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Protokoll. Herr Heinrich Beermann als Vorsitzender Herr Holger Kirchhoff als stellv. Vorsitzender

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Academic year: 2022

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Protokoll

über die Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Stadt Wittmund am Montag, 7. Dezember 2020, um 18.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses, Kurt-Schwitters-Platz 1, 26409 Wittmund.

Anwesend waren:

Ratsmitglied Herr Heinrich Beermann als Vorsitzender Herr Holger Kirchhoff als stellv. Vorsitzender die Ratsmitglieder Herr Wilhelm Ihnen

Herr Hans-Hajo Janßen

Herr Henning Janssen i.V. für Herrn Hartwig Janssen Herr Jens Lehmann

Herr Simon Lübben Herr Heiko Müller Herr Rüdiger Stenzel Herr Günther Theesfeld Herr Olaf Wagner

hinzugewähltes Mitglied: Herr Günter Hille, Vertreter des Seniorenbeirates von der Verwaltung Herr Rolf Claußen

Frau Alida Menssen Herr Joachim Wulf

Frau Nicolette Eden als Protokollführerin

Gäste: Herr Matthias Lux, Ing.-Büro Lux, Oldenburg, Vortragender zu den TOP´s 7, 8 und 9, anwesend bis 19.50 Uhr, nach TOP 11 POK Ewald Einnolf, anwesend bis 19.25 Uhr

Frau Tamara Faß Frau Petra Feldmann

Entschuldigte Ratsmitglieder: Herr Hartwig Janssen

TAGESORDNUNG:

Öffentlicher Teil:

TOP Betreff Vorlagen-Nr.

1. Eröffnung der Sitzung

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 3. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten

4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung

5. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Sitzung vom

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6. Einwohnerfragestunde

7. Bauleitplanung in der Ortschaft Leerhafe, Ortsteil Groß-Isums;

83. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan 6.8/B 18

„Campingplatz Groß-Isums“ mit örtlichen Bauvorschriften;

hier: Abwägungs-, Feststellungs- und Satzungsbeschluss

2018/089/1

8. Bauleitplanung in den Ortschaften Wittmund und Willen

Bebauungsplan 6.1/B 108 „Westlich und südlich des Blumenviertels, erster Bauabschnitt“ mit örtlichen Bauvorschriften sowie 33. Berichtigung des Flächennutzungsplanes

hier: Abwägung und Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

2019/101/1

9. Bauleitplanung in den Ortschaften Wittmund und Willen 87. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie

Bebauungsplan 6.1/B 109 „Westlich und südlich des Blumenviertels, zweiter Bauabschnitt“ mit örtlichen Bauvorschriften

hier: Abwägung und Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

2019/102/1

10. Bauleitplanung in der Ortschaft Wittmund;

1. Änderung des Bebauungsplanes 6.1/B 49/5 „Zwischen Industrie- und Algershausener Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften;

hier: Aufstellungsbeschluss und Beteiligungsbeschluss

2020/078

11. Bauleitplanung in der Ortschaft Carolinensiel;

1. Änderung des Bebauungsplanes B 6.6/B 60 „Hotelanlage und Kurpark nördlich der Cliner Quelle“;

hier: Aufstellungsbeschluss und Beteiligungsbeschluss

2020/081

12. Bauleitplanung in der Ortschaft Carolinensiel; Bebauungsplan 6.6/B 39/1

„Ortskern Ost“ mit örtlichen Bauvorschriften;

hier: Durchführungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes

2020/055/1

13. Bauleitplanung in der Ortschaft Leerhafe;

Bebauungsplan 6.8/B 20 „Sportfläche und Vereinsheim an der Müggenkruger Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften sowie

90. Änderung des Flächennutzungsplanes;

hier: Aufstellungsbeschluss und Beteiligungsbeschluss

2020/076

14. Rahmenvertrag für Bauhauptarbeiten an städtischen Gebäuden für die Jahre 2021 bis 2023

2020/075 15. Rahmenvertrag für Dachdeckerarbeiten an städtischen Gebäuden für die

Jahre 2021 bis 2023

2020/074 16. Beauftragung von Arbeiten zur Unterhaltung und Erneuerung der

Abwasserkanäle im Bereich Blumenviertel

2020/079 17. 6. Änderung der Satzung über die Benutzung und Erhebung von

Gebühren für die Inanspruchnahme der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Wittmund; Anpassung der Gebührensätze

2020/080

18. Behandlung von Anfragen und Anregungen

18.1 Sachstand Umbaumaßnahmen im Kindergarten und in der Grundschule Carolinensiel

19. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung

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Öffentlicher Teil

TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Der Vorsitzende Beermann eröffnet die Sitzung um 18.00 Uhr und begrüßt die Anwesenden.

Es wird aufgrund der Pandemielage um eine zügige Abarbeitung der Tagesordnung gebeten.

TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Es wird festgestellt, dass mit Schreiben vom 27. November 2020 ordnungsgemäß zu dieser Sitzung eingeladen wurde.

Mit E-Mail vom 27. November 2020 wurde allen Ratsmitgliedern die Einladung und Tagesordnung der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 7. Dezember 2020 übersandt. Des Weiteren erfolgte an diesem Tag die Einstellung der Einladung, Tagesordnung und der entsprechenden Sitzungsvorlagen in die KomBox. Ebenfalls erfolgte taggleich der Versand der Einladung, Tagesordnung und der Sitzungsvorlagen an die entsprechenden Ratsmitglieder mit der Deutschen Post.

Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.

TOP 3 Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Angelegenheiten vor.

TOP 4 Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung Die Tagesordnung des öffentlichen Teils wird einstimmig festgestellt.

TOP 5 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Sitzung vom 2. November 2020

Der öffentliche Teil des Protokolls der Sitzung vom 2. November 2020 wird bei 10 Ja-Stimmen und einer Enthaltung genehmigt.

TOP 6 Einwohnerfragestunde

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Wortmeldungen vor.

