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Mitarbeitende von verschiedenen Einrichtungen sind auch dabei. Sie unterstützen die Forderungen von Menschen mit Behinderungen.

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Academic year: 2022

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Vorwort

Am 28. Mai 2021 ist in Mecklenburg-Vorpommern der 2. Tag der Menschen mit Behinderungen.

Das ist eine Veranstaltung im Landtag.

Der Landtag ist im Schloss von Schwerin.

Viele Menschen mit Behinderungen sind dabei.

Sie treffen Politiker vom Landtag und von der Landesregierung.

Alle tauschen sich aus über das Thema Barrierefreiheit.

Die Menschen mit Behinderungen berichten über Erfahrungen.

Und sie fordern bessere Teilhabe.

Mitarbeitende von verschiedenen Einrichtungen sind auch dabei.

Sie unterstützen die Forderungen von Menschen mit Behinderungen.

Arbeits-Gruppen haben schon viele Forderungen aufgeschrieben.

In den Arbeits-Gruppen sind Menschen mit Behinderungen und Unterstützer.

Die Arbeits-Gruppen haben sich mit verschiedenen Lebens-Bereichen beschäftigt.

Die Arbeits-Gruppen fordern vom Landtag Mecklenburg-Vorpommern:

Ist der Landtag neu gewählt?

Dann soll der Tag der Menschen mit Behinderungen in Zukunft am Anfang vom neuen Landtag stattfinden.

Der neue Termin bringt einen wichtigen Vorteil:

Der Landtag hat mehr Zeit die Ergebnisse

vom Tag der Menschen mit Behinderungen umzusetzen.

(2)

Es geht um gleichwertige Teilhabe für alle.

Das ist ein wichtiges Thema in unserer Gesellschaft.

Alle müssen für alle Bereiche gleichwertige Möglichkeiten haben:

• Für das Leben in der Gesellschaft

• Für Bildung und Beruf

• Für die gesundheitliche Versorgung

• Für das Wohnen

• Für Mobilität

Mobilität sind Möglichkeiten für die Fortbewegung

• Für Teilhabe in der Politik

(3)

Menschen mit Behinderungen brauchen Barrierefreiheit.

Sie brauchen bestimmte Bedingungen.

Und sie brauchen manchmal Unterstützung.

Dann können sie viele Möglichkeiten nutzen.

Die Menschen haben verschiedene Behinderungen.

Deshalb empfinden Menschen verschiedene Barrieren.

Wir haben schon viel geschafft.

Aber es gibt noch immer viele Barrieren.

Menschen mit Behinderungen und ihre Unterstützer fordern:

Alle in der Gesellschaft müssen gleichwertig teilhaben können.

Es muss Barrierefreiheit für alle geben.

Das ist Inklusion.

Landtag und Landesregierung müssen für mehr Inklusion sorgen.

Auch die Städte und Landkreise müssen mehr Inklusion schaffen.

Die Gesellschaft muss noch besser informiert sein.

Alle müssen sich gemeinsam einsetzen.

4 Arbeits-Gruppen haben Forderungen vorbereitet

Jede Arbeits-Gruppe hat einen Leitantrag geschrieben.

Im Leitantrag stehen Forderungen für

mehr Barrierefreiheit in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Arbeits-Gruppen geben die Leitanträge im Landtag ab.

Die Leitanträge sind in Leichte Sprache übersetzt.

In vielen Gesetzen steht der Ausdruck: Menschen mit Behinderungen.

Deshalb benutzen wir den Ausdruck meistens.

Wir wollen aber nicht Menschen ausgrenzen.

Wir empfehlen:

In Zukunft soll es heißen: Menschen mit Beeinträchtigungen.

(4)

Diese 4 Arbeits-Gruppen haben Forderungen vorbereitet:

AG Politische Partizipation Das bedeutet: Teilhabe in der Politik

AG Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen

AG Inklusive Bildung

AG Wohnen, Mobilität und Barrierefreiheit

Was passiert am Tag der Menschen mit Behinderungen?

Zuerst begrüßen Politiker die Gäste im Landtag.

Dann gibt es 4 Arbeits-Gruppen.

Sie beschäftigen sich mit den verschiedenen Teilhabe-Bereichen.

In jeder Arbeits-Gruppe sind Menschen mit Behinderungen zusammen mit Unterstützern und Politikern.

Alle tauschen sich aus über mehr Möglichkeiten für Barrierefreiheit.

