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Bundeslagebild Korruption 2011

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KORRUPTION

Bundeslagebild 2011

Bundeskriminalamt 65173 Wiesbaden www.bka.de

(4)

INHALTSVERZEICHNIS

1. VORBEMERKUNG 5

2. DARSTELLUNG DER KRIMINALITÄTSLAGE 6

2.1 Ermittlungsverfahren 6

2.2 Korruptionsstraftaten 7

2.3 Schwerpunkt der Korruption 11

2.4 Tatverdächtige 12

2.4.1 „Nehmer“ 12

2.4.2 „Geber“ 14

2.5 Dauer der korruptiven Verbindung 15 2.6 Art und Höhe der Vorteile 16

2.6.1 „Nehmer“ 16 2.6.2 „Geber“ 17 2.7 Verursachter Schaden 18 2.8 Verfahrensbezogene Erkenntnisse 19 2.8.1 Verfahrensursprung 19 2.8.2 Verfahrensführung 19 3. GESAMTBEWERTUNG 20

(5)

1. VORBEMERKUNG

Das Bundeslagebild Korruption enthält in gestraffter Form die aktuellen Erkenntnisse zu Lage und Entwicklung im Bereich der Korruption. Datenbasis sind Zulieferungen der Landeskriminalämter, des Bundeskriminalamtes und des Zollkriminalamtes. Korruptionsverfahren, in welchen Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft ohne Einbindung der Polizei geführt werden, finden in diesem Lagebild keine Berücksichtigung.

Die kriminologische Forschung definiert den Begriff „Korruption“ als „Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats zugunsten eines anderen, auf dessen Veranlassung oder Eigeninitiative, zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten, mit Eintritt oder in Erwartung des Eintritts eines Schadens oder Nachteils für die Allgemeinheit (in amtlicher oder politischer Funktion) oder für ein Unternehmen (betreffend Täter als Funktionsträger in der Wirtschaft)“. 1

Bei Korruptionsdelikten wird zwischen situativer und struktureller Korruption unterschieden. Als situative Korruption werden Korruptionshandlungen bezeichnet, denen ein spontaner Willensentschluss

zugrunde liegt, d. h. die Tatbestandsverwirklichung unterliegt keiner gezielten Planung oder

Vorbereitung. Bei struktureller Korruption handelt es sich um Fälle, bei denen die Korruptionshandlung auf der Grundlage längerfristig angelegter korruptiver Beziehungen bereits im Vorfeld der Tatbegehung bewusst geplant wurde. Es liegen demnach konkrete bzw. geistige Vorbereitungshandlungen vor, die eine Spontaneität der Handlung ausschließen.

Korruptionstatbestände finden sich in folgenden Paragraphen des materiellen Strafrechts:

- § 108b, § 108e StGB (Wählerbestechung/Abgeordnetenbestechung)

- §§ 299 ff. StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr)

- §§ 331 ff. StGB (Vorteilsannahme/Bestechlichkeit/Vorteilsgewährung/Bestechung).

Darüber hinaus sind für die Bekämpfung der Korruption auf internationaler Ebene das Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) und das EU-Bestechungsgesetz (EUBestG) relevant.

(6)

2. DARSTELLUNG DER KRIMINALITÄTSLAGE

2.1 Ermittlungsverfahren

Für das Jahr 2011 wurden 1.528 Ermittlungsverfahren gemeldet. Gegenüber dem Vorjahr (1.813 Verfahren) bedeutet dies einen Rückgang von etwas mehr als 16 % (285 Verfahren).

Entwicklung der Verfahrenszahlen 2007 – 2011

Annähernd 86 % der Verfahren

betreffen den Bereich der strukturellen Korruption. Der Anteil der situativen Korruption liegt mit rund 14% innerhalb der Bandbreite der Vorjahre (zwischen 1

1.599 255 1.808 213 1.904 254 1.813 191 1.528 219 2007 2008 2009 2010 2011

Gesamtzahl darunter Verfahren von situativer Korruption

1 und 14 %).