TOP 7 Bauleitplanung in der Ortschaft Leerhafe, Ortsteil Groß-Isums;

83. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan 6.8/B 18 „Campingplatz Groß-Isums“ mit örtlichen Bauvorschriften;

hier: Abwägungs-, Feststellungs- und Satzungsbeschluss Vorlagen-Nr.: 2018/089/1

Städt. Bauoberrat Wulf sowie Herr Lux führen einleitend detailliert zu der Sitzungsvorlage aus.

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Großteil der eingegangenen Stellungnahmen aus dem Verfahren seien bereits in den aktuell vorliegenden Planunterlagen umgesetzt worden. Noch nicht abschließend geklärt seien zusätzlich eingegangene Hinweise des Landkreises und des NABU (Naturschutzbund Deutschland) in Bezug auf das FFH-Gebiet, in dem gem. Untersuchungsergebnis des biologischen Fachbeitrages und FFH-Verträglichkeitsprüfung Fledermäuse erfasst worden seien und der erforderlichen Kompensationsflächen. Es hätten im Vorfeld bereits mehrere konstruktive Gespräche mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises (UNB) sowie mit dem NABU stattgefunden, in denen allerdings noch nicht alle Fragestellungen des Landkreises abschließend geklärt werden konnten. Aus dem Grunde sei für Ende dieser Woche ein notwendiges Erörterungsgespräch mit dem Landkreis terminiert. Die Zustimmung der Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses vorausgesetzt, werde der Beschlussvorschlag dahingehend ergänzt, dass eine Satzungsfassung ggf. erst nach dem Gespräch mit dem Landkreis gefasst werde. Ein von der Verwaltung vorbereiteter möglicher Ergänzungsentwurf der Beschlussempfehlung liege den Mitgliedern des Fachausschusses als Tischvorlage vor.

Die Mitglieder des Fachausschusses nehmen die Ergänzung des Beschlussvorschlages zustimmend zur Kenntnis.

Herr Lux, Ing.-Büro Lux, Oldenburg, führt anhand einer PowerPoint-Präsentation, einzusehen im Fachbereich Bauen, weitergehend zu der Sitzungsvorlage aus. Es werden der rechtskräftige Flächennutzungsplan sowie der nicht rechtskräftig gewordene Bebauungsplan 6.8/B 10 „Freizeitanlage und Campingplatz Groß-Isums, mit örtlichen Bauvorschriften“ mit den ursprünglichen Planungen des Sanitärhauses und der Altplanung für die Fläche vorgestellt.

Daran anschließend wird der Bebauungsplan, mit dem in das Verfahren gegangen wurde, dargestellt. Die Baufelder des Planes werden erläutert und zu den Wallhecken und dem Dykschloot ausgeführt. Daran anschließend wird mitgeteilt, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB keinerlei Stellungnahmen hervorgebracht habe. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB habe neben geringfügig einzustufenden Stellungnahmen verschiedener Behörden ausschließlich schwerwiegende Bedenken der Unteren Naturschutzbehörde sowie des NABU hervorgebracht. Demnach würde noch Klärungsbedarf bzgl. des FFH-Gebietes sowie der Kompensationsflächen bestehen. Hierzu sei auszuführen, dass bei der erstmaligen Beplanung der Fläche eine ca. 4 ha große Fläche als Kompensationsfläche bereitgestellt wurde, die auch noch zur Verfügung stehe. Ebenso eine Wallheckenanlage sowie interne Ausgleichsflächen.

Städt. Bauoberrat Wulf benennt als vorhandenen Kompensationspool eine Ersatzfläche in Negenbargen sowie den Wehler Weg in Ardorf, an dem Wallhecken angelegt worden seien.

Da die Flächen des Campingplatzes nicht sonderlich gepflegt worden seien, sei es hier tlw.

zur Entwicklung von Naturflächen gekommen. Hier stelle sich die Frage einer Neubewertung.

Die mit dem Landkreis zu führende Diskussion bleibe abzuwarten. Wenn ein Kompromiss gefunden werde, ist dieser dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Ratsmitglied Theesfeld teilt mit, dass die im südlichen Teil des Campingplatzes angrenzende Fläche seines Wissens nach die qualitativ hochwertigste auf dem Gelände sei. Viele Flächen wären landwirtschaftlich genutzt worden.

Städt. Bauoberrat Wulf erläutert, dass auf der genannten Fläche mittlerweile Biotopstrukturen anzutreffen seien, die die UNB einer näheren und weiteren Prüfung unterziehen wolle.

Bürgermeister Claußen teilt ebenfalls mit, dass bereits sehr konstruktive Gespräche mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises und dem NABU bzgl. der Umsetzung der Planung stattgefunden hätten. Der Campingplatz werde von der Nachbarschaft zum BVO, zur Sportanlage des SV sowie zum Schwimmbad profitieren und diese würde zur Attraktivität des

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Campingplatzes beitragen. Wie bereits in diesem Jahr zu verzeichnen gewesen wäre, würden aufgrund der derzeitigen Pandemielage vermehrt Urlaubsangebote im Inland wahrgenommen werden, auch davon könne der Campingplatz profitieren. Er sehe den jetzigen Investor durchaus in der Lage, das Konzept „Camping und Angelpark“ umzusetzen. Allerdings mache es aufgrund der aktuellen Lage vor dem Termin mit dem Landkreis Wittmund Ende dieser Woche keinen Sinn, heute eine Empfehlung für den Satzungsbeschluss auf den Weg zu bringen. Es wird auf die Gefahr hingewiesen, dass der Investor, der das finanzielle Risiko dieser Planung trage, von seinen Planungen Abstand nehmen könnte, würde die Machbarkeit und Umsetzbarkeit seiner Planung infrage gestellt werden. Ziel sei es, zum Jahresende einen Satzungsbeschluss herbeigeführt zu haben, eine Einigung bzgl. der naturschutzfachlichen Fragen vorausgesetzt.

