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Amtsblat für den Landkreis Oder - Spree Jg.16 Heft 14

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16. Jahrgang Beeskow , den 27. November 2009 Nr. 14

Inhaltsverzeichnis

A. Bekanntmachungen des Landkreises

I.) Seiten 2-3 Umstufungsverfügung zur Umstufung der Kreisstraße K 6718 Abschnitt 10 II.) Seiten 4-5 Umstufungsverfügung zur Umstufung der Kreisstraße K 6723 Abschnitt 10 III.) Seiten 6-7 Umstufungsverfügung zur Umstufung der Kreisstraße K 6736 Abschnitt 10

B. Bekanntmachungen des Landrates als untere Kommunalaufsichtsbehörde

C. Bekanntmachungen anderer Stellen

I.) Seite 8 Bekanntmachung des Zweckverbandes Abfallbehandlung Nuthe-Spree (ZAB) Verbandsversammlung 10.12.2009

f ü r d e n L a n d k r e i s O d e r - S p r e e

(2)

Seite - 2 - Amtsblatt für den Landkreis Oder-Spree vom 27. November 2009 16. Jahrgang Nr. 14

A. Bekanntmachungen des Landkreises

I.) Umstufungsverfügung zur Umstufung der Kreisstraße K 6718 Abschnitt 10

Landkreis Oder-Spree Der Landrat

Öffentliche Bekanntmachung

der Straßenbaubehörde des Landkreises Oder- Spree

Umstufungsverfügung

zur Umstufung der Kreisstraße K 6718 Abschnitt 10

Mit Wirkung zum Ende des Haushaltsjahres 2009 wird die bisherige Kreisstraße K 6718 Abschnitt 10 vom Abzweig L 37 im Ortsteil Schernsdorf der Gemeinde Siehdichum, Stationskilometer 0,000 [Netzknoten 3852006] bis Anschluss an die Landesstraße L 435 in der Gemeinde Mixdorf, Stationskilometer 5,065 [Netzknoten 3852005] zu Gemeindestraßen der Gemeinden Mixdorf und Siehdichum gemäß § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes -BbgStrG- in der Bekanntmachung der Neufassung vom 28. Juli 2009 veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl. I, S. 358), abgestuft.

Ab 31. Dezember 2009 24:00 Uhr sind die Gemeinden Mixdorf und Siehdichum Träger der Straßenbaulast für den jeweils in ihrem Gemeinde- gebiet gelegenen Teilabschnitt der bisherigen Kreisstraße K 6718 Abschnitt 10.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist beim Landkreis Oder-Spree, der Landrat, Breitscheidstraße 7, 15848 Beeskow schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Beeskow, 20.11.2009

-Siegel- Zalenga

Landrat

(3)
(4)

Seite - 4 - Amtsblatt für den Landkreis Oder-Spree vom 27. November 2009 16. Jahrgang Nr. 14

II.) Umstufungsverfügung zur Umstufung der Kreisstraße K 6723 Abschnitt 10

Landkreis Oder-Spree Der Landrat

Öffentliche Bekanntmachung

der Straßenbaubehörde des Landkreises Oder- Spree

Umstufungsverfügung

zur Umstufung der Kreisstraße K 6723 Abschnitt 10

Mit Wirkung zum Ende des Haushaltsjahres 2009 wird die bisherige Kreisstraße K 6723 Abschnitt 10 vom Abzweig B 87 im Ortsteil Ranzig der Gemeinde Tauche, Stationskilometer 0,000 [Netzknoten 3851006] bis Anschluss an die Landesstraße L 443 im Ortsteil Tauche der Gemeinde Tauche, Stationskilometer 4,201 [Netzknoten 3850006] zu einer Gemeindestraße gemäß § 7 des Brandenbur- gischen Straßengesetzes -BbgStrG- in der Bekanntmachung der Neufassung vom 28. Juli 2009 veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl. I, S. 358), abgestuft.

Träger der Straßenbaulast ist ab 31.Dezember 2009 24:00 Uhr die Gemeinde Tauche.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist beim Landkreis Oder-Spree, der Landrat, Breitscheidstraße 7, 15848 Beeskow schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Beeskow, 20.11.2009

-Siegel- Zalenga

Landrat

(5)
(6)

Seite - 6 - Amtsblatt für den Landkreis Oder-Spree vom 27. November 2009 16. Jahrgang Nr. 14

III.) Umstufungsverfügung zur Umstufung der Kreisstraße K 6736 Abschnitt 10

Landkreis Oder-Spree Der Landrat

Öffentliche Bekanntmachung

der Straßenbaubehörde des Landkreises Oder- Spree

Umstufungsverfügung

zur Umstufung der Kreisstraße K 6736 Abschnitt 10

Mit Wirkung zum Ende des Haushaltsjahres 2009 wird die bisherige Kreisstraße K 6736 Abschnitt 10 vom Ortseingang des Ortsteiles Neu Madlitz der Gemeinde Madlitz-Wilmersdorf, Stationskilometer 0,000 [Netzknoten 3651011] bis Anschluss an die Landesstraße L 38, Stationskilometer 0,327 [Netzknoten 3852010] zu einer Gemeindestraße gemäß § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes - BbgStrG- in der Bekanntmachung der Neufassung vom 28. Juli 2009 veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.

I, S. 358), abgestuft.

Träger der Straßenbaulast ist ab 31. Dezember 2009 24:00 Uhr die Gemeinde Madlitz-Wilmersdorf.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist beim Landkreis Oder-Spree, der Landrat, Breitscheidstraße 7, 15848 Beeskow schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Beeskow, 20.11.2009

-Siegel- Zalenga

Landrat

(7)

B. Bekanntmachungen des Landrates als untere Kommunalaufsichtsbehörde

(8)

Seite - 8 - Amtsblatt für den Landkreis Oder-Spree vom 27. November 2009 16. Jahrgang Nr. 14

C.) Bekanntmachungen anderer Stellen

I.) Bekanntmachung des Zweckverbandes Abfallbehandlung Nuthe-Spree (ZAB) Verbandsversammlung 10.12.2009

Bekanntmachung

des Zweckverbandes Abfallbehandlung Nuthe- Spree (ZAB)

Am Donnerstag, dem 10. Dezember 2009, um 17:00 Uhr, findet die 3. Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallbehandlung Nuthe-Spree (ZAB), im Beratungsraum 2. OG, Zimmer 202 in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Abfallbehand- lung Nuthe-Spree (ZAB), Robert-Guthmann-Straße 41, in Königs Wusterhausen statt.

Öffentlicher Teil der Sitzung

1. Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

2. Feststellung der Tagesordnung

3. Beschlussfassung über die Niederschrift der letzten Sitzung

4. Bericht des Verbandsvorstehers 5. Beschluss des Wirtschaftsplanes 2010 6. Beschluss der Entgeltordnung für die

Abfallbehandlung in der mechanisch-

biologischen Stabilisierungsanlage des ZAB für das Jahr 2010

7. Beschluss der geänderten Benutzungsordnung für die mechanisch-biologische Stabilisierungs- anlage des ZAB

Nichtöffentlicher Teil der Sitzung

1. Beschluss zum Abschluss eines Verwertungs- vertrages

Interessierte Bürger sind herzlich eingeladen.

Niederlehme, den 13.11.2009

Hildebrandt Kirsch

Vorsitzender der Verbandsvorsteher Verbandsversammlung

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