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Würde der Tunnel saniert, so bliebe er nach einer Sanierung trotz allem ein Flickwerk

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Academic year: 2022

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M 186/2004 BVE 20. Oktober 2004 49C

Motion

3200 Sutter, Biel (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 11.08.2004

Mitholztunnel ist durch Strasse zu ersetzen

Gut zwei Jahre nachdem er fertig gebaut ist, droht der Lawinenschutztunnel einzustürzen.

Zurzeit wird abgeklärt, was zu den baulichen Mängeln führte. Bereits jetzt ist absehbar, dass für eine Sanierung ein zweistelliger Millionenbetrag notwendig wäre. Darum wird der Regierungsrat aufgefordert

a) Das beschädigte Bauwerk kontrolliert einstürzen zu lassen b) Den Tunnel Mitholz durch eine Strasse zu ersetzen

Begründung

1. Eine Sanierung würde unverhältnismässige Kosten in der Grössenordnung von 15 bis 25 Millionen generieren. Die Geldmittel im Strassenbau des Kantons Bern sind bereits limitiert und fehlen andernorts (Zurückstellung verschiedener Bauvorhaben).

2. Die Sanierung würde eine längere Bauzeit, Verkehrsbehinderungen und Emissionen nach sich ziehen, die mit der Strassenvariante minimiert werden könnten.

3. Würde der Tunnel saniert, so bliebe er nach einer Sanierung trotz allem ein Flickwerk.

Weitere Schäden wären wohl nicht auszuschliessen, weil die Fehler anscheinend im Bauuntergrund liegen und sich dieser nicht „still hält“.

4. Die Lawinengefährdung dieser Strecke muss im gesamtkantonalen Vergleich betrachtet werden. Diese scheint nicht übermässig zu sein. Das belegt beispielsweise die Antwort der Regierung auf den damaligen Vorstoss des Grossrates Donzés. Es gibt im Kanton Strassen mit einem grösseren Gefährdungspotenzial.

5. Der Tunnel wurde seinerzeit im Rekordtempo realisiert, weil sich Dritte finanziell daran beteiligten, nicht weil er eine absolute Notwendigkeit darstellte.

6. Mit einem kontrollierten Einsturz des Tunnels kann eine Beschädigung der Strasse nebenan verhindert werden, so wird die Zufahrt nach Kandersteg nicht gefährdet.

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat legt grosses Gewicht darauf, die Ursachen für die aufgetretenen Schä- den am Tunnelbauwerk abklären zu lassen. Nur die Kenntnis der Schadensursache er- laubt die Beurteilung, ob und in welcher Form der Tunnel allenfalls repariert werden kann.

Erst darauf basierend können die Kosten für die Reparatur des Tunnels verlässlich bezif- fert werden. Vor einem definitiven Entscheid ist eine Gegenüberstellung der Reparatur- kosten des Tunnels mit den Kosten für eine neue Strasse in offener Linienführung (unter

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Berücksichtigung der Betriebskosten) bei gleichzeitigem Aufgeben des Tunnels auch aus Kosten/Nutzen-Überlegungen unumgänglich.

Sofern der Tunnel repariert werden kann, muss davon ausgegangen werden, dass sich die Gesamtkosten inklusive Kosten für die Sofortmassnahmen bis zur Wiederinbetriebnahme des reparierten Tunnels auf einen zweistelligen Millionenbetrag belaufen würden. Auch die Gesamtkosten für eine neue Strasse würden sehr wahrscheinlich einen zweistelligen Milli- onenbetrag erreichen. Da die Ursachen der Schäden heute noch nicht bekannt sind, ist auch noch unklar, wer die Verantwortung dafür zu tragen hat. Somit kann heute noch nicht beurteilt werden, ob und allenfalls mit welchem Anteil sich der Kanton an den Gesamt- kosten beteiligen muss.

Dank der erstellten Notumfahrung, welche die nötige Verkehrssicherheit bietet, kann der Verkehr voraussichtlich unbeeinträchtigt von länger dauernden Bauarbeiten am Tunnel abgewickelt werden. Selbst beim Bau einer definitiven neuen Strasse muss mit einer län- geren Bauzeit gerechnet werden. Ob der Tunnel überhaupt zum Einsturz gebracht werden kann, geschweige denn kontrolliert und ohne Beeinträchtigung bzw. Gefährdung der Not- umfahrung, ist zum heutigen Zeitpunkt völlig offen. Sofern der Tunnel aufgegeben werden sollte oder müsste, wären weitere Lösungsmöglichkeiten zu prüfen.

Es ist richtig, dass es im Kanton Bern Strassenzüge gibt, welche weit stärker durch Lawi- nen gefährdet sind. Jedoch ist im Falle der Kantonsstrasse Nr. 223 Spiez – Frutigen – Kandersteg ein innerkantonaler Vergleich alleine nicht korrekt. Die Kandertalstrasse hat per Bundesbeschluss zusammen mit dem Autoverlad Lötschberg als Rawil-Teilersatz und als Verbindung zwischen den Nationalstrassen des Berner Oberlands und des Wallis zu dienen. Demzufolge gilt es, die Berner und Walliser Seiten miteinander zu vergleichen:

Bund und Kanton Wallis unternahmen grosse finanzielle Anstrengungen, um die Strecke Gampel – Goppenstein mit Tunnels und Galerien winter- bzw. lawinensicher auszubauen.

Somit war es folgerichtig, auch die Zufahrt nach Kandersteg lawinensicher auszubauen.

Deshalb subventionierte der Bund das Projekt massgeblich.

Der Regierungsrat wird verschiedene Varianten prüfen, um langfristig eine sichere, leis- tungsfähige und kostengünstige Verkehrsverbindung ins Kandertal sicherzustellen.

Antrag: Annahme als Postulat

An den Grossen Rat

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