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Arbeitsrechtsregelung über vorübergehende Abweichungen von kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen in der Evangelische Krankenhaus GmbH Dortmund

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Arbeitsrechtsregelung über vorübergehende Abweichungen von kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen

in der Evangelische Krankenhaus GmbH Dortmund

Vom 19. Oktober 2011 (KABl. 2011 S. 268)

§ 1

Vorübergehende Maßnahmen

1Abweichend von § 19 Absatz 4 BAT-KF1 bzw. MTArb-KF2 wird die Jahressonderzahlung für die Mitarbeitenden des Evangelischen Krankenhauses Bethanien in Dortmund sowie für die Mitarbeitenden des Evangelischen Krankenhauses Lütgendortmund in Dortmund nicht mit dem Tabellenentgelt für November 2011 ausgezahlt. 2Die einbehaltene Jahres- sonderzahlung wird bis spätestens 16. Januar 2012 ausgezahlt, sofern nicht bis zu diesem Termin durch eine weitere Arbeitsrechtsregelung etwas anderes bestimmt wird.

§ 23 Inkrafttreten

Diese Arbeitsrechtsregelung tritt am 19. Oktober 2011 in Kraft.

1Nr. 1100.

2Nr. 1300.

3Redaktioneller Hinweis: Die Veröffentlichung im KABl. erfolgte am 30. November 2011.

Abweichungs ARR Ev. Krankenhaus Dortmund

ARRKhDo 1661 Archiv

Archiv, Geltungszeitraum 19.10.2011 - 31.01.2012 EKvW 1

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1661 Archiv ARRKhDo

Abweichungs ARR Ev. Krankenhaus Dortmund

2 Archiv, Geltungszeitraum 19.10.2011 - 31.01.2012 EKvW

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