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Gehaltstarifvertrag
Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie
Tarifgebiet Baden-Württemberg
Abschluss: 12.12.2019 Gültig ab: 01.10.2019 Kündbar zum: 31.08.2021 Frist: 1 Monat
Bezirk
Baden-Württemberg Bezirk
Baden-Württemberg
Gehaltstarifvertrag
für die Beschäftigten in der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie in Baden-Württemberg
Zwischen dem
Verband der Holzindustrie und Kunststoffverarbeitung Baden-Württemberg e. V., 70182 Stuttgart
-einerseits-
und der
IG Metall,
vertreten durch den Bezirk Baden-Württemberg, Bezirksleitung Baden-Württemberg,
70469 Stuttgart
-andererseits- wird folgender Tarifvertrag vereinbart:
§ 1 Geltungsbereich
Räumlich: Für Baden-Württemberg.
Fachlich: a) Für die Betriebe, Hilfs- und Nebenbetriebe, für selbständige Betriebsabteilungen sowie Montagestellen der Holz und Kunst- stoff verarbeitenden Industrie einschließlich Sperrholz-, Faser- und Spanplattenindustrie, Herstellung von Fertighäusern, Hal- len, Wohnwagen und Reisemobilen.
b) Für Betriebe verwandter Industriezweige sowie für Kunststoff herstellende Betriebe.
c) Für Betriebe, die an Stelle oder in Verbindung mit Holz andere Werkstoffe oder Kunststoff verarbeiten.
Persönlich: Für alle – auch fachfremde – rentenversicherungspflichtig Be- schäftigte, die in den und für die vorgenannten Betriebe eine Tätigkeit ausüben.
Nicht als Beschäftigte im Sinne dieses Tarifvertrages gelten die Personen, die unter § 5 Abs. 2 und 3 Betriebsverfassungsgesetz fallen.
Tarifgebundenheit: Tarifgebunden sind gemäß § 3 Tarifvertragsgesetz Mitglieder der vertragsschließenden Gewerkschaft und die tarifgebunde- nen Mitglieder des vertragsschließenden Arbeitgeberverbandes.
Ergänzende
Betriebsvereinbarungen: Der Tarifvertrag regelt die Mindestbedingungen der
Arbeitsverhältnisse. Bestimmungen, die keine abschließende
oder keine vollständige Regelung enthalten, können durch Be-
triebsvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat er-
gänzt werden. Derartige Bestimmungen können nicht zu Un-
gunsten der Beschäftigten vom Tarifvertrag abweichen.
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2
§ 2 Gehaltsregelung
1.
Für die Monate Oktober, November und Dezember 2019 gelten die Gehaltstabellen vom 01.05.2018 weiter.
2. Die Tarifgehälter der Angestellten werden ab 1. Januar 2020 um 2,6 % sowie
ab 1. Januar 2021 um weitere 1,8 % erhöht.
3. Die beiliegenden Gehaltstabellen der Angestellten für die Regionalbereiche Baden- Nord, Südbaden und Württemberg, sind Bestandteil dieses Tarifvertrages.
4. Für die Tarifgruppen der Angestellten und die Gehaltsstufen nach Beschäftigungsdauer wirken bis zur Neuregelung durch die Tarifvertragsparteien die Bestimmungen des gekündigten Gehaltsrahmen-Tarifvertrages vom 24. März 1983 nach.
§ 3 Zulagen
Übertarifliche Zulagen bleiben von diesem Tarifvertrag unberührt. Betriebliche Gehaltserhöhungen, die im Vorgriff auf die per 01.01.2020 vorzunehmende Erhöhung der Tarifgehälter gewährt wurden, sind voll auf die tariflichen Erhöhungen dieses Tarifvertrages anrechenbar.
§ 4 Einmalzahlungen
1. Die vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, mit Ausnahme der Auszubildenden, erhalten zusätzlich zum Arbeitsentgelt eine Einmalzahlung in Höhe von 150,- € brutto.
Auszubildende erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 75,- € brutto.
2. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlungen anteilig im Verhältnis ihrer vertraglichen Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit.
3. Der Anspruch auf diese Einmalzahlung entsteht, wird fällig und ist zahlbar mit der Entgeltabrechnung für den Monat Januar 2020. Diese Einmalzahlung wird gewährt, da für die Monate Oktober bis Dezember 2019 die bisherigen Lohn- und Gehaltstabellen weiter gelten.
4. Die Einmalzahlungen bleiben als Berechnungsbasis sonstiger Entgeltleistungen unberücksichtigt. Das gilt insbesondere bei der Berechnung von Urlaubsentgelt und bei der Berechnung der Sonderzahlung nach dem Tarifvertrag Sonderzahlung (13.
