• Keine Ergebnisse gefunden

Gehaltstarifvertrag. Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie. Tarifgebiet Baden-Württemberg

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Gehaltstarifvertrag. Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie. Tarifgebiet Baden-Württemberg"

Copied!
10
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

_______________________________________________________________

Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG Metall Mitglied werden: http://www.bw.igm.de

Gehaltstarifvertrag

Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie

Tarifgebiet Baden-Württemberg

Abschluss: 12.12.2019 Gültig ab: 01.10.2019 Kündbar zum: 31.08.2021 Frist: 1 Monat

Bezirk

Baden-Württemberg Bezirk

Baden-Württemberg

(2)

Gehaltstarifvertrag

für die Beschäftigten in der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie in Baden-Württemberg

Zwischen dem

Verband der Holzindustrie und Kunststoffverarbeitung Baden-Württemberg e. V., 70182 Stuttgart

-einerseits-

und der

IG Metall,

vertreten durch den Bezirk Baden-Württemberg, Bezirksleitung Baden-Württemberg,

70469 Stuttgart

-andererseits- wird folgender Tarifvertrag vereinbart:

§ 1 Geltungsbereich

Räumlich: Für Baden-Württemberg.

Fachlich: a) Für die Betriebe, Hilfs- und Nebenbetriebe, für selbständige Betriebsabteilungen sowie Montagestellen der Holz und Kunst- stoff verarbeitenden Industrie einschließlich Sperrholz-, Faser- und Spanplattenindustrie, Herstellung von Fertighäusern, Hal- len, Wohnwagen und Reisemobilen.

b) Für Betriebe verwandter Industriezweige sowie für Kunststoff herstellende Betriebe.

c) Für Betriebe, die an Stelle oder in Verbindung mit Holz andere Werkstoffe oder Kunststoff verarbeiten.

Persönlich: Für alle – auch fachfremde – rentenversicherungspflichtig Be- schäftigte, die in den und für die vorgenannten Betriebe eine Tätigkeit ausüben.

Nicht als Beschäftigte im Sinne dieses Tarifvertrages gelten die Personen, die unter § 5 Abs. 2 und 3 Betriebsverfassungsgesetz fallen.

Tarifgebundenheit: Tarifgebunden sind gemäß § 3 Tarifvertragsgesetz Mitglieder der vertragsschließenden Gewerkschaft und die tarifgebunde- nen Mitglieder des vertragsschließenden Arbeitgeberverbandes.

Ergänzende

Betriebsvereinbarungen: Der Tarifvertrag regelt die Mindestbedingungen der

Arbeitsverhältnisse. Bestimmungen, die keine abschließende

oder keine vollständige Regelung enthalten, können durch Be-

triebsvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat er-

gänzt werden. Derartige Bestimmungen können nicht zu Un-

gunsten der Beschäftigten vom Tarifvertrag abweichen.

(3)

_______________________________________________________________

Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG Metall

Mitglied werden: http://www.bw.igm.de

2

§ 2 Gehaltsregelung

1.

Für die Monate Oktober, November und Dezember 2019 gelten die Gehaltstabellen vom 01.05.2018 weiter.

2. Die Tarifgehälter der Angestellten werden ab 1. Januar 2020 um 2,6 % sowie

ab 1. Januar 2021 um weitere 1,8 % erhöht.

3. Die beiliegenden Gehaltstabellen der Angestellten für die Regionalbereiche Baden- Nord, Südbaden und Württemberg, sind Bestandteil dieses Tarifvertrages.

4. Für die Tarifgruppen der Angestellten und die Gehaltsstufen nach Beschäftigungsdauer wirken bis zur Neuregelung durch die Tarifvertragsparteien die Bestimmungen des gekündigten Gehaltsrahmen-Tarifvertrages vom 24. März 1983 nach.

§ 3 Zulagen

Übertarifliche Zulagen bleiben von diesem Tarifvertrag unberührt. Betriebliche Gehaltserhöhungen, die im Vorgriff auf die per 01.01.2020 vorzunehmende Erhöhung der Tarifgehälter gewährt wurden, sind voll auf die tariflichen Erhöhungen dieses Tarifvertrages anrechenbar.

