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Academic year: 2022

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Evaluierung Lehrlingsbonus

Inanspruchnahme und Wirkungsabschätzung ibw-Forschungsbericht Nr. 205, Wien 2021 Helmut Dornmayr

ISBN 978-3-903310-76-6

Medieninhaber und Herausgeber ibw

Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft ibw Austria - Research & Development in VET (Geschäftsführer: Mag. Thomas Mayr)

Rainergasse 38 I 1050 Wien +43 1 545 16 71-0

www.ibw.at

ZVR-Nr.: 863473670

Foto (Titelseite)

Quelle: ©auremar – Fotolia.com

Diese Studie wurde durchgeführt im Auftrag des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschafts- standort.

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Inhalt

1 Einleitung ... 4

2 Die Umsetzung/Abwicklung des Lehrlingsbonus ... 6

3 Inanspruchnahme/Ausschöpfungsgrad ... 8

4 Wirkungsabschätzung ... 16

4.1 Wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Rahmenbedingungen ... 16

4.2 Internationaler Vergleich ... 20

4.3 Neu begonnene Lehrverhältnisse 2020 ... 22

4.4 Zugänge an offenen Lehrstellen und Veränderungen am Lehrstellenmarkt ... 24

5 Schlussfolgerungen ... 27

6 Anhang ... 28

(4)

1 Einleitung

Unter dem Eindruck der massiven ökonomischen Auswirkungen der Corona-Krise sowie Befürchtun- gen/Prognosen betreffend einen massiven Rückgang der Lehrlingszahlen wurde in Österreich der sog.

„Lehrlingsbonus“ eingeführt, welcher ab dem 01.07.2020 zur Verfügung stand und zur Vermeidung/Ver- ringerung eines coronabedingten Lehrstellenrückgangs jene Unternehmen mit bis zu 3.000 Euro pro neuer Lehrstelle unterstützte, die zwischen 16. März und 31. Oktober 2020 neue Lehrlinge eingestellt haben. Erstmals in größerem Stil öffentlich angekündigt/lanciert wurde diese neue Art der Lehrstellen- förderung in einer Pressemeldung des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort vom 2.Juni 2020:

Lehrlings-Paket: 2.000 Euro Lehrlings-Bonus für Unternehmen

Die Corona-Krise hat massive Auswirkungen auf die ╤sterreichische Wirtschaft. Das gilt auch f◦ r den Bereich der Lehr- lingsausbildung. Eine Studie zeigt die verheerenden Folgen: 10.000 Lehrstellenplćtze stehen auf dem Spiel (Studie von z.l.╤. – zukunft.lehre.╤sterreich.). Besonders betroffen sind dabei die Sparten Handel (ca. 3.500 m╤gliche Lehr- stellen), Gewerbe und Handwerk (ca. 3.000), Tourismus und Freizeitwirtschaft (knapp 2.000) sowie Industrie (knapp 1.000). In der Krise 2008/ 2009 gab es einen Einbruch von 20 Prozent der Lehranfänger. Ein deutlicherer Rückgang ist auch heuer nicht auszuschließen und bewegt sich nach Schätzungen zwischen bis 20 Prozent oder sogar 30 Prozent.

Die Lehrlingsausbildung ist einer der stärksten Standortvorteile des heimischen Bildungssystems. Rund 108.000 Lehr- linge werden derzeit in Österreich in knapp 200 Lehrberufen ausgebildet. Pro Lehrjahr fangen ca. 31.000 Lehrlinge neu an (über 95 Prozent davon im September).

Um dem entgegenzuwirken schnürt die Bundesregierung ein Lehrlingspaket, das jene Unternehmen mit 2.000 Euro unterstützt, die während der Corona-Krise Lehrlinge eingestellt haben und die dieses Jahr (bis 31. Oktober) noch Lehr- linge einstellen werden. Der Bonus von 2.000 Euro pro betrieblichen Lehrling für den Lehrbetrieb fördert die Schaffung von " echten" Lehrstellen. Er wird in zwei Tranchen ausgezahlt: 1.000 Euro bei Start der Lehre, 1.000 Euro bei Behalten nach Probezeit (etwa drei Monate).

Die wichtigsten Eckpunkte:

Mit dem Bonus in Höhe von 2.000 Euro gefördert wird:

• jedes neue, betriebliche Lehrverhältnis mit Abschluss des Lehrvertragszwischen 16. März 2020 und 31. Oktober 2020.

Das heißt, es wird auch rückwirkend gezahlt.

• Übernahme eines Lehrlings im ersten Lehrjahr aus der ÜBA (Überbetriebliche Lehrausbildung) in ein Unternehmen bis inklusive 31. März 2021.

Auszahlungsmodus:

• Tranche 1: 1.000 Euro nach Eintragung des Lehrvertrags bei der Lehrlingsstelle (Hängt vom Unternehmen ab, typi- scherweise passiert das im Juli-September)

• Tranche 2: 1.000 Euro nach Absolvierung gesetzlicher Probezeit (drei Monate)

• Wenn das Lehrverhältnis in der Probezeit gelöst wird, ist Tranche 1 zurückzuzahlen, um Missbrauch vorzubeugen.

Antrag:

• Ab 01.07.2020 steht die Förderung zeitgleich mit der Anmeldung des neuen Lehrvertrags zur Verfügung. Selbstver- ständlich bekommen aber auch bereits übermittelte Lehrverträge (seit 16.03.2020) den Bonus.

• Antrag bei den Förderreferaten der Lehrlingsstellen/elektronisch über "Lehre online Service"

Kontakt

Presseabteilung: presseabteilung@bmdw.gv.at

(5)

Ausbildungsbetriebe erhalten für neu aufgenommene Lehranfänger 2.000,- Euro Lehrlingsbonus.

Kleinst- und Kleinunternehmer erhalten einen Zusatzbonus von bis zu 1.000,- Euro. Entscheidendes Kriterium ist das Datum des Abschlusses des Lehrvertrages. Die Unterschrift auf dem Lehrvertrag muss zwischen dem 16. März und dem 31. Oktober 2020 erfolgt sein, für Lehrlinge, die aus einer überbetrieb- lichen Ausbildung übernommen werden, geht die Frist bis zum 31. März 2021. Als Lehranfänger gelten alle neu aufgenommenen Lehrlinge im ersten Lehrjahr und alle neu aufgenommenen Lehrlinge mit An- rechnungen aus Schulzeiten oder einer überbetrieblichen Lehrausbildung unabhängig vom Lehrjahr.

Der Lehrlingsbonus wird über die Lehrlingsstellen an den Wirtschaftskammern der Bundesländer abge- wickelt. Ausbildungsbetriebe erhalten ein Mail mit dem Antrag, den sie einmal für alle förderbaren Lehr- linge stellen können. Der Antrag kann auch über www.lehre-foerdern.at abgerufen werden. Die Lehr- lingsstellen überprüfen dann alle in Frage kommenden Lehrverträge und überweisen den Bonus an die Lehrbetriebe (Quelle: WKO).

Die rechtliche Basis zur Einführung des Lehrlingsbonus bildet die Richtline des BMDW vom 12.8.2020 (siehe Anhang). Darin wird als Ziel und Zweck der Maßnahme explizit angeführt: „Förderung der Auf- nahme von Lehrlingen zu Beginn des Ausbildungsjahres 2020/2021 zur Unterstützung von Lehrbetrie- ben, um dem zu erwartenden Rückgang bei betrieblich ausgebildeten Lehrlingen aufgrund der COVID- 19 Krise entgegenzuwirken und die Lehrstellenreduktion möglichst gering zu halten.“ Die ebenfalls in der Richtlinie enthaltene Definition der Maßnahme „Lehrlingsbonus“ könnte allerdings über die reine Schaffung zusätzlicher Lehrstellen hinausgehend interpretiert werden: „Der Lehrlingsbonus wird als nicht rückzahlbarer pauschaler Zuschuss als Unterstützungsleistung zur Abdeckung der mit der Ausbil- dung von Lehrlingen verbundenen zusätzlichen betrieblichen Ausgaben (darunter sind insbesondere die Aufwendungen für Lehrlingseinkommen, für Ausbilderinnen und Ausbilder sowie die ausbildungs- bezogene betriebliche Infrastruktur zu verstehen) zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen aufgrund der Corona-Krise gewährt. Der Lehrlingsbonus ergänzt somit die laufenden Beihilfen und Angebote der betrieblichen Lehrstellenförderung gemäß § 19c Berufsausbildungsgesetz, insbesondere die Basisförderung für Lehrbetriebe.“ Auch die rückwirkende Inanspruchnahmemöglichkeit ab dem 16.3.2020 deutet darauf hin, dass mit der Förderung auch (wenngleich vielleicht nicht explizit formu- lierte) Ziele verbunden waren, die über die unmittelbare Schaffung von zusätzlichen Lehrstellen hinaus- gingen.