Ratsmitglied Kirchhoff teilt mit, dass die Umsetzung der Planung einen Gewinn für Wittmund darstellen werde und verweist in diesem Zusammenhang auf den gut frequentierten Wohnmobilstellplatz auf dem Schützenplatz der Stadt Wittmund. Wichtig sei, dass für den Investor Planungssicherheit geschaffen werde. Bei den Bedenken bzgl. des FFH-Gebietes handele es sich seiner Meinung nach um ein lösbares Problem. Er erfragt, wie weit sich der FFH-Streifen auf den Campingplatz ausdehne.

Lt. Verwaltung reiche das FFH-Gebiet gering in die Flächen des Campingplatzes hinein. Das sei zu berücksichtigen.

Städt. Bauoberrat Wulf teilt mit, dass weitere Fragestellungen im Verfahren erörtert werden.

Der Wirkungsbereich des Artenschutzes sei wichtig. Ob es allerdings noch weitere Schutzansprüche gebe, sei unklar. Es wird auf die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde verwiesen.

Ratsmitglied Hans-Hajo Janssen erfragt, ob es für das FFH-Gebiet ein Verschlechterungsverbot gebe. Er erklärt, dass es sich bei der Breite der Flugschneise um die vorgegebene Mindestgröße handele und erfragt, warum diese nicht breiter geplant worden sei und ob nicht auf Wege im Korridor verzichtet werden könne.

Städt. Bauoberrat Wulf erläutert, dass der Fußweg als Notfallzufahrt im Ringverkehr dienen solle. Hier könnten auch Leitungen verlegt werden.

Städt. Bauoberrat Wulf bejaht die Frage von Ratsmitglied Hans-Hajo Janssen, ob die Bedenken bzgl. zulässiger Ferienwohnungen ausgeräumt worden seien. Er verweist auf den Bebauungsplanentwurf.

Ratsmitglied Theesfeld erkundigt sich, ob der Dykschloot an der östlichen Seite der Fläche offen bleibe oder mit einem Zaun versehen werde.

Städt. Bauoberrat Wulf teilt mit, dass es sich hierbei um ein Detail handele, welches noch nicht festgelegt sei. Zum Schutz der Fledermäuse und des Dykschlootes sei dies aber bisher vorgesehen. Die Stadt fordere diese Trennung, wenn die Untere Naturschutzbehörde das mittrage.

Ratsmitglied Wagner teilt für die Gruppe SPD-BFB-Bündnis 90 Die Grünen mit, von dem Projekt überzeugt zu sein. Eine Lösung der Problematiken bzgl. der Teichfledermaus und der Kompensationsflächen werde erhofft. Es wird erfragt, ob die Verwaltung nach Klärung mit der UNB die Sitzungsvorlage direkt über den Verwaltungsausschuss vom Rat beschließen lasse, ohne diese nochmals im Fachausschuss beraten zu lassen.

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Städt. Bauoberrat Wulf bestätigt die Aussage von Ratsmitglied Wagner. Es werde sich voraussichtlich lediglich um redaktionelle Änderungen handeln, wobei die Gespräche und evtl.

Nachforderungen abzuwarten seien.

Ratsmitglied Lübben erläutert, dass auch die CDU-Gruppe der Planung positiv gegenüber stehe. Eine Einfriedung des Dykschlootes werde jedoch für erforderlich gehalten. Aufgrund der zu erwartenden Wechselwirkung werde auch die Wittmunder Innenstadt von dem Planvorhaben profitieren. Man müsse die Gesamtvorteile des Projektes sehen.

Ratsmitglied Henning Janssen weist darauf hin, dass der Satzungsbeschluss schnell zu fassen sei, um den Investor nicht zu verprellen. Für die Fläche würden sich keine erkennbaren Alternativen ergeben.

Ratsmitglied Stenzel erfragt, welcher Nutzung das gem. Plan 12 m hohe Gebäude zugeführt werde.

Gem. Herrn Lux handele es sich hier um ein vorsorgliches Baufeld für ein weiteres Hauptgebäude.

Bürgermeister Claußen erläutert ergänzend, dass für die gastronomische Versorgung der Besucher des Campingplatzes vorwiegend die Gastronomie aus der Innenstadt in Anspruch genommen werden solle.

Es erfolgt einstimmig folgende Beschlussempfehlung:

1) Die Erläuterungen zur Planung und zum Planungsstand werden zur Kenntnis genommen. Da noch offene Fragen zu Ausgleichsflächen bestehen, sind diese mit der Unteren Naturschutzbehörde vor weiterer Beratung zu erörtern und abzustimmen.

Dann soll eine Wiedervorlage direkt im VA erfolgen.

2) Die der Sitzungsvorlage 2018/089/1 beigefügte und vorgestellte Abwägung wird beschlossen.

3) Außerdem wird die 83. Flächennutzungsplanänderung und die Entwürfe des Bebauungsplanes 6.8/B 18 „Campingplatz Groß – Isums“ mit örtlichen Bauvorschriften mit den jeweils zugehörigen textlichen Begründungen auf Grundlage der dieser Sitzungsvorlage 2018/089/1 anliegenden und vorgestellten Fassungen beschlossen (Feststellungsbeschluss- und Satzungsbeschluss). Mit der Beschlussfassung werden bestehende Bauleitpläne vollständig durch die oben genannten Pläne ersetzt und damit rechtlich überdeckt.

TOP 8 Bauleitplanung in den Ortschaften Wittmund und Willen

Bebauungsplan 6.1/B 108 „Westlich und südlich des Blumenviertels, erster Bauabschnitt“ mit örtlichen Bauvorschriften sowie 33.

Berichtigung des Flächennutzungsplanes

hier: Abwägung und Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Vorlagen-Nr.: 2019/101/1

Städt. Bauoberrat Wulf führt einleitend zu der Sitzungsvorlage aus und erläutert, dass es sich bei dieser Bauleitplanung um ein bedeutsames Projekt der Stadtentwicklung handele. Daran anschließend wird mitgeteilt, dass im Verfahren der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

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gem. § 3 Abs. 1 BauGB u.a. Stellungnahmen bzgl. der Verkehrssituation für Pkw, Fahrradverkehr sowie Fußgänger, naturschutzfachlichen Fragestellungen sowie der direkten Bebauung eingegangen seien.