§ 4 Einmalzahlungen

1. Die vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, mit Ausnahme der Auszubildenden, erhalten zusätzlich zum Arbeitsentgelt eine Einmalzahlung in Höhe von 150,- € brutto.

Auszubildende erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 75,- € brutto.

2. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlungen anteilig im Verhältnis ihrer vertraglichen Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit.

3. Der Anspruch auf diese Einmalzahlung entsteht, wird fällig und ist zahlbar mit der Entgeltabrechnung für den Monat Januar 2020. Diese Einmalzahlung wird gewährt, da für die Monate Oktober bis Dezember 2019 die bisherigen Lohn- und Gehaltstabellen weiter gelten.

4. Die Einmalzahlungen bleiben als Berechnungsbasis sonstiger Entgeltleistungen unberücksichtigt. Das gilt insbesondere bei der Berechnung von Urlaubsentgelt und bei der Berechnung der Sonderzahlung nach dem Tarifvertrag Sonderzahlung (13.

Monatseinkommen).

§ 5 Ausbildungsvergütungen

1. Die Ausbildungsvergütungen werden ab dem 01.01.2020 auf folgende Beträge er- höht:

im 1. Ausbildungsjahr 1.000 €

im 2. Ausbildungsjahr 1.031 €

im 3. Ausbildungsjahr 1.067 €

im 4. Ausbildungsjahr 1.141 €

(4)

2. Wird ein Fachschulbesuch oder eine sonstige anerkannte fachspezifische Vorbildung auf die Ausbildungszeit angerechnet, so gilt für die Höhe der Vergütung der Zeitraum, um den die Ausbildungszeit verkürzt wird, als geleistete Ausbildungszeit.

3. Leistet ein Auszubildender Mehrarbeit im Sinne des jeweils geltenden Manteltarifvertra- ges, so ist jede geleistete Mehrarbeitsstunde besonders zu vergüten. Die Mehrarbeitsvergütung beträgt je Mehrarbeitsstunde 1,25 v. H. der Ausbildungsvergütung.

§ 6 Geltungsdauer

Dieser Gehaltstarifvertrag tritt am 1. Oktober 2019 in Kraft und ersetzt den Gehaltstarifvertrag vom 23.01.2018. Er kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende, frühestens zum 31.08.2021, gekündigt werden.

Die Parteien verpflichten sich im Fall einer Kündigung, noch während der Kündigungsfrist in Verhandlungen über eine tarifliche Neuregelung einzutreten.

Sindelfingen, den 12.12.2019

Verband der Holzindustrie IG Metall

und Kunststoffverarbeitung Bezirk Baden-Württemberg

Baden Württemberg e. V., Bezirksleitung Baden-Württemberg,

Stuttgart Stuttgart

Ralf Krebs Roman Zitzelsberger

Clemens Lüken Martin Sambeth

(5)

_______________________________________________________________

Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG Metall Mitglied werden: http://www.bw.igm.de

M4 5.145 EUR

*) siehe § 4 Ziff. 2 Gehaltsrahmentarifvertrag

Gehaltstarifvertrag Baden-Württemberg vom 12.12.2019

Anlage zum Gehaltstarifvertrag Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie Baden-Württemberg vom 12.12.2019

