• Keine Ergebnisse gefunden

Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdetenArten freilebender Tiere und Pflanzen

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdetenArten freilebender Tiere und Pflanzen"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

- Seite 1 von 1 -

Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen

ArtSchutzÜbk

Ausfertigungsdatum: 03.03.1973 Vollzitat:

"Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen vom 3.

März 1973 (BGBl. 1975 II S. 777)"

Fußnote

G v. 22.5.1975 II 773

Inkraft gem. Bek. v. 3.6.1976 II 1237 mWv 20.6.1976

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Logikrätsel Planzen & Tiere Pifige Logicals zum Training des logischen Denkens - Bestell-Nr... Logikrätsel Planzen & Tiere Pifige Logicals zum Training des

Sie bewegt sich nur sehr selten und dann ganz langsam mit einem Fußmuskel, den sie aus der Schale streckt. Die Muschel ist gut geschützt durch

Diese zwei Schwalbenschwänze ha- ben jedoch noch etwas anderes im Sinn: Sie paaren sich und sorgen gerade für Nachwuchs..

Kinder werden durch einen Teich oder einen plätschernden Bach und den darin beindlichen Tieren und Planzen auf einer emotionalen Ebene angesprochen.. Es herrscht eine

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de. - Seite 1 von

Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen

b)   Tiere fangen, halten, töten oder beunruhigen, deren Brut- oder Raststätten beschädigen oder zerstören oder deren Eier zerstören oder aus der Natur entfernen oder diese

  2.   Bezeichnung, Abkürzung und Emblem des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Anlage 4),.   3.   Emblem