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Bundeslagebild Korruption 2010

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KORRUPTION

Bundeslagebild 2010

Bundeskriminalamt 65173 Wiesbaden mail@bka.bund.de www.bka.de

(4)

1. VORBEMERKUNG 5

2. DARSTELLUNG DER KRIMINALITÄTSLAGE 6

2.1 Ermittlungsverfahren 6

2.2 Korruptionsstraftaten 7

2.3 Schwerpunkt der Korruption 11

2.4 Tatverdächtige 12

2.4.1 „Nehmer“ 12

2.4.2 „Geber“ 15

2.5 Dauer der korruptiven Verbindung 16

2.6 Art und Höhe der Vorteile 17

2.6.1 „Nehmer“ 17

2.6.2 „Geber“ 18

2.7 Verursachter Schaden 19

2.8 Verfahrensbezogene Erkenntnisse 20

(5)

1. VORBEMERKUNG

Die kriminologische Forschung definiert den Begriff „Korruption“ als „Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats zugunsten eines anderen, auf dessen Veranlassung oder Eigeninitiative, zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten, mit Eintritt oder in Erwartung des Eintritts eines Schadens oder Nachteils für die Allgemeinheit (in amtlicher oder politischer Funktion) oder für ein Unternehmen (betreffend Täter als Funktionsträger in der Wirtschaft)“.

Die Richtlinien für den Nachrichtenaustausch bei Korruptionsdelikten unterscheiden zwischen situativer und struktureller Korruption. Als „situative Korruption“ werden Korruptionshandlungen bezeichnet, denen ein spontaner Willensentschluss zugrunde liegt, d.h. die Tatbestandsverwirklichung unterliegt keiner gezielten Planung oder Vorbereitung. Bei „struktureller Korruption“ handelt es sich um Fälle, bei denen die Korruptionshandlung auf der Grundlage längerfristig angelegter korruptiver Beziehungen bereits im Vorfeld der Tatbegehung bewusst geplant wurde. Es liegen demnach konkrete bzw. geistige Vorbereitungshandlungen vor, die eine Spontaneität der Handlung ausschließen.

Korruptionstatbestände finden sich in folgenden Paragraphen des materiellen Strafrechts:

- § 108b/§ 108e StGB (Wählerbestechung/Abgeordnetenbestechung)

- §§ 299 ff. StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr)

- §§ 331 ff. StGB (Vorteilsannahme/Bestechlichkeit/Vorteilsgewährung/Bestechung).

Darüber hinaus sind für die Bekämpfung der Korruption auf internationaler Ebene das Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) und das EU-Bestechungsgesetz (EUBestG) relevant.

(6)

2. DARSTELLUNG DER KRIMINALITÄTSLAGE

2.1 Ermittlungsverfahren

Für das Jahr 2010 wurden 1.813 Ermittlungsverfahren gemeldet. Gegenüber dem Vorjahr (1.904 Verfahren) bedeutet dies einen Rückgang von etwas mehr als 5 % (91 Verfahren).

Entwicklung der Verfahrenszahlen 2006 – 2010

Rund 89 % der Verfahren betreffen den Bereich der strukturellen Korruption, d.h. die korruptive Handlung zwischen „Nehmer“ und „Geber“ erfolgt während einer längerfristig angelegten Beziehung, welche bereits vor der eigentlichen Tatbegehung geplant wurde. Der Anteil der situativen Korruption liegt mit 11% leicht unter den Werten der Vorjahre (bisherige Bandbreite zwischen 12 und 14 %).

Korruptionsverfahren 2009/2010 nach Ländern

2 4 38 18 36 139 33 54 48 5 9 2 4 23 30 3 4 20 7 289 335 293 11 1 4 10 9 260 57 8 0 9 15 160 237 4 4 35 712 215 49 44 Bund TH SH ST SN SL RP NW NI MV HE HH HB BB BE BY BW 20 09 2010 1 .6 09 18 4 1.59 9 2 55 1.80 8 21 3 1.904 2 54 1.8 13 19 1 2006 2007 2008 2009 2010

(7)

Wie schon in den Vorjahren sind starke Schwankungen der Verfahrenszahlen im Ländervergleich festzustellen. Die Gründe dafür liegen weiterhin zum einen in der Erfassung von Ermittlungskomplexen mit einer Vielzahl von Einzelverfahren und den daraus resultierenden statistischen Auswirkungen auf die Gesamtverfahrenszahlen.

