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Bekanntmachung zu § 16a Abs. 1 des Patentgesetzes

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Bekanntmachung zu § 16a Abs. 1 des Patentgesetzes

PatG§16aAbs1Bek 96

Ausfertigungsdatum: 11.09.1996 Vollzitat:

"Bekanntmachung zu § 16a Abs. 1 des Patentgesetzes vom 11. September 1996 (BGBl. I S. 1495)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 9.10.1996 +++) ----

Auf Grund des § 16a Abs. 1 des Patentgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1980 (BGBl. 1981 I S. 1), der durch Artikel 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Änderung des Patentgesetzes und anderer Gesetze vom 23. März 1993 (BGBl. I S. 366) eingefügt worden ist, wird bekanntgemacht, daß das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Gemeinschaften die Verordnung (EG) Nr. 1610/96 vom 23. Juli 1996 über die Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Pflanzenschutzmittel erlassen haben. Die Veröffentlichung ist im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 198/30 vom 8. August 1996 erfolgt. Die Verordnung tritt am 8. Februar 1997 in Kraft.

Der Bundesminister der Justiz

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