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Selbstverpflichtungen bzw. Selbsterklärung des Energieberaters

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Academic year: 2022

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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – Energieberatung – Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn

Selbstverpflichtungen bzw. -erklärung

Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

1 Mit der Durchführung der Energieberatung vom Beratungsempfänger (Auftraggeber) beauftragtes Unternehmen (Auftragnehmer)

Firma/name des Auftragnehmers

Der unter 1. genannte Auftragnehmer verpflichtet sich,

- den Beratungsempfänger (Auftraggeber) hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral zu beraten. Beauftragt der Auftragnehmer mit der Durchführung der Energieberatung einen externen zugelassenen Energieberater/eine externe zugelassene Energieberaterin, so verpflichtet er sich sicherzustellen, dass die Beratung hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral erfolgt.

- von einem Unternehmen, das ein wirtschaftliches Interesse an der Umsetzung von empfohlenen Maßnahmen haben kann, keine Provision und auch keinen sonstigen geldwerten Vorteil zu fordern oder anzunehmen. Dies gilt gleichermaßen für einen beauftragten externen Energieberater/ eine externe Energieberaterin.

- dass die Energieberatung (Ist-Aufnahme, Berichterstellung, Präsentation) von einem/einer für das Fördermodul zugelassenen Energieberater/

zugelassenen Energieberaterin durchgeführt wird.

Ferner erklärt der unter 1. genannte Auftragnehmer,

- über eine gültige Haftpflichtversicherung zu verfügen, die Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit der Energieberatung für das unter 2 genannte Unternehmen abdeckt.

Es wird zur Kenntnis genommen,

- dass es sich bei der abgegebenen Erklärung zur Haftpflichtversicherung um eine subventionserhebliche Erklärung im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch (StGB) handelt.

Danach macht sich strafbar, wer über subventionserhebliche Tatsachen für sich oder einen anderen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für ihn oder den anderen vorteilhaft sind. Änderungen dieser Tatsachen sind unverzüglich gegenüber dem BAFA mitzuteilen.

Datum Unterschrift des Auftragnehmers, gegebenfalls stempel

2 Beratungsempfänger

Ich erkläre, die vom Auftragnehmer unter 1. eingegangenen Verpflichtungen und die von ihm abgegebene Erklärung zur Kenntnis genommen zu haben.

Datum Unterschrift des Auftraggebers, gegebenenfalls stempel

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