Handelsname: HDL-Cholesterin (in verschiedenen Versionen: HIT/HIT917/AU/AD) Anwendung: zur in vitro Diagnostik
Firma invicon diagnostic concepts GmbH Wolfoltstr. 8
D-80935 München Germany
Auskunft/Hilfe: Telefon 089/319047-0
FAX 089/319047-11
eMail info@invicon.de 2. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Chemische Charakterisierung R1-Reagenz Wässrige Lösung,
Gefährliche Inhaltsstoffe:
55965-84-9
Reaktionsgemisch, bestehend aus 5-Chlor-2-methyl-2H- isothiazol-3-on [EG Nr.247-500-7] und
2-Methyl-2H-isothiazol-3-on [EG Nr. 220-239-6] (3:1) T, N; R 23/24/25-34-43-50/53
0,0015 - 0,06 %
R2-Reagenz Wässrige Lösung, enthält keine Gefahrstoffe in deklarierungspflich- tigen Konzentrationen, Kennzeichnung nicht erforderlich.
3. Mögliche Gefahren
R1: Gefahrenbezeichnung: Xi Reizend
Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
Klassifizierungssystem: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Be- rechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
R2: Derzeit liegen keine Hinweise oder Anhaltspunkte für eine Gefährdung von Mensch und Umwelt vor. Es sind jedoch die für den Umgang mit Laborchemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen zu beachten.
4. Erste Hilfe Maßnahmen
Allgemeine Hinweise Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
Einatmen Frischluft zuführen und sicherheitshalber einen Arzt hinzuziehen.
Bei Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
Hautkontakt Mit viel Wasser und Seife gründlich abwaschen. Sicherheitshalber einen Arzt hinzuziehen.
Augenkontakt Sofort mit Wasser ca. 15 min ausspülen, bei anhaltenden Beschwerden einen Augenarzt hinzuziehen.
Verschlucken Den Mund mit viel Wasser ausspülen und reichlich Wasser nach- trinken. Sofort ärztlichen Rat einholen.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Löschmittel Keine Beschränkung. Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung ab- stimmen.
Gefährliche
Zersetzungsprodukte
Stickoxide (NOx) Fluorwasserstoff (HF) Schwefeloxide (SOx)
Kohlenmonoxid und Kohlendioxid Natriumoxid
Besondere
Schutzausrüstung:
Atemschutzgerät anlegen.
Weitere Angaben Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Ka- nalisation gelangen.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene
Schutzmaßnahmen
Siehe 7. & 8.
Bei Einwirkung von Dämpfen/Staub/Aerosol Atemschutz verwenden.
Haut- und Augenkontakt vermeiden. Umweltschutz-
maßnahmen
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
Reinigungsverfahren Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
7. Handhabung und Lagerung
Handhabung Die für den Umgang mit Laborchemikalien üblichen Vorsichtsmaß- nahmen sind zu beachten.
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
Aerosolbildung vermeiden. Aerosolnebel nicht einatmen.
Haut- und Augenkontakt vermeiden.
Auf die Einhaltung des/der MAK Werte(s) und/oder sonstiger Grenz- werte achten.
Lagerung Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Wasserrechtliche Bestimmungen beachten.
Zusammenlagerungshinweise: Nicht erforderlich Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Behälter dicht geschlossen halten.
Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen.
Kühl lagern; empfohlene Lagertemperatur: 2...8 °C; vor Frost schützen.
Lagerklasse:
Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): - Besondere
Bestimmungen
Keine besonderen Bestimmungen, keine Zusammenlagerungshinweise.
8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung R1 Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
55965-84-9 Reaktionsgemisch, bestehend aus 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on [EG Nr. 247-500-7] und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on [EG Nr. 220-239-6] (3:1)
MAK (Deutschland) Kurzzeitwert: 0,05 mg/m³ DFG
Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
R2 Das Produkt enthält keine relevanten Mengen von Stoffen mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten.
Allgemeines Im Labor übliche Hygienemaßnahmen einhalten, vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände desinfizieren und waschen. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Atemschutz Bei dauerhaft sicherer Einhaltung des/der MAK-Werte(s)/sonstiger Grenzwerte normalerweise keine besonderen Maßnahmen erforder- lich.
