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auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen

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© Landratsamt Erding Stand 06/2019 Antrag Ausnahmegenehmigung Sonntagsfahrverbot

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen

Landratsamt Erding Verkehrswesen Alois-Schießl-Platz 2 85435 Erding

Tel: 08122 58-1621 Fax: 08122 58-1318

E-Mail: verkehrswesen@lra-ed.de

Unterschrift des Antragstellers

Antrag

auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen

des § 30 Abs, 3 StVO (Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot)

der Ferienreiseverordnung i.d. gültigen Fassung

Zur Durchführung von dringend notwendigen Transporten an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen wird hiermit eine Ausnahmegenehmigung beantragt:

Zutreffendes bitte  ankreuzen bzw. ausfüllen

(Name, Vorname)

(Ort, Datum)

(Firmenbezeichnung, Firmensitz)

Antragsteller:

Tel.: Fax.: E-Mail:

(Vor- und Zunahme, Firma des Fahrzeughalters)

(Ort / Straße, Sitz des Unternehmens oder der Zweigniederlassung) (genaue Bezeichnung des Unternehmens)

mit nachstehend aufgeführtem(n) Kraftfahrzeug(en):

LKW, amtl.

Kennzeichen:

zul. Gesamtgewicht in Tonnen:

zul. Gesamtgewicht in Tonnen:

zul. Gesamtgewicht in Tonnen:

zul. Gesamtgewicht in Tonnen:

AUFL, amtl.

Kennzeichen:

ZUGM, amtl.

Kennezeichen ANH, amtl.

Kennzeichen

Die Ausnahmegenehmigung wird benötigt zur Beförderung von:

Art des Gutes

(Abgangsort u. genaue Anschrift der Ladestelle)

von

für die Zeit am

(bei Einzelgenehmigungen)

vom bis

(bei Dauergenehmigngen) (genauer Beförderungsweg)

über

(Empfangsort)

nach

Gewicht:

Ausführliche Begründung des Antrages ( ggf. Beiblatt beifügen)

(Behörde, Nr. des Bescheids) ?

Wurde bereits bei einer anderen Behörde um eine Ausnahmegenehmigung nachgesucht

Eine Kopie / der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist dem Antrag beizulegen!

Allgemeine Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten durch das Landratsamt Erding und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet unter https://www.landkreis-erding.de/datenschutzinformationen/ abrufen. Diese Informationen erhalten Sie bei Bedarf auch von den jeweiligen Sachgebieten vor Ort.

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