• Keine Ergebnisse gefunden

2022 Landtagswahl Die Landtagswahl in Düsseldorf am 15. Mai 2022

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "2022 Landtagswahl Die Landtagswahl in Düsseldorf am 15. Mai 2022"

Copied!
31
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Die Landtagswahl in Düsseldorf am 15. Mai 2022

Herzlich Willkommen

zur Schulung der Briefwahlvorstände

(2)

https://wahlhelfer.duesseldorf.de/

o Interaktive Lernplattform

Machen Sie sich mit den Unterlagen vertraut

o Offene Fragen können sie mit dem Amt für Statistik und Wahlen klären:

(0211) 89 – 93177 (Hotline Personaleinsatz)

o Rechtsgrundlagen

(in den jeweils gültigen Fassungen)

• Landeswahlgesetz - LWG

• Landeswahlordnung – LWO

• Wahlstatistikgesetz – WStatG

• Corona-Schutzverordnung - CoronaSchVO

o Schulungsvideos

(von 2017 – Hinweise zur Nummerierung in der Niederschrift können abweichen)

(3)

Plötzliche Erkrankung

SOFORT beim Amt für Statistik und Wahlen melden unter:

(0211) 89 - 93177

(4)

4

Ausstattung

o Verzeichnis der für ungültig erklärten Wahlscheine (Negativverzeichnis)

o Vordrucke Wahlniederschrift und Schnellmeldung o Relevante Gesetze und Verordnungen

o Wahlurne

o Verschlussmaterial für die Wahlurne

o Verpackungs- und Siegelmaterial zum Verpacken der Wahlunterlagen

o Büromaterialtüte

(5)

o Empfehlung zum Tragen einer medizinischen Maske im Briefwahlraum

o Sicherheitsabstand von 1,5 Metern

Bereitgestellt werden:

o Medizinische Masken o Einmalhandschuhe

o Wipes zur Desinfektion von Oberflächen o Desinfektionsmittel

o Corona-Schnelltests für den Briefwahlvorstand, die vor Beginn der Tätigkeiten im Briefwahlraum genutzt werden sollten

Besonderheiten aufgrund von Corona

(6)

Wahltag - Sonntag, 15. Mai 2022

o Unterrichtung des Briefwahlvorstands über die anstehenden Aufgaben

o Kontrolle der Anwesenheit

o Bestellung der (stellvertretenden) Schriftführung aus den eingesetzten Beisitzer*innen

o Personelle Mindestbesetzung beachten

o Bei Bedarf Anforderung fehlender Beisitzer*innen beim Amt für Statistik und Wahlen: (0211) 89 – 93177 oder vor Ort bei der Betreuungsgruppe

o Eröffnung der Wahlhandlung durch Verpflichtung der Mitglieder des Briefwahlvorstands (unparteiische

Wahrnehmung des Amtes, Verschwiegenheit, Wahlgeheimnis) (Niederschrift 2.1)

o Zusammentritt des Briefwahlvorstands um 14 Uhr

Messehalle 6 - über Arenastraße (Endhaltestelle U78)

oder Europaplatz (Parkplatz P2) erreichbar

(7)

Allgemeines:

o Wahlzeit: 8-18 Uhr

o Die Organisation der Abläufe im Briefwahlraum obliegt ausschließlich dem Briefwahlvorstand

o Öffentliche Wahlhandlung und Ergebnisermittlung o Jede Person hat Zutritt zum Briefwahlraum

o Ruhe und Ordnung; Verweis aus dem Briefwahlraum bei Störung möglich

o Wahrung Wahlgeheimnis

o Verbot jeglicher Beeinflussung durch Wort, Ton, Schrift oder Bild (das beinhaltet auch Kugelschreiber, Sticker des

Wahlvorstands) sowie jede Unterschriftensammlung o Stimmzettel haben eine abgeschnittene Ecke, damit

Stimmzettelschablonen für Blinde- und Sehbehinderte angelegt werden können

(8)

Störung durch Wahlbeobachter

(9)

