Einreichung von Rechnungen bei der UK NRW
Wichtig für die UK NRW ist, dass wir die bei uns eingereichten Rechnungen nachvollziehen können. Die Blutabnahme eines Index-Patienten zahlen wir nur, wenn klar ist, welcher verletzten Person dieser Index-Patient zuzuordnen ist.
Daher bitten wir Sie bzw. den Rechnungseinreichenden, dafür zu sorgen, dass im Betreff der Rechnung IMMER die Daten der verletzten Person (Name, Geburtsdatum, Unfalltag)
angegeben werden und darunter die Daten des Index-Patienten mit dem Hinweis „Index- Patient“ stehen (s. Muster). Daher bitten wir Sie, bzw. den Rechnungseinreichenden, dafür zu sorgen, dass der Rechnungsersteller, meistens ein Laboratorium, diese Differenzierung vornimmt.
Wenn aus Datenschutzgründen die namentliche Nennung des Index-Pat. nicht erfolgen kann (z. B. weil der Pat. der Namensübermittlung nicht zugestimmt hat), muss dennoch klar erkennbar sein, welche Blutparameter dem konkret benannten Verletzten zuzuordnen sind und welche Parameter vom jeweils zugeordneten Index-Patienten stammen. Beispielsweise könnte dies durch Nennung der Laborprobennummer (oder der Initialen des Indexpatienten) erfolgen.
Für uns sehr hilfreich ist es, wenn auch der Unfalltag in Ihrem Anschreiben oder in der eingereichten Rechnung genannt ist.