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Maschinenbau - Diplom - berufsbegleitend - Prüfungs- und Studienordnung 2001 - Änderungssatzung 2006

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(1)

Hochschule Anhalt (FH)

S ATZUNG

zur Änderung der

Diplomprüfungs- und Studienordnung für den Studiengang

M

ASCHINENBAU

(Fernstudium) vom 20. Februar 2001

Aufgrund der §§ 77 Abs. 2 Nr. 1, 67 Abs. 3 Nr. 8 und 13 Abs. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 05.

Mai 2004 (GVBl. LSA Nr. 25/2004, S. 256) hat die Hochschule Anhalt (FH) folgende Satzung erlassen:

Artikel I

Die Anlage 2 der Diplomprüfungsordnung (Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Anhalt (FH) Nr. 4/2002 vom 04. Juni 2002, S. 35 ff.) wird wie folgt geändert:

Anlage 2 zur Diplomprüfungsordnung des Studienganges Maschinenbau (Fernstudium)

- Pflichtfächer im Hauptstudium -

Nr. Studienfach Fachprüfungen

F PD

16. Steuer- und Regelungstechnik K6 120

17. Antriebstechnik K6 120

18. CAD II (CAD = Computer Aided Design – Rechnergestütztes Konstruieren) K6 120

19. Fügetechnik 1 (Verfahren) K6 120

20. Fügetechnik 2 (Schweißeignung-Konstruktion) M7 30

21. FEM Grundlagen (FEM = Finite Elemente Methoden) K7 120

22. Kostenrechnung K7 60

23. Qualitätsmanagement K7 60

24. REFA-Methoden K7 60

25. Sicherheits- und Umweltschutz K8 60

26. Konstruktionssystematik K8 120

27. Maschinendynamik K8 120

28. Kunststofftechnik K10 180

29. Maschinenkonstruktion K10 180

30. Apparatekonstruktion K10 120

Wahlpflichtfach 1 K9/10 120

Wahlpflichtfach 2 K9/10 120

Wahlpflichtfach 3 K9/10 120

Wahlpflichtfach 4 K9/10 120

Legende:

Ki Klausur im i-ten Semester

Mi mündliche Prüfung im i-ten Semester PD Prüfungsdauer in Minuten

Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Anhalt (FH) Nr. 22/2006 vom 20.06.2006

(2)

Die zugehörige Studienordnung (Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Anhalt (FH) Nr. 4/2002 vom 04. Juni 2002, S. 44 ff.) wird wie folgt geändert:

• In § 2 wird Satz 2 gestrichen.

• In § 4 entfällt der Absatz 4, damit wird Absatz 5 zu Absatz 4.

• In der Anlage 1 bleibt die erste Tabelle (Pflichtfächer im Grundstudium) unverändert. Die zweite Tabelle (Hauptstudi- um) wird durch die folgende Tabelle ersetzt.

Anlage 1 zur Studienordnung des Studienganges Maschinenbau (Fernstudium)

Hauptstudium - Pflichtfächer

Nr. Studienfach 6. Semester 7. Semester 8. Semester 9. Semester 10. Semester

16. Steuer- und Regelungstechnik 64/20/2

17. Antriebstechnik 64/20/2

18. CAD II 64/20/2

19. Fügetechnik 1 64/20/2

20. Fügetechnik 2 64/20/2

21. FEM Grundlagen 64/20/2

22. Kostenrechnung 32/10/1

23. Qualitätsmanagement 32/10/1

24. REFA-Methoden 64/20/2

25. Sicherheits- und Umweltschutz 64/20/2

26. Konstruktionssystematik 64/20/2

27. Maschinendynamik 96/30/2

28. Kunststofftechnik 32/10/1 96/30/3

29. Maschinenkonstruktion 96/30/3

30. Apparatekonstruktion 64/20/2

Wahlpflichtfach 1 64/20/2

Wahlpflichtfach 2 64/20/2

Wahlpflichtfach 3 64/20/2

Wahlpflichtfach 4 64/20/2

Summe 256/80/8

ges. 344

256/80/8 ges. 344

256/80/7 ges. 344

256/80/8 ges. 344

256/80/8 ges. 344 Die in den Feldern der Tabelle stehenden Angaben entsprechen den Stundenzahlen bezüglich

Selbststudium/Präsenzstudium/Prüfungsdauer

• Die Anlage 2 entfällt.

Artikel II

Die Satzung findet auf alle Studierenden Anwendung, die ab 01. 10. 2003 immatrikuliert wurden und die ab dem 01. 10. 2006 nach bestandener Diplomvorprüfung in das Hauptstudium eintreten.

Artikel III

Diese Satzung tritt nach ihrer Genehmigung durch den Präsidenten der Hochschule Anhalt (FH) am Tage nach ihrer Be- kanntgabe im „Amtlichen Mitteilungsblatt der Hochschule Anhalt (FH)“ in Kraft.

Ausgefertigt auf Grund der Beschlüsse des Fachbereichsrates des Fachbereiches Elektrotechnik, Maschinenbau und Wirt- schaftsingenieurwesen vom 10. Mai 2006 und des Senats der Hochschule Anhalt (FH) vom 17. Mai 2006 sowie der Genehmi- gung des Präsidenten der Hochschule Anhalt (FH) vom 18. Mai 2006.

Köthen, den 20. 06. 2006 Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Orzessek

Präsident der Hochschule Anhalt (FH) Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Anhalt (FH) Nr. 22/2006 vom 20.06.2006

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