Ziel der hier vorliegenden Studie ist jedenfalls eine Evaluierung des Lehrlingsbonus hinsichtlich Inan- spruchnahme (Ausschöpfungsgrad) und Wirkungsabschätzung, wobei hier vor allem die Frage der Schaffung bzw. des Angebots zusätzlicher Lehrstellen im Mittelpunkt steht. Allfällige andere explizit oder implizit vorhandene Ziele (z.B. allgemeine Lehrstellen- oder Lehrbetriebsförderung, Bewusstseinsschaf- fung für den gesellschaftlichen „Wert“ der Lehrlingsausbildung, etc.) würden sich einer quantitativen Bewertung noch stärker entziehen.

Zu beachten ist dabei, dass der Lehrlingsbonus ein Förderinstrument ist, das grundsätzlich für (nahezu) alle im Förderzeitraum begonnenen Lehrverhältnisse vorgesehen ist. Für eine Evaluierung eines derar- tigen allgemeinen Förderinstruments sind daher spezifische Kriterien zu entwickeln und zu definieren.

Mitnahmeeffekte sind etwa bei einem derartigen allgemeinen Förderinstrument per se inkludiert und von vornherein unvermeidbar, d.h. deren (unmögliche) Vermeidung kann daher auch kein Kriterium für die Beurteilung einer erfolgreichen Umsetzung sein.

(6)

2 Die Umsetzung/Abwicklung des Lehrlingsbonus

Wer ist förderbar?

Eine Förderung kann nur erfolgen für Lehrberechtigte gem. § 2 BAG sowie § 2 Abs. 1 LFBAG. Ausgenommen davon sind die Gebietskörperschaften und politische Parteien.1 Nicht gefördert werden selbstständige Ausbildungseinrichtungen gem. §§ 29, 30, 30 b, 8 c BAG, Träger gem. JASG, § 15 a LFBAG udgl.

Wie wird gefördert?

Es gibt einen Bonus von 2.000 Euro pro Lehranfänger. Im Förderantrag kann gewählt werden zwischen einem Einmalbe- trag von 2.000 Euro oder zwei Tranchen zu je 1.000 Euro. Im Anschluss an die komplette Auszahlung der 2.000 Euro erhal- ten die entsprechend förderfähigen Kleinst-/Kleinunternehmer nochmals 1.000 oder 500 Euro ausbezahlt.

Hinweis:

Beihilfen oder sonstige Förderungen von Gebietskörperschaften oder sonstiger Rechtsträger für denselben Förderzweck als COVID-19-bedingte Maßnahme müssen auf den auszuzahlenden Betrag angerechnet werden. Das heißt, eine – auch nachträgliche – Förderung für die Neuaufnahme eines Lehrlings von Dritter Seite führt zu einer Reduktion des Lehrlings- bonus sowie Kleinst-/Kleinunternehmerbonus und damit zur Verpflichtung zur Rückzahlung im Ausmaß der Reduktion.

Falls das zutrifft nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Lehrlingsstelle auf.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

• Neuer Lehranfänger mit Abschluss des Lehrvertrages zwischen 16.3. und 31.10.2020 und Beginn der Lehrzeit zwi- schen 16.3. und 31.12.2020.

Lehranfänger sind auch Personen mit Anrechnungen aus Vorlehrverträgen unter einem Jahr oder auch längeren schulische Anrechnungen.

• Der Lehrling ist in beliebigem Lehrjahr aus einer ÜBA (Überbetrieblichen Lehrausbildung) in ein betriebliches Lehr- verhältnis übernommen worden und der Lehrvertrag wurde zwischen 16.3.2020 und 31.3.2021 abgeschlossen.

• Es ist das Lehrverhältnis nicht während der gesetzlichen Probezeit aufgelöst worden.

• Für den Zusatzbonus von 1.000 Euro muss der Antragsteller zum Stichtag 1. Juli 2020 bis zu 9,99 Beschäftigte gehabt haben.

• Für den Zusatzbonus von 500 Euro muss der Antragsteller zum Stichtag 1. Juli 2020 zwischen 10 und 49,99 Beschäf- tigte gehabt haben.

Wie ermittle ich die Anzahl der Beschäftigten meines Unternehmens?

Kriterium für die Bestimmung der Betriebsgröße ist die Beschäftigtenzahl zum 1. Juli 2020. Die Beschäftigten werden nach Vollzeitäquivalenten (Arbeitsverträge desselben Dienstgebers; Konzerngesellschaften mit über 50% Beteiligung sind zusammenzurechnen) wie folgt ermittelt:

• Mitzuzählen sind:

Arbeiter, Angestellte, Leiharbeitskräfte (Leasing), freie Dienstnehmer, Mitarbeitende Eigentümer bzw. Teilhaber, Per- sonen in Altersteilzeit im Ausmaß der Beschäftigung; bei geblockter Altersteilzeit ist der Durchschnitt über die ge- samte Dauer zu verwenden.

• Nicht mitzuzählen sind:

Lehrlinge und karenzierte Beschäftigte wie

Mutterschutz, Elternkarenz, Zivildienst, Wehrdienst, Bildungskarenz oder sonstige frei vereinbarte Karenz.

1 Gebietskörperschaften und politische Parteien sind demnach von einer Förderung mittels Lehrlingsbonus ausge- schlossen.

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Berechnungsbeispiel Mitarbeiterzählung:

Kollektivvertragliche Normalarbeitszeit 38,5 Stunden, 7 Vollzeitbeschäftigte, 1 Leihpersonal, 3 Lehrlinge, 3 Teilzeitbe- schäftigte zu 25, 20, und 15 Stunden, 1 Beschäftigter zum Stichtag im Wehrdienst, 1 geschäftsführender Gesellschafter in Vollzeit.

Ergebnis Beschäftigte in Vollzeitäquivalenten: 10,56 = 7 VZ + 1 Lp + 0 LL + (0,65+0,52+0,39) TZ + 0 WD + 1 GF.

Berechnungsbeispiel Konzernzusammengehörigkeit:

Wer beantragt die Förderung bis wann?

• Ein Förderantrag ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person einzubringen. Auf Grundlage dieses Antrages werden alle in Frage kommenden Lehrverträge seitens der Lehrlingsstellen überprüft und der Bonus jeweils überwiesen. Es muss nicht je Lehrling ein Antrag gestellt werden.

• Der Antrag muss spätestens drei Monate ab Erfüllung der Fördervoraussetzungen – das heißt ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der dreimonatigen Probezeit - bei der Lehrlingsstelle eingelangt sein. Für Lehrverhältnisse, deren Probezeit vor dem 1. Juli 2020 endeten, beginnt die Frist mit 1. Juli.

• Ein Kleinst- oder Kleinunternehmer, der zum Start des Zusatzbonus im Oktober 2020 schon einen Antrag eingebracht hat, muss einen Zusatzantrag stellen.

Wege der Antragstellung

• Stellen Sie Ihren Antrag elektronisch und sicher über das Lehre.Fördern-Online-Service (LOS).

• Weitere sichere Antragstellung:

E-Mail mit einer Verschlüsselung ab dem Standard TLS 1.2 oder höher (Transport Layer Security) mit einem unver- schlüsselten gescannten Anhang (= ausgefülltes Antragsformular) an die am Antrag angegebene Mail-Adresse.

• Senden Sie ein Fax an die auf dem Antrag angegebene Faxnummer, auch per e-Fax.

• Übermittlung eines korrekt und vollständig ausgefüllten Formulars per Post (ausreichend frankiert).

Quelle: WKO

(8)

3 Inanspruchnahme/Ausschöpfungsgrad

Einen zentralen Gegenstand der vorliegenden Evaluierung des österreichischen Lehrlingsbonus bildet die Analyse der Inanspruchnahme dieses Förderinstruments, das ja grundsätzlich für alle zwischen 16.