Herr Lux trägt daran anschließend anhand einer PowerPoint-Präsentation, einzusehen im Fachbereich Bauen, ebenfalls zu der Sitzungsvorlage vor. Eingangs wird das Planungskonzept vorgestellt, mit dem das Verfahren begonnen wurde und auf die zwei parallel verlaufenden Planverfahren, hier 1. und 2. Bauabschnitt, eingegangen. Im Weiteren wird auf die eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.

1 BauGB eingegangen. Bei letzterer habe der Landkreis u.a. auf die sich im Umfeld problematisch darstellende Oberflächenentwässerung, hier der Zuggraben Hohebier, hingewiesen sowie auf die Kompensation der Wallhecken und dem Status der Wallhecken im Plangebiet.

Städt. Bauoberrat Wulf erläutert zu dem Hinweis des Zuggrabens Hohebier, dass dieser hydraulisch untersucht worden sei. Als Ergebnis sei festzustellen, dass voraussichtlich die Verrohrung des Zuggrabens erneuert werden müsse, auf Kosten der Stadt. Es wird festgestellt, dass der Zuggraben derzeit auch eine Funktion als Regenrückhaltebecken innehabe. Hier sei die Herstellung eines neuen Regenrückhaltebeckens zwingend erforderlich, ansonsten könne das Baugebiet nicht umgesetzt werden. Entsprechende Detailuntersuchungen würden zurzeit erfolgen.

Herr Lux geht im Anschluss auf die weiter eingegangenen Stellungnahmen der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, des NABU sowie die der Bürger ein. Bzgl. der Brutvogelvorkommen wird ein Plan mit den eingetragenen Brutvogelrevieren vorgestellt. Ein Verkehrsgutachten zeigt die zu erwartenden Knotenströme auf sowie die möglichen Lösungen über den Leepenser Weg bzw. Blumenweg. Letztendlich wird die Entwurfsfassung des Bebauungsplanes mit den eingearbeiteten Abwägungen aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen dargestellt. Die Grundflächenzahl sei an die Grundstücksgrößen der umliegenden Grundstücksflächen angepasst worden. Weiterhin stellt Herr Lux die geplante Verkehrsführung des Baustellenverkehrs nach interner Absprache mit dem Erschließungsträger vor.

Ein Anwohner meldet sich zu Wort und bittet darum, gehört zu werden.

Ausschussvorsitzender Beermann erlaubt dem Anwohner, nach erteilter Zustimmung durch die Mitglieder des Fachausschusses, eine Frage an den Fachausschuss zu richten.

Herr E., Anwohner des Plangebietes, erläutert, bereits im Vorfeld mit Herrn Wulf von der Stadt sowie mit Mitarbeitern des Landkreises Gespräche bzgl. des Planvorhabens geführt zu haben.

Er teilt seine Sorge darüber mit, dass der bestehende Kinderspielplatz, an der östlichen Seite des geplanten Baugebietes gelegen, nach Umsetzung des Planvorhabens an einer Hauptverkehrsstraße liegen werde. Er würde den Spielplatz gerne an einen verkehrsruhigeren Standort verlegt haben.

Städt. Bauoberrat Wulf teilt mit, dass es sich bei der Bitte von Herrn E. um eine Anregung handele, die ins Verfahren aufgenommen werde. Von der Verwaltung werde der Standort des Spielplatzes nicht als Gefährdung angesehen, vielmehr liege der Spielplatz an einem zentralen Fußwegeverbund mit umfassendem Gehölzbestand, der auch erhalten bleibe. Die Straße werde wie dargestellt als für sinnvoll angesehen. Letztendlich handele es sich hier um eine Entscheidung der Politik.

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Ratsmitglied Müller führt aus, den Standort des Spielplatzes als für gut platziert zu halten. Die von Herrn E. genannte Hauptverkehrsstraße würde nach Fertigstellung des Baugebietes sicherlich einen angemessenen Verkehrsstatus (evtl. Tempo-30-Zone) erhalten.

Städt. Bauoberrat Wulf erwidert, dass es sich nach Fertigstellung um eine temporeduzierte Straße handeln solle. Einen Verkehrsgefährdungsbestand für den Spielplatz sehe er hier nicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Spielplatz umzäunt werden müsse. Die Integration in den Grünbestand werde als vorteilhaft eingeschätzt.

Ratsmitglied Ihnen begrüßt im Namen der CDU-Gruppe die Vorhabenentwicklung für die Kreisstadt Wittmund. Er erfragt, ob die Entwässerungsrohre unter der Straße Leepenser Weg in die Langeoogstraße führen würden. Des Weiteren wird erläutert, dass es sich bei der zu beplanenden Fläche um ein optimales Gebiet mit allerbesten Voraussetzungen für die Umsetzung des Planvorhabens handele.

Städt. Bauoberrat Wulf bestätigt die Aussage von Ratsmitglied Ihnen bzgl. der Entwässerung und teilt mit, dass das Entwässerungsrohr verlegt werden müsse. Dies könne nur in öffentliche Flächen mit höherem Aufwand erfolgen.

Ratsmitglied Wagner begrüßt das Vorhaben im Namen der Gruppe SPD-BFB-Bündnis 90 Die Grünen ebenfalls. Er erkundigt sich nach den im Bebauungsplan dargestellten Gebäuden direkt angrenzend an den Leepenser Weg, die eine Gebäudehöhe von 11,00 m aufweisen würden. Er plädiere dafür, die Anzahl dieser hohen Gebäude zu reduzieren, u.a. da es ansonsten zu einer verdichteten Bauweise kommen werde und die Ansicht gefälliger sei.

Ratsmitglied Kirchhoff führt bzgl. der Kompensationsmaßnahmen aus, dass die Erfahrung gezeigt habe, dass Wallhecken im Außenbereich besser aufgehoben wären als in Baugebieten, in denen es oftmals an der entsprechenden Pflege mangele.

