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SP Einführung in die VWL

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Academic year: 2021

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Prof. Dr. Gutmann

Vorlesung vom 16.11.2000

Einführung in die VWL

Faktorausstattung + Wirtschaftsordnung

bestimmen

ökonomische Entscheidungen

bewirken

ökonomisches Handeln

bringt hervor

Ergebnisse des Wirtschaftens (Ausmaß der Knappheitsminderung)

SP

potentiell = f (A, K, N, WO)

Definition: Wirtschaftsordnung ist ein institutioneller Bedingungsrahmen für das wirtschaftliche Verhalten und Handeln der Menschen und sie ist

interdependent mit anderen Bereichen einer gesellschaftlichen Gesamtordnung

SP = Sozialprodukt WO = Wirtschaftsordnung

(2)

Die Fakten und Probleme des Entscheidens und Handelns im arbeitsteiligen

Wirtschaftsprozess (in der Absicht, Knappheit zu mindern) werden in verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen zum Gegenstand der Analyse:

- in der Rechtswissenschaft, - in der Politikwissenschaft, - in der Soziologie,

- in den Wirtschaftswissenschaften im weiteren Sinne,

dazu zählen:

! die Wirtschaftsgeschichte,

! die Wirtschaftspsychologie,

! die Wirtschaftsgeographie,

! die Wirtschaftspädagogik und

! die Wirtschaftswissenschaft im engeren Sinne,

(3)

Wirtschaftstheorie

Ordnungs- theorie

Prozess- theorie

Aufgaben: Wirtschaftliche Erscheinungen erklären

(= Institutionenökonomik)

Mikro- ökonomik

Makro- ökonomik

z.B.

- Wettbew erbstheorie - Geldordnungstheorie - Theorie der öf fentl.

Finanzordnung - Property - Rights - Theorie

- Transaktions- kostentheorie - Principal - A gent - Theorie

etc.

z.B.

- Haushaltstheorie - Unternehmenstheorie - Preistheorie

- Theorie der Steuer- w irkungen etc.

z.B.

- Beschäf tigungstheorie - Konjunkturtheorie - Wachstumstheorie - Aussenw irtschaftstheorie - Theorie der Staatseinnahmen und - ausgaben

- Theorie der Einkommens- verteilung

etc.

(4)

Betriebswirtschaftslehre

Funktionale BWL - Bereiche Institutionelle (sektorale) BWL - Bereiche

z.B.

- BWL der Finanzierung - BWL der Organisation - BWL des Marketing

- BWL des Rechnungsw esens - BWL der Wirtschaf tsprüf ung - BWL des Steuerw esens etc.

z.B.

- BWL des Industriebetriebs - BWL des Handelsbetriebs - BWL des Bankbetriebs

- BWL des V ersicherungsbetriebs - BWL des Krankenhausbetriebs etc.

(5)

Theoretische Wirtschaftspolitik

Ordnungspolitik Prozesspolitik

z.B.

- Wettbew erbspolitik - Geldordnungspolitik - Eigentumspolitik - Politik der öf fentl.

Finanzordnung

Aufgabe: Instrumente entw ickeln, die geeignet sind, bestimmte Ziele zu erreichen (= Entscheidungsprognosen ) sow ie Nebenw ir- kungen des Instrumenteeinsatzes sichtbar zu machen

(= Informationsprognosen )

Aufgabe: Suche nach geeigneten Instrumenten zur Gestaltung der

Wirtschaftsordnung Allgemeine

Wirtschafts- politik

Spezielle Wirtschafts- politik

Aufgabe: Zusammenhänge zw ischen Zielen, Instru- menten und Trägern der Wirtschaftspolitik zu analysieren, w obei keine sektoralen oder regionalen Gesichtspunkte beachtet w erden müssen.

Aufgabe: Zusammenhänge zw ischen Zielen, Instru- menten und Trägern der Wirtschaftspolitik zu analysieren, w obei sektorale oder regionale Gesichtspunkte besonders berücksichtigt w erden müssen.

(= sektorale und regionale Wirtschaftspolitik )

z.B.

- Politik zur Stabilisierung des Geldw erts - Konjunkturpolitik - A ussenw irtschaf tspolitik - Finanzpolitik

- V erteilungspolitik

z.B.