März und 31. Oktober 2020 neu begründeten Lehrverhältnisse (Datum des Lehrvertragsabschlusses) vorgesehen ist, sofern es sich um neu aufgenommenen Lehrlinge im ersten Lehrjahr oder um Lehrlinge mit Anrechnungen aus Schulzeiten oder aus einer überbetrieblichen Lehrausbildung handelt und sofern das Lehrverhältnis nicht in der Probezeit gelöst wurde. Ausgenommen sind lediglich Lehrverhältnisse bei Gebietskörperschaften, politischen Parteien und in selbstständigen Ausbildungseinrichtungen.

Als Basis (Grundgesamtheit) der in Abschnitt 3 folgenden Auswertungen (Quelle: WKO Inhouse GmbH) dienen alle (nicht während der Probezeit gelösten2) Lehrverhältnisse im 1.Lehrjahr und Förderdaten zum Datenstichtag 4.3.2021, bei denen der Abschluss des Lehrvertrags zwischen 16.3. und 31.10.20203 und der Beginn der Lehrzeit zwischen 16.3. und 31.12.2020 erfolgte (N=25.143).

Insgesamt wurde für 84,1% der im Zeitraum zwischen 16.3. und 31.10.2020 neu abgeschlossenen (und nicht während der Probezeit gelösten) Lehrverhältnisse im 1.Lehrjahr eine Förderung mittels „Lehr- lingsbonus“ gewährt (vgl. Grafik 3-1). Für 1,8% der Lehrverhältnisse im 1.Lehrjahr wurde zwar ein Förderantrag gestellt, aber abgelehnt. Die Ursachen für Ablehnungen dürften in Details zu Lehrver- tragsänderungen und Lehrjahrzuordnungen begründet liegen, die anhand der vorliegenden Datenbasis nicht im Einzelfall eruiert werden können.

Für 14,1% der im Zeitraum zwischen 16.3. und 31.10.2020 neu abgeschlossenen (und nicht während der Probezeit gelösten) Lehrverhältnisse im 1.Lehrjahr wurde kein Antrag auf eine Förderung mittels

„Lehrlingsbonus“ gestellt (vgl. Grafik 3-1). Zu einem Teil hängt dies damit zusammen, dass selbststän- dige Ausbildungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und politische Parteien von vornherein von der Förderung mittels Lehrlingsbonus ausgenommen wurden. ÜBA und Gebietskörperschaften heraus- gerechnet hat dieser Anteil 9,0% betragen (vgl. Grafik 3-3), d.h. zu einem nicht unerheblichen Teil wurde auch bei anspruchsberechtigten Betrieben auf einen Förderantrag verzichtet. Auffallend wenn- gleich nicht überraschend ist der Zusammenhang zur Lehrbetriebsgröße bzw. zur Zahl der Lehrlinge im Unternehmen (vgl. Grafik 3-4). Es lässt sich vermuten, dass Kleinbetriebe mit wenig Lehrlingen über weniger Ressourcen zur Wahrnehmung von Fördermöglichkeiten verfügen und größere Betriebe vor allem auch davon profitieren, dass Förderanträge zentral für alle Betriebseinheiten erledigt werden kön- nen. Denn der wichtigste Grund für den höheren Anteil von geförderten Lehrverhältnissen in Großbe- trieben dürfte sein, dass in größeren Betrieben von einem einzigen Förderantrag eine viel größere Zahl von Lehrverhältnissen umfasst wird.

Die weitere Auswertung der Inanspruchnahme erfolgt im Folgenden nach verschiedenen Merkmalen (des Lehrbetriebs), wie Sparte, Fachgruppe, Lehrberufsgruppe, Lehrbetriebsgröße (Zahl der Lehrlinge) und Bundesland. Dabei wird untersucht, wie hoch der Anteil jener (nicht während der Probezeit gelös- ten) Lehrverhältnisse im 1.Lehrjahr ist, für welche der Lehrlingsbonus tatsächlich beantragt und schließ- lich auch in Anspruch genommen wurde.

Der Anteil geförderter neuer Lehrverhältnisse im 1.Lehrjahr lässt nach Sparten betrachtet (vgl. Grafik 3-1) erhebliche Unterschiede erkennen, die sicherlich auch in Zusammenhang mit der nach Sparten stark divergierenden Betriebsgröße (vgl. Grafik 3-4) zu sehen sind. In Sparten mit großbetrieblichen Strukturen ist der Anteil mittels Lehrlingsbonus geförderter neuer Lehrverhältnisse im 1.Lehrjahr beson- ders hoch (Transport & Verkehr: 97,0%, Bank & Versicherung: 94,2%, Industrie: 93,1%). Auffallend ist

2 Der Umstand, dass das Lehrverhältnis nicht während der gesetzlichen Probezeit aufgelöst worden ist, stellt eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung dar.

3 Nur für Lehrlinge, welche aus einer ÜBA (Überbetrieblichen Lehrausbildung) übernommen werden, wird der Lehr- lingsbonus auch noch für Lehrvertragsabschlüsse bis 31.3.2021 gewährt.

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vor allem der relativ hohe Anteil an Lehrverhältnissen im 1.Lehrjahr, für welche kein Förderantrag ge- stellt wurde, in der Sparte „Tourismus & Freizeitwirtschaft“ (16,5%). Hier war auch der Anteil an Lehr- verhältnissen im 1.Lehrjahr, für welche der Förderantrag abgelehnt wurde, überdurchschnittlich hoch (3,2%).

Der hohe Anteil an Nicht-Anträgen unter den sonstigen Lehrberechtigten4 resultiert (nur zu einem Teil) daraus, dass darin auch die Gebietskörperschaften enthalten sind, welche gemäß Richtlinie von der Förderung ausgeschlossen sind. Zu einem Teil auch daraus, dass in den freien Berufen generell seltener Anträge zum Lehrlingsbonus gestellt wurden. Dies belegt auch die Auswertung des Anteils geförderter neuer Lehrverhältnisse im 1.Lehrjahr nach Fachgruppen (vgl. Grafik 3-2). Diese Auswer- tung zeigt, dass vor allem freie Berufe (z.B. Ärzte) sowie Tourismus- und Freizeitbetriebe (FV Gastro- nomie, FV Freizeit- und Sportbetriebe, FV Hotellerie) den Lehrlingsbonus seltener beantragten.

4 Zur Gruppe der „Sonstigen Lehrberechtigten“ werden Betriebe, welche nicht der Wirtschaftskammer angehören (etwa die öffentliche Verwaltung, Apotheken, Rechtsanwaltskanzleien etc.), gezählt.

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Grafik 3-1 Anteil geförderter neuer Lehrverhältnisse im 1.Lehrjahr nach Sparten (Prozentwerte; 2020)

Quelle: WKO Inhouse GmbH (Datenstichtag: 4.3.2021) + ibw-Berechnungen

Datenbasis: Alle (nicht während der Probezeit gelösten) Lehrverhältnisse im 1.Lehrjahr, bei denen der Abschluss des Lehrvertrags zwischen 16.3. und 31.10.2020 und der Beginn der Lehrzeit zwischen 16.3. und 31.12.2020 erfolgte (N=25.143).

*Anmerkungen: Selbstständige Ausbildungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und politische Parteien sind von der Förderung mittels Lehrlingsbonus ausgenommen.

Zur Gruppe der „Sonstigen Lehrberechtigten“ werden Betriebe, welche nicht der Wirtschaftskammer angehören (etwa die öffentliche Verwaltung, Apotheken, Rechtsanwaltskanzleien etc.), gezählt.

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Transport & Verkehr

Bank & Versicherung

Industrie

Handel

Gewerbe & Handwerk

Information & Consulting

GESAMT

Tourismus & Freizeitwirtschaft

Sonstige Lehrberechtigte

Überbetriebliche Lehrausbildung

Lehrlingsbonus Ablehnung Kein Antrag

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Grafik 3-2 Anteil geförderter neuer Lehrverhältnisse im 1.Lehrjahr nach Fachgruppen (Prozentwerte; 2020; nur Fachgruppen mit mehr als 40 Lehrverhältnissen)

Quelle: WKO Inhouse GmbH (Datenstichtag: 4.3.2021) + ibw-Berechnungen. Datenbasis siehe Grafik 3-1.

