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TOP 23 - Verlauf des Pilotprojekts „Einfach Leistungen für Eltern“ (ELFE)

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In der Senatssitzung am 23. März 2021 beschlossene Fassung

Senator für Finanzen

08.03.2021

Vorlage für die Sitzung des Senats am 23.03.2021

„Verlauf des Pilotprojekts „Einfach Leistungen für Eltern“ (ELFE)“

A. Problem

Die Abgeordneten Thore Schäck, Prof. Dr. Hauke Hilz, Lencke Wischhusen und die Fraktion der FDP haben für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) die folgenden Fragen an den Senat gestellt:

Wir fragen den Senat:

1. Wie gestaltet sich der Verlauf des Projekts „Einfache Leistungen für Eltern"

(ELFE), das Anfang des Jahres in Bremen als Pilotprojekt angelaufen ist, hinsichtlich der Akzeptanz der in dem Projekt angesprochenen Eltern und in konkreten Zahlen?

2. Welchen Herausforderungen und Probleme müssen bis zu einer

deutschlandweiten Einführung von „ELFE“ im Jahr 2022 auch mit Blick auf den Datenaustausch der Bundesländer untereinander noch gelöst werden?

3. Welche Auswirkungen hätte es für Bremen, wenn die Zielsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), alle Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch digital anzubieten, nicht erfüllt werden können?

B. Lösung Zu Frage 1:

Bisher sind die Geburten von drei Neugeborenen in Bremen ohne weitere Nachweise durch die Eltern durch das Standesamt Bremen Mitte beurkundet worden. Die Rückmeldungen der Nutzer:innen und der Verwaltungsmitarbeiter:innen zu dem Prozess waren und sind sehr positiv. Im Rahmen des Projekts wurden, um einen ersten gelungenen Beweis der Machbarkeit anzutreten, Einschränkungen im Nutzerkreis

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2 vorgenommen. Diese werden nun sukzessiv abgebaut, um das Projekt einer größeren Zielgruppe zugänglich zu machen. Durch die Maßnahmen der Bundesregierung zur Erhöhung der Akzeptanz des neuen elektronischen Personalausweises und die Erweiterungen des Antrags um Kinder- und Elterngeld wird mit schnell steigenden Nutzerzahlen gerechnet.

Zu Frage 2:

Durch das Projekt ELFE und das durch Bremen mitgestaltete Digitale-Familienleistung- Gesetz wurden bisher „nur“ der Abruf von Einkommensnachweisen lediglich abhängig Beschäftigten ermöglicht. Hier arbeiten die Kolleg:innen beim Senator für Finanzen bereits an einer technischen Prüfung, wie die Ausweitung auf Selbstständige, Beamt:innen und Angehörige weiterer Einkommensgruppen gelingen kann.

Ferner wird durch das jüngst beschlossene Registermodernisierungsgesetz, auch hier sind Bremer Ideen an entscheidenden Stellen insbesondere zur Sicherstellung des Datenschutzes mit eingeflossen, ein weiterer Schub hinsichtlich des Datenaustausches zwischen Behörden nach dem Once-Only-Prinzip erwartet.

Das Projekt „ELFE“ steht hierbei synonym für eine Idee und Grundeinstellung zum dienstleistungsorientieren Verwaltungshandeln. Frau Bundesfamilienministerin Giffey hat unser Bremer Projekt als „Flaggschiff der Verwaltungsdigitalisierung“ bezeichnet.

„ELFE“ wird auch weiter Impulsgeber für die bundesweite Digitalisierung der Verwaltung über 2022 hinaus sein.

Zu Frage 3:

Die gemeinsam von Bundesinnenministerium und IT-Planungsrat getragene Digitalisierungsstrategie zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) basiert auf dem Prinzip der föderalen Arbeitsteilung. Dazu werden unter gemeinsamer Verantwortung von zuständigen Bundesministerien und insgesamt 14 federführenden Bundesländern zunächst dezentrale Lösungen für moderne Onlineservices entwickelt.

Diese können dann nach Fertigstellung durch alle anderen Behörden mit- bzw.

nachgenutzt werden. Die Freien Hansestadt Bremen entwickelt hier federführend neuen Onlinelösungen wie z.B. ELFE (Einfach Leistung für Eltern) oder UVO

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3 (Unterhaltsvorschuss). Zugleich entwickeln sich in den Projekten aber auch wichtige übergreifende technische Lösungen und Prozessverbesserungsvorschläge, die dann zu maßgeblichen Modernisierungseffekten in der öffentlichen Verwaltung führen. Selbst wenn bis Ende 2022 nicht überall die vollständige Zielsetzung des OZG erreicht werden kann leistet die Freie Hansestadt einen wichtigen Beitrag für eine moderne Verwaltung.

Sanktionen bei Überschreiten der Fristen sieht das OZG nicht vor.

C. Alternativen Keine Alternativen

D. Finanzielle und Personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung Die Beantwortung der Anfrage hat keine finanziellen und personalwirtschaftlichen Auswirkungen. Genderspezifische Auswirkungen ergeben sich ebenfalls nicht, da das Projekt explizit Eltern, also Väter und Mütter gleichermaßen adressiert.

E. Beteiligung und Abstimmung

Die Vorlage ist mit dem Magistrat der Seestadt Bremerhaven abgestimmt

F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Eine Veröffentlichung der Vorlage im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit ist nicht beabsichtigt.

Die Senatsvorlage soll nach Beschlussfassung über das zentrale elektronische Informationsregister veröffentlicht werden.

G. Beschluss

Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage des Senators für Finanzen vom

08.03.2021 der mündlichen Antwort auf die Anfrage der Abgeordneten Thore Schäck, Prof. Dr. Hauke Hilz, Lencke Wischhusen und die Fraktion der FDP in der

Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) zu.

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