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Bundeslagebild Korruption 2016

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(1)

Korruption

(2)

Korruption in Zahlen

Logistik, Bau, Dienstleistung

häufig betroffene Branchen

Öffentliche Verwaltung

bevorzugter Zielbereich

Bargeld

am häufigsten erlangter Vorteil

1.399

Geber

2.545

Tatverdächtige

1.146

Nehmer

davon

66 %

Amtsträger

6.502

Straftaten

- 25 %

(3)

Inhalt

1 Vorbemerkung 2

2 Darstellung und Bewertung der Kriminalitätslage 3

2.1 Korruptionsstraftaten 3

2.2 Anzahl der Tatverdächtigen 7

2.3 Zielbereich, Schäden und Dauer 8

2.4 Detailbetrachtung der „Nehmer“ 10

2.5 Detailbetrachtung der „Geber“ 12

2.6 Verfahrensursprung 14

(4)

1 Vorbemerkung

Das Bundeslagebild Korruption enthält in gestraff­

ter Form die aktuellen Erkenntnisse zu Lage und Entwicklung im Bereich der Korruption. Datenba­ sis sind Zulieferungen der Landeskriminalämter, des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei und des Zollkriminalamtes. Korruptionsverfahren, in welchen Ermittlungen durch die Staatsanwalt­ schaft ohne Einbindung der Polizei geführt werden, finden in diesem Lagebild keine Berücksichtigung. Die kriminologische Forschung definiert den Begriff „Korruption“ als „Missbrauch eines öffentli­ chen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats zugunsten eines ande­ ren, auf dessen Veranlassung oder Eigeninitiative, zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten, mit Eintritt oder in Erwartung des Eintritts eines Schadens oder Nachteils für die Allgemein­ heit (in amtlicher oder politischer Funktion) oder für ein Unternehmen (betreffend Täter als Funk­ tionsträger in der Wirtschaft)“.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption (Korruptionsbekämpfungs gesetzes) zum 26.11.2015 wurden die Strafbarkeiten im Korruptionsbereich erweitert und Vorschriften des Korruptionsstrafrechts aus dem Neben­ in das Kernstrafrecht überführt. Vor diesem Hintergrund ist ein Vergleich der diesjährigen Fallzahlen mit denen vorangegangener Jahre nicht ohne weiteres möglich.

Am 04.06.2016 trat das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen in Kraft.

Im Zuge dieses Gesetzes wurden die neuen Straftat­ bestände der §§ 299a StGB Bestechlichkeit im Gesundheitswesen und 299b StGB Bestechung im Gesundheitswesen eingeführt. Des Weiteren wurde der § 300 StGB besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr um die Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen ergänzt.

(5)

2 Darstellung und Bewertung

der Kriminalitätslage

2.1 Korruptionsstraftaten

Im Berichtszeitraum wurden insgesamt

6.502 Korruptionsstraftaten polizeilich registriert. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Rück­ gang um rund 25 %.

Die Anzahl der mit diesen Korruptionsstraftaten unmittelbar zusammen­hängenden Straftaten, die sog. Begleitdelikte01, beträgt 2.777.

8.175 7.030 20.263 8.644 6.502 1.973 1.575 1.618 2.350 2.777 2012 2013 2014 2015 2016 Korruptionsstraftaten Begleitdelikte

Anzahl der Korruptionsstraftaten - Fallentwicklung02

01 Begleitdelikte sind insbesondere Betrugs- und Untreuehandlungen, Urkundenfälschung, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelung, Falschbeurkundung im Amt, Verletzung des Dienstgeheimnisses und Verstöße gegen strafrechtliche Nebengesetze.

02 Die große Anzahl der polizeilich registrierten Straftaten im Jahr 2014 resultiert aus zwei vom bayerischen LKAgemeldeten

Ermittlungskomplexe im Zusammenhang mit Korruptionshandlungen im Bereich der Erteilung von Fotografieaufträgen an Schulen und Kindergärten.