Korruptionsverfahren 2010/2011 nach Ländern

4 1 18 27 139 61 54 43 59 87 23 34 34 22 289 313 293 220 14 6 260 83 80 97 15 12 237 208 35 35 215 208 44 71 B und TH SH ST SN S L RP NW NI M V HE HH HB BB BE BY B W 2010 2011

(7)

Schwankungen der Verfahrenszahlen im Ländervergleich resultieren, wie in den Jahren zuvor auch, aus der Erfassung von Ermittlungskomplexen mit einer Vielzahl von Einzelverfahren und den sich daraus ergebenden statistischen Auswirkungen auf die Gesamtverfahrenszahlen. Hier beeinflussen insbesondere verfahrenstechnische und verfahrensökonomische Faktoren die einzelnen Werte. Zum Beispiel werden aus verfahrenstechnischen Gründen einzelne Ermittlungskomplexe in mehrere Einzelverfahren aufgeteilt, weil sich im Zuge der Ermittlungen oftmals neue Tatkonstellationen zwischen Gebern und Nehmern ergeben, oder werden mehrere einzelne Ermittlungsverfahren aufgrund der inhaltlichen Nähe zueinander zu einem Ermittlungsverfahren zusammengeführt. Solche Abtrennungen bzw. Zusammenführungen sind Hauptgrund für die statistischen Schwankungen.

2.2 Korruptionsstraftaten

Im Berichtszeitraum wurden 46.795 Korruptionsstraftaten polizeilich festgestellt. Gegenüber dem Vorjahr (15.746 Straftaten) hat sich die Zahl der Straftaten nahezu verdreifacht. Damit steigt die Zahl im zweiten Jahr in Folge signifikant an.

Entwicklung der Korruptionsstraftaten 2007 – 2011

9.554 1.478 8.569 2.529 6.354 1.385 15.746 7.415 46.795 1.499 2007 2008 2009 2010 2011 Korruptionsstraftaten Begleitdelikte

Bei den Korruptionsstraftaten wurde der höchste Wert seit 1995 registriert, während bei den so genannten

Begleitdelikten2, also den mit Korruptionsstraftaten unmittelbar zusammenhängenden Straftaten, ein

starker Rückgang gegenüber dem Vorjahr zu konstatieren ist.

2 Begleitdelikte sind insbesondere Betrugs- und Untreuehandlungen, Urkundenfälschung, wettbewerbsbeschränkende

Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelung, Falschbeurkundung im Amt, Verletzung des Dienstgeheimnisses und Verstöße gegen strafrechtliche Nebengesetze.

(8)

Korruptionsstraftaten 2010/2011 nach Ländern

6713 395

Der starke Anstieg der polizeilich registrierten Straftaten im Jahr 2011 resultiert aus den Meldungen aus Nordrhein-Westfalen, wo allein in zwei Umfangsverfahren gegen Mitarbeiter eines Automobilherstellers und gegen zivile Angestellte der Britischen Rheinarmee sowie die jeweils beauftragten Firmen mehr als 25.800 Einzeldelikte wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr registriert wurden.

Gerade solche wiederkehrenden umfangreichen Ermittlungskomplexe mit ihren enormen Auswirkungen auf die Gesamtfallzahlen erschweren verlässliche Trendaussagen zur Entwicklung des Phänomenbereichs Korruption im Mehrjahresvergleich. Dies verdeutlichen z. B. auch die von Bayern gemeldeten Zahlen: Im Jahr 2011 meldete Bayern insgesamt 395 Straftaten. Im Vergleich zu den Zahlen aus dem Jahr 2010 (6.713 Straftaten) entspricht dies auf den ersten Blick einem Rückgang von 94 %. Bei näherer Betrachtung zeigt sich der Rückgang weit moderater, denn im Jahr 2010 entfielen allein mehr als 6.300 Einzeltaten auf ein Verfahren gemäß § 299 StGB. Bereinigt man die Zahlen 2010 um diesen Verfahrenskomplex, so kommt man auch im Jahr 2010 auf etwa die gleiche Zahl von Straftaten wie im Jahr 2011. 12 479 351 602 320 122 676 117 170 28 66416 615 6089 40894 442 790 32 12 433 363 187 786 2368 237496 146 74 68 715 Bund TH SH ST SN SL RP NW NI M V HE HH HB BB BE BY BW 2010 2011

(9)

Bezogen auf die Entwicklung im Bereich ausgewählter Strafnormen im Phänomenbereich Korruption ergibt sich für das Jahr 2011 folgendes Bild:

Straftat 2011 2010 +/- Tendenz

§ 299 StGB - Bestechung/Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr 25.364 7.511 + 17.853

