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Elektrotechnik - Diplom - berufsbegleitend - Prüfungsordnung 2002 - Änderungssatzung 2009

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Hochschule Anhalt (FH)

S ATZUNG

zur Änderung der Diplomprüfungsordnung

für den Studiengang

Fernstudium Elektrotechnik

vom 24. Juni 2002 sowie der Änderungssatzung

vom 07. Mai 2008 *

Aufgrund der §§ 77 Abs. 2 Nr. 1; 67 Abs. 3 Nr. 8 und 13 Abs. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen- Anhalt vom 05. Mai 2004 (GVBl. LSA Nr. 25/2004, S. 256) hat die Hochschule Anhalt (FH) folgende Satzung erlas- sen:

Artikel I Die Prüfungsordnung ändert sich wie folgt:

§ 8, Absatz 2:

(2) Die Studierenden müssen sich zu den Prüfun- gen an- bzw. abmelden. Anmeldungen bzw. Abmeldungen sind letztmalig am dritten Kalendertag vor dem Prüfungs- termin möglich. Bei fehlender Abmeldung gilt § 13 Absatz 1. An- und Abmeldungen erfolgen über das Service-Portal der Hochschule Anhalt (FH).

* Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Anhalt (FH) Nr. 28/2008; berichtigt in Nr. 29/2008

Artikel II

Diese Satzung findet Anwendung auf alle im Fernstudien- gang Elektrotechnik immatrikulierten Studierenden.

Artikel III

Diese Satzung tritt nach ihrer Genehmigung durch den Präsidenten der Hochschule Anhalt (FH) und der Bekannt- gabe im „Amtlichen Mitteilungsblatt der Hochschule Anhalt (FH)“ in Kraft, sie gilt ab 01. April 2009.

Ausgefertigt auf Grund des Beschlusses des Fachbereichs- rates des Fachbereichs Elektrotechnik, Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen vom 28.01.2009 sowie der Ge- nehmigung des Präsidenten der Hochschule Anhalt (FH) vom 16. März 2009.

Veröffentlicht in „Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Anhalt (FH)“ Nr. 38/2009 am 17. März 2009.

Köthen, den 16. März 2009

Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Orzessek Präsident der Hochschule Anhalt (FH)

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