(6)

Entwicklung der Korruptionsstraftaten

03

Straftat 2016 2015 +/- Tendenz

§ 299 StGB - Bestechlichkeit u. Bestechung im

geschäftlichen Verkehr 701 3.372 -2.671

ê

davon im ausländischen Wettbewerb 146 - -

-§ 299a StGB - Bestechlichkeit im Gesundheitswesen 8 - -

-davon im ausländischen Wettbewerb 0 - -

-§ 299b StGB - Bestechung im Gesundheitswesen 6 - -

-davon im ausländischen Wettbewerb 0 - -

-§ 300 StGB - besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit

und Bestechung im geschäftlichen Verkehr 866 1.186 -320

ê

§ 300 StGB - besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit

und Bestechung im Gesundheitswesen 0 - -

-§ 331 StGB - Vorteilsannahme 952 303 +649

é

§ 332 StGB - Bestechlichkeit 1.209 1.417 -208

ê

§ 333 StGB - Vorteilsgewährung 686 320 +366

é

§ 334 StGB - Bestechung 1.844 1.588 +256

é

§ 335 StGB - besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit

und Bestechung 150 451 -301

ê

§ 335a StGB - Ausländische u. internationale Bedienstete 6 - -

-Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung

(IntBestG) 29 59 -30

ê

§ 108b StGB - Wählerbestechung 23 3 +20

é

§ 108e StGB - Bestechlichkeit und Bestechung von

Mandatsträgern 22 4 +18

é

(7)

Bezogen auf die Entwicklung der Fallzahlen einzelner Straftaten im Phänomenbereich ergibt sich für die Jahre 2012 ­ 2016 folgendes Bild:

2016 2015 2014 2013 2012 2.391 3.995 5.043 3.372 701 § 299 StGB - Bestechung/Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr 1.026 541 467 303 952 2016 2015 2014 2013 2012 § 331 StGB - Vorteilsannahme 1.169 894 1.0495 1.417 1.209 2016 2015 2014 2013 2012 § 332 StGB - Bestechlichkeit 914 542 451 320 686 2016 2015 2014 2013 2012 § 333 StGB - Vorteilsgewährung 1.077 539 962 1.588 1.844 2016 2015 2014 2013 2012 § 334 StGB - Bestechung 278 329 2.714 1.186 866 2016 2015 2014 2013 2012

§ 300 StGB - besonders schwerer Fall der Bestechung/Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen

(8)

Der Anstieg der Fälle im Berichtsjahr 2016 steht im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen des Ver­ dachts der Wählerbestechung im Zusammenhang mit der Wahl eines Landrats in Brandenburg. Ein Mitglied einer Partei hatte für die Stimmabgabe zu­ gunsten dieser Partei einen niedrigen Bargeldbetrag gewährt.

Der Anstieg der Fallzahl im Jahr 2016 ist auf Fälle zu­ rückzuführen, bei denen kommunalen Mandatsträ­ gern Vorteile im privaten bzw. geschäftlichen Inter­ esse des Gebers gewährt oder versprochen wurden.

Entwicklung im Bereich internationale

Korruption - Korruptionshandlungen

bezüglich ausländischer und

internationaler Bediensteter

Zur Bekämpfung internationaler Korruption sind die Strafvorschriften des Gesetzes zur Bekämp­ fung internationaler Bestechung (IntBestG), die Regelungen der §§ 299, 299a und 299b StGB Beste­ chung/Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr im Rahmen des ausländischen Wettbewerbs sowie des § 335a StGB Bestechung und Bestechlichkeit ausländischer und internationaler Bediensteter einschlägig.

Im Jahr 2016 wurden 29 Fälle der Bestechung nach IntBestG, sechs Fälle gemäß § 335a StGB (Beste­ chung ausländischer/internationaler Bediensteter) sowie 146 Fälle der Bestechung/Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr im ausländischen Wettbe­ werb bekannt.

Fälle der Bestechung/Bestechlichkeit im Gesund­ heitswesen im ausländischen Wettbewerb wurden nicht gemeldet.

