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Die Verschuldung des Landes Bremen und Handlungsmöglichkeiten - Vortrag bei der Langen Nacht des Geldes am 02.03.2012

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(1)

Die Verschuldung des Landes Bremen und Handlungsmöglichkeiten

Vortrag bei der Langen Nacht des Geldes am 02.03.2012

Bürgermeisterin Karoline Linnert

(2)

Die Senatorin für Finanzen

Übersicht

• Gründe für die extreme Verschuldung Bremens

• Aktuelle Situation

• Konsolidierungspotenziale

• Vergleichende Gegenüberstellung

• Notwendige Konsolidierung der Haushalte der FHB

• Schuldenstand

• Fazit

(3)

Land Bremen

Steuereinnahmen

; 1.406 Finanzausgleich (LFA + BEZ); 587

Sonstige Einnahmen; 485

Personal- ausgaben; 564 an die Städte HB

und Brhv; 1.246 Sonstige konsumtive Ausgaben; 601 Investitionen; 210

Zinsausgaben;

368 Finanzierungs-

defizit; 509

250 500 750 1.000 1.250 1.500 1.750 2.000 2.250 2.500 2.750 3.000

Bilanz der Bremischen Haushalte Anschlag 2011, in Mio. €

Land Bremen

(4)

Die Senatorin für Finanzen

Bilanz der Bremischen Haushalte Anschlag 2011, in Mio. €

Städte Bremen und Bremerhaven

Steuereinnahmen

; 699 Sonstige Einnahmen; 265 vom Land; 1.246

Sozialleistungen;

747 Personal- ausgaben; 842

Sonstige konsumtive Ausgaben; 588 Investitionen; 282

Zinsausgaben;

311 an das Land; 102

Finanzierungs- defizit; 662

0 250 500 750 1.000 1.250 1.500 1.750 2.000 2.250 2.500 2.750 3.000

Bereinigte Einnahmen Bereinigte Ausgaben Finanzierungsdefizit

(5)

Bilanz der Bremischen Haushalte Anschlag 2011, in Mio. € - einzeln

Stadt Bremerhaven Stadt Bremen

(6)

Die Senatorin für Finanzen

Bilanz der Bremischen Haushalte Anschlag 2011, in € - je Einwohner

Stadt Bremerhaven

* ohne Zuweisungen an Brhv bzw. Ausgaben von Brhv für Personalausgaben Polizei

Stadt Bremen

(7)

Gründe für die extreme Verschuldung Bremens

• aus stabiler Haushaltslage wurde expansive

Beschäftigungspolitik über den öffentlichen Dienst betrieben

• trotz Zusage, Anfang der 70er Jahre keine

Mitfinanzierung der Länder an der Universität Bremen

• im System des bundesstaatlichen Finanzausgleichs wurde Bremen massiv benachteiligt

• Wirtschaftsstrukturkrisen der 80er Jahre

mussten weitgehend allein bewältigt werden

(8)

Die Senatorin für Finanzen

Gründe für die extreme Verschuldung Bremens

• Einnahmeausfälle und hohe Folgekosten mussten durch Neuverschuldung kompensiert werden

• Einsparungen bei den Investitionen verstärkten

Einbrüche im Wirtschaftswachstum und verzögerten den Strukturwandel

• dramatische Einwohnerverluste, durch

Umlandwanderung wirkten sich bei der Steuerverteilung und den Einwohnerzahlen im Länderfinanzausgleich in Form massiver Einnahmeausfälle für die bremischen Haushalte aus

(9)

Aktuelle Situation

• Finanzausstattung Bremens entspricht nicht dem erforderlichen Niveau für eine sachgerechte

Aufgabenwahrnehmung der Stadtstaaten-Funktionen

• hohe Vorleistungen für das Umland und das übrige Bundesgebiet in Form oberzentraler

Angebote und die großstadttypischen Problemlagen erfordern höhere steuerabhängige Einnahmen

• extrem hohe und überproportional steigende Schulden Bremens bewirken eine Zins-Schulden-Spirale, die nur schwer zu durchbrechen ist

(10)