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FV Bergwerke und Stahl Elektrizitätsversorgungsunternehmen FV Schienenbahnen FV NE-Metallindustrie BG Papier- und Spielwarenhandel FV Glasindustrie BG Agrarhandel FV Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen FV Sparkassen FV Raiffeisenbanken FV Spedition und Logistik FV Chemische Industrie FV Elektro- und Elektronikindustrie BG Arzneimittel/Drogerie/Parfümerie/Chemikalien/Farbenhandel FV Fahrzeugindustrie FV Holzindustrie BI Kunststoffverarbeiter FV Stein- und keramische Industrie FV Bauindustrie FV Papierindustrie BG Lebensmittelhandel Sozialversicherungsträger BG Baustoff-, Eisen-, Hartwaren- und Holzhandel BI Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker BI Metalltechniker BI Mechatroniker BI Rauchfangkehrer und Bestatter FV Werbung und Marktkommunikation Universitäten und (Fach)Hochschulen FV Versicherungsunternehmen BI Friseure BG Foto-, Optik- und Medizinproduktehandel BG des Handels mit Mode und Freizeitartikeln FV Nahrungs- u.Genussmittelindustrie (Lebensmittelindustrie) BI Fahrzeugtechnik BI Gesundheitsberufe FV Metalltechnische Industrie BI Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure BI Tischler und Holzgestalter FV Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechn.

FV Versicherungsmakler und Berater in Vers.angelegenheiten BI Holzbau BI Bau BG Maschinen- und Technologiehandel Vereine Sonstige BI Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker BI Chemische Gewerbe u.Denkmal-,Fassaden- u.Gebäudereiniger BG Versand-, Internet- und allgemeinen Handel Krankenhäuser BI Maler und Tapezierer BG Elektro- und Einrichtungsfachhandel BG Fahrzeughandel BI Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker BI Lebensmittelgewerbe BI Gärtner und Floristen Apotheker Ziviltechniker/Architekten BI Bauhilfsgewerbe BI Dachdecker, Glaser und Spengler FV Hotellerie FV Freizeit- und Sportbetriebe FV Gastronomie Ärzte Gebietskörperschaften Länder Gebietskörperschaften Bund Gebietskörperschaften Gemeinde/Gemeindeverbände

§30b-Überbetriebliche Lehrausbildung AMS

§ 8b BAG Ausbildungseinrichtungen (Integrative Berufsausbildung)

§ 30 BAG, Überbetriebliche Lehrausbildung

Lehrlingsbonus Ablehnung Kein Antrag

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Auch bei der Betrachtung des Anteils der mittels Lehrlingsbonus geförderten neuen Lehrverhältnisse im 1.Lehrjahr nach Lehrberufsgruppen (vgl. Grafik 3-3) lässt sich der relativ hohe Anteil an Nicht-Anträ- gen (über 17%) im Bereich der Tourismus-Lehrberufe sowie in der Lehrberufsgruppe „Freizeitwirt- schaft/Sport“ erkennen. Den höchsten Anteil an mittels Lehrlingsbonus geförderten neuen Lehrverhält- nissen enthält die Lehrberufsgruppe „Transport/Verkehr/Lager“ (94,4%).

Die starke Abhängigkeit des Anteils der mittels Lehrlingsbonus geförderten neuen Lehrverhältnisse sowie auch der Antragstellungen von der Lehrbetriebsgröße (Zahl der Lehrlinge im Unternehmen) wurde bereits weiter oben beschrieben und dahingehend kommentiert, dass in größeren Betrieben mit einem einzigen Förderantrag eine wesentlich größere Zahl von Lehrverhältnissen umfasst wird. Grafik 3-4 veranschaulicht diesen Umstand. In Betrieben mit nur einem Lehrling wurde für 18,5% der neuen Lehrverhältnisse im 1.Lehrjahr kein Antrag auf Förderung mittels „Lehrlingsbonus“ gestellt, in Betrieben mit mehr als 20 Lehrlingen betrug dieser Anteil lediglich 2,7%.

Die Unterschiede der Inanspruchnahme des Lehrlingsbonus nach Bundesländern (vgl. Grafik 3-5) sind ebenfalls erheblich, was sicherlich auch in Zusammenhang mit der stark divergierenden Branchen- und Betriebsgrößenstruktur zu sehen ist. Der höchste Anteil an mittels Lehrlingsbonus geförderten neuen Lehrverhältnissen im 1.Lehrjahr findet sich in der Steiermark (94,3%), der niedrigste in Vorarlberg (80,8%).

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Grafik 3-3 Anteil geförderter neuer Lehrverhältnisse (1.Lehrjahr) nach Lehrberufsgruppen (Prozentwerte; 2020; ohne ÜBA und Gebietskörperschaften*)

Quelle: WKO Inhouse GmbH (Datenstichtag: 4.3.2021) + ibw-Berechnungen

Datenbasis: Alle (nicht während der Probezeit gelösten) Lehrverhältnisse (ohne ÜBA und Gebietskörperschaften) im 1.Lehrjahr, bei denen der Abschluss des Lehrvertrags zwischen 16.3. und 31.10.2020 und der Beginn der Lehrzeit zwischen 16.3. und 31.12.2020 erfolgte (N= 23.718).

*Anmerkung: Selbstständige Ausbildungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und politische Parteien sind von der Förderung mittels Lehrlingsbonus ausgenommen.

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2,4%

1,0%

1,5%

2,6%

10,0%

1,8%

3,1%

3,7%

4,4%

5,3%

6,9%

7,0%

8,2%

7,7%

8,3%

8,1%

9,0%

5,6%

11,2%

9,9%

9,3%

10,4%

14,9%

15,2%

14,9%

10,0%

18,4%

17,5%

17,3%

0% 20% 40% 60% 80% 100%

Transport/Verkehr/Lager Elektrotechnik/Elektronik Informatik/EDV/Kommunikationstechnik

Büro/Handel/Finanzen Chemie/Kunststoff Maschinen/Fahrzeuge/Metall Medien/Druck/Design Körperpflege/Schönheit GESAMT Kunst/Kunsthandwerk Umwelt/Energie/Rohstoffe Holz/Papier/Glas/Keramik Mode/Textil/Leder Bau/Architektur/Gebäudetechnik Gesundheit/Medizin/Pflege Lebensmittel und Genussmittel/Ernährung Land- und Forstwirtschaft/Tiere/Pflanzen Kultur/Sprache/Gesellschaft Recht/Sicherheit/Verwaltung Tourismus/Gastgewerbe/Hotellerie Freizeitwirtschaft/Sport

Lehrlingsbonus Ablehnung Kein Antrag

(14)

Grafik 3-4 Anteil geförderter neuer Lehrverhältnisse im 1.Lehrjahr nach Lehrbetriebsgröße (Zahl der Lehrlinge)

(Prozentwerte; 2020; ohne ÜBA und Gebietskörperschaften*)

Quelle: WKO Inhouse GmbH (Datenstichtag: 4.3.2021) + ibw-Berechnungen

Datenbasis: Alle (nicht während der Probezeit gelösten) Lehrverhältnisse (ohne ÜBA und Gebietskörperschaften) im 1.Lehrjahr, bei denen der Abschluss des Lehrvertrags zwischen 16.3. und 31.10.2020 und der Beginn der Lehrzeit zwischen 16.3. und 31.12.2020 erfolgte (N= 23.718).

*Anmerkung: Selbstständige Ausbildungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und politische Parteien sind von der Förderung mittels Lehrlingsbonus ausgenommen.

79,6%

82,5%

85,4%

89,7%

94,1%

95,6%

1,9%

1,8%

2,0%

2,5%

1,9%

1,7%

18,5%

15,7%

12,6%

7,8%

4,0%

2,7%

0% 20% 40% 60% 80% 100%

1 Lehrling

2 Lehrlinge

3-5 Lehrlinge

6-10 Lehrlinge

11-20 Lehrlinge

mehr als 20 Lehrlinge

Lehrlingsbonus Ablehnung Kein Antrag

(15)

Grafik 3-5 Anteil geförderter neuer Lehrverhältnisse im 1.Lehrjahr nach Bundesländern (Prozentwerte; 2020; ohne ÜBA und Gebietskörperschaften*)

Quelle: WKO Inhouse GmbH (Datenstichtag: 4.3.2021) + ibw-Berechnungen

Datenbasis: Alle (nicht während der Probezeit gelösten) Lehrverhältnisse (ohne ÜBA und Gebietskörperschaften) im 1.Lehrjahr, bei denen der Abschluss des Lehrvertrags zwischen 16.3. und 31.10.2020 und der Beginn der Lehrzeit zwischen 16.3. und 31.12.2020 erfolgte (N=23.718).

*Anmerkung: Selbstständige Ausbildungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und politische Parteien sind von der Förderung mittels Lehrlingsbonus ausgenommen.

