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Festlegung des Jagdwertes bei nicht verpachteten Jagden

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Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

LfdNr./Jahr 1-1 Veröffentlichungsdatum: 21.03.2012

06 / 2012

Festlegung des Jagdwertes bei nicht verpachteten Jagden

Gemäß § 4 der Satzung des Kreises Plön über die Erhebung einer Jagdsteuer vom 17.01.2012 gilt bei nicht verpachteten Jagden als Jagdwert der Wert, der sich –auf den Hektar bezogen- aus den Jagdwerten aller gleichgearteten verpachteten Jagdbezirke des Kreises ergibt. Dieser auf volle Euro aufgerundete Wert wird aus dem Jagdwert für das Jahr 2010 ermittelt und in Folge alle 5 Jahre neu festgestellt.

Demnach wird der Jagdwert wie folgt festgestellt:

Wildart/Kategorie Jagdwert / Fläche pro ha Jagdwert Hochwild/A: 320.123,90 € / 33.074,25 ha = 9,68 € 10,00 €

Nieder-

Wechselwild/B: 101.398,41 € / 21.854,23 ha = 4,64 € 5,00 € Seejagd*/C: 1.750,00 € / 529,20 ha = 3,30 € 4,00 €

*berücksichtigt ab 20% Wasserfläche

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