Binnenmarktanzeiger
Leistung nach Mitgliedstaat
Polen
(Berichtszeitraum:2012 - 2013)
Umsetzung des EU-Rechts
Polen hat seinen hohen Umsetzungsrückstand in den letzten sechs Monaten um zehn Richtlinien reduziert (eine der stärksten Verbesserungen in dieser Bewertungsrunde) und ist damit der Zielvorgabe von 1 % deutlich nähergekommen. Den Verzug bei der Umsetzung überfälliger Richtlinien konnte das Land ebenfalls um vier Monate verringern, bleibt aber im EU-weiten Vergleich trotzdem eines der Länder mit den längsten Verzögerungen. Das „Nulltoleranzziel“ erreicht Polen ebenfalls nicht, denn drei Richtlinien sind zwei Jahre oder länger überfällig.
In Bezug auf die der Kommission mitgeteilten Maßnahmen hat Polen das zweithöchste Konkordanzdefizit. Derzeit liegt es bei 1,5 % und beträgt somit das Dreifache des in der Binnenmarktakte vorgegebenen Zielwerts.
Vertragsverletzungen
Nachdem seit November 2012 noch einmal zwei Fälle hinzugekommen sind, beträgt die Zahl anhängiger Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen derzeit 44. Dies ist der erste Anstieg in fünf Jahren. Er ist besonders besorgniserregend, weil Polen bereits vorher zu den Mitgliedstaaten zählte, die den EU-Durchschnitt von 30 Fällen pro Land erheblich überschreiten. Die Verfahrensdauer von 27,9 Monaten steht dagegen weitgehend im Einklang mit dem Mittelwert von 27 Monaten. Das Land hat besonders in den Bereichen Gesundheit und Verbraucher sowie indirekte Steuern Probleme.
Im Durchschnitt benötigt Polen 12,5 Monate, um den Entscheidungen des Gerichtshofs nachzukommen, und ist damit fünf Monate schneller als der EU-Durchschnitt (17,6 Monate).
EU Pilot
Polen hält beim Projekt „EU Pilot“ den Richtwert für die durchschnittliche Bearbeitungszeit von 70 Tagen ein.
Binnenmarkt-Informationssystem
1. Innerhalb einer Woche akzeptierte Anfragen: 60 % (EU-Durchschnitt: 74 %)
EURES
In Polen ist die polnische öffentliche Arbeitsvermittlung PSZ für die Bereitstellung von EURES-Diensten zuständig. Derzeit gibt es in Polen 53 EURES-Berater. Die Leistung ist insgesamt gut.
Ihr Europa
Polen stellt auf einem nationalen Portal Informationen für Bürger und Unternehmen bereit. Es bietet die Möglichkeit der automatischen Übersetzung.
Das Land hat an den Sitzungen des Redaktionsausschusses teilgenommen, Werbung für
„Ihr Europa“ gemacht und Informationsanfragen für den Bereich „Unternehmen“
beantwortet, teilweise auch Anfragen für den Bereich „Bürger“.
Polen sollte „Ihr Europa“ weiter fördern, indem es
• über die Mitglieder des Redaktionsausschusses Auskünfte über die Anwendung der Binnenmarktvorschriften in Polen erteilt;
• an den zweimal jährlich anberaumten Sitzungen der Redaktionsleitung teilnimmt;
• die nationalen Behörden für „Ihr Europa“ sensibilisiert;
• über nationale Internetseiten, Informationsbüros und Veranstaltungen für
„Ihr Europa“ wirbt.
SOLVIT
Das polnische SOLVIT-Zentrum bearbeitet eine durchschnittliche Zahl von Fällen (100).
Im Berichtszeitraum (März 2012 bis Februar 2013) war die Zahl der zu bearbeitenden Fälle (85 Fälle als Heimatstelle und 15 Fälle als federführende Stelle) niedriger als in den vorangegangenen 12 Monaten (114 bzw. 21 Fälle). SOLVIT Polen weist mit 87 % eine hohe Lösungsquote auf (EU-27-Durchschnitt: 89 %).
Die polnische SOLVIT-Stelle reagiert langsam auf Nutzeranfragen (im Durchschnitt nach 9 Tagen, bei einem Zielwert von 7 Tagen). Sie erzielt bei der Gesamtdauer der Vorbereitung eines Falls zur Übermittlung an eine andere SOLVIT-Stelle mit 9 Tagen einen guten Wert. Die Bearbeitungszeit bei Fällen gegen die polnische Verwaltung stieg von 55 auf 60 Tage an, liegt aber immer noch unter dem Zielwert von 70 Tagen.
Anmerkung: SOLVIT Polen sollte den Kunden rascher antworten.
Einheitliche Ansprechpartner
Die Leistung des polnischen einheitlichen Ansprechpartners ist durchschnittlich.
Die Möglichkeiten einer Online-Abwicklung von Verfahren sind jedoch unterdurchschnittlich.
2012 wurden Schritte unternommen, um die Einführung elektronischer Verfahren durch die zuständigen Behörden zu erleichtern. Die Beschreibung der Verfahren wurde aktualisiert und die Zusammenarbeit mit den am E-Government-Projekt beteiligten Stellen vereinfacht. Das Portal des einheitlichen Ansprechpartners wurde mit den Internetseiten verknüpft, auf denen sich Unternehmen registrieren können.
Die Besucherzahlen für den polnischen einheitlichen Ansprechpartner sind gegenüber 2011 stark gestiegen.
Nahezu alle Bewertungskategorien sind verbesserungsbedürftig, insbesondere jedoch die Möglichkeiten für die Online-Abwicklung elektronischer Verfahren. Daneben wird eine klarere Trennung zwischen den Anforderungen und Verfahren für die dauerhafte Niederlassung und jenen für die grenzübergreifende Erbringung von Dienstleistungen empfohlen.
Es gibt bereits Pläne für die Einbindung des einheitlichen Ansprechpartners in das elektronische Dienstangebot für Unternehmen. Von der geplanten Änderung einschlägiger Rechtsvorschriften (Änderungen am Gesetz über die Digitalisierung öffentlicher Dienste und neues Gesetz über die Standardisierung von Formularen) dürfte auch der einheitliche Ansprechpartner profitieren.