94,3%

93,5%

93,2%

88,6%

87,0%

86,4%

84,0%

80,9%

80,8%

3,2%

3,7%

1,0%

2,3%

1,7%

0,6%

1,7%

3,4%

1,6%

2,4%

2,7%

5,8%

9,1%

11,3%

13,0%

14,3%

15,7%

17,6%

0% 20% 40% 60% 80% 100%

Steiermark

Kärnten

Oberösterreich

Tirol

Wien

Salzburg

Niederösterreich

Burgenland

Vorarlberg

Lehrlingsbonus Ablehnung Kein Antrag

(16)

4 Wirkungsabschätzung

Die tatsächliche Wirkung des Lehrlingsbonus auf die Schaffung bzw. den Erhalt von Lehrstellen kann nur in grobem Rahmen abgeschätzt, vermutet bzw. rekonstruiert werden, denn eine echte Kausalität (unter Kontrolle aller Randbedingungen) der Wirkungen des Lehrlingsbonus auf das Lehrstellenangebot in Österreich kann in diesem realen (und nicht-experimentellen) Forschungssetting selbstverständlich nicht untersucht werden. Die Frage, was wäre gewesen, wenn der Lehrlingsbonus nicht eingeführt wor- den wäre, lässt sich nun einmal rückblickend schwer beantworten. Es geht hier deswegen um die Beschreibung von Indizien und Indikatoren, welche begründete Vermutungen über eine mögliche Wirkung des Lehrlingsbonus erkennen lassen.

Dazu werden sowohl die neuen Lehrverhältnisse (vgl. Abschnitt 4.3) als auch die Zugänge an offenen Lehrstellen (vgl. Abschnitt 4.4) im Zeitverlauf im Detail analysiert (auch im Vergleich zum Vorjahr). Von besonderem Interesse ist dabei die Entwicklung ab dem Zeitpunkt der Einführung bzw. Bekannt- gabe/Veröffentlichung des Lehrlingsbonus (siehe die erste Pressemeldung vom 2.Juni 2020 – vgl.

Kapitel 1). Weitere Anhaltspunkte zur Wirkungsabschätzung liefert die Zahl der neuen Ausbildungsver- träge im internationalen Vergleich (siehe Abschnitt 4.2) sowie die Analyse der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Rahmenbedingungen (siehe Abschnitt 4.1).

4.1 Wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Rahmenbedingungen

Die im Frühjahr 2020 vorhandenen Befürchtungen in Bezug auf einen drastischen Rückgang der ange- botenen Lehrstellen waren auch beeinflusst von den massiven arbeitsmarktpolitischen Auswirkungen der Maßnahmen zur Eindämmung des sog. „Coronavirus“ (COVID-19-Erkrankungen) und den wirt- schaftlichen Folgen dieser Pandemie, vor allem auch für junge Arbeitslose und BerufseinsteigerInnen.

Denn bei den anfänglichen Auswirkungen der sog. „Corona-Krise“ zeigte sich, dass Jüngere (wie meist in Krisenzeiten5) zunächst besonders von steigender Arbeitslosigkeit betroffen waren. Dafür mö- gen verschiedene Gründe eine Rolle spielen: In erster Linie ist davon auszugehen, dass Unternehmen in der Krise weniger Neueinstellungen vornehmen (wovon jüngere neu auf den Arbeitsmarkt eintretende Personen stärker betroffen sind) und versuchen, vor allem langjährige MitarbeiterInnen länger in Beschäftigung zu halten.

Die Zahl der Arbeitslosen unter 25 Jahren (vgl. Grafik 4-1) ist von 35.332 im Jänner 2020 auf 61.216 im April 2020 gestiegen (das entspricht einem Plus von +73% - vgl. Grafik 4-2) und ist dann bis Oktober 2020 wieder auf 35.001 gesunken, um dann bis Dezember 2020 erneut deutlich zu steigen. Zu einem erheblichen Teil erfolgte diese neuerliche Zunahme im Herbst 2020 allerdings saisonbedingt, wie der Vergleich zum Jahr 2019 zeigt (vgl. Grafik 4-3). Ab Oktober 2020 bewegte sich der corona-bedingte Zuwachs an unter-25-jährigen Arbeitslosen wieder im selben Ausmaß wie jener der übrigen Altersgrup- pen (vgl. Grafik 4 2).

5 Vgl. etwa auch die Folgen der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 (siehe Dornmayr, Helmut / No- wak, Sabine (2020): Lehrlingsausbildung im Überblick 2020. Strukturdaten, Trends und Perspektiven.

ibw-Forschungsbericht Nr. 203, Wien).

(17)

Grafik 4-1 Bestand an Arbeitslosen nach Altersgruppen im Jahr 2020 (absolut) (Österreich; Jänner-September 2020)

Quelle: BMASGK (Bali) (Datenabfrage 24.02.2021) Anmerkung: Daten zum Monatsende-Stichtag

Grafik 4-2 Bestand an Arbeitslosen nach Altersgruppen 2020/2019 (relativ: Jänner = 100) (Österreich; Jänner-September 2019 und 2020)

Quelle: BMASGK (Bali) (Datenabfrage 24.02.2021) + ibw-Berechnungen

Anmerkung: Daten zum Monatsende-Stichtag 35.332 32.293

57.275 61.216 54.397 45.317 41.750 39.795 35.612 35.001 38.056 45.386 204.657

190.603

299.220 310.175 280.473

244.676

225.380 218.313

200.945 207.258 226.850

270.586

115.346 111.091

147.850 150.862 138.430

124.773 116.821 113.785 110.350 116.137 125.952 143.710

0 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000 300.000 350.000 400.000

Jän Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez

unter 25 Jahre 25 bis 50 Jahre über 50 Jahre

2020

100 91

162 173

154

128 118

113

101 99

108 128

100 93

146 152

137

120

110 107

98 101

111 132

100 96

128 131

120 108

101 99 96 101

109 125

80 100 120 140 160 180 200

Jän Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez

unter 25 Jahre 25 bis 50 Jahre über 50 Jahre

2020

(18)

Grafik 4-3 Bestand an Unter-25-Jährigen Arbeitslosen in den Jahren 2020 und 2019 (Österreich; 2020 + 2019; Absolutwerte)

Quelle: BMASGK (Bali) (Datenabfrage 24.02.2021) Anmerkung: Daten zum Monatsende-Stichtag

Auch die Entwicklung der Arbeitslosenquoten nach Altersgruppen (vgl. Grafik 4-4) veranschaulicht den oben beschriebenen Trend: Nach einem starken Anstieg der Arbeitslosenquote der Unter-25-Jährigen bis auf 13,4% (April 2020) ist diese wieder deutlich gesunken (auf 8,1% im August 2020), lag damit aber noch deutlich über dem Wert (5,9%) von August 2019 (vgl. Grafik 4-5). Bei der Arbeitslosenquote wird auch ersichtlich, dass diese grundsätzlich bei den Über-50-Jährigen am höchsten ist, lediglich am Höhepunkt der „Corona-Krise“ (März-Mai 2020) war diese bei den Unter-25-Jährigen noch höher.

Grundsätzlich kann daher am Arbeitsmarkt festgestellt werden, dass die im Zuge der „Corona-Krise“

anfänglich beobachtbare besondere Betroffenheit von Jugendlichen/Jungerwachsenen bis Herbst 2020 wieder ausgeglichen werden konnte. Die Arbeitslosenquote der Unter-25-Jährigen lag dann wieder deutlich unter jener der übrigen Altersgruppen (vgl. Grafik 4-4). Dafür hauptsächlich die Einführung des Lehrlingsbonus verantwortlich zu machen, wäre sicherlich vermessen, seine Einführung könnte aber einen (relativ) kleinen Beitrag dazu geleistet haben. Allerdings lag auch die Arbeitslosenquote der Unter- 25-Jährigen Ende Dezember 2020 noch deutlich über dem Vergleichswert des Vorjahres (vgl. Grafik 4-5).

