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2. Sitzung vom 16. März 2021 von 10:00 bis 12:30 Uhr (Art ) Abwesend 3 Mitglieder

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Vorsitz: Pascal Furer, Staufen

Protokollführung: Rahel Ommerli, Ratssekretärin

Redaktion: Oliver Müller, Parlamentsdienst

Präsenz Anwesend 137 Mitglieder

Abwesend 3 Mitglieder

Entschuldigt abwesend: Suzanne Marclay-Merz, Aarau; Wer- ner Müller, Wittnau; Bruno Tüscher, Münchwilen

Es handelt sich um eine noch nicht genehmigte Version des Wortprotokolls. Nach der Genehmigung wird die endgültige Version aufgeschaltet.

Die Protokolle der 90. bis 99. Sitzungen der letzten Legislaturperiode und das Protokoll der 1. Sit- zung der laufenden Legislaturperiode wurden vom Büro genehmigt.

Behandelte Traktanden Seite

0017 Mitteilungen... 45 0018 Zur Traktandenliste; Ordnungsantrag Claudia Rohrer, SP, Rheinfelden ... 47 0019 Inpflichtnahme als Mitglieder des Grossen Rats (Legislaturperiode 2021/2024) ... 48 0020 Sabine Scheurer, Baden, Fachrichterin am Handelsgericht / Markus Dammann, Lenzburg,

Fachrichter am Spezialverwaltungsgericht (Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen);

für den Rest der Amtsperiode 2019–2022; Inpflichtnahme ... 48 0021 Neueingänge ... 48 0022 Motion von Arsène Perroud, SP, Wohlen (Sprecher), Markus Dietschi, Grüne, Widen, Karin

Koch Wick, Die Mitte, Bremgarten, Roland Vogt, SVP, Wohlen, Thomas Leitch-Frey, SP, Wohlen, Dominik Peter, GLP, Bremgarten, Harry Lütolf, Die Mitte, Wohlen, Rita Brem- Ingold, Die Mitte, Oberwil-Lieli, Flurin Burkard, SP, Waltenschwil, Hans-Peter Budmiger, GLP, Muri, Roland Büchi, SVP, Wohlen, Ralf Bucher, Die Mitte, Mühlau, Mario Gratwohl, SVP, Niederwil, René Bodmer, SVP, Unterlunkhofen, Nicole Müller-Boder, SVP, Buttwil, Franziska Stenico-Goldschmid, Die Mitte, Beinwil, Lukas Huber, GLP, Berikon vom 16.

März 2021, betreffend Forderung Bereinigungsverfahren Höchstspannungsleitungen Niederwil - Obfelden; Antrag auf Dringlichkeit; Ablehnung... 49 0023 Neu eingereichte Vorstösse an der Vormittagssitzung ... 50 GROSSER RAT

WORTPROTOKOLL

2. Sitzung vom 16. März 2021 von 10:00 bis 12:30 Uhr (Art. 0017-0039)

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0024 Interpellation Dr. Bernhard Scholl, FDP, Möhlin, vom 10. November 2020 betreffend Teilnahme der Schweiz am Programm Erasmus+; Beantwortung; Erledigung ... 51 0025 Interpellation Tanja Primault-Suter, SVP, Gipf-Oberfrick, vom 30. Juni 2020 betreffend

Veränderung des Schulraums wegen der Einführung des neuen Aargauer Lehrplans (Lehrplan 21); Erledigung infolge Rücktritt aus dem Grossen Rat... 51 0026 Interpellation Manuel Tinner, SVP, Döttingen, vom 15. September 2020 betreffend

Beanstandungen bei der Sozialversicherung Aargau (SVA) für die Verteilung der

Prämienverbilligungen des Kantons Aargau; Erledigung infolge Rücktritt aus dem Grossen Rat ... 52 0027 Interpellation Cécile Kohler, CVP, Lenzburg, vom 15. September 2020 betreffend

Ermessen bei Quarantäne von Kindern zwischen 0 und 6 Jahren; Beantwortung;

Erledigung ... 52 0028 Motion Harry Lütolf, CVP, Wohlen, vom 16. Juni 2020 betreffend Schaffung einer

gesetzlichen Regelung zur Sicherstellung der Entscheidungsfähigkeit des Staates in einer ausserordentlichen Lage; Rückzug ... 52 0029 Motion der GLP-Fraktion (Sprecherin Barbara Portmann-Müller, Lenzburg) vom 8.

