• Keine Ergebnisse gefunden

betreffend Zulassungsbeschränkung Bachelorstudium Psychologie für

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2021

Aktie "betreffend Zulassungsbeschränkung Bachelorstudium Psychologie für "

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

MITTEILUNGSBLATT

KARL-FRANZENS

__________________________________________________________________

Studienjahr 2009/10

___________________________________________________________________

betreffend Zulassungsbeschränkung Bachelorstudium Psychologie für

Studienjahr

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags

Anschrift der Redaktion: Administration und Dienstleistungen, Universitätsdirektion, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. E-Mail: mitteilungsblatt@uni

MITTEILUNGSBLATT

DER

FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

www.uni-graz.at/zvwww/miblatt.html

48. SONDERNUMMER

__________________________________________________________________

Ausgegeben am 5. 7. 2010

___________________________________________________________________

Verordnung des Rektorats

betreffend Zulassungsbeschränkung Bachelorstudium Psychologie für

Studienjahre 2010/11 und 2011/12

: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz, z 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Administration und Dienstleistungen, Universitätsdirektion, Universitätsplatz 3, mitteilungsblatt@uni-graz.at

__________________________________________________________________

38.d Stück

___________________________________________________________________

betreffend Zulassungsbeschränkung zum Bachelorstudium Psychologie für die

11 und 2011/12

Universität Graz, Anschrift der Redaktion: Administration und Dienstleistungen, Universitätsdirektion, Universitätsplatz 3,

(2)

Verordnung des Rektorats

betreffend Zulassungsbeschränkung zum Bachelorstudium Psychologie für die

Studienjahre 2010/11 und 2011/12

Verordnung des Rektorats betreffend Zulassungsbeschränkung Bachelorstudium Psychologie für die Studienjahre 2010/11 und 2011/12

Beschluss vom 29. April 2010.

Das Rektorat der Karl-Franzens-Universität Graz hat gemäß § 124b in Verbindung mit § 63 des Universitätsgesetzes 2002 (UG), in der Fassung BGBl. I Nr. 134/2008, sowie des Universitätsrechts- Änderungsgesetzes 2009, BGBl. I Nr. 81/2009 folgendes Aufnahmeverfahren für das Bachelorstudium Psychologie festgelegt.

Der Beschluss des Rektorates vom 29. April 2010 ist für die Studienjahre 2010/11 und 2011/12 anzuwenden. Nach Stellungnahme des Senates wird der Beschluss dem Universitätsrat zur Genehmigung vorgelegt.

I. Grundsätzliche Überlegungen

1. Für die Anmeldung zur Zulassungsprüfung ist eine elektronische Vorerfassung notwendig, sodass die Aufnahme erst nach der (bestandenen) Prüfung durchgeführt wird.

2. Studierende, die den Studienbeitrag schon einbezahlt haben, aber nicht unter den Zugelassenen sind, bekommen den Studienbeitrag, wenn sie nicht an der KFUG bleiben wollen, zurückerstattet.

3. Das Zulassungsverfahren erfolgt nur einmal im Jahr.

4. Matura- bzw. Schulnoten werden für die Zulassungsprüfung nicht herangezogen.

5. Die Zulassungsprüfung betrifft auch die AbsolventInnen der Studienberechtigungsprüfung.

6. Erasmus- und Austauschstudierende sind von den Zulassungs- bzw.

Aufnahmeverfahren nicht betroffen.

7. Wer in Graz bereits zum Studium der Psychologie zugelassen war, ist auf jeden Fall zuzulassen.

8. Wer an einer anderen Universität bereits zum Studium der Psychologie zugelassen war, hat das Aufnahmeverfahren nicht zu durchlaufen, wenn er/sie folgende Kriterien erfüllt: Absolvierung des ersten Studienabschnittes bzw.