Bei Betrachtung der Fallzahlen internationaler Korruptionssachverhalte nach IntBestG und der §§ 335a und 299 StGB ergibt sich im Fünfjahres­ vergleich folgendes Bild:

1.303 176 124 451 150 2016 2015 2014 2013 2012

§ 335 StGB - besonders schwerer Fall der Bestechung/Bestechlichkeit 2 2 1 3 23 2016 2015 2014 2013 2012 § 108b StGB - Wählerbestechung 15 12 6 4 22 2016 2015 2014 2013 2012

§ 108e StGB - Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern 146 6 72 40 30 59 29 2016 2015 2014 2013 2012 § 299 StGB § 335a StGB IntBestG

Gesetz zur Bekämpfung internationaler Beste-chung (IntBestG), § 335a StGB Ausländische und internationale Bedienstete und § 299 StGB Bestechung/Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr im ausländischen Wettbewerb

(9)

2.2 Anzahl der Tatverdächtigen

Bei den Tatverdächtigen wird für den Vorteilsneh­ mer bzw. den Bestochenen der Begriff „Nehmer“ und für den Vorteilsgewährenden bzw. den Beste­ chenden der Begriff „Geber“ verwendet.

Die Gesamtzahl der polizeilich registrierten Tatverdächtigen ist um 2 % gestiegen. Während die Gesamtzahl der Geber im Vergleich zum Vorjahr um 7 % gesunken ist, ist die Zahl der Nehmer um 15 % gestiegen.04

Der Anteil der deutschen Tatverdächtigen be­ trug rund 76 %, der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen rund 18 %.05

Unter den nichtdeutschen Tatverdächtigen wur­ den türkische Staatsangehörige (154; ca. 33 % aller nichtdeutschen Tatverdächtigen)06 vor ukraini­ schen (36; ca. 8 %) und syrischen (29; ca. 6 %) am häufigsten ermittelt. 1.383 1.454 1.285 1.508 1.399 1.422 1.776 12.453 999 1.146 2.805 3.230 13.738 2.507 2.545 2016 2015 2014 2013 2012 Geber Nehmer Tatverdächtige (Gesamt)

Tatverdächtige von Korruptionsstraftaten

04 Ursächlich für die hohe Anzahl an Nehmern im Jahr 2014 ist ein Verfahrenskomplex im Zusammenhang mit Korruptionshandlungen an Schulen und Kindergärten, in dem 10.480 Nehmer festgestellt wurden.

05 Bei 6 % der Tatverdächtigen konnten keine Angaben zur Nationalität gemacht werden.

06 Im Rahmen eines in Thüringen geführten Verfahrenskomplexes im Zusammenhang mit der Erlangung von Erlaubnissen zum Führen von Gefahrguttransporten durch Bestechung von Fahrlehrern und Prüfern wurden im Jahr 2016 zahlreiche türkische Staatsangehörige als Tatverdächtige festgestellt.

(10)

2.3 Zielbereich, Schäden und Dauer

Wie auch im Berichtsjahr 2015 bleibt die öffentliche Verwaltung bevorzugter Zielbereich von Gebern. Allerdings ist der Anteil im Bereich Verwaltung von

71 % auf 49 % gesunken, während der Anteil der Fälle mit dem Zielbereich Wirtschaft von 16 % auf 30 % gestiegen ist.07

Rückgang des registrierten Schadens

Generell können bei Korruptionsdelikten nur sehr schwer Aussagen zur monetären Dimension des verursachten Gesamtschadens getroffen werden. Durch die Erlangung von Genehmigungen oder Aufträgen verursachte finanzielle Schäden kön­ nen beispielsweise in der Regel nur vage bemessen werden.

Im Jahr 2016 konnten in etwa 18 % (2015: 24 %) aller Korruptionsstraftaten konkrete monetäre Schäden ermittelt werden.

Der Gesamtumfang der monetären Schäden belief sich im Berichtsjahr auf rund 123 Millionen Euro (2015: 222 Millionen Euro; ­45 %). Der Mittelwert der Schäden der Jahre 2012 bis 2016 beträgt etwa 246 Millionen Euro. 1 % 1 % 1 % 1 % 3 % 13 % 9 % 10 % 12 % 18 % 30 % 30 % 26 % 16 % 30 % 56 % 60 % 63 % 71 % 49 % 2016 2015 2014 2013 2012 Politik Strafverfolgungs-/ Justizbehörden Wirtschaft Allg. öffentliche Verwaltung

Zielbereiche der Korruption

(11)

Korruption verursacht jedoch nicht nur wirt­ schaftliche Schäden. Ebenso schwerwiegend sind die immateriellen, abstrakten und kaum messba­ ren Schäden, die durch Korruptionshandlungen verursacht werden. So schädigt Korruption das Grundvertrauen des Bürgers in die Unabhängigkeit, Unbestechlichkeit und Handlungsfähigkeit des Staates bzw. die Integrität der Wirtschaft.