Städt. Bauoberrat Wulf stimmt dem zu. Es müsse aber eine Gehölzfestsetzung in den Bebauungsplan aufgenommen werden, allerdings mit der Möglichkeit auf Befreiung. Der Ansatz der Bürger, eine stärkere Durchgrünung zu wünschen, sei nachvollziehbar. Allerdings gebe es leider auch einen Trend, weniger Durchgrünung zu fordern.

Daran anschließend wird ein Planentwurf vorgestellt, in dem u.a. auf die mögliche Gestaltung der Straßen, Fahrbahnverengungen, Parklücken, arbeiten mit Pflasterwechsel und vorgesehene Grünflächen eingegangen wird. Dieser stellt mit dem Bebauungsplan die vorgesehene Grünflächengliederung dar.

Ratsmitglied Ihnen weist auf die tlw. kleinen Bauteppiche von 15,00 m oder weniger hin. Er bittet um Ergänzung der Beschlussempfehlung, den Randstreifen bei diesen Grundstücken von 5,00 m auf 3,00 m zu reduzieren. Des Weiteren vertrete die CDU-Gruppe die Meinung, dass die Grundflächenzahl von 0,30 im WA 1 zu gering bemessen sei und bittet um Ergänzung der Beschlussempfehlung dahingehend, im WA 1 eine Grundflächenzahl von 0,35 festzulegen.

Städt. Bauoberrat Wulf weist darauf hin, dass dadurch eine geringere Durchgrünung der Flächen gegeben sein könne.

Ratsmitglied Lehman teilt mit, dass die zukünftigen Bauherren rechtzeitig über die Möglichkeit der Nutzung von Nahwärme als kostengünstige Energiequelle zu informieren seien.

Städt. Bauoberrat Wulf teilt mit, dass die Verwaltung dbzgl. mit dem Landkreis in Kontakt stehe und noch ein Gespräch mit dem Erschließungsträger stattfinden werde. Die Thematik sei

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allerdings nicht relevant für das Erlangen des Bauplanungsrechts. Es gebe auch nach wie vor vergaberechtliche Hürden.

Städt. Bauoberrat bestätigt die Frage von Ratsmitglied Kirchhoff, dass für das Baugebiet der Ausbau eines Glasfasernetzes vorgesehen sei. Allerdings gebe es seitens der Netzversorger noch keine Realisierungszusage.

Weiterhin erläutert Städt. Bauoberrat Wulf, dass es eine politische Entscheidung sei, eine Ergänzung des Beschlussvorschlages dahingehend vorzunehmen, die Grundflächenzahl von 0,3 auf 0,35 zu erweitern sowie die Verringerung des Randstreifens von 5,00 m auf 3,00 m bei Grundstücken mit einer Tiefe von 15,00 m oder weniger vorzunehmen. Es wird ein möglicher Zusatz der Beschlussempfehlung verlesen, den die Mitglieder des Fachausschusses wohlwollend zur Kenntnis nehmen.

Es erfolgt einstimmig folgende Beschlussempfehlung:

1. Die in der Anlage vorliegenden Abwägungsvorschläge werden beschlossen. Die Verwaltung wird ermächtigt, einzelne Ergänzungen gem. Abwägungsvorschlag in die Planung einzuarbeiten.

2. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur 33. Berichtigung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes 6.1/B 108 „Westlich und südlich des Blumenviertels, erster Bauabschnitt“ mit örtlichen Bauvorschriften gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt. Grundlage für die öffentliche Auslegung sind die Sitzungsanlagen und die in der Sitzung vorgestellten Planungen sowie die jeweiligen Begründungen im Entwurf.

3. Die straßenseitig nicht überbaubare Grundstücksfläche wird bei Grundstücken, deren Bauteppich 15,00 m oder weniger Tiefe vorweist, von 5,00 m auf 3,00 m reduziert.

4. Die Grundflächenzahl im WA 1 wird auf 0,35 festgelegt.

TOP 9 Bauleitplanung in den Ortschaften Wittmund und Willen 87. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie

Bebauungsplan 6.1/B 109 „Westlich und südlich des Blumenviertels, zweiter Bauabschnitt“ mit örtlichen Bauvorschriften

hier: Abwägung und Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Vorlagen-Nr.: 2019/102/1

Städt. Bauoberrat Wulf führt zu der Sitzungsvorlage aus. Im Grunde sei diese identisch mit dem vorangegangenen Tagesordnungspunkt 8, in dem die einzelnen Punkte bereits umfassend miterörtert worden seien. Demnach sei auch für diese Sitzungsvorlage die Beschlussempfehlung zu ergänzen.

Es erfolgt einstimmig folgende Beschlussempfehlung:

1. Die in der Anlage vorliegenden Abwägungsvorschläge werden beschlossen. Die Verwaltung wird ermächtigt, einzelne Ergänzungen gem. Abwägungsvorschlag in die Planung einzuarbeiten.

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2. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes 6.1/B 109 „Westlich und südlich des Blumenviertels, zweiter Bauabschnitt“ mit örtlichen Bauvorschriften gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt. Grundlage für die öffentliche Auslegung sind die Sitzungsanlagen und die in der Sitzung vorgestellten Planungen sowie die jeweiligen Begründungen im Entwurf.

3. Die straßenseitig nicht überbaubare Grundstücksfläche wird bei Grundstücken, deren Bauteppich 15,00 m oder weniger Tiefe vorweist, von 5,00 m auf 3,00 m reduziert.

4. Die Grundflächenzahl im WA 1 wird auf 0,35 festgelegt.

TOP 10 Bauleitplanung in der Ortschaft Wittmund;

1. Änderung des Bebauungsplanes 6.1/B 49/5 „Zwischen Industrie- und Algershausener Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften;

hier: Aufstellungsbeschluss und Beteiligungsbeschluss Vorlagen-Nr.: 2020/078

Städt. Bauoberrat Wulf führt detailliert zu der Sitzungsvorlage aus. Es habe zwischenzeitlich ein Wechsel der Investoren stattgefunden. Gem. den Planungen der neuen Vorhabenträger würden die innenstadtrelevanten Sortimente wie in der vorangegangenen Planung unverändert bleiben, allerdings ändere sich die Anordnung der Gebäude, die nun parallel zu Aldi und Combi platziert werden sollen. Damit ergebe sich lediglich eine Änderung des Bauteppichs.