120 ECTS eines Psychologie-Bachelorstudiums.

9. Der Test ist so konstruiert, dass nicht AbsolventInnen bestimmter Schultypen bevorzugt werden. Es wird für Studierende die Möglichkeit geben sich über Inhalt und Form der Testfragen zumindest einen Eindruck zu verschaffen (z.

B. Literatur zur Vorbereitung, Beispielfragen) auf der Homepage www.uni- graz.at/studienzugang.

10. Die Aufnahme erfolgt entsprechend einer gereihten Liste. Sollten aufgrund des Testergebnisses mehrere Personen gleich gereiht sein, sodass keine eindeutige Auswahl möglich ist, und dadurch die Höchstzahl der zuzulassenden Studierenden überschritten wird, entscheidet das Los.

(3)

11. Falls die Anzahl der Anmeldungen die festgelegte Zahl der Studienplätze nicht übersteigt, können nur jene Bewerberinnen und Bewerber zum Studium zugelassen werden, die sich rechtzeitig zum Aufnahmeverfahren angemeldet haben.

12. Die Auswahl wird so transparent wie möglich abgewickelt.

13. Für etwaige Problemfälle wird eine eigene Schlichtungsstelle eingerichtet, die dem Rektorat Entscheidungsempfehlungen geben kann. Sie besteht aus einem Mitglied des betroffenen Studiums, einem/r Vertreter/in der ÖH sowie einem Mitglied bzw. einem/einer Vertreter/in des Rektorates.

II. Studienplätze

Die Anzahl der Studienplätze wird für die Studienjahre 2010/11 und 2011/12 mit je 230 Personen festgelegt.

III. Verfahren

Die Zulassungsprüfung erfolgt in Abstimmung mit den Universitäten Innsbruck, Salzburg und Wien gemeinsam an einem Tag in Form eines Aufnahmetestes. Diese schriftlich durchgeführte Prüfung beinhaltet Fragen über kurzfristig erlernbares Fachwissen und über Basisfähigkeiten und beinhaltet Fragen zu:

a) Studienbezogene Lernkompetenz Psychologie b) Studienbezogene Kompetenz: Englisch

c) Studienbezogene Kompetenz: Formal-Analytisches Denken

Voraussetzung für die Teilnahme am Aufnahmeverfahren ist die rechtzeitige Anmeldung zur Aufnahmeprüfung. Die Anmeldefristen werden rechtzeitig auf der Homepage der Karl-Franzens-Universität Graz bekannt gemacht. Anmeldungen nach der gesetzten Frist können nicht mehr berücksichtigt werden.

IV. Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt nach Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Mitteilungsblatt der Karl-Franzens-Universität in Kraft.

Der Vizerektor für Studium und Lehre:

Polaschek

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

ihre Initiativen und Erfolge: „Unsere Studieren- den bringen täglich Höchstleistungen – nicht nur im Studium, sondern auch in den vielen Studierendenteams.. Wir freuen uns, dass wir

Scalable Reading schließt immer Texte und ihre Surrogate ein, diese Surrogate können selbst Textcharakter haben und folglich gelesen werden, es kann sich aber auch um mehr oder

Man kann für schwarze Löcher eine Entropie und eine Temperatur

Erfolgreiche Absolvierung der im Modul vorgesehenen Lehrveranstaltungsprüfung (npi) (4 ECTS) und aller prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (pi) (10 ECTS) E2 Theorie und

Forschungsergebnisse in Relation zur Theorie bzw. Es besteht Anwesenheitspflicht. Gruppenarbeiten, Referate, aktive Teilnahme, schriftliche Tests und Hausübungen können

5.1.4 Viertes Gebot: „Arbeitgeber werden eine statistische Ausbildung

Ziel des Bachelorstudiums Psychologie ist 1) die Vermittlung von grundlegenden fachspezifischen Kompetenzen, die für einen erfolgreichen Übergang in die Berufspraxis

weil bereits ein Rechenfehler vorliegt, beschreiben Sie bitte m¨ oglichst genau das prinzipielle Vorgehen, mit dem Sie die Aufgabe angehen wollten.. Es sind keine