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1. Änderung der Satzung des Kreises Plön über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Kreisfeuerwehrzentrale vom 13.02.2014

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Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

LfdNr./Jahr 1-1 Veröffentlichungsdatum: 25.12.2018

38 / 2018

1. Änderung der Satzung des Kreises Plön über die Erhebung von Verwaltungs- und

Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der

Kreisfeuerwehrzentrale vom 13.02.2014

Auf Grund des § 4 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein in ihrer jeweils gültigen Fassung und der §§ 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in seiner jeweils gültigen Fassung erlässt der Kreis Plön nach Beschluss des Kreistages am 06.12.2018 nachstehende Satzungsänderung (1. Änderung):

1. § 3 erhält folgende Ergänzung:

50.) Ringtausch Atemschutzmasken

Reinigung, Prüfung, Reparatur pro Maske, pro Jahr 40,00 Euro

Inkrafttreten: Diese Satzungsänderung tritt am 01.01.2019 in Kraft.

Plön, den 20.12.2018

K r e i s P l ö n

- Die Landrätin - gez. Stephanie Ladwig

(Landrätin)

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