Jede Arbeits-Gruppe stellt das Ergebnis vor.

(5)

Diese Gesetze sind in den Leitanträgen genannt

In den Leitanträgen sind viele Gesetze genannt.

Die Gesetze regeln die gleichwertige Teilhabe und die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Die Politik muss für gleichwertige Teilhabe sorgen.

Deshalb sind die Gesetze wichtig.

Jedes Gesetz hat verschiedene Einheiten.

Eine Einheit heißt Paragraf.

Das Zeichen dafür ist: §.

Manchmal ergänzen sich 2 oder mehr Gesetze.

Dann gelten mehr Gesetze gleichzeitig.

Wir beschreiben kurz wichtige Gesetze:

Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention

Die Abkürzung dafür ist UN-BRK.

Man spricht die Abkürzung: U-en-be-er-ka

UN ist die Abkürzung für die Vereinten Nationen.

Das sind 193 Länder.

Die Länder haben sich zu Frieden und zu Zusammen-Arbeit verpflichtet.

Die UN-BRK ist eine Vereinbarung von vielen Ländern.

Auch Deutschland hat die UN-BRK unterschrieben.

In der UN-BRK stehen Rechte von Menschen mit Behinderung.

Die Rechte sollen gleichwertige Teilhabe für alle ermöglichen.

Deutschland muss die Teilhabe-Rechte einhalten.

Regierung und Politik müssen das regeln.

Die UN-BRK hat 50 Teile.

Jeder Teil der UN-BRK heißt: Artikel.

(6)

Die UN-Kinderrechts-Konvention

Die Abkürzung dafür ist: UN-KRK.

In der UN-KRK stehen die Rechte der Kinder.

Die UN-KRK gilt welt-weit für alle Kinder.

Viele Länder haben die UN-KRK unterschrieben.

Auch Deutschland hat unterschrieben.

Die Länder versprechen:

Sie wollen best-mögliche Lebens-Bedingungen für alle Kinder sichern.

Alle Kinder sollen best-mögliche Förderung und Bildung haben.

Die UN-KRK hat 54 Artikel

Die 17 Ziele der UN

Die Länder der UN haben sich 17 Ziele gegeben.

Darum geht es:

• die welt-weite Wirtschaft stärken

• die Umwelt überall auf der Welt schützen und

• gleichwertige Lebens-Bedingungen für alle Menschen schaffen

Das deutsche Sozial-Gesetz-Buch

Die Abkürzung dafür ist SGB.

Man spricht die Abkürzung: Es-Ge-Be.

Die Gesetze im SGB sollen für soziale Gerechtigkeit sorgen.

Sie sollen die Teilhabe von allen Bürgern sichern.

Das SGB hat 12 Teile: SGB 1 bis SGB 12.

(7)

Jedes Teil vom SGB 9 regelt einen wichtigen Lebens-Bereich:

SGB 1 macht allgemeine Angaben für die soziale Gerechtigkeit.

• SGB 2 regelt Leistungen für Arbeits-suchende.

• SGB 3 regelt die Arbeits-Förderung und Hilfen für Arbeitslose.

• SGB 4 regelt die Sozial-Versicherung.

• SGB 5 regelt Leistungen der Krankenkassen.

• SGB 6 regelt die Renten-Versicherung.

• SGB 7 regelt Leistungen von Unfall-Versicherungen.

• SGB 8 regelt Leistungen für Kinder und Jugendliche.

• SGB 9 regelt die Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderten-Ausweis.

• SGB 10 regelt die Zusammenarbeit von Amt und Dienstleister.

Dienstleister sind Einrichtungen, die Assistenz anbieten.

Zum Beispiel: Pflege-Dienste oder Werkstätten für behinderte Menschen

• SGB 11 regelt Pflege-Leistungen.

• SGB 12 regelt Geld-Hilfen vom Sozialamt,

zum Beispiel Wohngeld oder Eingliederungs-Hilfe

Das Allgemeine-Gleichbehandlungs-Gesetz

Die Abkürzung dafür ist: AGG.

Man spricht das: A-Ge-Ge.

In dem Gesetz steht, dass alle Menschen gleiche Rechte haben.

Politik und Gesellschaft müssen alle Menschen gleich behandeln.

