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TOP 7 - Zweiter Bericht der Bremischen Landesmedienanstalt über die Erfüllung der Verpflichtung Bremens aus Artikel 11 der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

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Mitteilung des Senats

an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 1. Februar 2022

Zweiter Bericht der Bremischen Landesmedienanstalt über die Erfüllung der Verpflichtung Bremens aus Artikel 11 der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

Der Senat leitet den Zweiten Bericht der Bremischen Landesmedienanstalt über die Erfüllung der Verpflichtung Bremens aus Artikel 11 der Europäischen Charta der Re- gional- oder Minderheitensprachen vom 16. Dezember 2021 an die Bremische Bür- gerschaft (Landtag) mit der Bitte um Kenntnisnahme weiter.

Der Bericht stellt Inhalte zur niederdeutschen Sprache vor, die von den privaten Hör- funkveranstaltern sowie den privaten TV-Veranstaltern gesendet worden sind. Die Bremische Landesmedienanstalt geht davon aus, dass der Anteil der Programmin- halte in niederdeutscher Sprache in den letzten Jahren stabil geblieben sei. Dies wird von ihr begrüßt. Für die weiteren Einzelheiten des Berichts wird auf diesen verwie- sen.

Der Senat ist verpflichtet, den Bericht gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 Bremisches Landes- mediengesetz an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) weiterzuleiten.

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