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Und zwar sowohl direktionsübergreifend innerhalb der Verwaltung wie auch gegen aussen, insbesondere gegenüber den Gemeinden

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Academic year: 2022

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M 014/2000 STA 16. August 2000 42C Motion

2457 Lauterburg-Gygax, Bern (GFL)

Mitunterzeichner: 8 Eingereicht am: 31.01.2000

Dringende Schaffung einer »Task force« für Koordination

Zur gleichen Zeit erfolgen gegenwärtig im Kanton Bern umfangreiche und wichtige Geset- zesänderungen, verschiedene Strukturanpassungen und die Umsetzung der Massnah- menpakete zur Finanzsanierung. Die Änderungen und Anpassungen beeinflussen sich zum Teil gegenseitig und hängen stark von einander ab oder bedingen einander sogar. Damit aber die Zielsetzungen all dieser aufwändigen Arbeiten erreicht werden können, ist eine intensive und transparente Koordination von grundlegender Wichtigkeit. Und zwar sowohl direktionsübergreifend innerhalb der Verwaltung wie auch gegen aussen, insbesondere gegenüber den Gemeinden.

Deshalb beauftragt der Grosse Rat den Regierungsrat dringend eine »Task force« für eine wesentlich verstärktere und umfassendere Koordination einzurichten.

Begründung:

Mit dem Steuergesetz 2001, dem Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich, dem Fi- nanzausgleichsgesetz, dem Gesetz über Berufsbildung und Berufsberatung, dem Gesetz über die Fachhochschulen, dem Gesetz über die Anstellung der Lehrkräfte etc. hat der Grosse Rat umfangreiche Gesetzesänderungen vorgenommen oder wird sie nächstens vornehmen. Hinzu kommen die Umsetzung der Massnahmen zur Sanierung des Finanz- haushalts und verschiedene Strukturanpassungen u.a. im Polizei- und Zivilstandsbereich.

Die Ballung und das geforderte Tempo all dieser Änderungen führen in den Gemeinden zu schwierigen und demotivierenden Situationen. So kann zum Beispiel das längst verab- schiedete und dringend notwendige Gesetz über die Berufsbildung und die Berufsberatung (BerG) aus finanziellen Gründen nicht in Kraft gesetzt werden. Die Neuordnung des Geset- zes über den Finanz- und Lastenausgleich steht zum Teil in direktem Widerspruch mit dem Projekt der Integralen Überprüfung des Fürsorgewesens (IÜF) oder dem neuen Steuer- gesetz. Was mit dem FILAG verbessert werden soll, wird mit dem Steuergesetz oder der IÜF gleich wieder rückgängig gemacht.

In den Gemeinden entsteht der Eindruck, dass jede Verwaltungsdirektion im Kanton für sich allein handelt und nicht weiss, was die andere tut. Die verwaltungsinterne Koordination ist kaum oder nicht genügend erkennbar. Und letztlich wird dann doch die schwierige Fi- nanzsituation immer wieder zum alles und allein entscheidenden Punkt gemacht.

Die Gemeinden sehen sich mit für sie widersprüchlichen Anforderungen konfrontiert, wie wenn sie zu verschiedenen Kantonen gehören würden. Vom »einem Kanton« werden Massnahmen gefordert und vom »andern Kanton« (sprich Verwaltungsdirektion) werden gleichzeitig die Bedingungen, um sie zu realisieren, verschlechtert. Daraus entstehen Miss- verständnisse und ein sehr ungünstiges Klima für die nötige Zusammenarbeit.

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2 Damit die Zielsetzungen all dieser Gesetzesänderungen, Strukturanpassungen und Spar- massnahmen erreicht werden können, ist eine gute Zusammenarbeit mit allen betroffenen Behörden und Verwaltungen unabdingbar. Der Regierungsrat wird deshalb ersucht, so schnell wie möglich im Sinne einer „Task force“ eine umfassendere und verstärkte Koordi- nationsarbeit sowohl innerhalb der Kantonsverwaltung wie auch gegenüber den Gemein- den an die Hand zu nehmen. Insbesondere gegenüber den grossen Gemeinden, die ja ihrerseits auch gezwungen sind, eine verstärkte Koordination vorzunehmen. Der Kanton, als den Gemeinden übergeordnete Behörde, muss diese anspruchsvolle Aufgabe wegwei- send und beispielhaft wahrnehmen.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 03.02.2000

Antwort des Regierungsrates

Die Vielfalt, die Überlagerung und manchmal auch das Ineinandergreifen wichtiger Geset- zesrevisionen und tief greifender Strukturreformen nebst der Umsetzung der Massnahmen zur Finanzsanierung setzen die Behörden und Verwaltungen von Kanton und Gemeinden sowie andere Kreise einer Belastungsprobe aus. Die Notwendigkeit einer Koordination ist somit unbestritten.

Auf kantonaler Ebene bestehen verschiedene Koordinationsinstrumente. Es handelt sich dabei sowohl um Strukturen als auch um informelle Mittel. Zur Kategorie der Strukturen gehören insbesondere die Generalsekretärenkonferenz und die Ressourcenkonferenz (vgl. Art. 22 Abs. 1 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation des Re- gierungsrates; OrV RR; BSG 152.11). Ihre Aufgabe besteht darin, den Regierungsrat bei Fragen bezüglich der Aufgabenerfüllung und Ressourcenverwaltung sowie der direktions- übergreifenden Funktionen innerhalb der Verwaltung zu beraten. Ihr Auftrag besteht ge- rade darin, die Behandlung der Geschäfte, die im Tätigkeitsbereich des Grossen Rates und des Regierungsrates liegen, zu koordinieren. Die Koordination der Ressourcenver- waltung auf Kantonsebene gehört ebenfalls zu ihren Aufgaben. Zu den Führungsinstru- menten gehören verschiedene Berichte (Legislaturprogramm, Jahresplanung, Verwal- tungsberichte) und seit kurzem auch eine laufend aktualisierte Liste aller wichtigen Pro- jekte der Direktionen.

Für die Information der Gemeinden wurde 1998 eine Kontaktgruppe zwischen dem Kanton und den Gemeinden errichtet (RRB Nr. 1882 vom 26. August 1998). Sie steht unter dem Präsidium des Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektors sowie unter dem Vizepräsidium des Finanzdirektors und setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Verbands Berni- scher Gemeinden, des Verbands bernischer Finanzverwalter, des Verbands bernischer Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreiber, aus Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthaltern, aus Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten sowie aus Mitgliedern der Kantonsverwaltung zusammen. Die Gruppe tagt im Prinzip viermal jährlich. An den Sitzungen werden jeweils aktuelle politische Probleme im Zusammenhang mit den Beziehungen zwischen dem Kanton und den Gemeinden diskutiert. Ausserdem wird auch immer über neue Projekte von Kanton und Gemeinden sowie über die Entwick- lung der öffentlichen Finanzen informiert.

Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass das bestehende Dispositiv geeignet und aus- reichend ist, um den notwendigen Informationsfluss zu gewährleisten. Natürlich sind Ver- besserungen immer möglich, doch die Schaffung einer neuen Struktur, wie sie mit der Motion gefordert wird, rechtfertigt sich zum heutigen Zeitpunkt nicht.

Antrag: Ablehnung der Motion.

An den Grossen Rat

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