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Interpellation Roland Engeler-Ohnemus betreffend Hochwas-serschutz

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Sitzung des Einwohnerrats vom 24. Mai 2016.

www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.11 Nr. 14-18.647.02

Interpellation Roland Engeler-Ohnemus betreffend Hochwas- serschutz

Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation wie folgt:

Der Kanton Basel-Stadt hat eine umfassende Hochwassergefahrenkarte erarbeitet und am 3. März 2015 der Bevölkerung vorgestellt. Die vorliegenden Karten und Be- richte zeigen den Handlungsbedarf im Kanton Basel-Stadt auf, um einen zeitgemäs- sen Hochwasserschutz nach den Grundsätzen des integralen Risikomanagements zu erreichen.

Noch nicht Bestandteil der Hochwasserschutzgefahrenkarte sind Oberflächenabflüsse, obwohl diese ebenfalls ein Schadenpotenzial beinhalten. Die Richtlinien zur Abbildung des Prozesses Oberflächenabfluss in den Gefahrenkarten sind beim Bund in Erarbei- tung. Da der Oberflächenabfluss jedoch gerade im und aus dem Gebiet Dinkelberg erhebliche Ausmasse annehmen kann, wird im Rahmen der Umsetzung der Gefah- renkarte Hochwasser im Kanton Basel-Stadt die Gefährdung durch Oberflächenab- fluss dennoch schon in die Notfallplanung miteinbezogen.

Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:

1. Wie hoch schätzt der Gemeinderat das Risiko ein, dass sich solch starke Regen- fälle mit Folgeschäden in den kommenden Jahren wiederholen können?

Eine Einschätzung ist schwierig. Wissenschaftlich erwiesen ist, dass sich das Klima im Laufe der Zeit immer wieder durch natürliche Einflüsse ändert. Ebenfalls erwiesen ist, dass der belegte Klimawandel Einflüsse auf Unwetter hat, die lokal sehr unterschied- lich ausfallen können. Letztes Beispiel ist das Unwetter mit erheblichen Folgeschäden in Muttenz an Pfingsten. Dies lässt sich damit begründen, dass das Klima ein sehr labiles System ist, welches von jedem Ereignis zu jeder Zeit leicht verändert wird. All- gemein wird mit einer Zunahme von extremen Wetterereignissen gerechnet.

2. Welche Massnahmen hat der Gemeinderat bereits eingeleitet, dass etwelche Fol- geschäden aus solchen Extremniederschlägen das nächste Mal geringer ausfal- len?

Die Gemeinde hat bereits eine ganze Reihe von Massnahmen zum Hochwasser- schutz ergriffen:

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Seite 2 Nach dem Starkregenereignis im 2002 wurde bei der Hungerbachhalde unterhalb des Spielplatzes auf der Wiese ein Erdwall realisiert, welcher das Hangwasser aufnimmt.

Als weitere Massnahme wurde bei der Hungerbachhalde entlang der Siedlungsgrenze das Terrain leicht erhöht und eine Hecke gepflanzt, welche eine schlammzurückhal- tende Wirkung hat. Zudem wurde durch das Bodenfruchtbarkeitsprojekt die landwirt- schaftliche Bewirtschaftung teilweise extensiviert. Sogenannte „Hot-Spot“-Parzellen, das heisst Parzellen mit grosser Erosionsgefahr, wurden dauerbegrünt.

Nach dem Starkregenereignis im Juli 2014 wurde vom Gemeinderat die Projektsteue- rung Hochwasserschutz eingesetzt. Im Rahmen dieses Projekts wurden und werden die unterschiedlichsten Massnahmen, betrieblicher und baulicher Art, auf kommunaler und unter Einbezug der kantonalen Verwaltung geplant und umgesetzt. Dazu gehören u.a. Renaturierungen und bauliche Gerinneanpassungen beim Aubach, welche bereits im 2015 umgesetzt worden sind. Eine weitere Massnahme ist das neue Notfallkonzept und dazu gehören, subsidiär, die Notfallkästen im Steingrubenweg. Das Notfallkonzept beinhaltet Massnahmen vor, während und nach dem Hochwasserereignis. Es zeigt auf, wie im Ereignisfall vorgegangen werden soll und wie man sich im Notfall organi- siert.