- Handw erkspolitik - Industriepolitik (Energie; Werften) - A grarpolitik - Politik zur regionalen Wirtschaftsförderung

(6)

Formen der Planung

Planung der einzel-

wirtschaftlichen Programme

zentral

dezentral

Planung des Betriebsablaufs dezentral

Planung durch Ordnungspolitik Staat (als Träger

von Wirtschaftspolitik)

(7)

Fragestellungen der Ordnungstheorie / Institutionenökonomik

Prämissen:

Die Menschen orientieren ihr Handeln an ihren Präferenzen unter Beachtung bestehender Beschränkungen, denen ihr Handeln unterliegt. Solche Beschränkungen ergeben sich u. a. aus der Knappheit und aus den bestehenden Ordnungstatbeständen (z.B. bestehende Rechtsregeln, Regeln aus der kulturellen Tradition)

Die Menschen bewerten ihre Handlungsmöglichkeiten anhand von Nutzen – Kosten – Überlegungen und sie entscheiden sich dann für jene Handlungsmöglichkeit, die ihnen den höchsten Nutzen zu versprechen scheint (= Rationalverhalten)

Traditionelle Ordnungstheorie Neue Institutionenökonomik

Gegebene Ordnung (= bestehende Institutionen)

Gegebene Ordnung (= bestehende Institutionen) Wie diese Institutionen entstehen,

wird nicht untersucht.

beeinflusst

Verhalten

bewirkt

Ergebnisse des Wirtschaftens (mit einer bestimmten Art und einem bestimmten Umfang der Lösung von Basisproblemen)

Dabei werden Transaktionskosten

beeinflusst

Verhalten

bewirkt

Versuche zur Minimierung der Transaktionskosten Änderung bestehender Ordnungsformen

bewirkt

Transaktionskosten:

(8)

Traditionelle Ordnungstheorie

(= institutioneller Bedingungsrahmen für das gesellschaftliche Zusammenleben)

Politisch - rechtliche Ordnung

Wirtschafts- ordnung

Sozio - kulturelle Ordnung

Setzt sich aus Elementar- formen zusammen

- Form der Planung - Form des Eigentums - Form der Preisbildung - Form der Geldentstehung - Form der Zielsetzung - Form der Willensbildung

Rechtliche und politische Regeln Kulturelle Regeln

(9)

Formen des Eigentums

(Nach A rt der Zuordnung von Sachen zu Personen)

Privateigentum (nach Art der Einfluß- nahme auf die Sache)

Kollektiveigentum (nach dem Grad der

Kollektivierung)

Direktes indi- viduelles Eigentum

Miteigentum kollektives

Gruppen- eigentum

Öffentliches Eigentum

z.B.

- Grundstücke - Gebäude - Werkzeuge

z.B.

- Aktien

- Genossenschafts- anteile

z.B.

- sozialistische Genossenschaften (LPG, PGH) - ASV - Eigentum

Staatseigentum Eigentum von Anstalten

des öffentl. Rechts

z.B. früher - Bundespost - Bundesbahn - VEB, VEG

z.B.

- Rundfunkanstalten - Universitäten

Wichtige Fragen:

- Wer hat die Verfügungsrechte (Einsatz, Verkauf, Vererbung etc.) - Wer hat das Nutzungsrecht (Gewinnberechtigung)

- Gibt es Einwirkungsmöglichkeiten von Dritten (Staat, Private)?

(10)

Eigentumsrechte (property – rights)

Der Begriff des Eigentums umfasst ein Bündel von Einzelrechten:

1) Recht zum Gebrauch des Gegenstandes (usus) 2) Recht auf Abänderung des Gegenstandes (abusus)

3) Recht, die Einzelrechte (einzeln oder vollständig) auf einen anderen zu übertragen (gegen Entgelt oder unentgeltlich) (successiomis)

4) Recht auf Aneignung des Ergebnisses, das aus Gebrauch, Abänderung oder Übertragung des Gegenstandes entsteht (usus fructus)

Aus Erfahrung weiß man:

Die volkswirtschaftlich optimale Verteilung (Spezifikation) der einzelnen Eigentumsrechte ist Werden hier als Verfügungsrechte bezeichnet

Wird hier als Nutzungsrecht bezeichnet

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