• Keine Ergebnisse gefunden

Mitteilungsblatt Studienjahr 2019/2020 - 30. Stück

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Mitteilungsblatt Studienjahr 2019/2020 - 30. Stück"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Mitteilungsblatt

Studienjahr 2019/2020 - Ausgegeben am 07.08.2020 - 30. Stück

Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

Richtlinien, Verordnungen

178. Abänderung bzw. Neufestlegung der bestehenden Termine und Regelungen für die Durchführung von Aufnahmeverfahren für das Studienjahr 2020/21

1 30. Stück - Ausgegeben am 07.08.2020 - Nr. 178-178

(2)

Richtlinien, Verordnungen

Nr. 178

Abänderung bzw. Neufestlegung der bestehenden Termine und Regelungen für die Durchführung von Aufnahmeverfahren für das Studienjahr 2020/21

Das Rektorat der Universität Wien hat gemäß § 4 COVID-19-Hochschul-Aufnahmeverordnung (C-HAV), BGBl. II Nr. 224/2020, nach Anhörung des Vorsitzenden des Senates, der Vorsitzenden des Universitätsrates sowie der Vorsitzenden der Universitätsvertretung sowie gemäß Art. 18 Abs. 2 und Art. 81c Abs. 1 B-VG, in Ergänzung zur

„Abänderung bzw. Neufestlegung der bestehenden Termine und Regelungen für die Durchführung von Eignungs- und Aufnahmeverfahren für das Studienjahr 2020/21“, Mitteilungsblatt der Universität Wien vom 04.06.2020, 23. Stück, Nr. 102, die folgende Abänderung bzw. Neufestlegung der bestehenden Termine und Regelungen für die Durchführung von Aufnahmeverfahren für das Studienjahr 2020/21 beschlossen:

Abänderung bzw. Neufestlegung für das folgende Studium:

Bachelorstudium Psychologie

Die Dauer des schriftlichen Aufnahmetests beträgt abweichend von den „Festlegungen zu den Fristen, zum Stoff, zur Testmethode und zur Dauer der Tests für Studien mit Eignungs- oder Aufnahmeverfahren (Studienjahr 2020/21)“, Mitteilungsblatt der Universität Wien vom 27.01.2020, 8. Stück, Nr. 59, nicht 3,5 Stunden, sondern 2,5 Stunden.

Falls das Rektorat feststellt, dass der schriftliche Aufnahmetest aus Gründen, die mit Maßnahmen zur

Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in Zusammenhang stehen, nicht am 25.08.2020 durchgeführt werden kann, kann das Rektorat festlegen, dass der schriftliche Aufnahmetest ersatzweise am 15.09.2020 stattfindet.

Die Vizerektorin:

Schnabl

Redaktion: HR.in Mag.a Elisabeth Schramm Druck und Herausgabe: Universität Wien.

Erscheinung: nach Bedarf; termingebundene Einschaltungen sind mindestens

7 Arbeitstage vor dem gewünschten Erscheinungsdatum in der Redaktion einzubringen.

2 30. Stück - Ausgegeben am 07.08.2020 - Nr. 178-178

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

(5) Studienwerber*innen haben gemäß den in der Verordnung des Rektorats der Universität Wien über die Einhebung eines Kostenbeitrags für Studien mit Aufnahme- und

(2) Studienprogrammleiter*innen sowie deren bestellte Stellvertreter*innen werden weiters ermächtigt, die in § 5 Z 1, 8 und 13 genannten Aufgaben im Rahmen des studienrechtlichen

197. Ergebnis der Wahl einer oder eines Vorsitzenden sowie einer oder eines stellvertretenden Vorsitzenden der Habilitationskommission Dr. Dott.ssa Didone Frigerio.. 198. Ergebnis

Auf der im Novem- ber 2019 veröffentlichten Liste der weltweit meistzitierten Forscher*innen finden sich acht Wissenschafter*innen der Universität Wien, da- runter drei

§ 71d UG, Mitteilungsblatt der Universität Wien vom 27.12.2018 in der Fassung Mitteilungsblatt der Universität Wien vom 08.01.2019, von der Durchführung des Aufnahmeverfahrens gemäß

Curriculum für das Masterstudium Geschichte (Version 2014), erschienen im Mitteilungsblatt der Universität Wien nach UG, 405. (geringfügigen) Änderung (erschienen im

3) In § 6 Bachelorarbeiten wird der Satz „Es wird jeweils ein Seminar Bachelorarbeit zu den Epochen der Urgeschichte und zu den Epochen der Frühgeschichte

1 Universitätsgesetz 2002 sowie alle sonstigen im Universitätsgesetz 2002 und in inneruniversitären Rechtsvorschriften (insbesondere im Organisationsplan) dem Rektorat