Ratsmitglied Ihnen erläutert im Namen der CDU-Gruppe, dieser Planung, wie auch schon der vorangegangenen Planung des vormaligen Investors, nicht zustimmen zu können. Durch die Umsetzung der Planung werde ggf. der Einzelhandel in der Innenstadt zum Erliegen kommen.

Gem. Ratsmitglied Stenzel handele es sich lt. Planunterlagen bei der gesamten Fläche um ein Sondergebiet. Er erfragt, welchem Nutzen die hinterliegende Fläche, im Bebauungsplan rot dargestellt, zugeführt werde.

Städt. Bauoberrat Wulf erläutert, dass es sich hierbei um Verkehrsflächen handele.

Ratsmitglied Wagner kann die von Ratsmitglied Ihnen angebrachten Bedenken nicht nachvollziehen. Nach seiner Auffassung befinde sich die Innenstadt auf einem guten Wege, hier sei u.a. die Bohnenbar zu nennen. Die Planungsänderung in Bezug auf die Fassade mache seiner Meinung nach Sinn. Das Einzelhandelskonzept der Stadt werde berücksichtigt und die Verträglichkeit der einzelnen Vorhaben nachgewiesen.

Bürgermeister Claußen führt erläuternd aus, zufrieden mit dem Umstand zu sein, dass das Gebäude des ehemaligen TOOM-Marktes abgeräumt worden sei. In anderen Städten sehe das bei verwaisten Gebäuden tlw. leider anders aus. Nun gelte es, die Fläche zu beplanen. Er sehe mit der Umsetzung der Planung ebenfalls keine bedrohende Konkurrenz zur Innenstadt, sondern vielmehr eine mögliche Wechselwirkung und Ergänzung der Geschäfte untereinander. Es könne mit der Umsetzung ggf. abgesichert werden, dass die Kaufkraft in der Kreisstadt Wittmund verbleibe und die kaufwilligen Wittmunder Bürger nicht in die Nachbarstädte abwandern würden. Ein genereller Ausschluss von Konkurrenz könne auch keine kommunale Aufgabe sein, wenn Fachgutachten Verlagerungsprozesse für vertretbar halten.

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Ratsmitglied Kirchhoff teilt für die Gruppe SPD-BFB-Bündnis 90 Die Grünen mit, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Er sehe hier keine ausschließende Konkurrenz zu den Geschäften in der Wittmunder Innenstadt. Mit der Umsetzung der Planung werde die Kaufkraft an die Kreisstadt gebunden. Ein Leerstand der Fläche würde nur Schaden verursachen.

Ratsmitglied Henning Janssen erläutert, dass ihm das Leuchtturmprojekt bei dieser Planung fehlen würde. Die sich voraussichtlich ansiedelnden Märkte, wie z. B. ein Drogeriemarkt und ein Schuhgeschäft, seien bereits in der Innenstadt vorhanden.

Städt. Bauoberrat Wulf verweist darauf, dass die Stadt seinerzeit ein Einzelhandelskonzept aufgestellt habe, damit geregelt sei, dass sich keine für die Innenstadt schädlichen Einzelhändler mit ihren Sortimenten auf den hier zu beplanenden Flächen ansiedeln dürften.

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass nicht die bereits festgelegten Sortimente verändert würden, sondern lediglich der Bauteppich. Es handele sich daher nicht um eine Frage der Nutzung, sondern der Gestaltung.

Gem. Ratsmitglied Henning Janssen könne diese Planung nicht von Vorteil für die Innenstadt sein.

Es erfolgt bei 6 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen folgende Beschlussempfehlung:

Die Durchführung der 1. Änderung des Bebauungsplanes 6.1 B 49/5 „Zwischen Industrie- und Algershausener Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften wird beschlossen.

Entsprechende Vorentwürfe bzw. Entwürfe für den vorgestellten Geltungsbereich des Änderungsbereiches sind zu erarbeiten. Anhand dieser Unterlagen sind die erforderlichen Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch durchzuführen. Die entstehenden Planungskosten sind vom Antragsteller bzw. Investor zu übernehmen.

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TOP 11 Bauleitplanung in der Ortschaft Carolinensiel;

1. Änderung des Bebauungsplanes B 6.6/B 60 „Hotelanlage und Kurpark nördlich der Cliner Quelle“;

hier: Aufstellungsbeschluss und Beteiligungsbeschluss Vorlagen-Nr.: 2020/081

Städt. Bauoberrat Wulf führt einleitend zu der Sitzungsvorlage aus und erläutert, dass eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig sei, um das erforderliche Regenrückhaltebecken zu genehmigen.

Ratsmitglied Hans-Hajo Janssen erfragt, warum das Regenrückhaltebecken nicht mehr, wie ursprünglich geplant, auf dem Gelände der Nordseebad Carolinensiel-Harlesiel GmbH errichtet werde und wann mit dem Beginn der Baumaßnahme zu rechnen sei.

Bürgermeister Claußen erwidert, dass die Nordseebad Carolinensiel-Harlesiel GmbH das Regenrückhaltebecken nicht auf ihrem Grundstück errichten werde, um sich nicht in der freien Gestaltungsmöglichkeit auf ihrem Gelände einschränken zu lassen. Bzgl. dem Beginn der Baumaßnahme sei auszuführen, dass der Vordertrakt des Gulfhofes, der saniert in die Hotelanlage integriert werde, bereits geräumt sei. Die Scheune des Gulfhofes werde aufgrund der schlechten Ergebnisse einer Untersuchung in Bezug auf die Bausubstanz abgetragen werden müssen. Die Arbeiten werden voraussichtlich in 2021 beginnen.

Ratsmitglied Kirchhoff erkundigt sich, wohin das Wasser des Regenrückhaltebeckens abgeleitet werde.

