Die Landtagswahl in Düsseldorf am 15. Mai 2022
Herzlich Willkommen
zur Schulung der Briefwahlvorstände
https://wahlhelfer.duesseldorf.de/
o Interaktive Lernplattform
Machen Sie sich mit den Unterlagen vertraut
o Offene Fragen können sie mit dem Amt für Statistik und Wahlen klären:
(0211) 89 – 93177 (Hotline Personaleinsatz)
o Rechtsgrundlagen
(in den jeweils gültigen Fassungen)• Landeswahlgesetz - LWG
• Landeswahlordnung – LWO
• Wahlstatistikgesetz – WStatG
• Corona-Schutzverordnung - CoronaSchVO
o Schulungsvideos
(von 2017 – Hinweise zur Nummerierung in der Niederschrift können abweichen)Plötzliche Erkrankung
SOFORT beim Amt für Statistik und Wahlen melden unter:
(0211) 89 - 93177
4
Ausstattung
o Verzeichnis der für ungültig erklärten Wahlscheine (Negativverzeichnis)
o Vordrucke Wahlniederschrift und Schnellmeldung o Relevante Gesetze und Verordnungen
o Wahlurne
o Verschlussmaterial für die Wahlurne
o Verpackungs- und Siegelmaterial zum Verpacken der Wahlunterlagen
o Büromaterialtüte
o Empfehlung zum Tragen einer medizinischen Maske im Briefwahlraum
o Sicherheitsabstand von 1,5 Metern
Bereitgestellt werden:
o Medizinische Masken o Einmalhandschuhe
o Wipes zur Desinfektion von Oberflächen o Desinfektionsmittel
o Corona-Schnelltests für den Briefwahlvorstand, die vor Beginn der Tätigkeiten im Briefwahlraum genutzt werden sollten
Besonderheiten aufgrund von Corona
Wahltag - Sonntag, 15. Mai 2022
o Unterrichtung des Briefwahlvorstands über die anstehenden Aufgaben
o Kontrolle der Anwesenheit
o Bestellung der (stellvertretenden) Schriftführung aus den eingesetzten Beisitzer*innen
o Personelle Mindestbesetzung beachten
o Bei Bedarf Anforderung fehlender Beisitzer*innen beim Amt für Statistik und Wahlen: (0211) 89 – 93177 oder vor Ort bei der Betreuungsgruppe
o Eröffnung der Wahlhandlung durch Verpflichtung der Mitglieder des Briefwahlvorstands (unparteiische
Wahrnehmung des Amtes, Verschwiegenheit, Wahlgeheimnis) (Niederschrift 2.1)
o Zusammentritt des Briefwahlvorstands um 14 Uhr
Messehalle 6 - über Arenastraße (Endhaltestelle U78)
oder Europaplatz (Parkplatz P2) erreichbar
Allgemeines:
o Wahlzeit: 8-18 Uhr
o Die Organisation der Abläufe im Briefwahlraum obliegt ausschließlich dem Briefwahlvorstand
o Öffentliche Wahlhandlung und Ergebnisermittlung o Jede Person hat Zutritt zum Briefwahlraum
o Ruhe und Ordnung; Verweis aus dem Briefwahlraum bei Störung möglich
o Wahrung Wahlgeheimnis
o Verbot jeglicher Beeinflussung durch Wort, Ton, Schrift oder Bild (das beinhaltet auch Kugelschreiber, Sticker des
Wahlvorstands) sowie jede Unterschriftensammlung o Stimmzettel haben eine abgeschnittene Ecke, damit
Stimmzettelschablonen für Blinde- und Sehbehinderte angelegt werden können
Störung durch Wahlbeobachter
Vorbereitung der Auszählung während der Wahlzeit bis 18 Uhr
o Vorbereitung der Wahlurne (Niederschrift 2.2)
o Feststellung des ordnungsgemäßen leeren Zustands o Zählung der roten Wahlbriefe (Niederschrift 2.3)
o Bei mehreren Briefwahlbezirken getrennte Bearbeitung/
Zählung/ Niederschrift
o Abgabe falsch sortierter Wahlbriefe an Betreuungsgruppe o Feststellung über den Erhalt der Liste der für ungültig erklärten
Wahlscheine (Negativverzeichnis – Niederschrift 2.3)
o Nachträglich überbrachte Wahlbriefe in Niederschrift 2.5 vermerken und wie die anderen roten Wahlbriefe behandeln
o Niederschriften vorbereiten, Siegel, Umschläge, Kartons beschriften
Vorbereitung der Auszählung während der Wahlzeit bis 18 Uhr
Prüfung der Wahlbriefe (Niederschrift 2.4 und 2.6)
o Öffnung der roten Wahlbriefe nacheinander durch ein bestimmtes Mitglied des Briefwahlvorstands
o Wahlschein und blauen Stimmzettelumschlag entnehmen o Prüfung des Wahlscheins
o Anhand der Liste der ungültigen Wahlscheine (Negativverzeichnis) durch Schriftführung
o Vorschriften der Stimmabgabe beachten (siehe auch Zurückweisungsgründe)
o Sonstige Bedenken
o Gültige Stimmabgabe (= Briefwähler*innen): Gültigen Wahlschein (nach Briefwahlbezirken getrennt) sammeln und ungeöffneten blauen Stimmzettelumschlag in die verschlossene Urne werfen
o Bedenkliche Wahlbriefe (komplett) zur späteren Beschlussfassung aussondern
Wahlschein nicht auf der
Negativliste?
