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M 150/2001 JGK 5. Dezember 2001 45 C
Motion
3977 Bernasconi, Worb (SP)
Weitere Unterschriften: 38 Eingereicht am: 03.09.2001
Grundlagen für die Raumplanung auf Internet
Der Regierungsrat wird beauftragt, neue aktualisierte raumplanerische Grundlagen wie Bauzonengrössen, Bauzonenkapazitäten, Bauzonenreserven, räumliche Verteilung und Entwicklung der Wohnbevölkerung und der Arbeitsplätze (inkl. Prognosen) in Form von geeigneten Datenbanken zu erarbeiten und zur Verfügung zu stellen.
Der Zugriff über das Internet ist zu gewährleisten.
Begründung:
Eine aktive und rollende räumliche Planung setzt voraus, dass vollständige und aktualisierte Daten über die Raumentwicklung zur Verfügung stehen. Diese fehlen im Kanton Bern zu einem grossen Teil.
Dass nun jede Gemeinde und jede Region eigene Daten nach einer eignen Systematik erhebt, ist auch aus volkswirtschaftlicher Sicht wenig sinnvoll.
Mit dem im Entwurf vorliegenden kantonalen Richtplan will der Kanton selber vermehrt steuernd auf die räumliche Entwicklung einwirken (z.B. Stärkung der Zentren.) Zudem wird der Richtplan explizit als dynamisches Instrument bezeichnet und die Wirkung soll mittels einem Controlling systematisch überprüft werden. Dies alles ist aber nur denn möglich, wenn laufend aktualisierte Daten im Sinne eines Monitorings erhoben und zur Verfügung gestellt werden. Die Daten sollen gemeindeweise erfasst werden und über Internet abrufbar sein.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Regionen mittels Leistungsverträgen beauftragt werden, die notwendigen Daten oder einen Teil davon nach einer bestimmten Systematik zu erheben und dem Kanton zur Verfügung zu stellen.
Antwort des Regierungsrats
Der Regierungsrat geht mit dem Motionär einig, dass aktuelle Daten eine wichtige Grundlage für die rollende räumliche Planung darstellen. Sie sind eine notwendige Voraussetzung für die strategische Führung des Kantons in den Aufgabenbereichen mit räumlichen Auswirkungen. Die Datenbasis im Kanton Bern ist – auch im interkantonalen Vergleich – eher bescheiden. Seit der Aufhebung des statistischen Amts des Kantons Bern ist die Grundlagenbeschaffung erschwert. Dies wurde auch im Rahmen der laufenden Richtplanrevision offensichtlich.
2
Es ist tatsächlich nicht wirtschaftlich, wenn jede Gemeinde und Region ihre Daten nach eigener Systematik erhebt. Trotzdem ist es nicht sinnvoll, einen umfassenden Datensatz
„auf Vorrat” zu erheben und zur Verfügung zu stellen. Die Erhebung von Daten muss gezielt und stufengerecht erfolgen.
Auf kantonaler Stufe wurde die Problematik im Rahmen der laufenden Richtplanrevision angepackt. Im Hauptziel „Wirkung periodisch mit Controlling überprüfen” wurde die Erhebung von Daten im Sinne einer Raumbeobachtung mit dem Controlling des Richtplans verknüpft. Im Rahmen der Fertigstellung des definitiven Entwurfs des Richtplans und später bei der Umsetzung und Bewirtschaftung des genehmigten Richtplans wird die Raumbeobachtung schrittweise aufgebaut. Es werden vorab vorhandene Daten und Statistiken von kantonalen Stellen und Bundesämtern (wie Bundesamt für Statistik) genutzt. Zusätzlich nötige Daten werden mit möglichst geringem Aufwand erhoben.
Praktisch alle diese Daten werden auch für die Regionen und Gemeinden von Interesse sein, werden sie doch in der Regel auf Stufe der Gemeinden erhoben. Es ist geplant, diese Daten auf dem Internet öffentlich zur Verfügung zu stellen. Bei der Erhebung spezifischer Daten ist es vorgesehen, mit den Planungs- und Bergregionen zusammen zu arbeiten, wenn damit die Aussagekraft der Daten verbessert werden kann.
Zudem sieht der Regierungsrat vor, nach der Genehmigung des Richtplans ein Richtplan- Informationssystem aufbauen zu lassen. Auch dieses wird für alle Planungsstufen wichtige Informationen enthalten: Es wird alle räumlich konkreten Festlegungen des Richtplans kartografisch darstellen und flexibel mit anderen relevanten Karten (wie Sachplänen, Inventaren etc. von Bund, Kanton und bei Bedarf Regionen) kombinieren. Dieses Informationssystem soll ebenfalls auf dem Internet publiziert werden.
Die Datenerhebung und -publikation soll über die laufende Rechnung finanziert werden.
Die Erstellung von Prognosen, die der Motionär verlangt, muss von Fall zu Fall genau geprüft werden: Prognosen verursachen einen sehr hohen Aufwand bei einer beschränkten Verlässlichkeit. Der Regierungsrat wird in jedem einzelnen Fall Kosten und Nutzen sorgfältig gegeneinander abwägen und Prognosen nur gezielt erarbeiten lassen.
Antrag
Annahme als Postulat
An den Grossen Rat