§ 334 StGB - Bestechung 5.363 797 + 4.566

§ 335 StGB - bes. schw. Fall der Bestechung/Bestechlichkeit 5.268 5.086 + 182

§ 332 StGB - Bestechlichkeit 5.219 693 + 4.526

§ 300 StGB - bes. schw. Fall der Bestechung/Bestechlichkeit im

geschäftlichen Verkehr 3.911 542 + 3.369

§ 331 StGB - Vorteilsannahme 863 585 + 278

§ 333 StGB - Vorteilsgewährung 798 465 + 333

§ 108e StGB - Abgeordnetenbestechung 9 2 + 7

§ 108b StGB - Wählerbestechung 0 1 - 1

Ursächlich hierfür sind die schon zuvor erwähnten Fallzahlen aus Nordrhein-Westfalen mit  23.618 Straftaten gemäß § 299 StGB,

 4.584 Straftaten gemäß § 332 StGB,  4.610 Straftaten gemäß § 334 StGB und  4.854 Straftaten gemäß § 335 StGB.

(10)

Bezogen auf internationale Korruptionssachverhalte nach dem Gesetz zur Bekämpfung der internationalen Bestechung (IntBestG) und dem EU-Bestechungsgesetz (EUBestG) ergibt sich im Fünfjahresvergleich folgendes Bild:

Straftaten IntBestG 2007– 2011

Durch das Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) werden für einige der Straftatbestände der §§ 334 ff StGB ausländische Richter, Amtsträger, Soldaten, Amtsträger internationaler Organisationen jeweils deutschen Richtern, Amtsträgern, etc. gleichgestellt. Zudem wird die Bestechung ausländischer Abgeordneter im internationalen geschäftlichen Verkehr unter Strafe gestellt.

8 31 69 69 50 2007 2008 2009 2010 2011 Straftaten EUBestG 2007– 2011

Durch das EU-Bestechungsgesetz (EUBestG) werden für einige der Straftatbestände der §§ 332, 334 ff StGB Richter und Amtsträger der EU und der Mitgliedstaaten der EU deutschen Richtern und Amtsträgern

1 1 0 40 9 5 2007 20 08 2009 2010 2011 gleichgestellt.

(11)

2.3 Schwerpunkt der Korruption

Der Schwerpunkt der polizeilich bekannt gewordenen Straftaten der Korruption lag im Jahr 2011 zum zweiten Mal in Folge im Bereich der Wirtschaft. Somit hat sich der Trend einer Verlagerung der polizeilich festgestellten Korruptionsfälle vom Bereich der öffentlichen Verwaltung in den Bereich der Wirtschaft verfestigt.

Inwieweit hier eine grundlegende Veränderung eingetreten ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht alide bewertet werden. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Zahlenbasis für das Jahr

ls im Vorjahr.

v

2011 erheblich geringer ist a

Schwerpunkt der Korruption3

35 % 35 % 64 % 56 % 1 % 8 % 0 % 1 % W irts chaft Strafverfolgungs-/Justizbehörden Politik

Allg. öffentliche Verwaltung

(12)

2.4 Tatverdächtige4 Tatverdächtige 2010/2011 9.071 3.432 7.759 1.951 1.312 1.481

Tatverdächtige (Gesamt) Nehmer Geber

2010 2011

2.4.1 „Nehmer“

Zu 1.814 tatverdächtigen „Nehmern“ (ca. 93 % aller im Jahr 2011 registrierten tatverdächtigen „Nehmer“) erfolgten Angaben zu deren Branchen- bzw. Behördenzugehörigkeit.

Branchenzugehörigkeit der „Nehmer“5

3,1% 16,1% 0% 10,2% 0,8% 8,3% 0,2% 4,8% 0,3% 4,2% 0,6%3,6% 0,1%3,1% 0,2%3,0%

4 Zur Bezeichnung der Tatverdächtigen wird für den Vorteilsnehmer bzw. Korrumpierten der Begriff „Nehmer“ und für den

Vorteilsgewährer bzw. Korrumpierenden der Begriff „Geber“ verwandt.