2.2 Korruptionsstraftaten

Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 15.746 Korruptionsstraftaten polizeilich festgestellt. Dies entspricht einer Zunahme von rund 148 % (9.405 Straftaten) gegenüber dem Vorjahr (6.354 Straftaten).

Entwicklung der Korruptionsstraftaten 2006 – 2010

Sowohl bei den Korruptionsstraftaten als auch bei den so genannten Begleitdelikten, also den mit Korruptionsstraftaten unmittelbar zusammenhängenden Straftaten, wurde im Jahr 2010 der höchste Wert seit 1995 registriert.

Begleitdelikte sind insbesondere Betrugs- und Untreuehandlungen, Urkundenfälschung, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelung, Falschbeurkundung im Amt, Verletzung des Dienstgeheimnisses und Verstöße gegen strafrechtliche Nebengesetze.

6.895 1.776 9.554 1.478 8.569 2.529 6.354 1.385 15.746 7.415 2006 2007 2008 2009 2010

(8)

Korruptionsstraftaten 2009/2010 nach Ländern

Der starke Anstieg der polizeilich registrierten Straftaten im Jahr 2010 resultiert im Wesentlichen aus den Meldungen der beiden Bundesländer Bayern und Nordrhein-Westfalen. Hier zeigt sich einmal mehr der enorme statistische Einfluss einzelner umfangreicher Ermittlungskomplexe mit einer Vielzahl von Straftaten. In einem in Bayern geführten Verfahren im Bereich der Privatwirtschaft wurden mehr als 6.300 Straftaten gemäß § 299 StGB registriert. Gleiches gilt für einen Verfahrenskomplex aus Nordrhein-Westfalen aus dem Bereich der öffentlichen Verwaltung mit etwas mehr als 5.000 Straftaten gemäß § 335 StGB.

Diese Beispiele zeigen, dass sich auch auf der Basis eines Mehrjahresvergleiches der Gesamtzahl der gemeldeten Straftaten keine verlässlichen Trendaussagen zur Entwicklung des Phänomenbereichs Korruption treffen lassen.

27 12 103 79 19 0 6 02 46 122 5 9 1 17 24 28 1.84 0 416 1 .298 6.08 9 382 4 42 67 32 61 6 433 232 187 1 3 23160 237 382 146 712 6.713 203 68 Bund TH SH ST SN SL RP NW NI MV HE HH HB BB BE BY BW 200 9 2010

(9)

Bezogen auf die Entwicklung im Bereich ausgewählter Strafnormen im Phänomenbereich Korruption ergibt sich für das Jahr 2010 folgendes Bild:

Die Schwerpunkte liegen in den Bereichen § 299 StGB (Bestechung/Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr) sowie § 335 StGB (besonders schwerer Fall der Bestechung/Bestechlichkeit). Ursächlich hierfür sind die schon zuvor erwähnten Fallzahlen aus Bayern (6.575 Straftaten gemäß § 299 StGB) und Nordrhein-Westfalen (5.012 Straftaten gemäß § 335 StGB).

Straftat 2010 2009 +/- Tendenz

§ 299 StGB - Bestechung/ Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr

7.511 1.833 + 5.678

§ 300 StGB - bes. schw. Fall der Bestechung/ Bestechlichkeit im

geschäftlichen Verkehr 542 610 - 68 § 331 StGB - Vorteilsannahme 585 1.376 - 791

§ 332 StGB - Bestechlichkeit 693 632 + 61

§ 333 StGB - Vorteilsgewährung 465 973 - 508

§ 334 StGB Bestechung 797 721 + 76 

§ 335 StGB - bes. schw. Fall der Bestechung/ Bestechlichkeit

5.086 94 + 4.992

§ 108b StGB - Wählerbestechung

1 0 + 1 

§ 108e StGB - Abgeordnetenbestechung

(10)

Bezogen auf internationale Korruptionssachverhalte nach dem Gesetz zur Bekämpfung der internationalen Bestechung (IntBestG) und dem EU-Bestechungsgesetz (EUBestG) ergibt sich im Fünfjahresvergleich folgendes Bild:

Fallzahlen IntBestG 2006 – 2010

Durch das Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) werden für einige der Straftatbestände

der §§ 334 ff StGB ausländische

Richter, Amtsträger, Soldaten, Amtsträger internationaler Organisa-tionen jeweils deutschen Richtern, Amtsträgern, etc. gleichgestellt. Zudem wird die Bestechung ausländischer Abgeordneter im internationalen geschäftlichen Verkehr unter Strafe gestellt.