Gehaltstafel Baden-Nord ab 01.01.2020

K1, T1 Anfangsgehalt 2.089 EUR 2.321 EUR

nach 2 Jahren 2.272 EUR 2.493 EUR

nach 4 Jahren 2.455 EUR 2.677 EUR

nach 5 Jahren 2.622 EUR 2.854 EUR

K2, T2 Anfangsgehalt 2.318 EUR 2.547 EUR

nach 2 Jahren 2.571 EUR 2.818 EUR

nach 4 Jahren 2.822 EUR 3.087 EUR

nach 5 Jahren 3.053 EUR 3.346 EUR

K3, T3 Anfangsgehalt 3.017 EUR 3.306 EUR

nach 2 Jahren 3.167 EUR 3.498 EUR

nach 4 Jahren 3.322 EUR 3.691 EUR

nach 5 Jahren 3.490 EUR 3.880 EUR

K4, T4 Anfangsgehalt 3.468 EUR 3.863 EUR

nach 2 Jahren 3.620 EUR 4.075 EUR

nach 4 Jahren 3.782 EUR 4.285 EUR

nach 5 Jahren 3.947 EUR 4.505 EUR

K5, T5 Anfangsgehalt 3.947 EUR 4.505 EUR

nach 2 Jahren 4.101 EUR 4.720 EUR

nach 4 Jahren 4.251 EUR 4.941 EUR

K6, T6 4.865 EUR 5.145 EUR

K7, T7 freie Vereinbarung *)

Werkmeister

M1 3.133 EUR M2 3.764 EUR M3 4.505 EUR

Technische Angestellte Kaufmännische

Angestellte Baden-Nord

Tarifgruppe

(6)

M4 5.148 EUR

*) siehe § 4 Ziff. 2 Gehaltsrahmentarifvertrag

Gehaltstarifvertrag Baden-Württemberg vom 12.12.2019

Anlage zum Gehaltstarifvertrag der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie Baden-Württemberg vom 12.12.2019

Gehaltstafel Südbaden ab 01.01.2020

K1, T1 Anfangsgehalt 2.120 EUR 2.120 EUR

nach 2 Jahren 2.274 EUR 2.274 EUR

nach 4 Jahren 2.455 EUR 2.455 EUR

nach 5 Jahren 2.622 EUR 2.622 EUR

K2, T2 Anfangsgehalt 2.322 EUR 2.322 EUR

nach 2 Jahren 2.571 EUR 2.571 EUR

nach 4 Jahren 2.822 EUR 2.822 EUR

nach 5 Jahren 3.053 EUR 3.053 EUR

K3, T3 Anfangsgehalt 3.017 EUR 3.041 EUR

nach 2 Jahren 3.167 EUR 3.322 EUR

nach 4 Jahren 3.322 EUR 3.601 EUR

nach 5 Jahren 3.490 EUR 3.880 EUR

K4, T4 Anfangsgehalt 3.468 EUR 3.880 EUR

nach 2 Jahren 3.620 EUR 4.075 EUR

nach 4 Jahren 3.782 EUR 4.287 EUR

nach 5 Jahren 3.947 EUR 4.505 EUR

K5, T5 Anfangsgehalt 3.947 EUR 4.505 EUR

nach 2 Jahren 4.101 EUR 4.721 EUR

nach 4 Jahren 4.251 EUR 4.941 EUR

K6, T6 4.864 EUR 5.145 EUR

K7, T7 freie Vereinbarung *)

Werkmeister

M1 3.117 M2 3.826 M3 4.453

EUR EUR EUR

Technische Angestellte Kaufmännische

Angestellte Südbaden

Tarifgruppe

(7)

_______________________________________________________________

Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG Metall Mitglied werden: http://www.bw.igm.de

*) siehe § 4 Ziff. 2 Gehaltsrahmentarifvertrag

Gehaltstarifvertrag Baden-Württemberg vom 12.12.2019

Anlage zum Gehaltstarifvertrag der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie Baden-Württemberg vom 12.12.2019

Gehaltstafel Württemberg ab 01.01.2020

K1, T1 Anfangsgehalt 2.089 EUR 2.300 EUR

nach 2 Jahren 2.272 EUR 2.486 EUR

nach 4 Jahren 2.455 EUR 2.675 EUR

nach 5 Jahren 2.622 EUR 2.866 EUR

K2, T2 Anfangsgehalt 2.318 EUR 2.567 EUR

nach 2 Jahren 2.571 EUR 2.853 EUR

nach 4 Jahren 2.822 EUR 3.140 EUR

nach 5 Jahren 3.053 EUR 3.389 EUR

K3, T3 Anfangsgehalt 3.017 EUR 3.369 EUR

nach 2 Jahren 3.167 EUR 3.562 EUR

nach 4 Jahren 3.322 EUR 3.756 EUR

nach 5 Jahren 3.490 EUR 3.944 EUR

K4, T4 Anfangsgehalt 3.468 EUR 3.944 EUR

nach 2 Jahren 3.620 EUR 4.172 EUR

nach 4 Jahren 3.782 EUR 4.394 EUR

nach 5 Jahren 3.947 EUR 4.621 EUR

K5, T5 Anfangsgehalt 3.947 EUR 4.621 EUR

nach 2 Jahren 4.101 EUR 4.845 EUR

nach 4 Jahren 4.251 EUR 5.064 EUR

K6, T6 4.864 EUR 5.286 EUR

K7, T7 freie Vereinbarung *)