September 2020 betreffend Schaffung der rechtlichen Möglichkeit zur Abhaltung von digitalen Grossratssitzungen; Umwandlung in ein Postulat; Überweisung an den

Regierungsrat ... 52 0030 Antrag auf Direktbeschluss Sander Mallien, GLP, Baden (Sprecher), Titus Meier, FDP,

Brugg, Lea Schmidmeister, SP, Wettingen, und Christian Jon Keller, Grüne,

Obersiggenthal, vom 15. Dezember 2020 betreffend Teilnahme an Ratssitzungen und Abstimmungen in Abwesenheit wegen Covid-19; Ablehnung ... 53 0031 Antrag auf Direktbeschluss Sander Mallien, GLP, Baden, vom 5. Januar 2021 betreffend

Erhöhung der Transparenz sowie Förderung der Demokratie mittels Live-Streaming der Grossratsdebatten; Ablehnung ... 58 0032 Motion Silvan Hilfiker, FDP, Oberlunkhofen (Sprecher), Michaela Huser, SVP, Wettingen,

und Andreas Meier, CVP, Klingnau, vom 12. Mai 2020 betreffend Aargauische Pensionskasse / Aufhebung der zeitlichen Befristung des Verwendungsverzichts der Arbeitgeberbeitragsreserve zur Absicherung der Wertschwankungsreserve; Überweisung an den Regierungsrat ... 59 0033 Motion der SP-Fraktion (Sprecherin Claudia Rohrer, Rheinfelden) vom 16. Juni 2020

betreffend Ergänzung des Gesetzes über die die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF) zwecks Einführung neuer Kennzahlen im Jahresbericht zur Beurteilung von Ausgaben und Leistungen unter dem Gesichtspunkt der Gleichstellung;

Ablehnung ... 63 0034 Interpellation Daniel Urech, SVP, Sins, vom 15. September 2020 betreffend Umsetzung der

Ziele des nationalen Finanzausgleichs (NFA), insbesondere in Bezug auf die Postulate GR 19.203 (Erhöhung Abzug für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen) und GR 19.348 (Senkung Gewinnsteuersätze); Beantwortung und Erledigung ... 66 0035 Postulat der SP-Fraktion (Sprecherin Lelia Hunziker, Aarau) vom 8. September 2020

betreffend nicht Berücksichtigung der Massnahmen zur Bewältigung der Covid-19-Krise bei der Schuldenbremse; Überweisung an den Regierungsrat und gleichzeitige

Abschreibung ... 67

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0036 Motion Lelia Hunziker, SP, Aarau (Sprecherin), und Silvia Dell'Aquila, SP, Aarau, vom 17.

November 2020 betreffend mehr Solidarität vonseiten der Unternehmen, die während der Covid-19-Krise Gewinne erzielen; Ablehnung ... 67 0037 Motion der Fraktionen der SP (Sprecherin Gabi Lauper Richner, Niederlenz), der GLP und

der Grünen vom 17. November 2020 betreffend Bericht zu biodiversitätsschädigenden Subventionen im Kanton Aargau und Aufzeigen von Massnahmen; Rückzug ... 70 0038 Postulat Silvia Dell'Aquila, SP, Aarau (Sprecherin), Adrian Bircher, GLP, Aarau, Marco