Monatseinkommen).
§ 5 Ausbildungsvergütungen
1. Die Ausbildungsvergütungen werden ab dem 01.01.2020 auf folgende Beträge er- höht:
im 1. Ausbildungsjahr 1.000 €
im 2. Ausbildungsjahr 1.031 €
im 3. Ausbildungsjahr 1.067 €
im 4. Ausbildungsjahr 1.141 €
2. Wird ein Fachschulbesuch oder eine sonstige anerkannte fachspezifische Vorbildung auf die Ausbildungszeit angerechnet, so gilt für die Höhe der Vergütung der Zeitraum, um den die Ausbildungszeit verkürzt wird, als geleistete Ausbildungszeit.
3. Leistet ein Auszubildender Mehrarbeit im Sinne des jeweils geltenden Manteltarifvertra- ges, so ist jede geleistete Mehrarbeitsstunde besonders zu vergüten. Die Mehrarbeitsvergütung beträgt je Mehrarbeitsstunde 1,25 v. H. der Ausbildungsvergütung.
§ 6 Geltungsdauer
Dieser Gehaltstarifvertrag tritt am 1. Oktober 2019 in Kraft und ersetzt den Gehaltstarifvertrag vom 23.01.2018. Er kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende, frühestens zum 31.08.2021, gekündigt werden.
Die Parteien verpflichten sich im Fall einer Kündigung, noch während der Kündigungsfrist in Verhandlungen über eine tarifliche Neuregelung einzutreten.
Sindelfingen, den 12.12.2019
Verband der Holzindustrie IG Metall
und Kunststoffverarbeitung Bezirk Baden-Württemberg
Baden Württemberg e. V., Bezirksleitung Baden-Württemberg,
Stuttgart Stuttgart
Ralf Krebs Roman Zitzelsberger
Clemens Lüken Martin Sambeth
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M4 5.145 EUR
*) siehe § 4 Ziff. 2 Gehaltsrahmentarifvertrag
Gehaltstarifvertrag Baden-Württemberg vom 12.12.2019
Anlage zum Gehaltstarifvertrag Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie Baden-Württemberg vom 12.12.2019
Gehaltstafel Baden-Nord ab 01.01.2020
K1, T1 Anfangsgehalt 2.089 EUR 2.321 EUR
nach 2 Jahren 2.272 EUR 2.493 EUR
nach 4 Jahren 2.455 EUR 2.677 EUR
nach 5 Jahren 2.622 EUR 2.854 EUR
K2, T2 Anfangsgehalt 2.318 EUR 2.547 EUR
nach 2 Jahren 2.571 EUR 2.818 EUR
nach 4 Jahren 2.822 EUR 3.087 EUR
nach 5 Jahren 3.053 EUR 3.346 EUR
K3, T3 Anfangsgehalt 3.017 EUR 3.306 EUR
nach 2 Jahren 3.167 EUR 3.498 EUR
nach 4 Jahren 3.322 EUR 3.691 EUR
nach 5 Jahren 3.490 EUR 3.880 EUR
K4, T4 Anfangsgehalt 3.468 EUR 3.863 EUR
nach 2 Jahren 3.620 EUR 4.075 EUR
nach 4 Jahren 3.782 EUR 4.285 EUR
nach 5 Jahren 3.947 EUR 4.505 EUR
K5, T5 Anfangsgehalt 3.947 EUR 4.505 EUR
nach 2 Jahren 4.101 EUR 4.720 EUR
nach 4 Jahren 4.251 EUR 4.941 EUR
K6, T6 4.865 EUR 5.145 EUR
K7, T7 freie Vereinbarung *)
Werkmeister
M1 3.133 EUR M2 3.764 EUR M3 4.505 EUR
Technische Angestellte Kaufmännische
Angestellte Baden-Nord
Tarifgruppe
M4 5.148 EUR
*) siehe § 4 Ziff. 2 Gehaltsrahmentarifvertrag
Gehaltstarifvertrag Baden-Württemberg vom 12.12.2019
Anlage zum Gehaltstarifvertrag der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie Baden-Württemberg vom 12.12.2019
Gehaltstafel Südbaden ab 01.01.2020