Die Strasseneinlaufschächte werden jährlich und nach grösseren Regenereignissen entschlammt und gesäubert, damit sie weniger verstopfen und möglichst viel Wasser aufnehmen können.

3. Welche weiteren kurzfristigen, resp. mittelfristigen Massnahmen plant der Ge- meinderat zur Prävention von Sach- und Personenschäden in Folge von Extrem- wetterlagen?

Koordiniert mit den zurzeit laufenden Bauarbeiten am Steingrubenweg wird man Ver- besserungen bei problematischen Zufahrten und Wegzugängen zu den Liegenschaf- ten vornehmen. Bei den Strassenwassersammlern werden doppelte Einläufe einge- baut, um einen besseren Ablauf in die Kanalisation zu gewährleisten.

Oberhalb des Kehrplatzes beim Steingrubenweg ist ein Einlaufbauwerk mit Sandfang geplant, welches im Zuge der Bauarbeiten im Steingrubenweg bis Ende Jahr ausge- führt werden soll.

Durch die bauliche Anpassung der Einlaufrechen vor den Eindolungen beim Aubach, Immenbach und Bettingerbach wird das Abflussverhalten verbessert und die Möglich- keit deutlich verringert, dass es durch Geschiebematerial und weiteren Unrat zu Ver- stopfungen kommt. Die Ausführung ist im Juni/Juli 2016 geplant.

Zurzeit ist man zusammen mit dem Kanton an der Erarbeitung eines umfassenden Massnahmenkonzepts, welches das mittel- bis langfristige Ziel verfolgt, die Schäden eines Hochwasserereignisses so gering wie möglich zu halten. Bei der einen oder anderen Massnahme dürfte die Bausumme über CHF 200‘000 betragen und somit eine Kreditvorlage an den Einwohnerrat bedingen.

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Seite 3 4. Welche Schutzmassnahmen kann die betroffene Bevölkerung, resp. können die Liegenschaftsbesitzer selber ergreifen?

Nebst Bund, Kanton und Gemeinden und Gebäudeversicherungen haben auch die Privaten Aufgaben zum Schutz ihrer Liegenschaft. Sie können in den meisten Fällen bereits mit verhältnismässig geringen baulichen Massnahmen präventiv viel erreichen.

Eine erste Beratung kann von der Gemeindeverwaltung Riehen oder von der Gebäu- deversicherung in Anspruch genommen werden. Es wird empfohlen, entsprechende Planungsbüros beizuziehen, welche die Zusammenhänge der Hydraulik kennen und Vorschläge für eine optimale Kosten-/Nutzenanalyse machen können. Die Deckung von Schäden durch die Versicherung setzt voraus, dass von den Hauseigentümern geeignete Massnahmen umgesetzt werden. Andernfalls muss bei Schäden, die vo- raussehbar waren und deren Entstehung durch zumutbare Massnahmen hätten ver- hindert werden können, mit einer Ablehnung durch die Versicherung gerechnet wer- den.

Aber nicht nur bauliche Massnahmen können zum Schutz beitragen. Bereits der re- gelmässige Unterhalt von Rinnen und Einläufen auf der Liegenschaft ist elementar.

Bei Liegenschaftsbesitzern mit Anbindung an einen Bach ist zudem die Pflege des Uferbereichs entscheidend. Selbst bei kleinen Hochwasserereignissen werden häufig Unrat wie Rasenschnitt, Holz, Wellblech, Blachen u.a. mitgerissen und führen bei Engpässen wie Eindolungen zu Verstopfungen und Überschwemmungen. Die Öffent- lichkeitsarbeit in dieser Hinsicht ist eine Daueraufgabe der Gemeindeverwaltung.

Riehen, 24. Mai 2016

Gemeinderat Riehen

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