Die Mehrheit der Verbindungen zwischen Geber und Nehmer war im Jahr 2016 von eher kurzer Dauer; diese bestanden in rund 40 % der Fälle nicht länger als einen Monat.

In lediglich rund 20 % der Fälle bestand die Ver­ bindung zwischen Geber und Nehmer mindestens zwei Jahre. 354 175 358 222 123 2016 2015 2014 2013 2012

Schaden (in Millionen Euro)

nicht bekannt mehr als 5 Jahre mehr als 2 Jahre bis 5 Jahre mehr als 1 Monat bis 2 Jahre bis 1 Monat spontane Willensentscheidung 6,9 % 33,2 % 16,0 % 9,2 % 10,7 % 24,0 %

(12)

2.4 Detailbetrachtung der „Nehmer“

Amtsträger ist, wer nach deutschem Recht Beamter oder Richter ist oder in einem sonstigen öffentlich­ rechtlichen Amtsverhältnis steht.

Auch Personen, die dazu bestellt sind, bei einer Be­ hörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unbeschadet der zur Aufgabenerfüllung gewählten Organisationsform wahrzunehmen, werden gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2c StGB als Amtsträger betrachtet.08

Im Jahr 2016 war der Anteil der Nehmer, die eine bestimmte Tätigkeit über einen längeren Zeitraum ausgeübt haben, wesentlich höher als der Anteil der Nehmer mit einer kürzeren Verweildauer. Der weit überwiegende Teil der tatverdächtigen Nehmer, bei denen die Dauer der Aufgabenwahrnehmung bekannt wurde, waren länger als ein Jahr mit der Aufgabenwahrnehmung betraut.

Gerade bei einer längeren Verweildauer in einem Aufgabenbereich ergeben sich „korruptionsfördern­ de Faktoren“ wie intensive persönliche Kontakte im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung, bessere Kenntnisse der Vorgangsabläufe oder auch Abnah­ me der Dienst­ und Fachaufsicht („Vertrauensvor­ schuss“), welche die Anfälligkeit, auf entsprechende Angebote einzugehen, erhöhen.

30,6 % 56,9 % 7,7 % 30,9 % 44,9 % 24,2 % nicht bekannt Sachbearbeiter/ Mitarbeiter Leitung/ Führungsfunktion 2015 2016

Funktion der Nehmer

2016 2015 2014 2013 2012 55 % 66 % 83 % 72 % 66 %

Anteil der Amtsträger unter den Nehmern

11 % 31 % 18 % 40 % nicht bekannt mehr als 5 Jahre 1 bis 5 Jahre bis 1 Jahr

Dauer der Aufgabenwahrnehmung der Nehmer (2016)

08 „Sonstige Stellen“ sind privatrechtliche Organisationsformen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen - etwa kommunale Betriebe in den Bereichen Ver- und Entsorgung oder Ingenieurbüros, welche Ausschreibungen für staatliche Bauvorhaben durchführen.

(13)

Der gemeldete monetäre Gesamtwert der auf Neh­ merseite erzielten Vorteile liegt mit insgesamt rund 38 Millionen Euro unter dem Wert des Vorjahres (­49 %) und auch unter dem Durchschnittswert der letzten fünf Jahre (rund 105 Millionen Euro).10 213 60 140 74 38 2016 2015 2014 2013 2012

Monetäre Vorteile der Nehmer (in Millionen Euro)09

09 Eine höhere Gesamtsumme der monetären Vorteile ergibt sich häufig aus Einzelverfahren, bei denen außergewöhnlich hohe finanzielle Vorteile gewährt wurden.

10 Im Jahr 2014 wurden den Nehmern in einem einzelnen Verfahren finanzielle Vorteile von mehr als 50 Millionen Euro gewährt. Im Jahr 2012 entfielen ca. 161 Millionen Euro und damit rund 75 % der Gesamtsumme auf ein Verfahren gegen einen Großkonzern im Zusammenhang mit der Erlangung eines Auftrags in Milliardenhöhe.