Fallzahlen EUBestG 2006 – 2010

Durch das EU-Bestechungsgesetz (EUBestG) werden für einige der

Straftatbestände der §§ 332, 334 ff

StGB Richter und Amtsträger der EU und der Mitgliedstaaten der EU deutschen Richtern und Amtsträgern gleichgestellt. 4 8 31 69 69 2006 2007 2008 2009 2010 3 1 10 40 9 2006 2007 2008 2009 2010

(11)

2.3 Schwerpunkt der Korruption

Der Schwerpunkt der polizeilich bekannt gewordenen Fälle der Korruption lag im Jahr 2010 erstmals im Bereich der Wirtschaft.

Diese grundlegende Veränderung gegenüber den Vorjahren muss jedoch mit Vorsicht interpretiert werden. Zwar hat sich der in den zurückliegenden Jahren festgestellte Trend einer Verlagerung der polizeilich festgestellten Korruptionsfälle vom Bereich der öffentlichen Verwaltung in den Bereich der Wirtschaft fortgesetzt. Jedoch muss diese gravierende Verschiebung im Jahr 2010 (rund 2/3 der Fälle im Bereich Wirtschaft, rund 1/3 der Fälle im Bereich öffentliche Verwaltung, die Bereiche Strafverfolgung- /Justizbehörden und Politik spielen keine Rolle) ebenfalls unter dem Aspekt des statistischen Einflusses

der beiden zuvor erwähnten Umfangsverfahren1 gesehen werden. Hier gilt es, die weitere Entwicklung

aufmerksam zu beobachten.

Schwerpunkt der Korruption2

1 Siehe hierzu die Ausführungen unter Ziffer 2.2

2 Zahlenbasis: 2010 – 11.354 Nennungen; 2009 – 3.518 Nennungen.

48 % 35 % 46 % 64 % 5 % 1 % 1 % 0 %

Allg. öff entliche Verwaltung Wirt schaft Strafverfolgungs-/ Just izbehörden

Polit ik

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2.4 Tatverdächtige3

Tatverdächtige 2010/2009

Der enorme Anstieg im Bereich der „Nehmer“ resultiert einzig aus dem schon zuvor mehrfach erwähnten Ermittlungskomplex in Bayern im Bereich der Privatwirtschaft. Alleine in diesem Verfahren wurden 6.365 „Nehmer“ polizeilich bekannt.

2.4.1 „Nehmer“

Zu mehr als 97 % der im Jahre 2010 registrierten tatverdächtigen „Nehmern“ wurden Angaben zu deren Branchen- bzw. Behördenzugehörigkeit gemacht. Bei der folgenden Verteilung muss berücksichtigt werden, dass in dem bereits erwähnten Großverfahren alle Nehmer im privaten Bereich tätig waren. Daher bedeuten geringe oder geringere Prozentsätze in allen anderen Bereichen nicht notwendig, dass dort die Anzahl der Nehmer absolut gesehen gesunken ist.

3 Zur Bezeichnung der Tatverdächtigen wird für den Vorteilsnehmer bzw. Korrumpierten der Begriff „Nehmer“ und für den

9.071

2.953

7.759

1.547 1.312 1.406

Tatverdächtige (Gesamt) Nehmer Geber

2010 2009

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Branchenzugehörigkeit der „Nehmer“4

Funktion der Nehmer

Zu rund 95 % der „Nehmer“ liegen Angaben zu deren Funktion zur Tatzeit vor. Den größten Anteil bildet, wie in den vergangenen Jahren auch, die Sachbearbeiterebene mit einem Anteil von diesmal rund 95 % (2009: rund 44 %), gefolgt von der Leitungsebene mit einem Anteil von rund 4 % sowie der Gruppe der Bürgermeister mit einem Anteil von rund einem Prozent.

Dieser im Vergleich zu den Vorjahren überproportional hohe Anteil der „Sachbearbeiterebene“ resultiert aus dem erwähnten Ermittlungskomplex in Bayern, bei dem alle bekannt gewordenen Nehmer der Sachbearbeiterebene zuzurechnen sind.

Nationalität

Nur zu rund 15 % der tatverdächtigen „Nehmer“ erfolgten Angaben zu deren Staatsangehörigkeit. Bei diesen 15% lag der Anteil der Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit bei rund 94 %, die

restlichen rund 6 % verteilen sich auf insgesamt 23 verschiedene Nationalitäten, wobei keine

überproportional vertreten ist. Bei 6.447 Tatverdächtigen war die Staatsangehörigkeit unbekannt. 5

4 Unter dem Begriff „Sonstige“ wurden alle Bereiche mit einem Anteil von weniger als 0,3 Prozent zusammengefasst (wie z. B.