Handschutz Schutzhandschuhe
Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein. Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt / die Zubereitung / das Chemikaliengemisch abgegeben werden.
Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruch- zeiten, Permeationsraten und der Degradation.
Handschuhmaterial
Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht vorausberechenbar und muss deshalb vor dem Einsatz überprüft werden.
Durchdringungszeit des Handschuhmaterials
Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.
Augenschutz Schutzbrille Körperschutz Laborkleidung
9. Physikalische und chemische Eigenschaften Reagenz 1 und 2
Form flüssig
Farbe gelblich, klar Geruch geruchlos
Zustandsänderung Schmelzpunkt, Siedepunkt: nicht bestimmt Selbstentzündlichkeit
Explosionsgefahr
Das Produkt ist nicht selbstentzündlich und nicht explosionsgefährlich Dichte Nicht bestimmt
Löslichkeit, Misch- barkeit mit Wasser
Vollständig mischbar
pH-Wert 7,0
10. Stabilität und Reaktivität Thermische
Zersetzung
zu vermeidende Bedingungen: Sonneneinstrahlung, Hitze zu vermeidende Stoffe: Starke Säuren
Gefährliche
Zersetzungsprodukte
Stickoxide (NOx) Schwefeloxide (SOx)
Kohlenmonoxid und Kohlendioxid Natriumoxid
Chlorwasserstoff (HCl) Gefährliche
Reaktionen
keine 11. Angaben zur Toxikologie R1 Akute Toxizität:
Primäre Reizwirkung:
· an der Haut: Schwache Reizwirkung
· am Auge: Schwache Reizwirkung
Sensibilisierung: Durch Hautkontakt Sensibilisierung möglich
Zusätzliche toxikologische Hinweise: Das Produkt weist aufgrund des Berech- nungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie der EG für Zubereitungen in der letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf:
Sensibilisierend R2 Akute Toxizität:
Primäre Reizwirkung:
· an der Haut: Keine Reizwirkung
· am Auge: Keine Reizwirkung
Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt
Zusätzliche toxikologische Hinweise: Bei sachgemäßem Umgang und bestim- mungsgemäßer Verwendung verursacht das Produkt nach unseren Erfahrungen und den uns vorliegenden Informationen keine gesundheitsschädlichen Wirkun- gen.
12. Angaben zur Ökologie
Wassergefährdungsklasse WGK 1, schwach wassergefährdend (Selbsteinstufung)
13. Angaben zur Entsorgung
Reagenz Empfehlung: Entsprechend den national gültigen Richtlinien sowie unter Beachtung der behördlichen Vorschriften kann das Reagenz dem Abwasser zugeführt werden.
Europäischer Abfallkatalog
Die Zuordnung von Abfallschlüsselnummern nach dem EAK ist branchen- und prozessspezifisch durchzuführen.
Entleerte Verpackung
Empfehlung: Vollständig entleerte und gereinigte Verpackungen ent- sprechend den behördlichen Vorschriften entsorgen.
14. Angaben zum Transport
Landtransport ADR/RID Kein Gefahrgut entsprechend der Verordnungen Seetransport IMDG Kein Gefahrgut entsprechend der Verordnungen Luftfahrt ICAO-TI / IATA-
DGR
Kein Gefahrgut entsprechend der Verordnungen 15. Vorschriften
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien
R1 Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes:
Xi Reizend
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
Reaktionsgemisch, bestehend aus 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on [EG Nr. 247- 500-7] und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on [EG Nr. 220-239-6] (3:1)
R-Sätze:
43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
S-Sätze:
24 Berührung mit der Haut vermeiden.
37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen.
R2 Nicht kennzeichnungspflichtig entsprechend 67/548/EG sowie 1999/45/EG Nationale Vorschriften:
Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): -
Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Selbsteinstufung nach VwVwS): schwach wassergefährdend 16. Sonstige Angaben
Die vorliegenden Angaben entsprechen dem heutigen Stand der Kenntnisse.
Aufgrund der Ausnahmegenehmigung nach §42 Gefahrstoffverordnung und 99/45/EC Art 9 kann bei gesundheitsschädlichen oder bei reizenden Kleingebinden bis 125 ml oder 125 g die im Sicherheitsdatenblatt angegebene Kennzeichnung als Gefahrstoff auf dem Produkt entfallen.