Hardmeier, SP, Aarau, Leila Hunziker, SP, Aarau, Dr. Jürg Knuchel, SP, Aarau, und Hansjörg Wittwer, Grüne, Aarau, vom 15. September 2020 betreffend Durchwegung Kasernenareal Aarau; Überweisung an den Regierungsrat ... 71 0039 Bericht zu (18.63) Postulat der FDP-Fraktion (Sprecher Silvan Hilfiker, Oberlunkhofen) vom

20. März 2018 betreffend Auslagerung der Bewirtschaftung von Studiendarlehen;

Prüfungsergebnis; Verzicht auf Auslagerung; Abschreibung; Beginn der Beratungen ... 71

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0017 Mitteilungen

Vorsitzender: Ich begrüsse Sie herzlich zur 2. Ratssitzung der Legislaturperiode 2021-2024 hier in der Umweltarena in Spreitenbach. Gegenüber dem letzten Mal besteht nun der Unterschied, dass die Maskenpflicht auch an den Plätzen gilt. Zum Essen und Trinken darf die Maske ausgezogen wer- den, ebenso als Rednerin oder Redner am Rednerpult.

Zu Beginn der Sitzung möchte ich kurz auf zwei für unser Parlament wichtige Jubiläen von Abstim- mungen hinweisen. Genau vor 100 Jahren, am 13. März 1921, nahm das Aargauer Volk das Pro- porzwahlsystem an. Bereits am 24. April wurde nach dem neuen System gewählt, am 23. Mai trat das neue Parlament das erste Mal zusammen. Fortan spielen die Parteien eine grössere Rolle in der Politik. Oder wie es der letzte Präsident des Majorzparlaments, Dr. Bollag, an der Abschlusssitzung vom 11. April sagte: „Es werden nicht nur neue Männer kommen, das Neue wird vielmehr darin be- stehen, dass der Grosse Rat die ausgesprochene Vertretung der Parteien wird. Die Debatten werden von anderen Gesichtspunkten geleitet sein.“ Ob so eingetreten oder nicht, kann ich nicht beurteilen.

Zum Abschlussessen vom 11. April 1921 vermerkte der Berichterstatter: „Der reichlich geflossene Staats- und Ehrenwein hat auch seine Wirkung nicht verfehlt und gegen den Schluss des Bankettes hin war eine einheitliche rosig-fröhliche Stimmung bei allen denjenigen, die ausgehalten hatten, zu konstatieren.“ Bis dann nicht nur „neue Männer“ kamen, dauerte es noch ein Weilchen. Bekanntlich am 7. Februar 1971 wurde das Frauenstimmrecht in der Schweiz angenommen. Einige Kantone kannten bereits vorher das Frauenstimmrecht auf kantonaler und kommunaler Ebene – der Aargau gehörte nicht dazu. Aber einmal mehr hat der Aargau dann gleich ganze Sache gemacht und glei- chentags, neben dem eidgenössischen, auch das kantonale Frauenstimmrecht beschlossen. Obwohl alle Parteien dafür waren, wurde es sehr knapp und nur mit 200 Stimmen Differenz beschlossen. In den Vitrinen im Grossratsgebäude wurde dazu eine interessante Ausstellung eröffnet – schauen Sie sie bei Gelegenheit an. Auch online ist ein Teil der Ausstellung zu sehen, der Link ist auf der Seite des Grossen Rats zu finden. Selber kam ich dann erst in der Woche nach der ersten Abstimmung mit Frauenbeteiligung zur Welt, an welcher übrigens im Aargau der Stimmzwang abgeschafft wurde.

