I 018/2008 JGK 27. Februar 2008 JGK C Interpellation
0300 Kilchherr, Thun (SVP) Lanz, Thun (SVP)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 21.01.2008
FC Thun in Ungewissheit! Wie lange noch?
Im November 2007, wurde die ganze Region Thun aufgeschreckt.
„26 Spieler des aktuellen Kaders des FC Thun in Untersuchungshaft“, wurde in allen Medien verkündet.
Pikantes Detail. Die Maschinerie wurde just in Gang gesetzt, als das Stimmmaterial für das neue Stadion in den Briefkästen der Thuner Stimmbürger verteilt wurde.
Der ganze FC Thun wurde in seinen Grundfesten erschüttert. Angebote vom FC Basel, auch von den Berner Young Boys wurden gemacht, Spieler von diesen Clubs an den FC Thun auszuleihen, damit der Nationalliga Spielbetrieb aufrechterhalten werden kann.
Bis 400 Medienleute, Druckmedien, Radio- und Fernsehgesellschaften überfielen die Verantwortlichen des FC Thun.
Die psychische Belastung des FC Thun Präsidenten und seinem Vorstand war kaum zu ertragen und hätte beinahe zum Kollaps geführt.
Schlagzeilen, Spott und Kritik in ganz Europa aber auch in der übrigen Welt bis nach Australien waren das Resultat.
Mit grösstem Polizeiaufgebot wurde auf die vermeintlichen Übeltäter losgegangen.
In der Sendung 10 vor 10 des Schweizer Fernsehen wurde gar von Schändung geredet.
Ein riesengrosser Imageverlust für die Stadt Thun, für den FC Thun, allem voran aber für die Spieler, für die Vorstandsmitglieder, die Mitglieder der Fanclubs und deren Familien.
Spott auf anderen Fussballplätzen war ihnen sicher.
Was ist nun geblieben von der unglaublichen Maschinerie welche auf den FC Thun losgelassen wurde? Ist ausser Schall und Rauch etwas geblieben?
Wir bitten den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. War das Eingreifen von Polizei und Justiz nach heutigen Erkenntnissen verhältnismässig?
2. Wann wird endlich Klarheit geschaffen, was wirklich passiert ist?
3. Hätten die Untersuchungsorgane angesichts der Tragweite der Anschuldigungen und des Interesses in der Öffentlichkeit nicht die Öffentlichkeit sofort informieren sollen?
4. Warum dauert dieses Verfahren so lange?
5. Welche Person im Untersuchungsamt führt das Verfahren?
6. Bis wann können Resultate erwartet werden und wann wird das Verfahren voraussichtlich abgeschlossen sein?
Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 24.01.2008
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Antwort des Regierungsrates
Aufgrund der Gewaltenteilung und des Grundsatzes der geheimen Voruntersuchung kann und darf sich der Regierungsrat nicht zu hängigen Strafverfahren äussern. Unter Beachtung dieser Vorgaben beantwortet der Regierungsrat die Fragen des Interpellanten wie folgt:
1. Es besteht offenbar der Verdacht der sexuellen Handlungen mit einem Kind. Es handelt sich dabei um ein Offizialdelikt, weshalb die Behörden von Amtes wegen einzugreifen hatten.
2. Es obliegt den Strafverfolgungsbehörden, den Sachverhalt eingehend abzuklären. Die Abklärungen haben sorgfältig zu erfolgen, sowohl im Interesse des Opfers als auch der Verdächtigten bzw. Angeschuldigten. Der Regierungsrat hat sich zur Dauer einer Strafuntersuchung nicht zu äussern.
3. Der Regierungsrat ist nicht zuständig für die Beantwortung der Frage nach der Informationspolitik der Strafverfolgungsbehörden.
4. Wie bereits unter 2 erwähnt, hat der Regierungsrat sich nicht zur Dauer einer Voruntersuchung zu äussern.
5. Das Untersuchungsrichteramt IV Oberland führt die Voruntersuchung. Es entzieht sich zufolge des Grundsatzes der geheimen Voruntersuchung der Kenntnis des Regierungsrates, welche Person mit dem Verfahren betraut ist.
6. Auch diese Frage kann der Regierungsrat nicht beantworten.
An den Grossen Rat