Werkmeister

M1 3.226 M2 3.871 M3 4.621 M4 5.286

EUR EUR EUR EUR

Technische Angestellte Kaufmännische

Angestellte Württemberg

Tarifgruppe

(8)

*) siehe § 4 Ziff. 2 Gehaltsrahmentarifvertrag

Gehaltstarifvertrag Baden-Württemberg vom 12.12.2019

Anlage zum Gehaltstarifvertrag Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie Baden-Württemberg vom 12.12.2019

Gehaltstafel Baden-Nord ab 01.01.2021

Baden-Nord Kaufmännische Technische

Tarifgruppe Angestellte Angestellte

K6, T6

K7, T7

4.953 EUR 5.238 EUR

freie Vereinbarung *) Werkmeister

M1 3.189 EUR M2 3.832 EUR M3 4.586 EUR M4 5.238 EUR K1, T1 Anfangsgehalt

nach 2 Jahren nach 4 Jahren nach 5 Jahren

2.127 EUR 2.363 EUR

2.313 EUR 2.538 EUR

2.499 EUR 2.725 EUR

2.669 EUR 2.905 EUR

K2, T2 Anfangsgehalt nach 2 Jahren nach 4 Jahren nach 5 Jahren

2.360 EUR 2.593 EUR

2.617 EUR 2.869 EUR

2.873 EUR 3.143 EUR

3.108 EUR 3.406 EUR

K3, T3 Anfangsgehalt nach 2 Jahren nach 4 Jahren nach 5 Jahren

3.071 EUR 3.366 EUR

3.224 EUR 3.561 EUR

3.382 EUR 3.757 EUR

3.553 EUR 3.950 EUR

K4, T4 Anfangsgehalt nach 2 Jahren nach 4 Jahren nach 5 Jahren

3.530 EUR 3.933 EUR

3.685 EUR 4.148 EUR

3.850 EUR 4.362 EUR

4.018 EUR 4.586 EUR

K5, T5 Anfangsgehalt nach 2 Jahren nach 4 Jahren

4.018 EUR 4.586 EUR

4.175 EUR 4.805 EUR

4.328 EUR 5.030 EUR

(9)

_______________________________________________________________

Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG Metall Mitglied werden: http://www.bw.igm.de

*) siehe § 4 Ziff. 2 Gehaltsrahmentarifvertrag

Gehaltstarifvertrag Baden-Württemberg vom 12.12.2019

Anlage zum Gehaltstarifvertrag der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie Baden-Württemberg vom 12.12.2019

Gehaltstafel Südbaden ab 01.01.2021

Südbaden Kaufmännische Technische

Tarifgruppe Angestellte Angestellte

K4, T4 Anfangsgehalt nach 2 Jahren nach 4 Jahren nach 5 Jahren

K6, T6

K7, T7 freie Vereinbarung *)

Werkmeister

M1 3.173 EUR M2 3.895 EUR M3 4.533 EUR M4 5.241 EUR

3.530 EUR 3.950 EUR

3.685 EUR 4.148 EUR

3.850 EUR 4.364 EUR

4.018 EUR 4.586 EUR

4.952 EUR 5.238 EUR

K1, T1 Anfangsgehalt nach 2 Jahren nach 4 Jahren nach 5 Jahren

2.158 EUR 2.158 EUR

2.315 EUR 2.315 EUR

2.499 EUR 2.499 EUR

2.669 EUR 2.669 EUR

K2, T2 Anfangsgehalt nach 2 Jahren nach 4 Jahren nach 5 Jahren

2.364 EUR 2.364 EUR

2.617 EUR 2.617 EUR

2.873 EUR 2.873 EUR

3.108 EUR 3.108 EUR

K3, T3 Anfangsgehalt nach 2 Jahren nach 4 Jahren nach 5 Jahren

3.071 EUR 3.096 EUR

3.224 EUR 3.382 EUR

3.382 EUR 3.666 EUR

3.553 EUR 3.950 EUR

K5, T5 Anfangsgehalt nach 2 Jahren nach 4 Jahren

4.018 EUR 4.586 EUR

4.175 EUR 4.806 EUR

4.328 EUR 5.030 EUR

(10)