Hinsichtlich der erlangten Vorteile der Nehmer liegt der Schwerpunkt im Berichtsjahr wie bereits im Vorjahr in den Bereichen „Bargeld“, „Sachzu­ wendungen“ und „Bewirtungen/Feiern“.

Der Anteil der erlangten Vorteile in der Kategorie „Bargeld“ ging im Jahr 2016 deutlich zurück. Erheb­ liche Anstiege waren dagegen bei den gewährten Sachzuwendungen in der Kategorie „Bewirtung/ Feiern“ und durch die Teilnahme an Veranstaltun­ gen zu verzeichnen. 77,4% 9,9 % 4,9 % 1,3 % 2,8 % 2,0 % 35,3 % 31,9 % 15,0 % 7,6 % 3,6 % 2,6 % 1,1 % 2,9 % nicht bekannt Reisen Arbeits-/Dienstleistungen sonstige monetäre Vorteile Teilnahme an Veranstaltungen Bewirtung/Feiern Sachzuwendungen Bargeld 2016 2015

(14)

2.5 Detailbetrachtung der „Geber“

Im Jahr 2016 gehörte der größte Anteil der Geber der Logistikbranche an (16,3 %). Gegenüber dem Vorjahr ist hier gleichwohl ein starker Rückgang der Korruptionshandlungen zu verzeichnen. Auf Grund einer Neustrukturierung der Erfassung werden seit dem Jahr 2016 keine Privatpersonen mehr erfasst, die keiner Branche zugeordnet wer­ den können. Diese dürfte für den Anstieg in der Kategorie „Sonstige“ maßgeblich verantwortlich sein. 33,2 % 13,4 % 7,5 % 1,8 % 2,3 % 13,9 % 16,3 % 14,0 % 12,4 % 3,8 % 1,4 % 1,1 % 1,0 % 0,9 % 0,8 % 0,4 % 47,9 % Sonstige Chemie Pflege Banken/Finanzen/Versicherungen Rüstungsindustrie Immobilien Medizin- und Pharmazie Automobil Dienstleistungsgewerbe Bau Logistik 2016 2015

Branchenzugehörigkeiten der Geber11

2015 2016 36,4 % 28,9 % 11,8 % 24,0 % 44,7 % 31,3 % nicht bekannt Sachbearbeiter/ Mitarbeiter Leitung/ Führungsfunktion

Funktion der Geber12

11 Auf Grund von Neuerungen bei der Datenerhebung wurden einige Branchen 2016 nicht mehr erfasst oder erstmals speziell aufgeführt. 12 Für das Jahr 2015 wurde in 22,9 % der Fälle die Funktion „Privatperson“ gemeldet. Im Jahr 2016 wird diese Funktion auf Grund von

(15)

Der monetäre Gesamtwert der erlangten Vorteile hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich gesteigert. Der starke Anstieg der Summe ist insbesondere auf ein in Bayern geführtes Verfahren zurückzu­ führen. Mit Hilfe von Schmiergeldzahlungen im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe erhielten die Verantwortlichen eines Unternehmens für Gebäude technik einen Auftrag im Gesamtwert von 90 Millionen Euro. 299 75 282 60 242 2016 2015 2014 2013 2012

Monetäre Vorteile der Geber (in Mio. Euro)

13 Auf Grund von Neuerungen bei der Datenerhebung wird der Punkt „Sonstige“ nicht mehr erfasst. Im Jahr 2016 wird erstmals der Vorteil der Beeinflussung von Ordnungswidrigkeitenverfahren (OWi-Verfahren) erfasst.

Die Verteilung der Art der Vorteile hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht grundlegend verändert. Die Erlan­ gung von behördlichen Genehmigungen und Aufträgen ist weiterhin bevorzugtes Ziel der Geber.

