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Archiv "Versicherungen für Bauherren: Existenzbedrohende Risiken" (11.11.2005)

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ltern haften für ihre Kin- der“ – auf vielen Baustel- len gehört dieses Schild zur Standardausstattung.

Doch die Kosten dafür kön- nen sich Bauherren getrost sparen. Denn haften müssen sie trotzdem für Unfälle, die auf ihrem Baugrund passie- ren. Wirklichen Schutz vor existenzbedrohenden Risi- ken bringt beim Hausbau nur der Abschluss der richtigen Versicherungsverträge. Die vier wichtigsten:

>>Bauherren-Haftpflicht-

versicherung: Was für jeden Autofahrer Pflicht ist, sollte auch für Bauherren selbst- verständlich sein: eine Haft- pflichtversicherung, die im Fall eines Falles für den Scha- den aufkommt, der einer an- deren Person zugefügt wird.

Auf einer Baustelle kann schließlich viel passieren.

Fällt ein Stein vom Gerüst und verletzt einen Passanten oder schleichen sich Kinder in den Bau und stürzen von einer ungesicherten Treppe, kann das für den Bauherrn fatale Folgen haben. Neben den Behandlungskosten muss unter Umständen Schmer- zensgeld und eine lebenslan- ge Rente an die betroffene Person gezahlt werden. Der rechtzeitige Abschluss einer Bauherren-Haftpflichtversi- cherung kann dagegen ver- hindern, dass der Bauherr schon um Haus und Hof kommt, bevor diese über- haupt fertig gestellt sind.

Denn für Personen- und Sachschäden, die Dritte auf dem Baugrundstück erleiden, muss dann der Versicherer zahlen. Das selbst, wenn der Bauherr den Unfall grob fahrlässig verschuldet hat.

Damit die schlimmsten Scha- densfälle komplett abgedeckt sind, sollte die Versicherungs- summe mindestens drei Mil- lionen Euro betragen.

An den Kosten muss der Versicherungsabschluss kei- neswegs scheitern. Die Stif- tung Warentest hat für ein Bauvorhaben mit einer Bau- summe von 250 000 Euro Einmalprämien in einer Preisspanne von knapp über 100 Euro bis zu rund 300 Eu-

ro ermittelt. Je nach Anbieter besteht der Versicherungs- schutz dann meist für zwei bis drei, teilweise aber auch für fünf Jahre ab Vertragsab- schluss. Beiträge sparen kann vielfach, wer ein Fertighaus baut. Einige Versicherer se- hen hier nämlich geringere Schadensrisiken und kassie- ren niedrigere Prämien. Da- gegen trauen viele Asseku- ranzen den handwerklichen Fähigkeiten der Bauherren nicht so richtig über den Weg.

Die Folge: Pro 1 000 Euro eingeplanter Eigenleistungen wird oft ein Beitragsauf- schlag fällig.

Bevor der Vertrag unter- zeichnet wird, sollte jeder Bauherr aber zunächst die Bedingungen seiner Privat- haftpflicht studieren. Denn diese enthält häufig bereits auch einen Versicherungs- schutz für Bauvorhaben. Al- lerdings meist begrenzt auf Bausummen von 20 000 bis 50 000 Euro. Ohne Zusatzpo- lice dürften dadurch wohl nur

kleine Umbauvorhaben zu versichern sein.

>>Bauleistungsversiche-

rung:Nicht nur die Schädigung anderer kann ein Bauvorha- ben gefährden. Wird das Ob- jekt zum Beispiel durch einen Sturm, heftigen Regen oder Hochwasser stark in Mitlei- denschaft gezogen, können die Folgekosten das finanzielle Gerüst ebenfalls zum Einstür- zen bringen. Für solche Fälle bietet die Bauleistungsversi- cherung eine sinnvolle Art von

„Teilkaskoschutz“. Sie springt in den genannten Fällen ein.

Auch dann, wenn Vandalen das Objekt mutwillig beschädi- gen. Außerdem steht der Ver- sicherer für den durch Materi- al- oder Konstruktionsfehler sowie Unachtsamkeiten von Bauhandwerkern verursach- ten Murks am Bau gerade. Die Kosten kann er sich anschlie- ßend aber von den Verursa- chern zurückholen. Jeden Mi- nischaden wollen die Anbieter allerdings nicht übernehmen.

Die aktuellen Versicherungs-

tarife sehen daher durchweg eine Selbstbeteiligung des Kunden in Höhe von 150 bis 300 Euro pro Schadensfall vor.

Sparpotenzial gibt es bei den Versicherungsprämien: Hier ermittelten die Berliner Wa- rentester zum Jahresbeginn bei vergleichbarer Leistung ei- ne Preisspanne von 320 bis rund 900 Euro (Einmalbetrag für eine Bausumme von 250 000 Euro).

>>Feuer-Rohbauversiche-

rung:Bei Schäden, die durch Brand, Blitzeinschlag oder Explosion entstehen, zahlt die Bauleistungsversicherung nicht. Wer diesen Schutz will, braucht zusätzlich eine Feuer- Rohbauversicherung. Doch der Abschluss einer speziel- len Police ist oft nicht nötig.

Denn normale Wohngebäu- deversicherungen schließen diesen Versicherungsschutz häufig kostenfrei ein. Voraus- setzung vieler Versicherer: Es wird ein Vertrag mit minde- stens fünfjähriger Laufzeit abgeschlossen. Aus der meist auf eine Laufzeit von zwölf Monaten beschränkten Feu- erversicherung für den Roh- bau wird am Ende der Bau- phase dann automatisch eine normale Wohngebäudeversi- cherung.

>>Bauhelfer-Unfallversiche-

rung: Packen Freunde und Verwandte auf der Baustelle unentgeltlich mit an, sind sie automatisch unfallversichert.

Und zwar über die Bauhelfer- Unfallversicherung der Bau- Berufsgenossenschaften. Al- lerdings nicht kostenfrei. Der Bauherr muss die Helfer bei der Genossenschaft anmel- den und je geleisteter Ar- beitsstunde für den Unfall- schutz circa 1,50 Euro bis zwei Euro zahlen. Tut er dies nicht, sind die freiwilligen Helfer im Fall eines Falles zwar dennoch versichert.

Dem Bauherrn droht dann aber ein saftiges Bußgeld. Für den eigenen Arbeitseinsatz fallen dagegen keine Abga- ben an die Genossenschaft an. Denn Bauherren selbst können sich nur mit einer pri- vaten Unfallpolice gegen die finanziellen Unfallfolgen ab-

sichern. EB

Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 45⏐⏐11. November 2005 [67]

Versicherungen für Bauherren

Existenzbedrohende Risiken

Ohne den richtigen Versicherungsschutz kann es teuer werden.

V E R S I C H E R U N G E N

Foto:LBS/gp

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