*) siehe § 4 Ziff. 2 Gehaltsrahmentarifvertrag

Gehaltstarifvertrag Baden-Württemberg vom 12.12.2019

Anlage zum Gehaltstarifvertrag der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie Baden-Württemberg vom 12.12.2019

Gehaltstafel Württemberg ab 01.01.2021

Württemberg Kaufmännische Technische

Tarifgruppe Angestellte Angestellte

K6, T6

K7, T7 freie Vereinbarung *)

Werkmeister

M1 3.284 EUR M2 3.941 EUR M3 4.704 EUR M4 5.381 EUR

4.952 EUR 5.381 EUR

K1, T1 Anfangsgehalt nach 2 Jahren nach 4 Jahren nach 5 Jahren

2.127 EUR 2.341 EUR

2.313 EUR 2.531 EUR

2.499 EUR 2.723 EUR

2.669 EUR 2.918 EUR

K2, T2 Anfangsgehalt nach 2 Jahren nach 4 Jahren nach 5 Jahren

2.360 EUR 2.613 EUR

2.617 EUR 2.904 EUR

2.873 EUR 3.197 EUR

3.108 EUR 3.450 EUR

K3, T3 Anfangsgehalt nach 2 Jahren nach 4 Jahren nach 5 Jahren

3.071 EUR 3.430 EUR

3.224 EUR 3.626 EUR

3.382 EUR 3.824 EUR

3.553 EUR 4.015 EUR

K4, T4 Anfangsgehalt nach 2 Jahren nach 4 Jahren nach 5 Jahren

3.530 EUR 4.015 EUR

3.685 EUR 4.247 EUR

3.850 EUR 4.473 EUR

4.018 EUR 4.704 EUR

K5, T5 Anfangsgehalt nach 2 Jahren nach 4 Jahren

4.018 EUR 4.704 EUR

4.175 EUR 4.932 EUR

4.328 EUR 5.155 EUR

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Stadt ist mit mehr als 300.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt des Landes Baden-Würt- temberg. Im Westen grenzt Karlsruhe an den Rhein und das Land Rheinland-Pfalz. Die Stadt ist

Geleistete Arbeitsstunden Mill. In der Abgrenzung der „Klassifikation der Wirtschaftszweige WZ 2008“. – 2) Bruttolohn- und -gehaltsumme (ohne Arbeitgeberanteil zur

Einfluss der Bewertung der Douglasie auf die Naturnähe Zur Analyse des Einflusses der Eingliederung der Dou- glasie auf die Naturnähe-Bewertung wurden verschiedene

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg hat sich im Bundesrat erfolgreich für kleine und mittlere Unternehmen und Start-ups, die Künstliche

In dieser Kampagne wollen wir verdeutlichen, dass wir jeden Tag für unser Grundgesetz einstehen und uns unserer Verantwortung bewusst sind.. Bundesjugendvorsitzender Martin Mei-

In diesem Zusammenhang sind wir der festen Überzeugung, dass bei einer exter- nen Organisationsuntersuchung der einzel- nen Dienstposten der Polizei das Eingangs- amt mindestens in

Da es sich bei der Teilnahme am Freistellungsjahr um eine Teilzeitbe- schäftigung aus sonstigen Gründen handelt, darf dem Antrag nur ent- sprochen werden, wenn sich die Beamtin oder

Quelle: Auszug Solar Cluster BW – Broschüre Photovoltaik in Kommunen; Zuweso GmbH – Für Nachhaltigkeit – , www.station-i.de Quelle: Zentrum für Sonnenenergie-