Das gilt für alle:

• Egal, wie Menschen aussehen

• Menschen in jedem Alter

• Menschen mit jeder Geschlechts-Zugehörigkeit

• Menschen mit Beeinträchtigungen

• Menschen mit verschiedener Herkunft und Kultur

• Menschen mit verschiedener Religion

(8)

Das Bundes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz

Die Abkürzung dafür ist: BBGG.

Man spricht das: Be-Be-Ge-Ge.

Menschen mit Beeinträchtigungen sollen selbst-bestimmt leben können.

Deshalb darf es keine Barrieren geben.

Das Gesetz macht Vorschriften für die Barrierefreiheit.

Zum Beispiel: Barrierefreie Informationen oder barrierefreie Arbeitsplätze.

Das Bundes-Teilhabe-Gesetz

Die Abkürzung dafür ist BTG.

Man spricht das: Be-te-ge.

Jeder einzelne Mensch mit Behinderung muss passende Unterstützung bekommen.

Das BTG regelt die Leistungen für die Unterstützung.

Das BTG gilt für ganz Deutschland.

Das Landes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz von Mecklenburg-Vorpommern

Die Abkürzung ist: LBGG MV.

Man spricht das: El-be-ge-ge-em-vau.

Dieses Gesetz ergänzt das BTG.

Das LBGG MV regelt landes-weite Leistungen.

Einige Regeln für Barrierefreiheit sind in jedem Bundesland anders.

Die Regeln vom LBGG MV gelten nur in Mecklenburg-Vorpommern.

(9)

Die Landes-Rahmen-Verträge

Die Gesetze bestimmen manchmal Rahmen.

Das bedeutet: Die Gesetze fordern Maßnahme-Pläne.

Die Gesetze fordern genaue Regeln.

Die Gesetze nennen Verantwortliche.

Zum Beispiel:

• Vertreter von der Landes-Regierung,

• Vertreter von Städten und Landkreisen

• und Vertreter von Dienstleistern

Die Verantwortlichen müssen die Leistungen genau planen.

Sie müssen einen Rahmen-Vertrag vereinbaren.

In dem Vertrag muss zum Beispiel stehen:

• Welche Maßnahmen sind nötig.

• Wer leistet die Förderung.

• Was kostet die Förderung.

• Wer übernimmt die Kosten.

Die Rahmen–Verträge ergänzen die Gesetze.

Wichtige Landes-Rahmen-Verträge

für die Bildung von Kindern mit Behinderungen:

Das Land Mecklenburg-Vorpommern muss diese Vereinbarungen schaffen:

• Den Landes-Rahmen-Vertrag für Früh-Förderung und

• den Landes-Rahmen-Vertrag für Kinder-Tages-Einrichtungen.

Der Landes-Rahmen-Vertrag für Teilhabe-Leistungen

Die Abkürzung dafür ist: LRV.

Der LRV ergänzt Paragraf 131 vom SGB 9.

Der LRV regelt die Leistungen für Teilhabe.

(10)

Der Landes-Rahmen-Vertrag für Teilhabe-Leistungen

In den Gesetzen steht:

Jeder einzelne Mensch muss passende Unterstützung bekommen.

Unterstützung sind Dienst-Leistungen oder Sach-Leistungen.

Dienst-Leistungen sind zum Beispiel Pflege oder

Betreuung in einer Werkstatt für behinderte Menschen.

Sach-Leistungen sind zum Beispiel technische Hilfsmittel.

Leistungs-Träger geben Geld-Hilfen für die Leistungen.

Leistungs-Träger ist zum Beispiel ein Amt oder die Renten-Versicherung.

Das Geld muss für passende Leistungen ausreichen.

Der Landes-Rahmen-Vertrag regelt die Geld-Beträge.

Es gibt eine Arbeits-Gruppe für den Landes-Rahmen-Vertrag.

Dazu gehören:

• 1 Vertreterin von der Landes-Regierung,

• Vertreter von Städten und Landkreisen,

• Vertreter von Leistungs-Trägern und

• Vertreter von Dienstleistern

Weitere wichtige Gesetze

Für die verschiedenen Lebens-bereiche sind weitere Gesetze wichtig.

Zum Beispiel:

• Gesetze für Leistungen zu Förderung und Bildung

• Gesetze für das barriere-freie Bauen

• Gesetze für die Gesundheits-Vorsorge

Einige Gesetze besprechen wir in den Leitanträgen.

(11)

capito Mecklenburg-Vorpommern hat diesen Text in Leichter Sprache erstellt.

Die Abbildungen sind von:

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V,

gezeichnet von:

Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Referenzen

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