Wahlschein
Martha Muster Musterfeld 5 40000 Düsseldorf Muster
5190 23 5102
41 5190 23 5102 356 19.01.1976
Zurückweisungsgründe
o Im Wahlbrief befindet sich kein oder kein gültiger Wahlschein o Im Wahlbrief befindet sich kein oder kein amtlicher
Stimmzettelumschlag
o Beide Umschläge (Wahlbrief- und Stimmzettelumschlag) sind nicht verschlossen
o Der Wahlbriefumschlag enthält mehrere Stimmzettelumschläge, es sind aber nicht gleich viele gültige Wahlscheine enthalten
o Unterschrift der Wählerin / des Wählers oder der Hilfsperson fehlt auf dem Wahlschein
o Es ist ein Stimmzettelumschlag benutzt worden, der offensichtlich in einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den Übrigen
abweicht oder einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthält
o Der rote Wahlbrief ist nicht rechtzeitig (bis 18 Uhr) eingegangen
Die Einsender*innen zurückgewiesener Wahlbriefe werden nicht als Wähler*innen und auch nicht als ungültige Stimmen gezählt!
Beschlussfassung über ausgesonderte Wahlbriefe
Vorbereitung der Auszählung während der Wahlzeit bis 18 Uhr
o Ungültige Stimmabgabe oder Bedenken: Beschluss über Zulassung oder Zurückweisung von roten Wahlbriefen
o Zurückweisung: Wahlbrief mit Inhalt wieder verschließen, fortlaufend nummerieren, mit Zurückweisungsgrund
versehen und der Niederschrift als Anlage separat beifügen o Hinweis: Auch die nach Beschluss zugelassenen
Wahlscheine und Wahlbriefumschläge (keine Stimmzettel) müssen entsprechend als Anlage der Niederschrift beigefügt werden
Nach 18 Uhr: Erklärung des Schlusses der
Briefwahlhandlung durch die/den Briefwahlvorsteher*in,
wenn alle roten Wahlbriefe geöffnet sind und sich alle
Stimmzettelumschläge in der Wahlurne befinden.
Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
Unverzüglich nach dem Ende der Wahlhandlung erfolgt die Ermittlung des Briefwahlergebnisses
o Gezählt wird ausschließlich durch alle Mitglieder des Briefwahlvorstands
o Öffnung der Wahlurne: Entnahme und Zählung der ungeöffneten blauen Stimmzettelumschläge durch die Beisitzer*innen (Niederschrift 3.2.a) und Abschnitt 4 Buchstabe B/B1 (= Briefwähler*innen))
o Zählung der gültigen Wahlscheine (Niederschrift 3.2.b) durch die Schriftführung. Ergibt sich - auch bei erneuter Zählung - keine Übereinstimmung zwischen gültigen Wahlscheinen und
Stimmzettelumschlägen, so gilt die Zahl der Stimmzettelumschläge als Zahl der Briefwähler*innen (Erläuterung in der Niederschrift 3.2.