38,3 % 36,2 % 4,9 % 5,6 % 2,8 % 5,4 % 0,7 % 1,2 % 37,9 % 33,0 % 8,8 % 3,0 % 2,9 % 2,6 % 1,5 % 0,7 % 0,5 % 9,1 % nicht bekannt Aufenthalts-/Arbeitserlaubnisse Beeinflussung von OWi-Verfahren Bezahlung fingierter/gefälschter Rechnungen Beeinflussung der Strafverfolgung Erlangung interner Informationen Gebührenersparnis sonstige Wettbewerbsvorteile Erlangung von Aufträgen Erlangung behördlicher Genehmigungen

2016 2015

(16)

2.6 Verfahrensursprung

In der Mehrzahl der Fälle ergaben sich Anhalts­ punkte für Korruptionsstraftaten, die Anlass für die Einleitung entsprechender polizeilicher Ermittlungen waren, im Zusammenhang mit an­ derweitig geführten Ermittlungsverfahren. Die vorliegenden Daten zeigen, dass fast die Hälfte der Verfahrensursprünge externen Quellen zuzu­ ordnen waren. Hierbei erweisen sich Hinweisgeber (13,8 %) als beinahe genauso relevant wie durch Be­ hördenkooperationen (13,9 %) gewonnene Erkennt­ nisse. Zusammen mit den anonymen Hinweisen (8,7 %) stellt die Gruppe der externen Hinweisgeber den zweithäufigsten Verfahrensursprung dar. Der

hohe Anteil der Einleitung von Ermittlungen auf der Basis externer Hinweise unterstreicht, dass Er­ folge in der Bekämpfung der Korruption weiterhin stark von der Gewinnung qualifizierter Hinweise abhängen. Dazu dürften sowohl die Schaffung von Compliance­Strukturen in vielen Unternehmen als auch die im Rahmen der allgemeinen Korruptions­ prävention in Bund und Ländern durchgeführten Maßnahmen, wie z. B. die Einführung von Hin­ weisgebersystemen, beigetragen haben.

Eine vergleichsweise untergeordnete Rolle spielen Akteure, die unmittelbar mit Korruption in Berüh­ rung kamen. 55,9 % 13,9 % 13,8 % 8,7 % 4,5 % 1,4 % 1,0 % 0,8 % Intern

andere Behörde Hinweisgeber

anonymer Hinweis betroffene Stelle

nicht tatbereiter Nehmer nicht tatbereiter Geber

(17)

3 Gesamtbewertung

Im Jahr 2016 ging die Zahl der polizeilich regist­

rierten Straftaten im Bereich Korruption gegenüber dem Vorjahr deutlich zurück. Neben der Schaffung von Compliance­Strukturen in vielen Unterneh­ men dürften die im Rahmen der Korruptionsprä­ vention in Bund und Ländern durchgeführten Maßnahmen wie E­Learning­Systeme zur Sensibi­ lisierung von Bediensteten dazu beigetragen haben. Der durch Korruption registrierte monetäre Scha­ den ist im Berichtsjahr gesunken. Allerdings geben die erfassten monetären Schäden das gesamte Ausmaß der durch Korruption hervorgerufenen Schäden nur eingeschränkt wieder, da insbesondere immaterielle Schäden wie der Vertrauensverlust der Bürger in die Unabhängigkeit, Unbestechlich­ keit und Handlungsfähigkeit des Staates bzw. die Integrität der Wirtschaft nicht messbar sind. Weiterhin ist im Bereich der Korruption von einem großen Dunkelfeld auszugehen, da nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten polizeilich bekannt wird und Eingang in die Statistik findet.

Zur Situation der Korruption in Deutschland las­ sen sich für das Jahr 2016 folgende Kernaussagen treffen:

Primäres Ziel auf Geberseite war die Erlan­ gung behördlicher Genehmigungen und von Aufträgen.

Die Mehrzahl der festgestellten Fälle betraf den Zielbereich der öffentlichen Verwaltung. Ein Großteil der Nehmer übte seine Aufgabe über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr aus.

Der überwiegende Anteil der Verbindungen zwischen Geber und Nehmer war von kurz­ fristiger Dauer. In rund 40 % der Fälle dauerte die Verbindung nicht länger als einen Monat an.

(18)
(19)

Impressum

Herausgeber Bundeskriminalamt SO 51 65173 Wiesbaden Stand 2016 Druck BKA Bildnachweis

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