Die Senatorin für Finanzen

Entwicklung des Schuldenstandes*

im Stadtstaat Bremen in Mrd. €

*) Fundierte Schulden zum Jahresende; Annahme für 2017 ff.: Einhaltung der maximal zulässigen Neuverschuldung

(11)

Konsolidierungspotenzial

• Land in extremer Haushaltsnotlage hat durch – starken Abbau des Personalbestandes

– planmäßige Zurückführung der Investitionsausgaben – konsequente Deckelung der sonstigen, nicht durch

gesetzliche Verpflichtungen geprägten konsumtiven Ausgaben

bereits erhebliche Eigenbeiträge zur Sanierung ihrer Haushalte geleistet

(12)

Die Senatorin für Finanzen

Konsolidierungspotenziale

• 2008: Föderalismuskommission II hatte eine Bund- Länder-Arbeitsgruppe „Haushaltsanalysen“ beauftragt

– zu ermitteln, ob für drei zu betrachtende Länder – darunter Bremen – „unter Zugrundelegung

länderübergreifender Standards tatsächlich die

Unmöglichkeit eines Haushaltsausgleichs gegeben ist.“

• Ergebnisse konnten unvertretbare Ausgaben und/oder Leistungsstandards des Landes nicht belegen

(13)

Vergleichende Gegenüberstellung

Primäreinnahmen

Zinsausgaben

Versorgungsausgaben

Sozialleistungen

(14)

Die Senatorin für Finanzen

Vergleichende Gegenüberstellung

• die für andere Aufgabenbereiche zur Verfügung stehenden Mittel müssten für die Stadtstaaten

deutlich über den Werten der Flächenländer liegen

• für Hamburg und Berlin trifft dies mit einem Plus von ca. 14 % gegenüber dem Flächenländer-Durchschnitt auch zu

• bremischen Haushalten stehen signifikant weniger Mittel für sonstige Aufgabenbereiche zur Verfügung:

– rd. 2.910 € pro Einwohner um 25 % unter den

Vergleichswerten der Stadtstaaten und sogar noch um 14 % unter dem Flächenländer-Durchschnitt

(15)

Primäreinnahmen abzüglich Vorbelastungen

*

3.893

2.914

3.403

1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 4.000

HH/BE Bremen Flächenländer

-25%

-14%

* Vorbelastungen gemäß abgestimmter Definition der AG Haushaltsanalyse: Zinsausgaben, Ver- sorgungsausgaben, Sozialleistungen (SGB XII, KdU, Wohngeld und Bafög) sowie LFA-Ausgaben

(16)

Die Senatorin für Finanzen

Notwendige Konsolidierung der Haushalte der FHB

• Rd. 60 % der beim Abbau der Neuverschuldung in den bremischen Haushalten zu schließenden

Finanzierungslücke entfallen auf die kommunalen Haushalte der Städte Bremen und Bremerhaven

• Neuverschuldung ist in allen Einzelhaushalten des Landes vollständig abzubauen

• Handlungsbedarf zum Abbau des strukturellen Defizits im kommunalen Bereich

(17)

Haushaltsentwicklung

(Stadtstaat Bremen; in Mio. €)

Stadtstaat Bremen; in Mio. € Haushaltsentwicklung

(18)

Die Senatorin für Finanzen

Schuldenstand

(Stadtstaat Bremen; in Mio. €)

(19)

Zinseffekte der Neuverschuldung

und der Konsolidierungshilfen

(20)

Die Senatorin für Finanzen

Fazit

• die Einhaltung der Schuldengrenzen stellt unter den notwendigen Eigenanstrengungen zur

Haushaltssanierung eine große Herausforderung dar

• Mittelfrist-Zeitraum birgt die Gefahr, dass die Mindeststandards staatlicher Leistungen

unterschritten sowie die Wettbewerbsfähigkeit und Qualität des Standortes beschädigt werden könnten

• bei Einhaltung der gesetzlichen Auflagen der

Schuldenbremse und Konsolidierungshilfen, dürfen die notwendigen verfassungsgemäßen Aufgaben des

Stadtstaates nicht gefährdet werden.

Referenzen

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