35.332 32.293

57.275 61.216

54.397 45.317

41.750 39.795

35.612 35.001 38.056 45.386 37.489

33.752

29.712 29.264

26.696 25.112 27.401 29.323 29.052 29.414 30.148 35.878

0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 70.000

Jän Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez

2020 2019

(19)

Grafik 4-4 Arbeitslosenquoten nach Altersgruppen im Jahr 2020 und 2019 (Österreich; AMS-Berechnungsmethodik; Jänner-Dezember 2020/2019)

Quelle: BMASGK (Bali) (Datenabfrage 24.02.2021)

Grafik 4-5 Arbeitslosenquoten der Unter-25-Jährigen im Jahresvergleich (2020 und 2019) (Österreich; AMS-Berechnungsmethodik; Jänner- Dezember 2020/2019)

Quelle: BMASGK (Bali) (Datenabfrage 24.02.2021) 7,5% 6,9%

12,5%

13,4%

12,0%

9,8%

8,2% 8,1%

7,5% 7,6%

8,3%

10,0%

8,3% 7,7%

12,2%

12,6%

11,4%

9,9%

9,1%

8,8%8,1% 8,4%

9,2%

11,1%

9,8% 9,4%

12,5%

12,7%

11,6%

10,4%

9,7% 9,5% 9,2% 9,7%

10,5%

11,9%

2%

4%

6%

8%

10%

12%

14%

Jän Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez

unter 25 Jahre 25 bis 50 Jahre über 50 Jahre

2020

7,5% 6,9%

12,5%

13,4%

12,0%

9,8%

8,2% 8,1%

7,5% 7,6%

8,3%

10,0%

7,9%

7,1%

6,4% 6,3%

5,8% 5,4% 5,2%

5,9% 6,0% 6,2% 6,4%

7,6%

2%

4%

6%

8%

10%

12%

14%

Jän Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez

2020 2019

(20)

4.2 Internationaler Vergleich

Im internationalen Vergleich ist vor allem der Blick auf Deutschland (mit einem ähnlichen System der Lehrlingsausbildung) interessant. Die Entwicklung des realen Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2020 war – beeinflusst von Dauer und Umfang der staatlich verordneten Lockdowns/Betriebseinschränkungen im Rahmen der „Corona-Krise“ – aktuellen Schätzungen zufolge in Österreich stärker rückläufig als in Deutschland (vgl. Grafik 4-6). Analog dazu ist zwischen Dezember 2019 und Dezember 2020 in Öster- reich die Arbeitslosenquote auch stärker gestiegen als in Deutschland (vgl. Grafik 4-7).

Dennoch war zum Stichtag Ende September 2020 der Rückgang der neuen Lehrverträge in Betrieben im Vorjahresvergleich (vgl. Grafik 4-8) in Deutschland stärker (-11,8%) als in Österreich (-9,1%). Eine Ursache (von sicherlich mehreren) für diesen geringeren Rückgang in Österreich könnte die Einführung des Lehrlingsbonus gewesen sein.

Grafik 4-6 Prognose des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) 2020 in Veränderung zum Vor- jahr (2019)

(Prozentwerte; 2021)

Quelle: Statista (2021): Prognose Februar/März 2021 -4,9%

-6,6%

-8%

-6%

-4%

-2%

0%

Deutschland Österreich

(21)

Grafik 4-7 Arbeitslosenquoten zum Jahresende

(Nationale Berechnungsweise; Ende Dezember 2019 und 2020)

Quelle: Bundesagentur für Arbeit (Deutschland) + AMS Österreich

Anmerkungen: Die für diese Darstellung verwendete Berechnungsweise der Arbeitslosenquote in Deutschland ist weitgehend analog zu jener in Österreich: Arbeitslose in % der abhängigen zivilen Erwerbspersonen (sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte, Beamte, Arbeitslose). Geringfügig Beschäftigte werden bei der österreichischen Berechnungsweise allerdings nicht erfasst. Selbständig Erwerbstätige wurden zur Ermittlung der Zahl der Erwerbspersonen In Deutschland (ebenso wie in Österreich) nicht herangezogen.

Grafik 4-8 Zahl der neuen Lehrverträge in Betrieben Ende September 2020 in Veränderung zum Vorjahr

(Prozentwerte)

Quellen: A: WKO (Zahl der Lehrlinge im 1.Lehrjahr)

D: BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge

Anmerkung: Die in Österreich ermittelte „Zahl der Lehrlinge im 1.Lehrjahr“ deckt sich definitorisch nicht gänzlich mit der in Deutschland erhobenen „Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge“.

5,4%

8,5%

6,5%

11,2%

0%

5%

10%

15%

Deutschland Österreich

2019 2020

-11,8%

-9,1%

-15%

-10%

-5%

0%

Deutschland Österreich

(22)

4.3 Neu begonnene Lehrverhältnisse 2020

Einen wichtigen Indikator zur Abschätzung der Auswirkungen des Lehrlingsbonus stellt die Zahl der neu begonnenen Lehrverhältnisse dar, wobei insbesonders der Zeitraum ab der ersten Pressemeldung über den Lehrlingsbonus (2.Juni 2020) bis zum Ende des Förderzeitraums (31.Oktober 2020) für die Analyse relevant ist.6

Die Untersuchung der neu begonnenen Lehrverhältnisse (vgl. Grafik 4-9) zeigt, dass die Zahl der neu begonnenen Lehrausbildungen ab Juni 2020 stark gestiegen ist, dass sie ab diesem Zeitraum auch wieder in etwa das Niveau des Jahres 2019 erreichte und vor allem erst nach Ende des Förderzeitraums wieder deutlich unter den Wert des Jahres 2019 sank. Natürlich waren das Frühjahr und der Herbst 2020 auch von Lockdowns geprägt, was diese ohnehin schwierige vergleichende Analyse noch zusätz- lich erschwert.

Auffallend ist aber vor allem der deutliche Anstieg im Juni 2020 dennoch, denn währenddessen von Mai bis Juni 2019 die Zahl der neu begonnenen Lehrverhältnisse noch gesunken war, stieg sie im Juni 2020 stark an, was allerdings auch als „Nachholeffekt“ interpretiert werden könnte.

Auch anhand des Datums des Lehrvertragsabschlusses, das erst seit 2020 aufgrund der mit dem Lehr- lingsbonus verbundenen Daten-Erfordernisse erhoben wird, lässt sich eine deutliche Zunahme der ab- geschlossenen Lehrverträge ab Juni 2020 erkennen.

Es lässt sich daher zweifelsfrei feststellen, dass ab der ersten Pressemeldung zum neuen Lehrlingsbo- nus eine deutliche Zunahme an neu begonnenen und abgeschlossenen Lehrverträgen erfolgte. Ob diese Reaktion am Lehrstellenmarkt allerdings auch ohne die Förderung bzw. ohne die Förderung viel- leicht nur später erfolgt wäre, lässt sich nicht eindeutig beantworten. Eine unmittelbare und direkte Wirkung der Einführung des Lehrlingsbonus auf die Lehrlingszahlen erscheint angesichts des vorlie- genden Datenmaterials dennoch in relativ hohem Maße plausibel und wahrscheinlich.

6 Darauf hinzuweisen bleibt, dass die Zahl der abgeschlossenen Lehrverträge sowohl vom (mittels Lehrlingsbonus zu steigern intendierten) betrieblichen Lehrstellenangebot als auch von der (vom Lehrlingsbonus kaum direkt beeinflussten) Lehrstellennachfrage (d.h. der Zahl der Lehrstellensuchenden) abhängt, wobei letztere auch indirekt durch ein größeres bzw. attraktiveres Lehrstellenangebot beeinflusst werden kann. Generell kann die Wechselwir- kung zwischen Lehrstellenangebot und Lehrstellennachfrage als relativ hoch eingeschätzt werden, auch das Angebot der Betriebe hängt von der Möglichkeit und vermuteten Wahrscheinlichkeit, geeignete Jugendliche zu finden, ab.

(23)

Grafik 4-9 Neu begonnene Lehrverhältnisse in den Jahren 2020 und 2019 (Februar - Dezember der Jahre 2019 und 2020)

Quelle: WKO Inhouse GmbH (Datenstichtag: 4.3.2021) + ibw-Berechnungen

2.503

2.062 2.159

1.874

1.577

4.291 10.075

18.209

3.206

2.566

1.470 2.500

1.706

462

1.169

1.669

3.942

10.272

17.230

3.494

2.210

1.099

516 683 810

1.562

3.040 7.004

8.453

7.939

3862

1199

935

0 5.000 10.000 15.000 20.000

Februar März April Mai Juni Juli August Sept. Okt. Nov. Dez.

