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Aktenstück Nr. 82 C

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Academic year: 2022

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AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 82 C

B e r i c h t

des Ausschusses für Schwerpunkte und Planung kirchlicher Arbeit

betr. Rahmenregelung für die regionale Zusammenarbeit von Kirchengemeinden

Sulingen, 30. Oktober 2013

I.

Auftrag und Beratungsgang

Die 24. Landessynode hatte während ihrer XII. Tagung in der 65. Sitzung am 31. Mai 2013 im Zusammenhang mit der Verhandlung über den Bericht des Ausschusses für Schwerpunkte und Planung kirchlicher Arbeit betr. Ergebnisse der Auswertung der Loccu- mer Akademie-Tagung "Kirchengemeinde – Region – Kirchenkreis: Strukturen zukunfts- fähig machen, aber bitte theologisch bedacht!" (Aktenstück Nr. 82 B) auf Antrag des Ausschusses folgenden Beschluss gefasst:

"Der Ausschuss für Schwerpunkte und Planung kirchlicher Arbeit wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Landeskirchenamt die Fragen nach einer Rahmenrege- lung für die regionale Zusammenarbeit von Kirchengemeinden weiter zu beraten.

Der Landessynode ist in ihrer XIII. Tagung zu berichten."

(Beschlusssammlung der XII. Tagung Nr. 2.4.6)

Der Ausschuss hat das Landeskirchenamt gebeten, dazu einen Bericht vorzulegen. Ange- sichts der aktuellen Arbeitsbelastung war dies bisher nicht möglich. Der Ausschuss konn- te deshalb seine im Abschnitt VI. des Aktenstückes Nr. 82 B genannten Überlegungen nicht weiter konkretisieren. Der Ausschuss schlägt deshalb vor, die Thematik an die 25.

Landessynode weiterzureichen.

Sollte es für einzelne Bereiche notwendig sein, kurzfristig zu einer Änderung gesetzlicher Bestimmungen zu kommen, so kann dies ggf. im Rahmen eines Erprobungsgesetzes be- gonnen werden.

(2)

AKTENSTÜCK Nr. 82 C SEITE 2

II.

Antrag

Der Ausschuss für Schwerpunkte und Planung kirchlicher Arbeit stellt folgenden Antrag:

Die Landessynode wolle beschließen:

Das Landeskirchenamt wird gebeten, der 25. Landessynode in Anknüpfung an die Beschlüsse der 24. Landessynode zum Aktenstück Nr. 82 B einen Bericht über eine Rahmenregelung für die regionale Zusammenarbeit von Kirchengemeinden und die in diesem Zusammenhang zu regelnden Sachfragen vorzulegen.

Dr. Hasselhorn Vorsitzender

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