Finanzbehörden, Ausländerbehörden, Justiz und Verkehrsbetriebe).

5 Bei rund 97 % der von Bayern gemeldeten 6.580 „Nehmer“ ist die Staatsangehörigkeit nicht bekannt.

9 % 2, 1 % 2 % 0,3 % 1,6 % 0 ,4 % 1,5 % 0,4 % 2 % 0,4 % 5 % 0,6 % 5 % 0 ,8 % 9 % 1,9 % 20 % 3,1 % 39 % 90 % Sonstige Polizei Ve rkehrsbetriebe Ingenieurbüro Bundes- und Landesb ehörden Bau behörde Gesundheitsw esen Universität Kommunalbehörde Private Firma/Betrieb 2009 201 0

(14)

Amtsträgereigenschaft

808 „Nehmer“ (ca. 10 %) waren Amtsträger. Um Amtsträger zu sein, ist nicht zwingend ein „klassisches“ Beamten- oder Angestelltenverhältnis im öffentlichen Dienst erforderlich. Gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2c StGB ist Amtsträger, wer dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unbeschadet der zur Aufgabenerfüllung gewählten Organisationsform wahrzunehmen.

Dauer der Aufgabenwahrnehmung

Zu etwas mehr als 92 % der „Nehmer“ erfolgten Angaben über die Dauer der jeweiligen

Aufgabenwahrnehmung. Hier ergeben sich gegenüber den Vorjahren keine Veränderungen. Auch im Jahr 2010 war der Anteil der „Nehmer“, die eine bestimmte Tätigkeit drei Jahre und länger ausgeübt haben, wesentlich höher als der Anteil der „Nehmer“ mit einer kürzeren Verweildauer. Dass dies bei einer erheblich größeren Anzahl an „Nehmern“ so ist, bestätigt sehr repräsentativ die Erkenntnis, dass mit zunehmender Verweildauer in derselben Tätigkeit die Anfälligkeit zunimmt, auf entsprechende Angebote einzugehen.

(15)

2.4.2 „Geber“

Zu rund 94 % der insgesamt 1.312 im Zusammenhang mit Korruptionsstraftaten polizeilich bekannt gewordenen „Geber“ erfolgten Angaben zu deren Branchenzugehörigkeit.

Hier ist gegenüber dem Vorjahr keine gravierende Veränderung zu beobachten. Privatpersonen und die Baubranche gehören weiterhin zu den dominierenden Kategorien. Dagegen hat sich der Anteil der Automobilbranche gegenüber dem letzten Jahr von 16 % auf 8 % halbiert. Der größte prozentuale Anstieg von 3 % im Jahr 2009 auf 9 % im Jahr 2010 zeigt sich in der Kategorie Transport/Logistik.

Branchenzugehörigkeit der „Geber“

Zu rund 81 % der polizeilich bekannt gewordenen „Geber“ erfolgten Angaben bezüglich deren Funktion. Die Übersicht zeigt – wie in den zurückliegenden Jahren – den Leitungsbereich von Unternehmen überdurchschnittlich repräsentiert (Anteil 51 %).

Funktion der „Geber“

2 % 5 % 10 % 12 % 15 % 26 % 30 % Sonstige Straftäter Leitender Angestellter Angestellter Fir meninhaber Geschäftsführer Privatperson 1 7 % 15 % 1 % 2 % 4 % 2 % 1 % 3 % 1 % 3 % 10 % 6 % 16 % 8 % 3 % 9 % 8 % 9 % 1 2 % 16 % 21 % 27 % Sonstige Entsorgung Handel Maschinenbau Technologie Handwerk Automobil T ransport/Logistik Dienstleistung Bau Privatperson 2009 2010

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Nationalität

Bei 1.047 polizeilich registrierten „Gebern“ erfolgten Angaben zur Nationalität. Demnach waren rund 90 % deutsche Staatsangehörige und 10 % ausländischer Nationalität. Die ausländischen „Geber“ verteilen sich auf insgesamt 23 Nationalitäten, wobei keine dominierende Nation erkennbar ist.

