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Wald Bündnisse in Bayern bestehen weiter als Wächter und Anwälte des öffentlichen Waldes

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Pressemitteilung

Geschäftsstelle Wald Bündnis Bayern

Bauernfeindstraße 23 90471 Nürnberg Tel. 0911/81 87 8-22 Fax 0911/86 95 68 ralf.straussberger@

bund-naturschutz.de

München, 20. Dezember 2004 PM 160/04-LFG

Wald Bündnisse in Bayern bestehen weiter als Wächter und Anwälte des öffentlichen Waldes

Rückenwind durch Volksbegehren für progressive Waldpolitik in Bayern

Trotz des knapp gescheiterten Volksbegehrens zieht das Wald Bündnis Bay- ern eine ausgesprochen positive Bilanz nach dem Volksbegehren. Das Wald Bündnis Bayern sieht in der Unterstützung von 850.000 Bürgerinnen und Bür- gern für das Volksbegehren einen deutlichen Auftrag, sich weiterhin für die naturnahe Bewirtschaftung der öffentlichen Wälder und den Vorrang der Schutz- und Erholungsfunktionen einzusetzen. Weite Kreise in der Bevölke- rung hätten erkannt, dass die Forstpolitik der Staatsregierung schlimme Aus- wirkungen auf die Qualität unserer heimischen Wälder befürchten lässt. Die Wald Bündnisse in Bayern werden auf Landesebene und regional als Wächter und Anwälte des öffentlichen Waldes weiter bestehen.

Das Wald Bündnis Bayern wird die Staatsregierung und CSU-Landtagsfraktion beim Wort nehmen, wonach die „Balance zwischen ökologischen und wirtschaftli- chen Belangen“ gewahrt werden soll und die vorliegenden Gesetzentwürfe noch nachgebessert werden können. Es werden deshalb Gespräche geführt, mit der Zielsetzung, dass die Staatsregierung ihre vielen Versprechen zur Forstreform durch gesetzliche Verankerung einlöst. Wenn Ministerpräsident Stoiber im Zu- sammenhang mit dem Volksbegehren verlauten lies, man müsse die „die „Beden- ken der Bevölkerung ernst nehmen“, hat er nun die Möglichkeit die für die Wälder Bayern geplanten Gesetze deutlich nachzubessern.

Das Wald Bündnis Bayern fordert eine strengere Kontrolle des Staatswaldbewirt- schaftung, sollte die Trennung in Ämter für Land- und Forstwirtschaft und eine An-

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2 stalt des öffentliche Rechts als reiner „Holzeinschlagbetrieb“ nicht geändert wer-

den. Die Kontrolle für die Betriebe im öffentlichen Wald ist entscheidend für die vorrangige Sicherung der Gemeinwohlleistungen in diesen Wäldern. Deshalb muss die Zuständigkeit hierfür in der Hand der staatlichen Forstämter verbleiben, ansonsten befürchtet das Wald Bündnis Bayern ein Ausbluten der Wälder für den kurzfristigen Profit gerade in den Bayerischen Staatsforsten.

Dies gilt auch für den Bereich der Liegenschaften bei den Bayerischen Staatsfors- ten, um den Ausverkauf der Staatswälder als letztes bayerisches Tafelsilber zu verhindern: Das Forstvermögen darf weder für die Bezahlung üppiger Vorstands- gehälter des privatisierten Betriebs noch für die zukünftig abzuführenden Steuern verschleudert werden. Sollen Gebäude und andere Flächen tatsächlich entbehrlich sein, dürfen diese nur im Tausch mit Waldflächen veräußert werden, die eine hohe Bedeutung für das Allgemeinwohl haben und beispielsweise Rechtsbelastungen im Schutzwald verringern.

Auch weitere Nachbesserungen in den Forstreformgesetzen sind dringend erfor- derlich, wie

• ein Privatisierungsverbot für den Staatswald,

• die Verankerung des Grundsatzes bei Wald vor Wild,

• eine verbindliche Waldfunktionsplanung,

• einen Vorrang für die Schutz- und Erholungsfunktionen im öffentlichen Wald,

• die gesetzlich verankerte Finanzierung der Schutz- und Erholungsfunktio- nen in allen Wäldern,

• die unabhängige Beratung des Privatwaldes und

• die fachkundige Bewirtschaftung des Körperschaftswaldes (Festlegung von Mindeststandards beim Personal)

Die bayerische Waldpolitik ist derzeit alles andere als vorbildlich. Zu Lasten kom- mender Generationen wird schon jetzt massiv am nötigen Umbau instabiler Fich- tenmonokulturen in Mischwälder gespart. Die Forstreform lässt brennende Fragen der Forstpolitik wie die Finanzierung der Schutz- und Erholungsfunktionen unbe- antwortet. Das Wald Bündnis Bayern fordert deshalb: die für den Naturhaushalt und kommende Generationen lebensnotwendigen Funktionen des Waldes müssen

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3 genauso gesetzlich gesichert finanziert sein wie der Gehalt des Ministerpräsiden-

ten.

Das Volksbegehren hat die Umweltbewegung und viele gesellschaftliche Kräfte beim Thema Wald geeint und die Bedeutung der Wälder für die Gesellschaft in weite Kreise der Bevölkerung getragen. Erste Beratungen der Verbände im Wald Bündnis Bayern haben ergeben, dass der Zusammenschluss der Verbände fort- geführt werden soll.

Das Wald Bündnis Bayern und die regionalen Wald Bündnisse werden in den kommenden Monaten und Jahren ein scharfes Auge auf alle nachteiligen Verände- rungen in den Wäldern richten. Das erste Hauptziel wird sein, die schlimmsten Auswüchse der Forstreformgesetze und einen Ausverkauf des Staatswaldes zu verhindern. Aber auch auf regionaler und lokaler Ebene werden Wald Bündnisse weiter bestehen. So haben bereits viele Wald Bündnisse wie in München oder den Landkreisen Weilheim-Schongau, Main-Spessart und Regensburg beschlossen, dass sie vor Ort auch in Zukunft ein unabhängiger Anwalt und Wächter des öffent- lichen Waldes bleiben werden. Das Wald Bündnis Bayern erwartet, dass Forstbe- amten, die sich aufgrund ihrer Bürger- und Verfassungsrechte in den Wald Bünd- nissen engagiert haben keinerlei Nachteile entstehen und laufende Disziplinarver- fahren eingestellt werden.

Für Rückfragen:

Dr. Ralf Straußberger

Geschäftsführer Wald Bündnis Bayern Tel. 0911/81878-22

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