Städt. Bauoberrat Wulf erläutert, dass die Ableitung des Wassers aus dem Regenrückhaltecken in die Harle erfolgen werde.

Ratsmitglied Stenzel erkundigt sich nach der geplanten Verkehrsführung des Bauverkehrs und bittet um Klärung, ob die Brücken Friedrichsschleuse und die Klappbrücke an der Schleuse, die beide sanierungsbedürftig seien, dazu genutzt werden können.

Bürgermeister Claußen entgegnet, dass den Gremien im kommenden Jahr zu dieser Thematik eine Sitzungsvorlage zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werde. Der Zustand der Brücken sei schwierig.

Es erfolgt einstimmig folgende Beschlussempfehlung:

Die Durchführung der 1. Änderung des Bebauungsplanes 6.6/B 60 „ Hotelanlage und Kurpark nördlich der Cliner Quelle“ zur Zulassung eines Regenrückhaltebeckens auf dem Hotelgelände im Sondergebiet Apart – Hotel wird beschlossen. Entsprechende Vorentwürfe bzw. Entwürfe sind je nach Verfahrenswahl zu erarbeiten. Anhand dieser Unterlagen sind die erforderlichen Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch durchzuführen. Die entstehenden Planungskosten sind vom Antragsteller bzw.

Investor zu übernehmen.

(13)

TOP 12 Bauleitplanung in der Ortschaft Carolinensiel; Bebauungsplan 6.6/B 39/1 „Ortskern Ost“ mit örtlichen Bauvorschriften;

hier: Durchführungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Vorlagen-Nr.: 2020/055/1

Städt. Bauoberrat führt erläuternd zu der Sitzungsvorlage aus. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund mehrerer vorliegender Projektanträge ein Durchführungsbeschluss zu fassen sei, um Sicherungsinstrumente nach dem Baugesetzbuch für den Sielhafenbereich anwenden zu können.

Ratsmitglied Lübben weist auf die seiner Meinung nach bestehende „Speckgürtellage“ des Museumshafens hin, diesen gelte es zu schützen. Bei der Umsetzung verschiedener Vorhaben müsse darauf geachtet werden, dass der Charme des Ortes nicht zerstört werde.

Ratsmitglied Hans-Hajo Janssen erläutert, dass Ratsmitglied Lübben in der Vergangenheit die Sensibilität dieses Bereiches gutachterlich bestätigt worden sei. Es müsse hier ganz genau hingesehen werden, was für Planungen in die Umsetzung kommen sollen.

Städt. Bauoberrat Wulf erwidert, dass aus diesem Grunde nach der Beschlussfassung durch den Verwaltungsausschuss am 09.12.2020 ein Ortstermin mit dem Vorhabenträger durchgeführt werden solle, in dem zu besprechen sei, was optional möglich sei. Offene Fragen seien evtl. im Ortstermin zu klären.

Es erfolgt einstimmig folgende Beschlussempfehlung:

Für den in der Sitzung erörterten Geltungsbereich des Bebauungsplanes 6.6/B 39 (Ortskern – Ost) wird die Durchführung eines Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes beschlossen. Entsprechende Vorentwürfe sind durch die Verwaltung, unter Voraussetzung der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln, erarbeiten zu lassen und erneut zur Beratung vorzulegen. Für etwaige eingehende Bauanträge in diesem Bereich sind Sicherungsinstrumente nach dem Baugesetzbuch zu ergreifen, um die vorgesehenen und weiter zu diskutierenden Planungsabsichten der Stadt nicht zu gefährden.

TOP 13 Bauleitplanung in der Ortschaft Leerhafe;

Bebauungsplan 6.8/B 20 „Sportfläche und Vereinsheim an der Müggenkruger Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften sowie

90. Änderung des Flächennutzungsplanes;

hier: Aufstellungsbeschluss und Beteiligungsbeschluss Vorlagen-Nr.: 2020/076

Städt. Bauoberrat Wulf führt umfassend zu der Sitzungsvorlage aus. Auf einzelne Restriktionen wie Naturschutz und Wald sowie Zufahrt wird eingegangen.

Ratsmitglied Theesfeld, Ortsvorsteher Leerhafe, verweist auf die regen Aktivitäten des Boßelvereins und die Notwendigkeit eines eigenen Vereinsheims.

Es erfolgt einstimmig folgende Beschlussempfehlung:

Die Durchführung des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplanes 6.8/B 20

„Sportfläche und Vereinsheim an der Müggenkruger Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften sowie des 90. Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan wird

(14)

dieser Unterlagen sind die gesetzlich nach dem Baugesetzbuch erforderlichen Beteiligungsverfahren durchzuführen. Die entstehenden Planungskosten sind vom Antragsteller bzw. Investor zu übernehmen.

TOP 14 Rahmenvertrag für Bauhauptarbeiten an städtischen Gebäuden für die Jahre 2021 bis 2023

Vorlagen-Nr.: 2020/075

Städtischer Bauoberrat Wulf erläutert, dass die Tagesordnungspunkte 14 und 15 inhaltlich identisch seien. Es handele sich hierbei um Rahmenverträge mit wiederkehrenden Leistungen.

Diese würden es zukünftig erleichtern, stetig wiederkehrende Kleinstmaßnahmen schnell und effektiv ausführen zu lassen. Die Vergabe werde sich aus dem erforderlichen Ausschreibungsverfahren ergeben, in dem Einzelpreise für stetig wiederkehrende Kleinstmaßnahmen anhand eines Leistungskataloges angefordert werden würden.

Ratsmitglied Ihnen erläutert für die CDU-Gruppe, dem Beschlussvorschlag generell nicht zustimmen zu können. Er sehe keine Notwendigkeit, hier eine Änderung des bisher angewandten Verfahrens vorzunehmen und plädiere dafür, wie gehabt weiter zu verfahren.

Gem. seinen Ausführungen würden solche Rahmenverträge für kleine Handwerksbetriebe eher negative als positive Folgen haben.

