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Urteil des Verwaltungsgericht Augsburg gegen Genmaisanbau wegweisend

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Pressemitteilung

Nürnberg, 10.5.07 PM 062-07/LFGS Gentechnik

Urteil des Verwaltungsgericht Augsburg gegen

Genmaisanbau wegweisend – BN fordert bayerische Staatsregierung auf, ihre Versuche einzustellen

Der Klage eines Imkers gegen den vom Freistaat Bayern betriebenen Anbau von gentechnisch verändertem Mais auf dem staatlichen

Versuchsgut Neuhof bei Kaisheim im Landkreis Donau-Ries wurde mit einem Urteil von Anfang Mai vom Augsburger Verwaltungsgericht jetzt stattgegeben. Der Freistaat wurde in dem Urteil dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der auf dem staatlichen Versuchsgut angebaute

gentechnisch verändertem Mais der Sorte MON 810 vor der Blüte

geerntet , d.h. vernichtet wird, oder durch mehrfaches Abschneiden der Pollenfahnen der Maispflanzen zu verhindern, dass Bienen

gentechnisch veränderte Pollen in den Honig und den Bienenstock eintragen.

Der Imker legte überzeugend dar, dass seine Bienen von seinem Bienenhaus, das sich in Entfernungen von 1500 – 2200 m zu MON810 Maisflächen der bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft befindet, MON810 Pollen sammeln und in den Honig eintragen und so sein Recht auf Gesundheit und gentechnikfreie Wirtschaftsweise verletzt wird. Analysen aus dem Jahr 2005 belegten einen Eintrag von MON810 Pollen. Pollen enthält die veränderte DNA und ist deshalb ein gentechnisch veränderter Organismus (GVO).

Das Gericht entschied, dass die Arbeit der Imker, deren Bienen durch die Bestäubung von Blüten zur Artenvielfalt und zu wirtschaftlichem Ertrag beitragen, ebenso schutzwürdig sei wie der Pflanzenanbau.

Der Landesvorsitzende des Bundes Naturschutz, Prof. Dr. Hubert

Weiger, fordert angesichts dieser richtungsweisenden Rechtssprechung die bayerische Staatsregierung auf, „sich nicht länger durch die

Bereitstellung der staatlichen Versuchsflächen zum Handlanger der Gentechnikkonzerne zu machen. Es darf in Zukunft keinen

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Versuchsanbau für genmanipulierte Pflanzen auf staatlichen Flächen mehr geben. Das gilt auch für die Freisetzungsversuche mit

genmanipulierten Kartoffeln auf dem staatlichen Gut Baumannshof in Reichertshofen, Landkreis Pfaffenhofen, wo vor wenigen Tagen genveränderte Kartoffeln mit geänderter Stärkezusammensetzung auf 4000 Quadratmetern ausgebracht wurden.“

Parallel wertet der BN es als Erfolg, dass die Bundesanstalt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft (BVL) der Firma Monsanto per

Bescheid mitgeteilt hat, dass die Genehmigung für das Inverkehrbringen von genmanipuliertem Mais der Linie Mon 810 ruht, bis ein Monitoringprogramm über die Auswirkung jeden einzelnen Anbaustandorts in Bezug auf die Umweltwirkungen von der Firma vorgelegt wird. In der Begründung wird auf die Neubewertung der Gefahrenlage der Genmaisausbringungen für die Umwelt Bezug genommen.

Die zuständigen Behörden der Länder sind nunmehr aufgefordert, ein Anbauverbot für MON 810 Mais zu erlassen, da dem Anbau die rechtliche Grundlage entzogen ist und das im Gentechnikgesetz verankerte

Vorsorgeprinzip verletzt ist. Irritierend ist, dass das BVL sich erst jetzt zu einem Bescheid entschließt, obwohl die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Daten über die mit dem Anbau von MON810 verknüpften Umweltrisiken, auf die sich das BVL nunmehr bezieht, bereits aus den Jahren 2001 bis 2006 stammen! Der BN forderte auf Basis dieser Daten schon seit langem, die Maislinie MON810 zu verbieten.

Damit befinden sich auch alle Landwirte, die das Saatgut bereits ausgebracht haben, in einer schwierigen Lage. Der Bund Naturschutz rät daher allen Genmaisanbau anbauenden Landwirten, ihre Saat umzubrechen, um weitergehenden Schadenersatzforderungen zu entgehen.

„Die von Landwirtschaftsminister Horst Seehofer geplanten Änderungen im Gentechnikgesetz sind auch vor diesem neuen Hintergrund unhaltbar“, so Weiger. Geplant sind dort

beispielesweise die Legalisierung des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen, wenn Abstände von 150 Metern zu anderen Feldern eingehalten werden. „Dies ist nach dem neuen

Gerichtsurteil nicht mehr haltbar“, so Weiger abschließend.

Für Rückfragen:

Marion Ruppaner, BN Referentin für Landwirtschaft, Tel. 0911/81 87 8-20 ; marion.ruppaner@bund-naturschutz.de

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