Das erste Mal „mussten“ die Frauen dann also sogar abstimmen. Zumal bei uns zuhause vor allem die Mutter politisch aktiv war und wir in unserem Dorf eine der beiden ersten Gemeinderätinnen hat- ten, war und ist für mich die Frau in der Politik eine vollkommene Selbstverständlichkeit. So selbst- verständlich, dass ich bei Recherchen zur seinerzeitigen Situation meine Mutter kürzlich fragte, wie sie damals eigentlich zum Frauenstimmrecht gestimmt habe... Schnell war die Frage dann aber in

„hätte“ umformuliert. Sie ist sich nicht mehr ganz sicher, meint aber eher, sie hätte es abgelehnt. Und genau dies zeigt die enorme Stärke der Demokratie: Nach dem Entscheid wird das Neue getragen von allen und umgesetzt und schon nach kurzer Zeit weiss man gar nicht mehr, wie man seinerzeit selber dazu stand. Voraussetzung dafür ist, dass die Bevölkerung einbezogen ist und mitbestimmen kann. Natürlich dauert der Prozess auf diese Weise länger, als wenn die Regierung einfach entschei- den kann. Deshalb hat die Schweiz das Frauenstimmrecht später eingeführt als viele andere Länder – dafür wurde es vom Volk beschlossen, wie – so meine ich – nirgends sonst! Die Legitimation ist dafür umso grösser, auch wenn uns der Einführungszeitpunkt heute schon reichlich spät vorkommt.

Man kann jetzt seinerzeitige Entscheide oder – wie hier - den späten Zeitpunkt kritisieren. Allerdings war es eine ganz andere Zeit. Und denken wir daran: Auch unsere heutigen Entscheide, die wir in diesem Parlament nach bestem Wissen und Gewissen fällen – es wird nicht 50 Jahre gehen, bis sich unsere Nachfolger fragen, wie wir das bloss so entscheiden konnten... Nachher ist man eben immer klüger und auch wir hoffen doch auf die Nachsicht künftiger Generationen, dass wir es heute halt ein- fach nicht besser gewusst haben. Viele wünschen sich heute einen höheren Frauenanteil in den poli- tischen Gremien. Als Verantwortlicher für Kandidaturen auf verschiedenen Stufen unseres Gemein- wesens habe ich in den letzten Jahren ungezählt viele Leute für Kandidaturen für diverse Ämter angefragt. Und es fällt auf, dass halt leider viele Frauen zweifeln, ob sie denn auch wirklich befähigt sind für das Amt. Und deshalb mein Ruf an alle Frauen da draussen: Ja, Sie können das! Zudem hat sich eine Partei, die Sie allenfalls angefragt hat, ja auch Gedanken gemacht zu Ihrer Kandidatur und

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traut es Ihnen zu. Und Parteien täuschen sich darin in der Regel nicht! Also: Es stehen Wahlen an in den Gemeinden – ich freue mich auf viele Kandidatinnen!

Ich darf heute zum Geburtstag gratulieren und zwar unserem Ratsmitglied Arsène Perroud, Wohlen.

Ein Präsent der Ratsleitung findest Du auf Deinem Platz. Ich wünsche Dir einen schönen Tag!

Am Empfang haben Sie ein Etui mit einer Hygienemaske erhalten. "Reden ist Gold, Schweigen ist gefährlich. Zuhören als wichtigste Hilfe." Diese relevanten Aussagen finden Sie auf dem Maskenetui.

Ich möchte mich bei dem "Suizid-Netz Aargau" und Grossrat René Bodmer herzlich für das Präsent bedanken!

Leider muss ich Sie darüber in Kenntnis setzen, dass Paul Fischer, Boswil, ehemaliges Grossrats- mitglied, am 11. Februar 2021 im Alter von 93 Jahren verstorben ist. Im Jahre 1973 wurde Paul Fi- scher in den Grossen Rat gewählt, dem er bis 1989 als Mitglied der CVP-Fraktion angehörte. Wäh- rend seiner Zeit als Grossratsmitglied engagierte er sich in der Energiekommission, in der

Staatsrechnungskommission sowie der Kommission zur Prüfung des Geschäftsberichts des AEW.

Zweimal war er Kommissionspräsident. Wir haben seiner Familie unsere Anteilnahme ausgespro- chen. Paul Fischer werden wir ein ehrendes Andenken bewahren.

