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Zertifizierungsregeln in der Ethikberatung

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Academic year: 2022

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dent muss anhand staatlicher Maxi- men doch auch mal sagen: Bis hier- her und nicht weiter! Diese Grund- prinzipien dienen doch auch als Richtschnur für alle kommenden Entscheidungen, sie sind ein Korridor, eine Leitlinie.“

An politischen Leitlinien mangelt es jedoch. Umso wichtiger sei die Bera- tung der Politik durch Fachleute aus unterschiedlichen Bereichen und Pro- fessionen. Hier wird die Bedeutung der Kammern, insbesondere der Heilberufekammern, deutlich. Kam- mern besitzen die Expertise und die Legitimation für eine optimale Poli- tikberatung und Interessenvertre- tung. Sie organisieren sich selbst, sie gestalten Aus-, Weiter- und Fortbil- dungsinhalte selbst. Und das ohne Steuergelder. Kammern seien daher das beste Beispiel für eine „Politik von unten“. Eine verpflichtende Mit- gliedschaft wäre nach Ansicht von Herrn Gebauer gar nicht notwendig, da bei einer freiwilligen Mitglied- schaft diejenigen, die sich nicht in einer Kammer organisieren, recht bald merken würden, dass es ohne eine Kammer als Berufsvertretung

nicht geht. Um als Kammer bestand zu haben, müsse sie transparent, fle- xibel, authentisch und wahrhaftig sein, schloss Carlos A. Gebauer sei- nen Vortrag ab.

Die Überleitung vom offiziellen zum entspannten Teil des Abends hatte die legendäre Jazzsängerin Pascal von Wroblewski übernommen. Mit einer umwerfenden „Bachialroman-

tik“ und einer enormen Stimmkraft intonierte sie zusammen mit dem Posaunisten Michel Winkler und dem Pianisten verschiedene klassi- sche Werke, wie Orffs „Fortuna“ aus dessen Carmina Burana, jazzig neu.

Im Anschluss folgten die Gäste der Brass-Band zum Zahnärztehaus auf der Schützenhöhe.

Knut Köhler M.A.

Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Berufspolitik

412 Ärzteblatt Sachsen 10 / 2015

Meilensteine der fünf Heilberufekammern markierten den Weg ins Zahnärztehaus.

© SLÄK

Zertifizierungsregeln in der Ethikberatung

Auf der 4. Tagung der Ethikberatung in Sachsen stellte Dr. med. Stefan Dinges vom Institut Recht und Ethik in der Medizin, Wien, Zertifizierungs- regeln in der Ethikberatung vor.

Diese hat die Akademie für Ethik in der Medizin entwickelt. Danach soll- ten Ethik und Kommunikation zent- rale Qualitätsbausteine an Kranken-

häusern sein. Ethikberatung meint dabei nicht den Einzelfall, sondern setzt diesen in einen Kontext zu den zentralen Organisationszwecken und -zielen. „Ethikberatung balanciert

zwischen Humanität und Professio- nalität, zwischen Ethik und Ökono- mie sowie zwischen Person und Organisation.“, betonte Dr. Stefan Dinges. Die ethischen Positionen einer Organisation müssten mit dem Arbeitsalltag verknüpft werden, um die Qualität der Patientenversorgung

gerade bei Schwerstkranken oder Sterbenden zu gewährleisten. Zu den Standards einer Ethikberatung gehören der Zugang zur Beratung, die Fort- und Weiterbildung der Beteiligten, der Ablauf von Bera- tungsprozessen sowie Dokumenta- tion und Evaluation.

Krankenhäuser müssten aber zu - nächst einmal den Bedarf an Ethik- beratung wahrnehmen, ein Budget dafür zur Verfügung stellen und für eine transparente Kommunikation und Information im Haus sorgen.

Dies kann durch Mitarbeiter ange- stoßen werden oder auf Leitungs- ebene erfolgen (top-down&bottom- up). Dr. Stefan Dinges: „Ethikbera- tung kann niemand nebenbei erledi- gen, dafür benötigt man Zeit und Personal. Mindestens eine Vollzeit- stelle wäre notwendig, um alle Pro-

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zesse im Rahmen der Ethikberatung steuern und sie implementieren zu können.“ Zugleich müssten alle Beteiligten adäquat fortgebildet wer- den. Dazu gibt es drei Stufen der Zertifizierung: Stufe 1mit 30 Lernein- heiten (LE) wäre der Ethikberater, Stufe 2 (Stufe 1 + 30 LE) der Koordi- nator und Stufe 3 (Stufe 1 und 2 + 65 LE) der Trainer für Ethikberatung.

In vielen Bereichen reiche jedoch die Stufe 1 aus, so Dr. Dinges, um eine Qualitätssicherung/-verbesserung, die Gewährleistung der Patienten- rechte, eine Steigerung der Arbeits- zufriedenheit und die Entwicklung von Organisationethik zu erreichen.

Dazu gehöre auch die Erarbeitung einer Fehlerkultur. Die negativen Fol- gen einer mangelhaften Ethikbera- tung lägen im Verlust der Pflegequa- lität, der Steigerung von nicht ge - wünschten Be handlungen und der Entmutigung engagierter Mitarbeiter.

Anschließend wurde anhand von zwei Falldarstellungen über Be hand- lungsmaßnahmen/-abbruch, mögli- che Fehler und Schlussfolgerungen diskutiert. In beiden vorgestellten Fällen ging es im Kern um den (mut- maßlichen) Patientenwillen, das Ver- halten der Angehörigen und die Ver- bindlichkeit medizinischer Entschei- dungen. Deutlich wurde, dass bei jeder medizinischen Entscheidung immer wieder die Frage nach der Indikation gestellt werden muss.

Läge diese nicht mehr vor, so Prof.

Dr. med. Frank Oehmichen, Vorsit- zender des Arbeitskreises Ethik in der

Medizin, so ist von der Maßnahme abzusehen. Die Entscheidung müsse dann auch so dokumentiert und kommuniziert werden, dass sie über einen Schichtwechsel hinaus Bestand habe. Rücksicht auf Angehörige, die der Situation nicht gewachsen sind, und noch ein Wochenende oder eine Woche abwarten wollen, sei fehl am Platz. Selbst aus juristischer Sicht ist die medizinische Indikation neben dem Patientenwillen das härteste Kriterium für jegliche Entscheidung, betonten die Juristen unter den Gästen. Allerdings müsse es auch Führungskräfte geben, die solche schwierigen Entscheidungen mit tra-

gen, durchsetzen und vertreten. Dr.

Dinges empfahl abschließend, dass bei schwierigen Verläufen alle am Behandlungs- und Entscheidungs- prozess Beteiligten im Nach hinein den Einzelfall noch einmal bespre- chen sollten, auch dann, wenn der Patient bereits verstorben sei.

Informationen zur Zertifizierung in der Ethikberatung finden Sie hier:

www.aem-online.de.

Knut Köhler M.A.

Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Berufspolitik

Ärzteblatt Sachsen 10 / 2015 413

Dr. med. Kathleen Schubert, Dr. med. Markus Zachäus und

Prof. Dr. med. Frank Oehmichen (v.l.) © SLÄK

Dr. med. Stefan Dinges © SLÄK

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