Lehrzeit-Beginn 2019 Lehrzeit-Beginn 2020 Lehrvertragsabschluss 2020

Erste Pressemeldung (2020) Ende Förderzeitraum (2020)

(24)

4.4 Zugänge an offenen Lehrstellen und Veränderungen am Lehrstellenmarkt

Für die Analyse möglicher Auswirkungen der Einführung des Lehrlingsbonus kann auch die Zahl der beim AMS gemeldeten offenen Lehrstellen als ein Indikator verwendet werden. Datenbasis hierfür bil- den die beim AMS gemeldeten (sofort verfügbaren) offenen Lehrstellen. In zeitlicher Hinsicht besonders aussagekräftig sind die Zugänge an offenen Lehrstellen. Für die Gesamtinterpretation ist aber auch der Gesamt-Bestand an offenen Lehrstellen relevant, ebenso wie die Zahl der Lehrstellensuchenden.

Grafik 4-10 zeigt, dass die Zahl der Zugänge an offenen Lehrstellen im Juni 2020 (also unmittelbar nach der ersten Pressemeldung über den neuen Lehrlingsbonus) markant gestiegen ist (+524 gegenüber Mai 2020) und damit auch deutlich höher war als im Juni 2019 (+311). Auch in den Folgemonaten Juli und August lag die Zahl der Zugänge an beim AMS gemeldeten offenen Lehrstellen 2020 deutlich über den Vorjahreswerten. Erst gegen und nach Ende des für den Lehrlingsbonus vorgesehenen Förderzeit- raums (d.h. konkret ab September 2020) sank die Zahl der Zugänge an offenen Lehrstellen unter die Vergleichswerte des Vorjahres.

Inwieweit der starke Anstieg des Zugangs an offenen Lehrstellen nach Bekanntgabe der Einführung des Lehrlingsbonus Anfang Juni 2020 tatsächlich auf den Lehrlingsbonus zurückzuführen ist, lässt sich hinsichtlich seiner Kausalwirkung nicht eindeutig beantworten. Natürlich können auch andere Gründe (z.B. Nachholeffekte) eine Rolle gespielt haben. Als ein (weiteres) mögliches Indiz für eine lehrstellen- angebotssteigernde Wirkung des Lehrlingsbonus kann diese Zunahme allerdings gewertet werden.

Grafik 4-10 Zugänge an offenen Lehrstellen 2020 und 2019 – ABSOLUT

Quelle: AMS

Anmerkung: (Nur) Sofort verfügbare offene Lehrstellen.

1.652

1.594

1.213

1.068

993 919

1.179

1.336

1.497

1344

827

573 2.281

1.737

736

302

706

1.230

1.398 1.459 1.431

1006

630

362

0 500 1.000 1.500 2.000 2.500

Jänner Februar März April Mai Juni Juli August Sept. Okt. Nov. Dez.

2019 2020

Erste Pressemeldung (2020) Ende Förderzeitraum (2020)

(25)

Interessant ist, dass die Zugänge an beim AMS vorgemerkten (sofort verfügbaren) Lehrstellensuchen- den ab März 2020 in allen weiteren Monaten des Jahres 2020 unter den Werten des Vorjahres blieben (vgl. Grafik 4-11). Dies mag in Zusammenhang mit einer geringeren Zahl von SchulabbrecherInnen stehen, welche aus vereinfachten schulischen Aufstiegsregeln im Zuge der „Corona-Krise“ resultierte.

Grafik 4-11 Zugänge an Lehrstellensuchenden 2020 und 2019 – ABSOLUT

Quelle: AMS

Anmerkung: (Nur) Sofort verfügbare Lehrstellensuchende.

Die (geringere) Zahl an Lehrstellensuchenden (Zugänge) kann wiederum einen Einfluss auf die Zahl der offenen Lehrstellen haben und könnte eine Ursache dafür sein, dass 2020 in einigen Monaten (Juli, August, September) der Bestand an offenen Lehrstellen über dem Wert des Vorjahres lag (vgl. Grafik 4-12). Auch hierbei stellt sich zudem die Frage nach einem möglichen Einfluss des Lehrlingsbonus.

Der Bestand an Lehrstellensuchenden lag 2020 übrigens trotz des beschriebenen relativ hohen Bestan- des an (sofort verfügbaren) offenen Lehrstellen (vgl. Grafik 4-12) und einer geringeren Zahl von Zugän- gen an Lehrstellensuchenden (vgl. Grafik 4-11) kontinuierlich über den Werten des Jahres 2019 (vgl.

Grafik 4-13). Dies könnte einen möglichen Hinweis darauf liefern, dass die Besetzung von Lehrstellen und die Durchführung von Bewerbungsverfahren im Zuge der „Corona-Krise“ schwieriger wurde.

3.938

3.740 3.784

3.506 3.510 3.480

5.828

5.319

6.279

4357 4520

3575 3.721

3.952

3.039

1.646

1.991

2.769

5.463

4.530

5.451

3965

3704

3292

0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000

Jänner Februar März April Mai Juni Juli August Sept. Okt. Nov. Dez.

2019 2020

(26)

Grafik 4-12 Bestand an offenen Lehrstellen 2020 und 2019 – ABSOLUT

Quelle: BMASGK (Bali)

Anmerkung: (Nur) Sofort verfügbare offene Lehrstellen.

Grafik 4-13 Bestand an Lehrstellensuchenden 2020 und 2019 – ABSOLUT

Quelle: BMASGK (Bali)

Anmerkung: (Nur) Sofort verfügbare Lehrstellensuchende.

5.314

5.791 6.109 6.028

5.824 5.693 5.852

7.279

8.838

7300

6027

4909 5.897

6.528

5.548

4.561 4.585

4.962

6.130

7.661

8.805 7319

5735

4533

0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000

Jänner Februar März April Mai Juni Juli August Sept. Okt. Nov. Dez.

2019 2020

6572

5905 5923

5407 5163

5715

8812

9250

8014

7144

6659 6442 7401

6069

7107

8366

8835

7673

11613

10483

8406

7832

7264

7813

0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000

Jänner Februar März April Mai Juni Juli August Sept. Okt. Nov. Dez.

2019 2020

(27)

5 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

Der am 2.6.2020 erstmals verlautbarte, mit 1.7.2020 formal eingeführte und rückwirkend ab 16.3.2020 gültige österreichische Lehrlingsbonus wurde für 84,1% der im Zeitraum zwischen 16.3. und 31.10.2020 neu abgeschlossenen (und nicht während der Probezeit gelösten) Lehrverhältnisse im 1.Lehrjahr ge- währt. Für 1,8% der Lehrverhältnisse im 1.Lehrjahr wurde zwar ein Förderantrag gestellt, aber abge- lehnt. Für 14,1% der im Zeitraum zwischen 16.3. und 31.10.2020 neu abgeschlossenen (und nicht wäh- rend der Probezeit gelösten) Lehrverhältnisse im 1.Lehrjahr wurde kein Antrag auf eine Förderung mit- tels „Lehrlingsbonus“ gestellt. Werden die (nicht anspruchsberechtigten) Überbetrieblichen Lehrausbil- dungen und Gebietskörperschaften herausgerechnet, hat dieser Anteil der Nicht-Anträge 9,0% betra- gen.

Eine Reihe von Indikatoren deuten darauf hin, dass die Einführung des österreichischen Lehrlingsbonus zur Reduktion pandemiebedingter Lehrstellenrückgänge auch tatsächlich eine diesbezügliche Wirkung entfaltet hat, ohne diesen Effekt genau quantifizieren zu können. Zu beobachten waren ab dem Zeit- punkt der Einführung/Bekanntgabe und im daran anschließenden Förderzeitraum unter anderem: Eine Zunahme der Lehrverhältnisse, eine Zunahme der offenen Lehrstellen und ein im Vergleich zu Deutsch- land geringerer Rückgang der betrieblichen Lehrstellen (trotz ungünstigerer ökonomischer Rahmenbe- dingungen).

Wenn der Zweck der Förderung mittels Lehrlingsbonus ausschließlich in einer quantitativen Stimulation des Lehrstellenangebots gesehen wird, kann dieser Zweck wohl als in einem bestimmten Ausmaß erreicht betrachtet werden. Der Umfang der Zielerreichung bliebe aber unklar, die Relation von Nutzen und Kosten schwer abzuwägen. Der Zweck der Förderung könnte aber auch über den direkten quanti- tativen, kurzfristig messbaren Effekt hinausgehend definiert bzw. interpretiert werden, im Sinne einer prophylaktischen und vielleicht auch längerfristig wirksamen Anerkennung und Wertschätzung der Leis- tungen der österreichischen Lehrbetriebe, welche selbst unter schwierigsten und unsicheren wirtschaft- lichen Rahmenbedingungen („Corona-Krise“) die Ausbildung von Lehrlingen auf einem hohen Level weiterhin betreiben und damit sowohl Jugendlichen Qualifizierungsmöglichkeiten und berufliche Perspektiven bieten als auch die stark strapazierten öffentlichen Haushalte massiv entlasten (durch vergleichsweise niedrige öffentliche Ausbildungskoten für die duale Berufsausbildung7).

