung

Studienjahr 2019/2020 - Ausgegeben am 07.08.2020 - Nummer 178

Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

Richtlinien, Verordnungen

178 Abänderung bzw. Neufestlegung der bestehenden Termine und Regelungen für die Durchführung von Aufnahmeverfahren für das Studienjahr 2020/21

Das Rektorat der Universität Wien hat gemäß § 4 COVID-19-Hochschul-Aufnahmeverordnung (C-HAV), BGBl. II Nr. 224/2020, nach Anhörung des Vorsitzenden des Senates, der Vorsitzenden des Universitätsrates sowie der Vorsitzenden der Universitätsvertretung sowie gemäß Art. 18 Abs. 2 und Art. 81c Abs. 1 B-VG, in Ergänzung zur

„Abänderung bzw. Neufestlegung der bestehenden Termine und Regelungen für die Durchführung von Eignungs- und Aufnahmeverfahren für das Studienjahr 2020/21“, Mitteilungsblatt der Universität Wien vom 04.06.2020, 23. Stück, Nr. 102, die folgende Abänderung bzw. Neufestlegung der bestehenden Termine und Regelungen für die Durchführung von Aufnahmeverfahren für das Studienjahr 2020/21 beschlossen:

Abänderung bzw. Neufestlegung für das folgende Studium:

Bachelorstudium Psychologie

Die Dauer des schriftlichen Aufnahmetests beträgt abweichend von den „Festlegungen zu den Fristen, zum Stoff, zur Testmethode und zur Dauer der Tests für Studien mit Eignungs- oder Aufnahmeverfahren (Studienjahr 2020/21)“, Mitteilungsblatt der Universität Wien vom 27.01.2020, 8. Stück, Nr. 59, nicht 3,5 Stunden, sondern 2,5 Stunden.

Falls das Rektorat feststellt, dass der schriftliche Aufnahmetest aus Gründen, die mit Maßnahmen zur

Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in Zusammenhang stehen, nicht am 25.08.2020 durchgeführt werden kann, kann das Rektorat festlegen, dass der schriftliche Aufnahmetest ersatzweise am 15.09.2020 stattfindet.

Die Vizerektorin:

Schnabl

1 30. Stück - Ausgegeben am 07.08.2020 - Nr. 178-178

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