Vorbereitung der Auszählung während der Wahlzeit bis 18 Uhr

o Vorbereitung der Wahlurne (Niederschrift 2.2)

o Feststellung des ordnungsgemäßen leeren Zustands o Zählung der roten Wahlbriefe (Niederschrift 2.3)

o Bei mehreren Briefwahlbezirken getrennte Bearbeitung/

Zählung/ Niederschrift

o Abgabe falsch sortierter Wahlbriefe an Betreuungsgruppe o Feststellung über den Erhalt der Liste der für ungültig erklärten

Wahlscheine (Negativverzeichnis – Niederschrift 2.3)

o Nachträglich überbrachte Wahlbriefe in Niederschrift 2.5 vermerken und wie die anderen roten Wahlbriefe behandeln

o Niederschriften vorbereiten, Siegel, Umschläge, Kartons beschriften

(10)

Vorbereitung der Auszählung während der Wahlzeit bis 18 Uhr

Prüfung der Wahlbriefe (Niederschrift 2.4 und 2.6)

o Öffnung der roten Wahlbriefe nacheinander durch ein bestimmtes Mitglied des Briefwahlvorstands

o Wahlschein und blauen Stimmzettelumschlag entnehmen o Prüfung des Wahlscheins

o Anhand der Liste der ungültigen Wahlscheine (Negativverzeichnis) durch Schriftführung

o Vorschriften der Stimmabgabe beachten (siehe auch Zurückweisungsgründe)

o Sonstige Bedenken

o Gültige Stimmabgabe (= Briefwähler*innen): Gültigen Wahlschein (nach Briefwahlbezirken getrennt) sammeln und ungeöffneten blauen Stimmzettelumschlag in die verschlossene Urne werfen

o Bedenkliche Wahlbriefe (komplett) zur späteren Beschlussfassung aussondern

(11)

Wahlschein nicht auf der

Negativliste?

Wahlschein

Martha Muster Musterfeld 5 40000 Düsseldorf Muster

5190 23 5102

41 5190 23 5102 356 19.01.1976

(12)

Zurückweisungsgründe

o Im Wahlbrief befindet sich kein oder kein gültiger Wahlschein o Im Wahlbrief befindet sich kein oder kein amtlicher

Stimmzettelumschlag

o Beide Umschläge (Wahlbrief- und Stimmzettelumschlag) sind nicht verschlossen

o Der Wahlbriefumschlag enthält mehrere Stimmzettelumschläge, es sind aber nicht gleich viele gültige Wahlscheine enthalten

o Unterschrift der Wählerin / des Wählers oder der Hilfsperson fehlt auf dem Wahlschein

o Es ist ein Stimmzettelumschlag benutzt worden, der offensichtlich in einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den Übrigen

abweicht oder einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthält

o Der rote Wahlbrief ist nicht rechtzeitig (bis 18 Uhr) eingegangen

Die Einsender*innen zurückgewiesener Wahlbriefe werden nicht als Wähler*innen und auch nicht als ungültige Stimmen gezählt!

(13)

Beschlussfassung über ausgesonderte Wahlbriefe

(14)

Vorbereitung der Auszählung während der Wahlzeit bis 18 Uhr

o Ungültige Stimmabgabe oder Bedenken: Beschluss über Zulassung oder Zurückweisung von roten Wahlbriefen

o Zurückweisung: Wahlbrief mit Inhalt wieder verschließen, fortlaufend nummerieren, mit Zurückweisungsgrund

versehen und der Niederschrift als Anlage separat beifügen o Hinweis: Auch die nach Beschluss zugelassenen

Wahlscheine und Wahlbriefumschläge (keine Stimmzettel) müssen entsprechend als Anlage der Niederschrift beigefügt werden

Nach 18 Uhr: Erklärung des Schlusses der

Briefwahlhandlung durch die/den Briefwahlvorsteher*in,

wenn alle roten Wahlbriefe geöffnet sind und sich alle

Stimmzettelumschläge in der Wahlurne befinden.