Summa summarum stellt der österreichische „Lehrlingsbonus“ ein breites, nur geringfügig (durch den Kleinst- und Kleinunternehmerbonus) differenziertes Instrument zur Stimulation des Angebots an offenen Lehrstellen dar, dessen diesbezügliche Wirkung wohl als vorhanden eingestuft werden kann, aber in der konkreten quantitativen Bedeutung schwer zu bestimmen ist. Zweifellos ist aus Sicht vieler Betriebe, die bereit wären, mehr Lehrlinge auszubilden, als sie finden können8, bzw. zur Vermeidung von Jugendarbeitslosigkeit und zur langfristigen Sicherung des Fachkräftenachwuchses auch die Stimulation der Nachfrage, d.h. das Vorhandensein einer ausreichenden Zahl von interessierten Lehrstellensuchenden, von hoher Bedeutung.

7 Vgl. Kapitel 19 in: Dornmayr, Helmut / Nowak, Sabine (2020): Lehrlingsausbildung im Überblick 2020. Struktur- daten, Trends und Perspektiven. ibw-Forschungsbericht Nr. 203, Wien.

8 Vgl. Dornmayr, Helmut / Rechberger, Marlis (2019): Unternehmensbefragung zum Fachkräftebedarf/-mangel 2019 – Fachkräfteradar 2019 Teil II, ibw-Forschungsbericht Nr.198 im Auftrag der WKO, Wien.

(28)

6 Anhang

BMDW:

Auszug aus der:

Richtlinie vom 12.8.2020 gemäß § 19c Abs. 1 Z 8 Berufsausbildungsgesetz Beihilfe für Lehrbetriebe „Lehrlingsbonus 2020 plus Kleinunternehmerbonus“

(gemäß § 19c Abs. 2 BAG ist die RL im Einvernehmen mit dem BMAFJ zu erlassen).

(Geltungsbeginn 1. Juli 2020)

1. Hintergrund und Voraussetzungen:

Aufgrund der durch die COVID-19 Krise verursachten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist für die gesamte österreichische Wirtschaft mit einem Rückgang der Zahl der Lehranfänger (Lehrlinge im ersten Lehrjahr) in Unternehmen um bis zu 20 Prozent zu rechnen. Nach dem Erholen der Wirt- schaft ist davon auszugehen, dass auch der Bedarf an Lehrlingen und ausgebildeten Fachkräften wieder signifikant ansteigen wird, wobei - abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung - frühes- tens im Jahr 2021 mit spürbaren zusätzlichen Einstellungen von Arbeitskräften zu rechnen ist. Es ist daher wichtig, dass auch im Krisenjahr 2020 möglichst viele Personen mit einer dualen Ausbil- dung beginnen und sich im Lehrbetrieb über den Zeitraum der gesetzlichen Probezeit hinaus etab- lieren.

Die gegenständliche Maßnahme versteht sich als zeitlich befristete Ergänzung zum laufenden Leis- tungs- und Unterstützungsportfolio für Lehrlinge und Unternehmen auf der Grundlage des Berufs- ausbildungsgesetzes.

2. Ziel und Zweck der Maßnahme:

Förderung der Aufnahme von Lehrlingen zu Beginn des Ausbildungsjahres 2020/2021 zur Unter- stützung von Lehrbetrieben, um dem zu erwartenden Rückgang bei betrieblich ausgebildeten Lehrlingen aufgrund der COVID-19 Krise entgegenzuwirken und die Lehrstellenreduktion mög- lichst gering zu halten.

3. Definition der Maßnahme:

Der Lehrlingsbonus wird als nicht rückzahlbarer pauschaler Zuschuss als Unterstützungsleistung zur Abdeckung der mit der Ausbildung von Lehrlingen verbundenen zusätzlichen betrieblichen Ausgaben (darunter sind insbesondere die Aufwendungen für Lehrlingseinkommen, für Ausbilde- rinnen und Ausbilder sowie die ausbildungsbezogene betriebliche Infra-struktur zu verstehen) zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen aufgrund der Corona-Krise gewährt. Der Lehrlings- bonus ergänzt somit die laufenden Beihilfen und Angebote der betrieblichen Lehrstellenförderung gemäß § 19c Berufsausbildungsgesetz, insbesondere die Basisförderung für Lehrbetriebe.

Der Lehrlingsbonus wird bereits zu Beginn des Lehrverhältnisses gewährt, allerdings unter der Vo- raussetzung, dass die gesetzliche dreimonatige Probezeit erfüllt ist.

9

9 Lehrverhältnisse können lehrbetriebsseitig nach Ablauf der gesetzlichen Probezeit vor Ende des ersten bzw. zweiten Lehr- lehrjahres nur aus den in § 15 BAG taxativ genannten Gründen aufgelöst wer-den.

(29)

Übersicht:

Wer kann die Förderung in An- spruch nehmen?

Lehrbetriebe gemäß § 2 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) und sowie § 2 Abs. 1 des Land- und Forstwirtschaftli- chen Berufsausbildungsgesetzes (LFBAG) mit Ausnahme von Gebietskörperschaften und politischer Parteien

10

Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?

VARIANTE 1:

Abschluss eines Lehrvertrages gemäß § 12 BAG oder § 2 Abs. 5 LFBAG für eine/en Lehranfänger/in (Lehrling im ers- ten Lehrjahr oder, bei Neueinstieg in die duale Ausbildung, in einem höheren Lehrjahr) oder eines Ausbildungsvertrages für eine gemäß § 8b Abs. 2 BAG oder § 11b Abs. 1 LFBAG (Teilqualifikation) auszubildende Person im ersten Ausbil- dungsjahr oder bei Neueinstieg in die duale Ausbildung in einem höheren Ausbildungsjahr im Zeitraum vom 16. März 2020 bis zum 31. Oktober 2020 mit Lehrzeitbeginn im Jahr 2020 und Mindestdauer der Ausbildung im Ausmaß der ge- setzlichen Probezeit von drei Monaten

ODER (alternativ) VARIANTE 2:

Abschluss eines Lehrvertrages gemäß § 12 BAG oder § 2 Abs. 5 LFBAG oder eines Ausbildungsvertrages gemäß § 8b Abs. 2 BAG oder § 11b Abs. 1 LFBAG bei Übernahme eines Lehrlings oder einer in Teilqualifizierung befindlichen Person aus einer überbetrieblichen Ausbildungseinrichtung (§§ 8c, 30 und 30b BAG bzw. § 15a LFBAG) bis zum 31. März 2021 mit anschließender Lehrausbildung im Unternehmen und Mindestdauer der Ausbildung im Ausmaß der gesetzlichen Probezeit von drei Monaten

Mit welchem Betrag wird ge- fördert und wie wird die Förde- rung ausbezahlt?

Die Förderhöhe beträgt 2.000 Euro pro neuem Lehrverhält- nis.

Auszahlungsmodus: 50 Prozent der Fördersumme werden nach Eintragung des Lehrvertrages / Ausbildungsvertrages bei der Lehrlingsstelle ausbezahlt. 50 Prozent der Förder- summe werden nach Absolvierung der gesetzlichen Probe- zeit ausbezahlt.

Bereits ausbezahlte Förderbeträge sind zurückzuzahlen, wenn das Lehr- oder Ausbildungsverhältnis in der Probezeit gelöst wird.

Die Auszahlung erfolgt aufgrund der Lehrvertragsmeldungen bei den Lehrlingsstellen (dh aufgrund der dort hinterlegten unterzeichneten Lehrverträge und der Dokumentation in der Lehrlingsdatenbank der WKO). Zusätzlich erfolgt eine ex-post Prüfung über das Vorliegen der aufrechten Lehrver- träge.

An dieser Stelle gekürzte/abgeschnittene Version …..

Quelle: BMDW (12.8.2020)

10 vgl. Punkt IV der Richtlinie zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen gemäß § 19c Abs. 1 Z 1-7 BAG

Referenzen

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