K1, T1 Anfangsgehalt 2.120 EUR 2.120 EUR
nach 2 Jahren 2.274 EUR 2.274 EUR
nach 4 Jahren 2.455 EUR 2.455 EUR
nach 5 Jahren 2.622 EUR 2.622 EUR
K2, T2 Anfangsgehalt 2.322 EUR 2.322 EUR
nach 2 Jahren 2.571 EUR 2.571 EUR
nach 4 Jahren 2.822 EUR 2.822 EUR
nach 5 Jahren 3.053 EUR 3.053 EUR
K3, T3 Anfangsgehalt 3.017 EUR 3.041 EUR
nach 2 Jahren 3.167 EUR 3.322 EUR
nach 4 Jahren 3.322 EUR 3.601 EUR
nach 5 Jahren 3.490 EUR 3.880 EUR
K4, T4 Anfangsgehalt 3.468 EUR 3.880 EUR
nach 2 Jahren 3.620 EUR 4.075 EUR
nach 4 Jahren 3.782 EUR 4.287 EUR
nach 5 Jahren 3.947 EUR 4.505 EUR
K5, T5 Anfangsgehalt 3.947 EUR 4.505 EUR
nach 2 Jahren 4.101 EUR 4.721 EUR
nach 4 Jahren 4.251 EUR 4.941 EUR
K6, T6 4.864 EUR 5.145 EUR
K7, T7 freie Vereinbarung *)
Werkmeister
M1 3.117 M2 3.826 M3 4.453
EUR EUR EUR
Technische Angestellte Kaufmännische
Angestellte Südbaden
Tarifgruppe
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Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG Metall Mitglied werden: http://www.bw.igm.de
*) siehe § 4 Ziff. 2 Gehaltsrahmentarifvertrag
Gehaltstarifvertrag Baden-Württemberg vom 12.12.2019
Anlage zum Gehaltstarifvertrag der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie Baden-Württemberg vom 12.12.2019
Gehaltstafel Württemberg ab 01.01.2020
K1, T1 Anfangsgehalt 2.089 EUR 2.300 EUR
nach 2 Jahren 2.272 EUR 2.486 EUR
nach 4 Jahren 2.455 EUR 2.675 EUR
nach 5 Jahren 2.622 EUR 2.866 EUR
K2, T2 Anfangsgehalt 2.318 EUR 2.567 EUR
nach 2 Jahren 2.571 EUR 2.853 EUR
nach 4 Jahren 2.822 EUR 3.140 EUR
nach 5 Jahren 3.053 EUR 3.389 EUR
K3, T3 Anfangsgehalt 3.017 EUR 3.369 EUR
nach 2 Jahren 3.167 EUR 3.562 EUR
nach 4 Jahren 3.322 EUR 3.756 EUR
nach 5 Jahren 3.490 EUR 3.944 EUR
K4, T4 Anfangsgehalt 3.468 EUR 3.944 EUR
nach 2 Jahren 3.620 EUR 4.172 EUR
nach 4 Jahren 3.782 EUR 4.394 EUR
nach 5 Jahren 3.947 EUR 4.621 EUR
K5, T5 Anfangsgehalt 3.947 EUR 4.621 EUR
nach 2 Jahren 4.101 EUR 4.845 EUR
nach 4 Jahren 4.251 EUR 5.064 EUR
K6, T6 4.864 EUR 5.286 EUR
K7, T7 freie Vereinbarung *)
Werkmeister
M1 3.226 M2 3.871 M3 4.621 M4 5.286
EUR EUR EUR EUR
Technische Angestellte Kaufmännische
Angestellte Württemberg
Tarifgruppe
*) siehe § 4 Ziff. 2 Gehaltsrahmentarifvertrag
Gehaltstarifvertrag Baden-Württemberg vom 12.12.2019
Anlage zum Gehaltstarifvertrag Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie Baden-Württemberg vom 12.12.2019
Gehaltstafel Baden-Nord ab 01.01.2021
Baden-Nord Kaufmännische Technische
Tarifgruppe Angestellte Angestellte
K6, T6
K7, T7
4.953 EUR 5.238 EUR
freie Vereinbarung *) Werkmeister
M1 3.189 EUR M2 3.832 EUR M3 4.586 EUR M4 5.238 EUR K1, T1 Anfangsgehalt
nach 2 Jahren nach 4 Jahren nach 5 Jahren
2.127 EUR 2.363 EUR
2.313 EUR 2.538 EUR
2.499 EUR 2.725 EUR
2.669 EUR 2.905 EUR
K2, T2 Anfangsgehalt nach 2 Jahren nach 4 Jahren nach 5 Jahren
2.360 EUR 2.593 EUR
2.617 EUR 2.869 EUR
