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Malchow: Vertrauen zwischen Bürger und Polizei darf nicht erschüttert werden

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Berlin, 16. Mai 2018

Gewerkschaft der Polizei (GdP) zu Polizeiaufgabengesetzen:

Malchow: Vertrauen zwischen Bürger und Polizei darf nicht erschüttert werden

Berlin. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert die Innenministerkonferenz (IMK) auf, ihr eigenes Ziel nach einem Musterpolizeigesetz, das deutschlandweit für einheitliche Standards sorgen soll, nicht aus dem Auge zu verlieren. „Die turbulente öffentliche Diskussion um das am Dienstag vom bayerischen Landtag beschlossene Polizeiaufgabengesetz hilft der Polizei bei der Bewältigung ihrer Aufgaben nicht.

Polizeiarbeit ist nur auf einer soliden Vertrauensgrundlage in der Bevölkerung möglich. Bei der Frage, was die Polizei tun darf, tun soll und tun muss, darf es keine Verunsicherung geben“, sagte der GdP-Bundesvorsitzender Oliver Malchow am Mittwoch in Berlin.

Malchow bedauerte, dass die positiven Ansätze des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes, wie bürgerfreundliche Datenschutzregelungen und Anpassung der polizeilichen Ermittlungsmöglichkeiten an den Stand der Kommunikationstechnologie, durch überzogene Eingriffsmöglichkeiten konterkariert würden.

„Dass jemand drei Monate in Polizeigewahrsam genommen werden könnte, wird in anderen Bundesländern nicht als notwendig erachtet. Daher sollte man mit einer solchen Regelung nicht für öffentlichen Zündstoff sorgen. Auch sind Bedenken gerechtfertigt, wenn künftig schwerwiegende Eingriffe nicht erst bei einer konkreten, sondern bereits bei einer drohenden Gefahr ermöglicht werden. Den Begriff der drohenden Gefahr hat das Bundesverfassungsgericht selbst für die Bekämpfung des Terrorismus geschaffen. Es hatte dabei sicherlich nicht eine Ausweitung auf andere Gefahrenlagen im Sinn“, betonte der GdP-Chef.

Malchow wies darauf hin, dass in solchen, wie auch in anderen Fällen, nicht die Polizei über Maßnahmen entscheidet, sondern ein unabhängiger Richter. Das müsste in den Diskussionen stärker betont werden.

Die Innenministerkonferenz müsse, so bekräftigte der GdP-Vorsitzende, in ihrer Frühjahrssitzung im Juni dafür sorgen, dass die Veränderungen der Polizeiaufgabengesetze, die unter anderem durch die neue Datenschutzgrundverordnung notwendig werden, ein weiterer bundesdeutscher Flickenteppich im Polizeirecht vermieden werde. Malchow: „Immerhin waren es die Innenminister selber, die sich in die Hand versprochen haben, einheitliche Sicherheitsstandards trotz der Zuständigkeit der Länder mit einem Musterpolizeigesetz auf den Weg zu bekommen. Dabei muss die Polizei rechtlich und mit ihrer Ausstattung in die Lage versetzt werden, ihren bürgernahen und zivilen Charakter zu behalten, aber auch in besonderen schwerwiegenden Sicherheitsbedrohungen handlungsfähig zu bleiben.“

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