2,1% 16,7%

90% 30%

Sonstige asserver- oder -entsorgung Finanzwirtschaft Baubehörde Polizei Landesverwaltung/-behörde Gesundheitswesen Militär Kommunalbehörde Private Firma/Betrieb W 2010 2011

(13)

Funktion

Zu rund 78 % der „Nehmer“ liegen Angaben zu deren Funktion zur Tatzeit vor. Den größten Anteil bildet, wie in den vergangenen Jahren auch, die Sachbearbeiterebene mit einem Anteil von diesmal rund 65 % (2010: rund 95 %), gefolgt von der Leitungsebene mit einem Anteil von rund 30 % (2010: rund 4 %) sowie der Gruppe der Bürgermeister mit einem Anteil von rund 5 % (2010: rund 1 %).

Die markante prozentuale Veränderungen gegenüber dem Vorjahr, sowohl im Bereich Sachbearbeiter, (-30 %) als auch - korrespondierend - im Leitungsbereich (+26 %), erklärt sich daraus, dass im Jahr 2010 ein Ermittlungskomplex in Bayern mit 6.365 Nehmern aus der Sachbearbeiterebene statistisch wirksam wurde. Dies hatte einen überproportionalen Anteil der Sachbearbeiterebene mit der Folge.

Nationalität

Zu rund 91 % der tatverdächtigen „Nehmer“ erfolgten Angaben zu deren Staatsangehörigkeit. Dabei lag der Anteil der Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit bei etwas mehr als 88 %, die restlichen rund 12 % verteilen sich auf insgesamt 23 verschiedene Nationalitäten, wobei keine dominierende Nation erkennbar ist.

Amtsträgereigenschaft

852 „Nehmer“ (ca. 41 %) waren Amtsträger. Um Amtsträger zu sein, ist nicht zwingend ein „klassisches“ Beamten- oder Angestelltenverhältnis im öffentlichen Dienst erforderlich. Gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2c StGB ist Amtsträger, wer dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unbeschadet der zur

Aufgabenerfüllung gewählten Organisationsform wahrzunehmen6.

Dauer der Aufgabenwahrnehmung

Zu 50 % der „Nehmer“ erfolgten Angaben über die Dauer der jeweiligen Aufgabenwahrnehmung. Hier ergeben sich gegenüber den Vorjahren keine Veränderungen. Auch im Jahr 2011 war der Anteil der „Nehmer“, die eine bestimmte Tätigkeit drei Jahre und länger ausgeübt haben, wesentlich höher als der Anteil der „Nehmer“ mit einer kürzeren Verweildauer.

Gerade aus einer längeren Verweildauer in einem Aufgabenbereich ergeben sich “korruptionsfördernde Faktoren“, wie steigende und eventuell auch intensivere persönliche Kontakte im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung, besserer Kenntnisstand der Vorgangsabläufe oder auch Abnahme der Dienst- und Fachaufsicht („Vertrauensvorschuss“), welche die Anfälligkeit, auf entsprechende Angebote einzugehen, durchaus erhöht.

6 Privatrechtliche Organisationsformen, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, wie z.B. kommunale Betriebe in den Bereichen

Ver- und Entsorgung oder auch andere Bereiche des Verwaltungshandelns, welche nur noch teilweise oder überhaupt nicht mehr durch die öffentliche Hand, sondern durch private Dienstleister wahrgenommen werden, wie z. B. die Durchführung von

(14)

2.4.2 „Geber“

Zu 1.348 im Rahmen von Korruptionsstraftaten polizeilich bekannt gewordenen „Gebern“ (ca. 91 % aller im Jahr 2011 registrierten „Geber“) erfolgten Angaben zu deren Branchen- bzw. Behördenzugehörigkeit. Hier ist gegenüber dem Vorjahr keine gravierende Veränderung zu beobachten. Privatpersonen, das Handwerk, die Baubranche und das Dienstleistungsgewerbe bilden die dominierenden Kategorien, wobei in der Kategorie Handwerk die höchste Steigerung (+10 %) gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen ist. Der größte prozentuale Rückgang (-7 %) zeigt sich in der Kategorie Transport/Logistik.

Branchenzugehörigkeit 15 % 15 % 2 %2 % 9 % 2 % 3 % 2 % 8 % 5 % 3 % 5 % 2 % 6 % 9 % 12 % 16 % 13 % 6 % 16 % 27 % 22 % Sonstig e Ha ndel Transport und Logist ik Technologie Automob il Ma schinenba u Pha rma/ Ge sun dheit Dienstleistungsge werb e Ba u H andw erk Privatperso n

2010 201 1

Zu etwas mehr als 82 % der polizeilich bekannt gewordenen „Geber“ erfolgten Angaben bezüglich deren Funktion. Die Übersicht zeigt – wie in den zurückliegenden Jahren – den Leitungsbereich von Unternehmen überdurchschnittlich repräsentiert.