2.873 EUR 3.143 EUR
3.108 EUR 3.406 EUR
K3, T3 Anfangsgehalt nach 2 Jahren nach 4 Jahren nach 5 Jahren
3.071 EUR 3.366 EUR
3.224 EUR 3.561 EUR
3.382 EUR 3.757 EUR
3.553 EUR 3.950 EUR
K4, T4 Anfangsgehalt nach 2 Jahren nach 4 Jahren nach 5 Jahren
3.530 EUR 3.933 EUR
3.685 EUR 4.148 EUR
3.850 EUR 4.362 EUR
4.018 EUR 4.586 EUR
K5, T5 Anfangsgehalt nach 2 Jahren nach 4 Jahren
4.018 EUR 4.586 EUR
4.175 EUR 4.805 EUR
4.328 EUR 5.030 EUR
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Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG Metall Mitglied werden: http://www.bw.igm.de
*) siehe § 4 Ziff. 2 Gehaltsrahmentarifvertrag
Gehaltstarifvertrag Baden-Württemberg vom 12.12.2019
Anlage zum Gehaltstarifvertrag der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie Baden-Württemberg vom 12.12.2019
Gehaltstafel Südbaden ab 01.01.2021
Südbaden Kaufmännische Technische
Tarifgruppe Angestellte Angestellte
K4, T4 Anfangsgehalt nach 2 Jahren nach 4 Jahren nach 5 Jahren
K6, T6
K7, T7 freie Vereinbarung *)
Werkmeister
M1 3.173 EUR M2 3.895 EUR M3 4.533 EUR M4 5.241 EUR
3.530 EUR 3.950 EUR
3.685 EUR 4.148 EUR
3.850 EUR 4.364 EUR
4.018 EUR 4.586 EUR
4.952 EUR 5.238 EUR
K1, T1 Anfangsgehalt nach 2 Jahren nach 4 Jahren nach 5 Jahren
2.158 EUR 2.158 EUR
2.315 EUR 2.315 EUR
2.499 EUR 2.499 EUR
2.669 EUR 2.669 EUR
K2, T2 Anfangsgehalt nach 2 Jahren nach 4 Jahren nach 5 Jahren
2.364 EUR 2.364 EUR
2.617 EUR 2.617 EUR
2.873 EUR 2.873 EUR
3.108 EUR 3.108 EUR
K3, T3 Anfangsgehalt nach 2 Jahren nach 4 Jahren nach 5 Jahren
3.071 EUR 3.096 EUR
3.224 EUR 3.382 EUR
3.382 EUR 3.666 EUR
3.553 EUR 3.950 EUR
K5, T5 Anfangsgehalt nach 2 Jahren nach 4 Jahren
4.018 EUR 4.586 EUR
4.175 EUR 4.806 EUR
4.328 EUR 5.030 EUR
*) siehe § 4 Ziff. 2 Gehaltsrahmentarifvertrag
Gehaltstarifvertrag Baden-Württemberg vom 12.12.2019
Anlage zum Gehaltstarifvertrag der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie Baden-Württemberg vom 12.12.2019
Gehaltstafel Württemberg ab 01.01.2021
Württemberg Kaufmännische Technische
Tarifgruppe Angestellte Angestellte
K6, T6
K7, T7 freie Vereinbarung *)
Werkmeister
M1 3.284 EUR M2 3.941 EUR M3 4.704 EUR M4 5.381 EUR
4.952 EUR 5.381 EUR
K1, T1 Anfangsgehalt nach 2 Jahren nach 4 Jahren nach 5 Jahren
2.127 EUR 2.341 EUR
2.313 EUR 2.531 EUR
2.499 EUR 2.723 EUR
2.669 EUR 2.918 EUR
K2, T2 Anfangsgehalt nach 2 Jahren nach 4 Jahren nach 5 Jahren
2.360 EUR 2.613 EUR
2.617 EUR 2.904 EUR
2.873 EUR 3.197 EUR
3.108 EUR 3.450 EUR
K3, T3 Anfangsgehalt nach 2 Jahren nach 4 Jahren nach 5 Jahren
3.071 EUR 3.430 EUR
3.224 EUR 3.626 EUR
3.382 EUR 3.824 EUR
3.553 EUR 4.015 EUR
K4, T4 Anfangsgehalt nach 2 Jahren nach 4 Jahren nach 5 Jahren
3.530 EUR 4.015 EUR
3.685 EUR 4.247 EUR
3.850 EUR 4.473 EUR
4.018 EUR 4.704 EUR
K5, T5 Anfangsgehalt nach 2 Jahren nach 4 Jahren
4.018 EUR 4.704 EUR
4.175 EUR 4.932 EUR
4.328 EUR 5.155 EUR