(15)

Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses

Unverzüglich nach dem Ende der Wahlhandlung erfolgt die Ermittlung des Briefwahlergebnisses

o Gezählt wird ausschließlich durch alle Mitglieder des Briefwahlvorstands

o Öffnung der Wahlurne: Entnahme und Zählung der ungeöffneten blauen Stimmzettelumschläge durch die Beisitzer*innen (Niederschrift 3.2.a) und Abschnitt 4 Buchstabe B/B1 (= Briefwähler*innen))

o Zählung der gültigen Wahlscheine (Niederschrift 3.2.b) durch die Schriftführung. Ergibt sich - auch bei erneuter Zählung - keine Übereinstimmung zwischen gültigen Wahlscheinen und

Stimmzettelumschlägen, so gilt die Zahl der Stimmzettelumschläge als Zahl der Briefwähler*innen (Erläuterung in der Niederschrift 3.2.

erforderlich)

(16)

Auszählung

Anzahl der

Stimmzettelumschläge in der Urne

(Niederschrift 3.2.a)) Anzahl der =

Briefwähler*innen (Niederschrift 4 B/B1)

Anzahl der gültigen = Wahlscheine

(Niederschrift 3.2.b))

Stimmzettel-Muster

für die Landtagswahl im Wahlkreis 4X Düsseldorf X am 15. Mai 2022

(17)

Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses

Öffnung der blauen Stimmzettelumschläge durch die Beisitzer*innen (Niederschrift 3.4)

o Entnahme der Stimmzettel und Sortierung auf Stapel A bis D o Leere blaue Umschläge, in denen sich kein Stimmzettel befand,

sammeln; sie werden bei der Auszählung dem Stimmzettel-Stapel C hinzugezählt (Niederschrift 3.4.1 c))

o Blaue Umschläge mit mehreren Stimmzetteln (Niederschrift 3.4.1 d)) und

o Blaue Umschläge, die Anlass zu Bedenken geben (Niederschrift 3.4.1 e)), sammeln. Sie werden bei der Auszählung dem

Stimmzettel-Stapel D hinzugefügt; über Stapel D muss Beschluss gefasst werden

(18)

Öffnen der Stimmzettelumschläge und Sortieren der Stimmzettel

(19)

Gültige Stimmen

o Der Wählerwille ist eindeutig erkennbar

o Mehrere Kreuze bei einer/einem Bewerber*in

o Berichtigungen beim Kreuz hinter einer/einem Bewerber*in o 2 Stimmzettel in einem Umschlag mit gleicher

Kennzeichnung gelten als 1 Stimme (getrennt zu bewerten nach Erst– und Zweitstimme); auch gültig, wenn ein

Stimmzettel davon gar nicht gekennzeichnet ist o Nur die Kennzeichnung für die Wahlstatistik wurde

abgetrennt

(20)

Zweitstimme separat bewerten)

o Der Wille der Wählerin/des Wählers ist nicht eindeutig zu erkennen;

Kennzeichnung lässt nicht zweifelsfrei erkennen, welche*r

Bewerber*in gemeint ist; mehrere Bewerber*innen angekreuzt o Keine Kennzeichnung oder „?“

o Stark beschädigter oder zerrissener Stimmzettel (Teilstück) o Kommentare/Unterschrift auf dem Stimmzettel (zusätzliche

Willensäußerung/Vorbehalte, Beleidigung, Belobigung), Rückseite gekennzeichnet

o Falscher Landtagswahlkreis (nur Erststimme ungültig, Zweitstimme gültig)

o 2 Stimmzettel mit unterschiedlichen oder teils leeren Kennzeichnungen in einem Umschlag

o Wahlbrief fälschlicherweise nicht zurückgewiesen

(21)

Auszählen der Stimmen / der einzelnen Stapel und Eintragung in das Vorschreibblatt

(22)

Stapel D - Stimmen, über die der komplette Wahlvorstand beschließen muss

(23)

Ermittlung des Gesamtergebnisses und Prüfung

(24)

Übertrag von Vorschreibblatt in Niederschrift und von Niederschrift in Schnellmeldung

(25)

Niederschrift

Alle erforderlichen Punkte der Niederschrift sorgfältig ausfüllen

o Punkt 4 Briefwahlergebnis

o Übertrag der Zahl von 3.2 a) der Niederschrift nach B/B1 (Briefwähler*innen)

o B/B1 (Briefwähler*innen) = C (ungültige Stimmen) + D (gültige Stimmen) bei den Erststimmen

o B/B1 (Briefwähler*innen) = E (ungültige Stimmen) + F (gültige Stimmen) bei den Zweitstimmen

o Kontrolle D1+D2+… = D o Kontrolle F1+F2+… = F

o Feststellung und mündliche Bekanntgabe des Briefwahlergebnisses (Niederschrift 3.6)