2.5 Dauer der korruptiven Verbindung

Zu 986 korruptiven Verbindungen erfolgten Angaben zu deren Dauer. Gravierende Veränderungen gegenüber den Vorjahren ergeben sich nicht. Auch im Jahr 2010 lag der Schwerpunkt bei den Verbindungen mit einer Dauer zwischen drei und fünf Jahren. Dieser Wert unterstreicht die besondere Bedeutung des zumeist zeitintensiven Aufbaus des Vertrauensverhältnisses zwischen „Geber“ und „Nehmer“.

Dauer der korruptiven Verbindung

5 % 15 % 29 % 18 % 20 % 13 %

mehr als 10 Jahre 6 bis 10 Jahre 3 bis 5 Jahre 1 bis 2 Jahre 2 bis 11 Monate bis 1 Monat (situativ)

(17)

2.6 Art und Höhe der Vorteile

2.6.1 „Nehmer“

Die Darstellung basiert auf rund 7.563 Aussagen zur Art der Vorteile auf Nehmerseite (Mehrfachnennungen waren möglich). Für das Jahr 2010 dominiert eindeutig der Bereich Sachzuwendungen mit einem Anteil von 89 %. Diese ernorme Veränderung gegenüber dem Jahr 2009 resultiert aus dem mehrfach erwähnten Ermittlungskomplex in Bayern im Bereich der Privatwirtschaft, bei dem alle auf Seiten der "Nehmer" erlangten Vorteile Sachzuwendungen waren.

Art der Vorteile6

Monetäre Vorteile Nehmer 2006 2010 (in Mio. Euro) 7

6 Unter dem Begriff „Sonstiges“ werden die materiellen und immateriellen Zuwendungen erfasst, welche in der Auflistung nicht

explizit ausgewiesen sind (z.B. Projektförderung, Firmenbeteiligung, Beratervertrag).

7 Unterschiedliche Zulieferungen in den letzen fünf Jahren (2006 – 12 Bundesländer und der Bund; 2007 – 14 Bundesländer,

2008 – 14 Bundesländer, 2009 – 15 Bundesländer, 2010 – 15 Bundesländer und Bund) 0,4 % 0 % 0,3 % 0,1 % 0,4 % 0,3 % 1, 5 % 8 % 89 % Sonstiges Bordellbesuche Teilnahme an Veranstaltungen Nebentätigkeit Reisen / Urlaub Arbeits- / Dienst leistungen Bewirt ung / Feiern Bargeld Sachzuwendungen 48 44 93 78 96 2006 2007 2008 2009 2010

(18)

Der gemeldete monetäre Gesamtwert der auf Nehmerseite erzielten Vorteile beträgt rund 96 Mio. Euro8

und liegt somit etwas mehr als 23 % über dem Wert des Vorjahres. Annähernd die Hälfte der Gesamtsumme (rund 47 Mio. Euro) wurde durch ein einziges Bundesland gemeldet.

2.6.2 „Geber“

Im Jahr 2009 wurden bei rund 1.200 Fällen Angaben zur Art der Vorteile auf Geberseite gemacht (Mehrfachnennungen waren möglich). Der Schwerpunkt lag mit einem Anteil von 41 % eindeutig im Bereich „Erlangung von Aufträgen“, gefolgt von dem Bereich „Erlangung behördlicher Genehmigungen“ (19 %).

Die „Erlangung von Aufträgen“ ist, abgesehen von kleineren Abweichungen aufgrund statistischer Einflüsse einzelner Ermittlungskomplexe, seit Jahren mit Abstand das bevorzugte Ziel korruptiven Handelns.

Art der Vorteile

7 % 0 % 1 % 2 % 3 % 4 % 5 % 8 % 10 % 19 % 41 % Sonst iges Absat z von Medikament en Gebühr ener spar nis Bezahlung f ingiert er / gef älscht er Rechnungen Auf ent halt s- / Ar beit er laubnisse Erlangung int erner Inf or mat ionen Beeinf lussung der St r af ver f olgung Sonst ige Wet t bewerbsvor t eile Bet r euung Promot ion Er langung behör dlicher Genehmigungen Erlangung von Auf t r ägen

(19)

Monetäre Vorteile Geber 2006-2010 (in Mio. Euro) 9

2.7 Verursachter Schaden

Der durch Korruption verursachte Gesamtschaden lässt sich zahlenmäßig nicht genau beziffern. Für das

Jahr 2010 wurde ein monetärer Schaden von rund 176 Millionen Euro gemeldet.10 Diese Summe kann nur

als Anhaltspunkt für die gesamte Schadensdimension im Bereich der Korruption dienen, da gerade die durch Erlangung von Genehmigungen oder Aufträgen erzielten Vorteile in der Regel nur unzureichend in monetären Dimensionen darstellbar sind und somit kein Gesamtbild zum tatsächlichen Ausmaß der verursachten Schäden abgegeben werden kann.