Die CVP-Fraktion hat uns folgenden Namenswechsel mitgeteilt: Neu heisst die CVP "die Mitte", kurz

"Mitte". In aktuellen Dokumenten und Geschäften, die vor dem Namenswechsel entstanden sind, verzichten wir auf eine nachträgliche Anpassung der Dokumente (vgl. div. Vorstösse in der heutigen Traktandenliste).

Die SP-Fraktion hat dem Büro zu Beginn der Legislaturperiode mitgeteilt, dass Colette Basler als Co- Fraktionschefin der SP eingesetzt wurde – als Nachfolgerin von Dieter Egli. Ich wünsche Colette Basler viel Freude in dieser Funktion.

Regierungsrätliche Vernehmlassung an Bundesbehörden

1. Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation; Vernehmlassung zuhanden des Eid- genössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport vom 13. Januar 2021

2. Aufhebung der Verordnung über die Bundeskriegstransportversicherung; Vernehmlassung zu- handen des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung vom 13. Ja- nuar 2021

3. Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs für die Jahre 2022–2025; Vernehmlassung zuhanden des Bundesamts für Verkehr vom 20. Januar 2021

4. Revision Grundbuchverordnung; AHVN13 im Grundbuch und landesweite Grundstücksuche;

Vernehmlassung zuhanden des Eidgenössischen Amts für Grundbuch- und Bodenrecht vom 20. Januar 2021

5. Verordnung zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektroni- scher Register; Vernehmlassung zuhanden des Staatssekretariats für internationale Finanzfra- gen vom 20. Januar 2021

6. Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) – Verwendung von Preisbindungsklauseln gegenüber Beherbergungsbetrieben – Umsetzung der Motion Bischof [16.3902] vom 30.09.2016; Vernehmlassung zuhanden des Staatssekretariats für Wirtschaft vom 20. Januar 2021

7. Änderung des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (Prämienver- billigung) als indirekter Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)»; Vernehmlassung zuhanden des Bundesamts für Gesundheit vom 27. Januar 2021

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8. Verordnung über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose; Vernehmlassung zuhanden des Bundesamts für Sozialversicherungen vom 27. Januar 2021

9. 17.448 n Pa.Iv. Feller. Sport- und Kulturvereine. Anheben der Umsatzgrenze für die Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht; Vernehmlassung zuhanden der Eidgenössischen Steuerverwal- tung vom 27. Januar 2021

10. Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030; Vernehmlassung zuhanden des Bundesamts für Raumentwicklung vom 17. Februar 2021

11. Umsetzung der Änderung vom 19. Juni 2020 des Bundesgesetzes über die Krankenversiche- rung betreffend Zulassung von Leistungserbringern; Vernehmlassung zuhanden des Bundes- amts für Gesundheit vom 17. Februar 2021

12. Änderung des Gentechnikgesetzes (Verlängerung des Moratoriums zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen): Vernehmlassung zuhanden des Bundesamts für Um- welt vom 17. Februar 2021

13. Entwurf für ein neues Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz; Vernehmlassung zuhanden des Bundesamts für Justiz vom 3. März 2021

14. Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2020/493 über das System über gefälschte und echte Dokumente online (FADO) und Änderung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands); Vernehm- lassung zuhanden des Bundesamts für Polizei vom 3. März 2021

15. Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EM- BaG); Vernehmlassung zuhanden des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) vom 10. März 2021

Die Staatskanzlei stellt auf Verlangen die Vernehmlassungen samt den Unterlagen des Bundes zur Verfügung. Die Vernehmlassungen können auch im Internet (www.ag.ch)

abgerufen werden.

0018 Zur Traktandenliste; Ordnungsantrag Claudia Rohrer, SP, Rheinfelden Geschäft 21.48

Vorsitzender: Wir kommen zur Traktandenliste. Aufgrund einer erst kurzfristig bekannten Abwesen- heit werden wir Traktandum 33, IP 20.252, auf eine spätere Sitzung verschieben.

