• Keine Ergebnisse gefunden

Zertifizierungsregeln in der Ethikberatung

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Zertifizierungsregeln in der Ethikberatung"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

ses des Wissenschaftlichen Beirates der BÄK, dessen Entwurf zum 21.07.2014 durch schriftliche Anhö-

rung von 70 Fachkreisen kommen- tiert (u.a. Ärztekammern, Berufsver- bände, Fachgesellschaften), am 13.12.2014 vom Plenum des Wissen-

schaftlichen Beirates der BÄK und am 30.01.2015 vom Vorstand der BÄK beraten und beschlossen und am 30.03.2015 ohne Änderungen vom Bundesministerium für Gesund- heit gemäß § 16 Abs. 3 TPG geneh- migt wurde. Es ist für jeden der täg-

lich drei in Deutschland versterben- den, erfolglos auf eine Spende war- tenden potenziellen Organempfän- ger zu wünschen, dass diese ver- schärften Regeln mehr Sicherheit und Zustimmung zum Konzept der postmortalen Organspende begrün- den und damit sich mehr Menschen zur Organspende bereit erklären.

Die Sächsische Landesärztekammer führt am 5. September 2015 im Deutschen Hygiene-Museum Dres- den ein Symposium „Organspende –

Quo vadis?“ durch. In drei Themen- blöcken werden rechtliche wie ethi- sche Fragestellungen zur Organ- spende, zur Patientenverfügung und zum Hirntod aufgegriffen. Die säch- sischen Ärzte sind dazu herzlich ein- geladen. Nähere Information unter www.slaek.de

Prof. Dr. med. habil. Dietmar Schneider, Facharzt für Innere Medizin, Neurologie und Psychiatrie, Neurologische Intensivmedizin Organspendebeauftragter der Sächsischen

Landesärztekammer

Gesundheitspolitik

Ärzteblatt Sachsen 8 / 2015 323

Zertifizierungsregeln in der Ethikberatung

4. Treffen der Ethikberatung in Sachsen

Der Arbeitskreis Ethik in der Medizin der Sächsischen Landesärztekammer lädt alle Ärzte, Pflegekräfte, medizi- nisches Personal und Krankenhaus- seelsorger zum 4. Treffen der Ethik- beratung in Sachsen ein. Schwer- punkt des Treffens bildet ein Vortrag von Dr. Stefan Dinges, Institut für Ethik und Recht in der Medizin der Medizinischen Universität Wien, über

„Zertifizierungsregeln in der Ethikbe- ratung“. Daran schließen sich zwei Falldarstellungen aus dem medizini- schen Alltag an. Fall 1 beschäftigt sich mit der Beendigung einer zum

Lebenserhalt notwendigen, aber nicht mehr gewünschten Beatmung auf ITS durch Extubation. Fall 2 mit einem Therapieabbruch bei hypoxi- schem Hirnschaden und Vorliegen einer Patientenverfügung gegen den Willen der Angehörigen.

In Deutschland konzentrieren sich die Bemühungen der Ethikberatung bisher vor allem auf stationäre Ein- richtungen. An vielen Krankenhäu- sern in Sachsen bestehen bereits heute klinische Ethikberatungen. Das 4. Treffen der Ethikberatung in Sach- sen will jedoch eine Brücke zwischen den stationären Einrichtungen und den Praxen schlagen sowie den fach- lichen Austausch anhand von Fall- darstellungen befördern. Niederge- lassene Ärzte und ambulante Pflege- dienste sind daher besonders herz- lich zu dieser Tagung eingeladen.

9. September 2015, 16.00 Uhr 4. Tagung der Ethikberatung in Sachsen

Sächsische Landesärztekammer Schützenhöhe 16

01099 Dresden

Anmeldung bitte bis 31. August 2015 an:

Telefon: 0351 8267 160 Telefax: 0351 8267 162 E-Mail: presse@slaek.de

Bewertung für das Sächsische Fort- bildungszertifikat mit 3 Fortbildungs- punkten.

Knut Köhler M.A.

Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Aber auch bei den männlichen Ärzten fühl- te sich längst nicht jeder sicher, wenn er einmal mehr allein mitten in der Nacht zu einem ihm unbekannten Patienten gerufen wurde.. Im

Eine verpflichtende Mit- gliedschaft wäre nach Ansicht von Herrn Gebauer gar nicht notwendig, da bei einer freiwilligen Mitglied- schaft diejenigen, die sich nicht in einer

Die Auslegung des Jahresabschlusses erfolgt in der Zeit vom 15.09.2021 bis 29.09.2021 in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Heidelberg GmbH, Zimmer 262, Kurfürsten-Anlage 42 -

Dies gilt auch für Inhalte Dritter, die über dieses Angebot zugänglich sind... Ein Dienst der ETH-Bibliothek ETH Zürich, Rämistrasse 101, 8092 Zürich, Schweiz,

Andererseits schaffen Sie für die Ihnen anvertrauten Kinder aber auch für sich selber mehr Sicherheit im

Mehr Schutz für Beschäftigte, Verbraucher und Umwelt 1 Mehr Sicherheit durch REACH 2 REACH-Helpdesk nimmt Arbeit auf 3 Erste Schritte im neuen.. europäischen Chemikalienrecht

Kleine Unternehmen können damit überfordert sein, für sie bieten sich die oben beschriebenen Verfahren an, die dennoch mehr als nur eine grobe Schät- zung über Erfolg oder

„Und ich", sagte der Gärtner, „ich wünsche mir für den morgigen Tag, dass die Sonne aufgeht, wie sie es immer getan hat, dass der Quell nicht versiegt, von dem ich morgens