erforderlich)
Auszählung
Anzahl der
Stimmzettelumschläge in der Urne
(Niederschrift 3.2.a)) Anzahl der =
Briefwähler*innen (Niederschrift 4 B/B1)
Anzahl der gültigen = Wahlscheine
(Niederschrift 3.2.b))
Stimmzettel-Muster
für die Landtagswahl im Wahlkreis 4X Düsseldorf X am 15. Mai 2022
Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
Öffnung der blauen Stimmzettelumschläge durch die Beisitzer*innen (Niederschrift 3.4)
o Entnahme der Stimmzettel und Sortierung auf Stapel A bis D o Leere blaue Umschläge, in denen sich kein Stimmzettel befand,
sammeln; sie werden bei der Auszählung dem Stimmzettel-Stapel C hinzugezählt (Niederschrift 3.4.1 c))
o Blaue Umschläge mit mehreren Stimmzetteln (Niederschrift 3.4.1 d)) und
o Blaue Umschläge, die Anlass zu Bedenken geben (Niederschrift 3.4.1 e)), sammeln. Sie werden bei der Auszählung dem
Stimmzettel-Stapel D hinzugefügt; über Stapel D muss Beschluss gefasst werden
Öffnen der Stimmzettelumschläge und Sortieren der Stimmzettel
Gültige Stimmen
o Der Wählerwille ist eindeutig erkennbar
o Mehrere Kreuze bei einer/einem Bewerber*in
o Berichtigungen beim Kreuz hinter einer/einem Bewerber*in o 2 Stimmzettel in einem Umschlag mit gleicher
Kennzeichnung gelten als 1 Stimme (getrennt zu bewerten nach Erst– und Zweitstimme); auch gültig, wenn ein
Stimmzettel davon gar nicht gekennzeichnet ist o Nur die Kennzeichnung für die Wahlstatistik wurde
abgetrennt
Zweitstimme separat bewerten)
o Der Wille der Wählerin/des Wählers ist nicht eindeutig zu erkennen;
Kennzeichnung lässt nicht zweifelsfrei erkennen, welche*r
Bewerber*in gemeint ist; mehrere Bewerber*innen angekreuzt o Keine Kennzeichnung oder „?“
o Stark beschädigter oder zerrissener Stimmzettel (Teilstück) o Kommentare/Unterschrift auf dem Stimmzettel (zusätzliche
Willensäußerung/Vorbehalte, Beleidigung, Belobigung), Rückseite gekennzeichnet
o Falscher Landtagswahlkreis (nur Erststimme ungültig, Zweitstimme gültig)
o 2 Stimmzettel mit unterschiedlichen oder teils leeren Kennzeichnungen in einem Umschlag
o Wahlbrief fälschlicherweise nicht zurückgewiesen
Auszählen der Stimmen / der einzelnen Stapel und Eintragung in das Vorschreibblatt
Stapel D - Stimmen, über die der komplette Wahlvorstand beschließen muss
Ermittlung des Gesamtergebnisses und Prüfung
Übertrag von Vorschreibblatt in Niederschrift und von Niederschrift in Schnellmeldung
Niederschrift
Alle erforderlichen Punkte der Niederschrift sorgfältig ausfüllen
o Punkt 4 Briefwahlergebnis
o Übertrag der Zahl von 3.2 a) der Niederschrift nach B/B1 (Briefwähler*innen)
o B/B1 (Briefwähler*innen) = C (ungültige Stimmen) + D (gültige Stimmen) bei den Erststimmen
o B/B1 (Briefwähler*innen) = E (ungültige Stimmen) + F (gültige Stimmen) bei den Zweitstimmen
o Kontrolle D1+D2+… = D o Kontrolle F1+F2+… = F
o Feststellung und mündliche Bekanntgabe des Briefwahlergebnisses (Niederschrift 3.6)
Schnellmeldung (Niederschrift 5.3)
o Telefonische Meldung unverzüglich nach Abschluss der Auszählung an Aufnahmebereich
o Rufnummer auf der Schnellmeldung
o Solange versuchen, bis Verbindung zustande kommt
o 4-stellige Nummer des Briefwahlbezirks und Passwort der Schnellmeldung
o Ergebnisse in der Reihenfolge der Zeilen der Bewerber*innen/
Parteien durchgeben
o Keine Stimme = „Null“ durchgeben
o Hörer erst auflegen, wenn Angaben wiederholt wurden
o Bei geringen Differenzen „Vorläufiges Ergebnis“ melden und nach Klärung/ erneuter Zählung „Berichtigtes Ergebnis“ melden
o Fragen klären: Betreuungsgruppe vor Ort
Niederschrift (5.6) von allen Mitgliedern des
Briefwahlvorstands unterschreiben lassen
Abgabe der Schnellmeldung
Abschluss der Niederschrift und Unterzeichnung durch den Briefwahlvorstand