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Amtliches Mitteilungsblatt

Interdisziplinäres Institut für Biophysik und Bioinformatik

Satzung

des Interdisziplinären Zentrums für Biophysik und Bioinformatik

Herausgeber: Der Präsident der Humboldt-Universität zu Berlin Unter den Linden 6, 10099 Berlin

Nr. 8 / 2005

Satz und Vertrieb: Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

14. Jahrgang / 18. März 2005

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Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität, Nr. 08/2005

1

Satzung

des Interdisziplinären Zentrums für Biophysik und Bioinformatik

Präambel

Aufgrund des § 25 Abs. 2 Satz 8 der Vorläufigen Verfas- sung der Humboldt-Universität zu Berlin in der Fassung vom 08.03.2002 (Amtl. Mitteilungsblatt der Humboldt- Universität zu Berlin Nr. 08/2002) hat das Interdiszipli- näre Zentrum für Biophysik und Bioinformatik am 26.05.2004 folgende Satzung beschlossen, der der Aka- demische Senat am 21.09.2004 zugestimmt hat.1

§1 Rechtsstellung

Das Interdisziplinäre Zentrum für Biophysik und Bioin- formatik (BPI) ist ein interdisziplinäres Zentrum gemäß

§ 25 der Vorläufigen Verfassung der Humboldt- Universität zu Berlin.

§2 Aufgaben

(1) Das BPI fördert interdisziplinäre Projekte zur Lehre auf den Gebieten der Biophysik und Bioinformatik, ins- besondere im Studiengang Diplom-Biophysik und in den naturwissenschaftlich-medizinischen Fächern.

(2) Das BPI fördert interdisziplinäre Forschungsprojekte auf den Gebieten der Biophysik und Bioinformatik, die Einwerbung von Drittmitteln, die Etablierung von Nach- wuchswissenschaftlergruppen sowie die Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten für Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler.

(3) Das BPI macht seine Ergebnisse zugänglich durch u- niversitäre Lehre, Tagungen, Publikationen und Öffent- lichkeitsarbeit.

§3 Mitglieder

(1) Mitglieder des BPI können

a) Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer (Pro- fessorinnen und Professoren, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren) einschließlich der außerplanmäßigen Professorinnen und Professoren, Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren, Hochschuldozentinnen und Hochschuldozenten, Privatdozentinnen und Privatdozen- ten,

b) akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, c) eingeschriebene Studentinnen bzw. eingeschrie- bene Studenten und

d) sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein.

1 Diese Satzung wurde am 07.03.2005 durch die Senatsverwaltung für Wis- senschaft, Forschung und Kultur bestätigt.

(2) Kriterien für die Aufnahme sind die inhaltliche Mit- wirkung an Projekten des BPI, bei Mitgliedern nach § 3 Abs. 1 Buchst. a) alternativ auch eine ausgewiesene Lehre im Studiengang Diplom-Biophysik der Humboldt- Universität zu Berlin und Forschung von hoher Qualität sowie eingeworbene Drittmittel.

(3) Neue Mitglieder werden auf 2/3-Mehrheitsbeschluss der Mitglieder des Zentrums in das Zentrum aufge- nommen. Der Beschluss kann durch Umlaufverfahren getroffen werden.

(4) Die Mitgliedschaft und daran gebundene Rechte und Pflichten enden mit der Aufhebung des Zentrums, mit der Austrittserklärung des Mitgliedes, mit der Beendi- gung von Projekten bzw. der Mitwirkung des Mitgliedes an Projekten bzw. bei den Mitgliedern nach § 3 Abs. 1 Buchst. a) mit dem Entfallen der in § 3 Abs. 2 genannten alternativen Aufnahmekriterien. Die Beendigung der Mitgliedschaft wird durch Beschluss der verbleibenden Mitglieder festgestellt. Die Festsstellung kann im Um- laufverfahren getroffen werden.

§4 Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal im Semester durch den Zentrumsrat einberufen.

(2) Die Mitgliederversammlung nimmt den Bericht der Geschäftsführenden Direktorin bzw. des Geschäftsfüh- renden Direktors entgegen.

(3) Die Mitgliederversammlung schlägt die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats nach § 5 Abs. 5 vor.

§5 Zentrumsrat

(1) Der Zentrumsrat besteht aus vier Hochschullehrerin- nen und Hochschullehrern sowie – wenn entsprechende Mitglieder vorhanden sind - einer akademischen Mitar- beiterin bzw. einem akademischen Mitarbeiter, einer ein- geschriebenen Studentin bzw. einem eingeschriebenen Studenten und einer sonstigen Mitarbeiterin bzw. einem sonstigen Mitarbeiter. Die Geschäftsführende Direktorin bzw. der Geschäftsführende Direktor und mindestens drei weitere Mitglieder des Zentrumsrates müssen Mit- glieder der Humboldt-Universität sein .

(2) Die Mitglieder des Zentrumsrates werden von den wahlberechtigten Angehörigen des Zentrums innerhalb der beteiligten Mitgliedergruppen gewählt. Die Amtspe- riode beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich.

(3) Der Zentrumsrat entscheidet über die Durchführung von Zentrumsprojekten und die jeweiligen Mitwirkenden und bestellt die Projektleitung der Zentrumsprojekte.

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Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität, Nr. 08/2005

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(4) und die Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten von Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern.

(5) Der Zentrumsrat bestellt auf Vorschlag der Mitglieder des Zentrums einen Wissenschaftlichen Beirat, der das Zentrum in seiner Profilbildung berät und unterstützt.

(6) Der Zentrumsrat tagt mindestens einmal im Semes- ter.

§6 Leitung

(1) Die Geschäftsführende Direktorin bzw. der Ge- schäftsführende Direktor wird auf Vorschlag des Zent- rumsrats aus dem Kreis der dem BPI angehörenden Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer durch den Akademischen Senat bestellt.

(2) Die Amtszeit der Geschäftsführenden Direktorin bzw.

des Geschäftsführenden Direktors beträgt zwei Jahre.

Wiederbestellung ist möglich.

(3) Die Geschäftsführende Direktorin bzw. der Geschäfts- führende Direktor führt die laufenden Geschäfte des BPI.

In unaufschiebbaren Angelegenheiten kann sie oder er vorläufige Entscheidungen treffen, die der Bestätigung durch den Zentrumsrat bedürfen.

§7 In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtl. Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin in Kraft.

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