(26)

Schnellmeldung (Niederschrift 5.3)

o Telefonische Meldung unverzüglich nach Abschluss der Auszählung an Aufnahmebereich

o Rufnummer auf der Schnellmeldung

o Solange versuchen, bis Verbindung zustande kommt

o 4-stellige Nummer des Briefwahlbezirks und Passwort der Schnellmeldung

o Ergebnisse in der Reihenfolge der Zeilen der Bewerber*innen/

Parteien durchgeben

o Keine Stimme = „Null“ durchgeben

o Hörer erst auflegen, wenn Angaben wiederholt wurden

o Bei geringen Differenzen „Vorläufiges Ergebnis“ melden und nach Klärung/ erneuter Zählung „Berichtigtes Ergebnis“ melden

o Fragen klären: Betreuungsgruppe vor Ort

Niederschrift (5.6) von allen Mitgliedern des

Briefwahlvorstands unterschreiben lassen

(27)

Abgabe der Schnellmeldung

(28)

Abschluss der Niederschrift und Unterzeichnung durch den Briefwahlvorstand

(29)

Verpacken der Unterlagen in den Koffer

o Braune Umschläge ohne roten Diagonalstreifen

o Gültige Stimmzettel nach Bewerber*innen/Parteien (Erststimme) geordnet jeweils in einen Umschlag

o Ungekennzeichnete Stimmzettel und blaue Umschläge ohne Stimmzettel in einen Umschlag (Stapel „C“)

o Zurückgewiesene rote Wahlbriefe in entsprechenden Umschlag

o Andere Unterlagen in die entsprechenden Umschläge o Umschläge ohne roten Diagonalstreifen versiegeln und

unbedingt die Briefwahlbezirksnummer auftragen o Diese Umschläge in den Karton packen, versiegeln und

Briefwahlbezirksnummer auf allen Seiten auftragen

(30)

Nicht in den Koffer oder Karton gehören

o In einem gesonderten großen Umschlag o Umschläge mit rotem Diagonalstreifen

o Stapel „D“: Bedenkliche Stimmzettel mit Beschlussfassung

o Zurückgewiesene rote Wahlbriefe

o Nach Beschlussfassung zugelassene leere rote Wahlbriefumschläge und Wahlscheine

o Diese Umschläge nicht versiegeln

o Ausgefüllte von allen unterschriebene Niederschrift o Schnellmeldung

o Von allen unterschriebene Anwesenheitsliste o Corona-Tasche

o Mülltüten/ Urnen

(31)

Koffer sofort an der Rückgabetheke in der Messehalle abgeben.

GESCHAFFT!

Vielen Dank

für Ihren Einsatz als Mitglied eines

Briefwahlvorstands

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Auf Grund der Infektionslage können wir die Anmeldung der neuen Konfirmanden nicht wie geplant am 16. März abends durchführen. Stattdessen bitten wir darum, bis zu die- sem Termin

DEUTSCHE VOLKSUNION Freie Demokratische Partei NEUES FORUM. Feministische Partei DIE FRAUEN BÜNDNIS 90 /

Gemeinsam für die Sicherung der wohnortnahen Versorgung: Bundesgesundheitsminister Her- mann Gröhe, Kammerpräsidentin Gabriele Regina Overwiening und Landesgesundheitsministerin

13 01 Grundschule Erik-Nölting - Aula Richard-Dehmel-Str.. Blankenstein. 15 01 Grundschule Alt-Blankenstein Vidumestr.

- für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richtern auf Probe aus dem Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf -.

Berufsqualifizierende verbindliche Standards, wie Sachkundekurse, müssen ebenfalls unter Einbeziehung der Berufsverbände erarbeitet und gesetzlich festgeschrieben

Diese soll durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erlassen werden und bedarf einer Zustimmung durch den Bundesrat.. Die vom BMJV eingerichtete

Gewinnziel für 2021 erreicht trotz hohen Anstiegs der Großschadenbelastungen Dividendenvorschlag von 4,50 EUR Basisdividende + 1,25 EUR Sonderdividende. Werte