Funktion 20 % 17 % 15 % 4 % 40 % Angestellter Leitender Angestellter Firmeninhaber Privatperson Geschäftsführer

(15)

Nationalität

Bei 1.359 polizeilich registrierten „Gebern“ erfolgten Angaben zur Nationalität. Demnach waren rund

93 % deutsche Staatsangehörige. Die ausländischen „Geber“ verteilen sich auf insgesamt

33 Nationalitäten, wobei keine dominierende Nation erkennbar ist.

2.5 Dauer der korruptiven Verbindung

Zu 1.497 korruptiven Verbindungen erfolgten Angaben zu deren Dauer. Gravierende Veränderungen gegenüber den Vorjahren ergeben sich nicht. Auch im Jahr 2011 lag der Schwerpunkt bei den Verbindungen mit einer Dauer zwischen drei und fünf Jahren. Dieser Wert unterstreicht die besondere Bedeutung des zumeist zeitintensiven Aufbaus des Vertrauensverhältnisses zwischen „Geber“ und „Nehmer“.

Dauer der korruptiven Verbindung

11 % 20 % 39 % 13 % 6 % 11 %

mehr als 10 Jahre 6 bis 10 Jahre 3 bis 5 Jahre 1 bis 2 Jahre 2 bis 11 Monate bis 1 Monat (situativ)

(16)

2.6 Art und Höhe der Vorteile 2.6.1 „Nehmer“

Im Jahr 2011 erfolgten in rund 2.000 Fällen Angaben zur Art der Vorteile auf Nehmerseite (Mehrfachnennungen waren möglich). Der Schwerpunkt liegt im Bereich „Bargeld“ gefolgt von „Sachzuwendungen“ mit einem Anteil von zusammen mehr als 75 %. Im langjährigen Vergleich ist festzustellen, dass diese beiden Bereiche mit einem Anteil von zusammen zwischen 51 % (2007) und 97 % (2010) die häufigsten Vorteile auf Nehmerseite bilden.

Art der Vorteile7

1,9 % 0,2 % 0,4 % 3 % 3 % 3,4 % 4,3 % 8,5 % 34 % 41,3 % Sonstige Bordellbesuche Nebentätigkeit Rabatte Teilnahme an Veranstaltungen Arbeits-/Dienstleistungen Reisen/Urlaub Bewi rtung/Feiern Sachzuwendungen Bargeld

Monetäre Vorteile Nehmer 2007– 2011 (in Mio. Euro)

44 93 96 78 120 2007 2008 2009 2010 2011

(17)

Der gemeldete monetäre Gesamtwert der auf Nehmerseite erzielten Vorteile liegt um 25 % über dem Wert des Vorjahres. Annährend ein Drittel der Gesamtsumme (rund 39 Mio. Euro) wurde durch ein einziges Bundesland – Nordrhein-Westfalen – gemeldet, wo im Jahr 2011 zwei Umfangsverfahren geführt wurden.

2.6.2 „Geber“

Im Jahr 2011 erfolgten bei rund 1.600 Fällen Angaben zur Art der Vorteile auf Geberseite (Mehrfachnennungen waren möglich). Der Schwerpunkt lag mit einem Anteil von über 43 % eindeutig im Bereich „Erlangung von Aufträgen“, gefolgt von dem Bereich „sonstige Wettbewerbsvorteile“ (19 %). Die „Erlangung von Aufträgen“ ist, abgesehen von kleineren Abweichungen aufgrund statistischer Einflüsse einzelner Ermittlungskomplexe, seit Jahren mit Abstand das bevorzugte Ziel korruptiven Handelns auf Geberseite.