Es verlangt zur Traktandenliste die Co-Fraktionschefin der SP, Grossrätin Claudia Rohrer, Rheinfel- den, das Wort.

Claudia Rohrer, SP, Rheinfelden: Heute unter Traktandum 5 ist eine stille Wahl geplant. Die SP- Fraktion hat sich mit dem Wahlgeschäft auseinandergesetzt und würde gerne noch mit anderen Fraktionen den Austausch dazu suchen. Dies ist aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit nicht möglich.

Wir bitten Sie daher, das Wahlgeschäft in den Erziehungsrat auf die nächste Sitzung zu verschieben, damit zwischen den Fraktionen noch ein Austausch stattfinden kann. Ich danke Ihnen für die Zustim- mung.

Vorsitzender: Sie haben gehört, es liegt ein Antrag vor um Verschiebung des Traktandums 5. Gibt es weitere Wortmeldungen dazu? Ich sehe keine Wortmeldungen.

Abstimmung

Antrag um Verschiebung von Traktandum 5 (Wahl als Mitglied des Erziehungsrats; Ersatzwahl für den Rest der Legislaturperiode 2019-22 (Wahl auf Vorschlag der Kantonalkonferenz)) und 6 (In- pflichtnahme eines Mitglieds des Erziehungsrats) auf die Grossratssitzung vom 23. März 2021 wurde mit 77 gegen 55 Stimmen (1 Enthaltung) gutgeheissen.

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Vorsitzender: Nach Drehbuch wäre jetzt eine Testabstimmung geplant gewesen. Die hat nun aber bereits erfolgreich stattgefunden. Daher können wir darauf verzichten.

Fraktionserklärungen haben wir keine.

0019 Inpflichtnahme als Mitglieder des Grossen Rats (Legislaturperiode 2021/2024) Geschäft 21.41

Vorsitzender: Es werden gemäss § 5 des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG) folgende drei Mitglieder des Grossen Rats in Pflicht genommen:

- Simona Brizzi, Ennetbaden - Arsène Perroud, Wohlen - Gérald Strub, Boniswil

0020 Sabine Scheurer, Baden, Fachrichterin am Handelsgericht / Markus Dammann, Lenz- burg, Fachrichter am Spezialverwaltungsgericht (Abteilung Kausalabgaben und Enteignun- gen); für den Rest der Amtsperiode 2019–2022; Inpflichtnahme

Geschäft 21.28 Geschäft 21.27

Vorsitzender: Wir behandeln die Traktanden 3 und 4 gemeinsam.

Wir nehmen eine neue Fachrichterin und einen neuen Fachrichter in Pflicht. An der Sitzung vom 5.

Januar 2021 wurden durch den Grossen Rat für den Rest der Amtsperiode 2019–2022 gewählt:

Sabine Scheurer, Baden, als Fachrichterin am Handelsgericht

Markus Dammann, Lenzburg, als Fachrichter am Spezialverwaltungsgericht (Abteilung Kausalabga- ben und Enteignungen)

Für den Rest der Amtsperiode 2019–2022 wird als Fachrichterin am Handelsgericht in Pflicht genom- men:

Sabine Scheurer, Baden

Für den Rest der Amtsperiode 2019–2022 wird als Fachrichter am Spezialverwaltungsgericht (Abtei- lung Kausalabgaben und Enteignungen) in Pflicht genommen:

Markus Dammann, Lenzburg

0021 Neueingänge

1. Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB); Totalrevision;

Beitritt Kanton Aargau; Dekret über das öffentliche Beschaffungswesen (DöB); Bericht und Entwurf zur 2. Beratung

2. Anpassung des Richtplans: "Regionales Gesamtverkehrskonzept Ostaargau – rGVK OASE 2040" (Kapitel M 1.2; Kapitel M 2.2, Beschlüsse 2.1, 3.1; Kapitel M 4.1, Beschlüsse Pla- nungsgrundsatz D, 1.1, 1.2, 2.1) inklusive entsprechender Anpassung des Kantonsstrassen- netzes