9 Unterschiedliche Zulieferungen in den letzen fünf Jahren (2006 – neun Bundesländer; 2007 – 10 Bundesländer,

2008 – 12 Bundesländer, 2009 – 10 Bundesländer, 2010 – 9 Bundesländer)

10 Summe aus der Zulieferung von 10 Bundesländern.

134 117 372 145 128 2006 2007 2008 2009 2010

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2.8 Verfahrensbezogene Erkenntnisse

Zu rund 1.500 der im Jahr 2010 geführten Korruptionsverfahren erfolgten Angaben zum Verfahrensursprung. Rund 62 % der Verfahren wurden aufgrund externer Hinweise eingeleitet, 38 % von Amts wegen.

Bezogen auf die Verfahrenseinleitung aufgrund externer Hinweise (=100%) ergibt sich folgende Verteilung (Top 5):

Verfahrenseinleitung aufgrund externer Hinweise 2010

Rund 49 % der Verfahren wurden durch Spezialdienststellen für Korruptionsbekämpfung geführt, gefolgt

von Dienststellen zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität (rund 26 %) und

Sonderkommissionen/Ermittlungsgruppen (17 %). 28% 13% 10% 9% 9% Behörden sonstige Personen anonyme Hinweisgeber betroffene Stellen Hinweisgeber

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3. GESAMTBEWERTUNG UND AUSBLICK

Erstmals seit drei Jahren sind die polizeilich registrierten Straftaten im Phänomenbereich Korruption gestiegen. Für das Jahr 2010 wurde die höchste Zahl von Straftaten seit dem Jahr 1995 registriert. Dem gegenüber ist im Jahr 2010 die Zahl der polizeilichen Ermittlungsverfahren zurückgegangen.

Dabei wirkt sich im Jahr 2010 in besonderem Maße der statistische Einfluss von umfangreichen

Ermittlungskomplexen auf die Gesamtlage aus.11

Trotz des enormen Anstiegs der registrierten Straftaten im Vergleich zu den Vorjahren lassen sich aus den vorliegenden Lagedaten zum jetzigen Zeitpunkt keine gravierenden Änderungen der Korruptionslage 2010 ablesen. Gerade die teilweise recht ausgeprägten statistischen Schwankungen lassen nicht auf eine Zu- oder Abnahme der Korruptionskriminalität schließen, sondern sind eher ein Beleg dafür, dass ein polizeiliches Lagebild nur einen Ausschnitt der tatsächlich existenten Korruptionskriminalität in Deutschland wiedergeben kann.

Im Jahr 2010 lag der Schwerpunkt der polizeilich bekannt gewordenen Fälle von Korruption erstmals im Bereich „Wirtschaft“. Damit setzte sich die Schwerpunktverlagerung von der „allgemeinen öffentlichen Verwaltung“ hin zum Bereich „Wirtschaft“ weiter fort. Ein Grund für diese Entwicklung ist mit großer Wahrscheinlichkeit die zunehmende Sensibilität und Aufklärungsbereitschaft der Privatwirtschaft als Folge der in der Vergangenheit bekannt gewordenen Korruptionsskandale. Durch einen offensiveren Umgang und eine transparentere Herangehensweise an das Problemfeld Korruption versucht die Wirtschaft einen möglichen Vertrauensverlust zu minimieren bzw. verloren gegangenes Vertrauen zurück zu gewinnen. Das mehrfach beschriebene Ermittlungsverfahren aus Bayern zeigt aber deutlich, wie stark sich das Verhältnis verschiebt, wenn ein bedeutender Einzelsachverhalt mit einer großen Anzahl an Straftaten eintritt. Dieser Ermittlungserfolg zeigt auch, dass nach wie vor von einem erheblichen Dunkelfeld auszugehen ist.

Erfolge in der Bekämpfung der Korruptionskriminalität hängen sehr stark von der Gewinnung qualifizierter Hinweise ab. Inwieweit die in vielen Unternehmen eingeführten Compliance-Strukturen zukünftig zu einer Verbesserung des Hinweisaufkommens beitragen, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Eine Prognose zur künftigen Entwicklung der Korruptionskriminalität, insbesondere im Bereich der Wirtschaft, ist daher nicht möglich.

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65173 Wiesbaden mail@bka.bund.de www.bka.de

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