Art der Vorteile

3,5 % 0,3 % 1,8 % 3,6 % 3,9 % 5,3 % 7,5 % 8,8 % 19 % 46,3 % Sonstiges Gebührenersparnis Aufen thalts-/Arbeitserlaubnisse Bezahlung fingierter/gefälschter Rechn ungen Be einflussu ng der Strafverfolgung Absatz von Medikamenten Erlangung interner Informationen Erlangun g behördlich er Genehmig ungen sonstige W ettbewerbsvorteile Erlangung von Aufträgen

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Monetäre Vorteile Geber 2007– 2011 (in Mio. Euro) 117 372 145 128 196 2007 2008 2009 2010 2011 2.7 Verursachter Schaden

Für das Jahr 2011 wurde ein monetärer Schaden von rund 276 Millionen Euro gemeldet, was einem Anstieg von rund 56 % gegenüber dem Vorjahr (176 Millionen Euro) entspricht. Generell können im Bereich der Korruption Aussagen zur monetären Dimension des verursachten Gesamtschadens nur sehr schwer getroffen werden, da gerade die durch Erlangung von Genehmigungen oder Aufträgen verursachten finanziellen Schäden in der Regel nur vage darstellbar sind. Daher kann ein Gesamtbild zum tatsächlichen Ausmaß der verursachten Schäden nur eingeschränkt abgegeben werden.

Schaden 2009 – 2011 (in Mio. Euro)8

145

176

276

(19)

2.8 Verfahrensbezogene Erkenntnisse 2.8.1 Verfahrensursprung

Zu etwas mehr als 1.400 im Jahr 2011 geführten Korruptionsverfahren erfolgten Angaben zum Verfahrensursprung. In etwa 60 % der Fälle wurde das Verfahren aufgrund externer Hinweise, in den übrigen Fällen von Amts wegen eingeleitet.

Bezogen auf die Verfahrenseinleitung aufgrund externer Hinweise (=100 %) ergibt sich folgende Verteilung:

Verfahrenseinleitung aufgrund externer Hinweise 2011 (Top 5)

23 %

21 %

16 %

15 %

9 %

Behö rden Son sti ge Perso nen a non yme H in wei sg ebe r

Hi nwe isge ber Betro ffe ne Stel len

2.8.2 Verfahrensführung

Rund 60 % der Verfahren wurden durch Spezialdienststellen für Korruptionsbekämpfung geführt, gefolgt von Dienststellen zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität (rund 33 %) und sonstigen Dienststellen der Kriminalpolizei (rund 6 %).

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3. GESAMTBEWERTUNG

Die Zahl der im Jahr 2011 polizeilich registrierten Straftaten im Phänomenbereich Korruption hat sich gegenüber dem Vorjahr nahezu verdreifacht. Demgegenüber ist im Jahr 2011 die Zahl der polizeilichen Ermittlungsverfahren weiter zurückgegangen.

Der Anstieg der registrierten Straftaten in den letzten beiden Jahren (von 6.354 Straftaten im Jahr 2009 auf 46.795 Straftaten im Jahr 2011) deutet tendenziell auf eine Änderung der Korruptionslage hin. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es für eine belastbare Aussage in diese Richtung noch zu früh, da auch im Jahr 2011 einzelne große Ermittlungskomplexe mit einer Vielzahl von Einzelstraftaten einen enormen statistischen Einfluss hatten.9

Im Jahr 2011 lag der Schwerpunkt der polizeilich bekannt gewordenen Fälle von Korruption zum zweiten Mal in Folge im Bereich „Wirtschaft“. Ein Grund für diese Entwicklung könnte die zunehmende Sensibilität und Aufklärungsbereitschaft der Privatwirtschaft sowie die Einführung von Compliance Strukturen in vielen Unternehmen als Folge der in der Vergangenheit bekannt gewordenen Korruptionsskandale sein. Durch einen offensiveren Umgang und eine transparentere Herangehensweise an das Problemfeld Korruption versucht die Wirtschaft einen möglichen Vertrauensverlust zu minimieren bzw. verloren gegangenes Vertrauen zurück zu gewinnen.

Erfolge in der Bekämpfung der Korruptionskriminalität hängen weiterhin sehr stark von der Gewinnung qualifizierter Hinweise ab. Wie wichtig sowohl anonyme als auch offene Hinweise für die Bekämpfung von Korruption sind, zeigt sich daran, dass im Jahr 2011 annähernd ein Drittel der Verfahren auf entsprechende Hinweise hin eingeleitet wurde. Daran dürften die in vielen Unternehmen geschaffenen Compliance-Strukturen einen nicht unwesentlichen Anteil haben. Der weitere Ausbau dieser Strukturen könnte künftig zu einem weiteren qualitativen und quantitativen Anstieg des Hinweisaufkommens führen.

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65173 Wiesbaden www.bka.de

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