Städt. Bauoberrat Wulf teilt mit, die Gedanken von Ratsmitglied Ihnen nachvollziehen zu können. Die Verwaltung habe nicht von sich aus gehandelt, sondern sei nach Hinweisen des Rechnungsprüfungsamtes tätig geworden. Auch er sehe die entstehenden Nachteile als problematisch und erschwerend an. Allerdings sei darauf hinzuweisen, dass durch dieses Verfahren das zeitaufwendige Ausschreibungs- oder Angebotsverfahren wegfallen würde.

Vor- und Nachteile würden sich aufwiegen. Es könnte von Seiten der Verwaltung eine Anfrage an das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises gestellt werden, ob die Möglichkeit bestehe, von einem Rahmenvertrag für Bauhauptarbeiten abzusehen. Die Vergabestelle der Stadt werde vor der weiteren Beratung eine Stellungnahme ergänzend abgeben.

Ratsmitglied Wagner beantragt im Namen der Gruppe SPD-BFB-Bündnis 90 Die Grünen eine Beratungspause.

Ausschussvorsitzender Beermann stellt den Antrag zur Abstimmung.

Die Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses stimmen dem Antrag einstimmig zu.

Die Beratungspause erstreckt sich von 20.03 Uhr - 20.10 Uhr.

Ratsmitglied Wagner teilt im Namen der Gruppe SPD-BFB-Bündnis 90 Die Grünen mit, die Beratung dieses TOP´s „Rahmenvertrag für Bauhauptarbeiten an städtischen Gebäuden für die Jahre 2021 bis 2023“ sowie den nachfolgenden Rahmenvertrag unter TOP 15, Sitzungsvorlage 2020/074 „Rahmenvertrag für Dachdeckerarbeiten an städtischen Gebäuden für die Jahre 2021 bis 2023“ zurückstellen zu wollen, zwecks weiterer Prüfung der Notwendigkeit durch das Rechnungsprüfungsamt.

Städt. Bauoberrat Wulf teilt mit, eine Anfrage in dieser Angelegenheit an das Rechnungsprüfungsamt zwecks Prüfung zu stellen. Das Ergebnis der Prüfung werde den Fraktionsvorsitzenden mitgeteilt.

(15)

Es erfolgt einstimmig folgende Beschlussempfehlung:

Der Beschlussvorschlag wird abgelehnt. Der Tagesordnungspunkt wird zur erneuten Prüfung zurückgestellt.

TOP 15 Rahmenvertrag für Dachdeckerarbeiten an städtischen Gebäuden für die Jahre 2021 bis 2023

Vorlagen-Nr.: 2020/074

Städt. Bauoberrat Wulf verweist auf die Ausführungen zu TOP 14.

Es erfolgt einstimmig folgende Beschlussempfehlung:

Der Beschlussvorschlag wird abgelehnt. Der Tagesordnungspunkt wird zur erneuten Prüfung zurückgestellt.

TOP 16 Beauftragung von Arbeiten zur Unterhaltung und Erneuerung der Abwasserkanäle im Bereich Blumenviertel

Vorlagen-Nr.: 2020/079

Städt. Bauoberrat Wulf führt einleitend zu der Sitzungsvorlage aus.

Ratsmitglied Ihnen gibt seine Verwunderung zum Ausdruck, dass die Kanalleitungen im Blumenviertel bereits schadhaft seien, da diese noch gar nicht so alt wären.

Städt. Bauoberrat Wulf teilt mit, dass im Blumenviertel bereits in der Vergangenheit umfassende Arbeiten an den Abwasserkanälen durchgeführt werden mussten.

Es erfolgt einstimmig folgende Beschlussempfehlung:

Aufgrund der Untersuchung der Schmutzwasser- und Regenwasserkanäle im Bereich Blumenviertel, Friedeburger-, Leerhafer-, Emdener-, Kämmerer-Fremy- und Harpertshausener Straße wird der Bürgermeister ermächtigt, im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel und nach einer öffentlichen Ausschreibung, den Auftrag zur Behebung der Schäden an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

TOP 17 6. Änderung der Satzung über die Benutzung und Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Wittmund; Anpassung der Gebührensätze

Vorlagen-Nr.: 2020/080

Städt. Bauoberrat führt zu der Sitzungsvorlage aus.

Es erfolgt einstimmig folgende Beschlussempfehlung:

1. Die als Anlage I beigefügte Kalkulation für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2022 wird beschlossen.

2. Die Grundgebühren für die Obdachlosenunterkünfte werden für die Zeit vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2022 wie folgt festgesetzt:

(16)

Objekt Benutzungsgebühr Alter Postweg 65 7,50 €/m² Neudorfer Weg 17 6,12 €/m²

Die Gebühren für die Nebenkosten für die Obdachlosenunterkünfte werden für die Zeit vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2022 wie folgt festgesetzt:

Objekt Benutzungsgebühr Alter Postweg 65 3,40 €/m² Neudorfer Weg 17 2,38 €/m²

3. Die auf dieser Grundlage erstellte und als Anlage II beigefügte Satzungsänderung wird beschlossen.

TOP 18 Behandlung von Anfragen und Anregungen

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nachfolgende Anfrage und Anregung vor.

TOP 18.1 Sachstand Umbaumaßnahmen im Kindergarten und in der Grundschule Carolinensiel

Ratsmitglied Hans-Hajo Janssen erkundigt sich nach o.g. Sachstand und möglichem Beginn der Umbaumaßnahmen.

Städt. Bauoberrat Wulf teilt mit, dass gem. Bauzeitenplan die Arbeiten in dem Kindergarten für die Monate März, April und Mai vorgesehen seien. Die Durchführung der Arbeiten in der Schule sei für die Monate Juli/August geplant. Die Fertigstellung der gesamten Arbeiten werde für den Monat August anvisiert. Eine Detailabstimmung mit den Einrichtungsleiterinnen werde noch erfolgen.

TOP 19 Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung

Der Vorsitzende Beermann schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 20.20 Uhr.

Heinrich Beermann Claußen Nicolette Eden

Vorsitzender Bürgermeister Protokollführerin

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