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Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Jg.13, Heft 39

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Academic year: 2022

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Inhaltsverzeichnis Seite

Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald

- Allgemeinverfügung des Landkreises Dahme-Spreewald zur Genehmigung von

zusätzlichen Ladenöffnungszeiten anlässlich der Adventssonntage 2006 3

13. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 01.12.2006 Nummer 39

Amtsblatt für den

Landkreis Dahme-Spreewald

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Impressum

Herausgeber: Landkreis Dahme-Spreewald Pressestelle

verantwortlich: Heidrun Schaaf

Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald) Telefon: 03546 / 20-1008

Telefax: 03546 / 20-1009 Erscheinungsweise: nach Bedarf

Das Amtsblatt ist am Sitz der Kreisverwaltung in 15907 Lübben (Spreewald), Reutergasse 12, in der Pressestelle erhältlich.

Es liegt ebenfalls zur Einsicht in allen Ämtern und amtsfreien Gemeinden des Landkreises Dahme-Spreewald und in der Verwaltungs- stelle in Königs Wusterhausen und in Lübben, Beethovenweg aus.

Das Amtsblatt kann auch gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement vom Landkreis bezogen werden.

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Bekanntmachung

einer Allgemeinverfügung über verlängerte Ladenöffnungszeiten vom 29. November 2006

1. Aufgrund des § 9 i.V.m. Artikel 3 Nr. 2 des Gesetzes zur Neuordnung der Ladenöffnungszeiten im Land Brandenburg vom 27. November 2006 (GVBlBbg Teil I) wird über die in § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuordnung der Ladenöffnungszeiten im Land Brandenburg festgelegten Öffnungszeiten hinaus die Öffnung von Verkaufsstellen für den geschäftlichen Verkehr mit den Kunden sowie das gewerbliche Feilhalten von Waren zum Verkauf an jedermann im Landkreis Dahme-Spreewald:

am 03./ 10./ und 17. Dezember 2006 jeweils für die Zeit von 13.00 bis 20.00 Uhr aus Anlass der Adventssonntage zugelassen.

2. Die Vorschriften der § 10 des Gesetzes zur Neuordnung der Ladenöffnungszeiten im Land Brandenburg über die Beschäftigungszeiten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind einzuhalten.

3. Diese Allgemeinverfügung kann jederzeit widerrufen werden.

4. Die sofortige Vollziehung der Allgemeinverfügung wird im öffentlichen Interesse liegend angeordnet.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dieser ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Hauptsitz der

Kreisverwaltung, Landkreis Dahme-Spreewald, Reutergasse 12 oder Nebenstelle Beethovenweg 14 in 15907 Lübben (Spreewald), einzulegen.

Im Auftrag

Enders

Leiterin des Ordnungsamtes

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DES LANDKREISES DAHME-SPREEWALD + + +

Referenzen

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