3. Covid-19-Pandemie; Finanzhilfen für die Wirtschaft; Zusatzkredit

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0022 Motion von Arsène Perroud, SP, Wohlen (Sprecher), Markus Dietschi, Grüne, Widen, Ka- rin Koch Wick, Die Mitte, Bremgarten, Roland Vogt, SVP, Wohlen, Thomas Leitch-Frey, SP, Wohlen, Dominik Peter, GLP, Bremgarten, Harry Lütolf, Die Mitte, Wohlen, Rita Brem-Ingold, Die Mitte, Oberwil-Lieli, Flurin Burkard, SP, Waltenschwil, Hans-Peter Budmiger, GLP, Muri, Roland Büchi, SVP, Wohlen, Ralf Bucher, Die Mitte, Mühlau, Mario Gratwohl, SVP, Niederwil, René Bodmer, SVP, Unterlunkhofen, Nicole Müller-Boder, SVP, Buttwil, Franziska Stenico- Goldschmid, Die Mitte, Beinwil, Lukas Huber, GLP, Berikon vom 16. März 2021, betreffend For- derung Bereinigungsverfahren Höchstspannungsleitungen Niederwil - Obfelden; Antrag auf Dringlichkeit; Ablehnung

Geschäft 21.45

Vorsitzender: Ich nutze die Gelegenheit, um etwas über gemeinsam eingereichten Vorstösse zu sa- gen. Es fällt auf, dass je länger je mehr Vorstösse von mehreren Personen gemeinsam eingereicht werden, was zuweilen zu sehr langen und umständlichen Bezeichnungen führt. Lassen Sie mich kurz erläutern, was der Sinn der gemeinsamen Einreichung war. Wenn man früher überparteilich ein Anliegen einreichen wollte, mussten Personen aus verschiedenen Fraktionen separate, gleichlau- tende Vorstösse einreichen, die dann verschiedene Geschäftsnummern erhielten. Die Regierung antwortete damals aber bereits mit einer Antwort. Um dies zu vereinfachen, hat man die Möglichkeit der gemeinsamen Einreichung geschaffen. Nun werden aber oft die weiteren Unterstützer, die Mitun- terzeichner, auch gleich in den Titel geschrieben und werden damit zu Miteinreichenden. Ich bin mir nicht sicher, ob das überhaupt immer so gewollt ist. Es reicht, wenn man seine Unterstützung in der Unterschriftenliste bestätigt. Aus meiner Sicht machen gemeinsame Vorstösse vor allem dann Sinn, wenn sie überparteilich sind, wozu dann eine Person pro Partei reicht. Ein weiterer sinnvoller Anwen- dungsfall sind regionale Anliegen, wie der hier vorliegende einer ist. Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, sind aber selbstverständlich frei, es weiter so zu machen, wie in den letzten Jahren entwi- ckelt. Ich werde mir allerdings erlauben, bei solchen konsortialen Vorstössen die Benennung im Par- lament analog des Grossen Rats des Kantons Basel-Stadt vorzunehmen und einfach den Sprecher zu nennen mit der Ergänzung "und Konsorten".

Arsène Perroud, Wohlen, beantragt, die heute eingereichte Motion gemäss § 74 GO dringlich zu be- handeln.

Der Sprecher für die Motion hat das Wort für eine kurze Begründung der Dringlichkeit. Erwünscht wäre, wenn notwendig, dass man sich auf ein Gegenvotum beschränken könnte, diese sind aber un- beschränkt zugelassen.

Arsène Perroud, SP, Wohlen: 18 Grossrätinnen und Grossräte haben die vorliegende dringliche Mo- tion eingegeben, die den Regierungsrat auffordert, das Bereinigungsverfahren gemäss Art. 20 der Raumplanungsverordnung zu verlangen, wenn der Antrag des Bundesamtes für Energie (BFE) an den Bundesrat zur Festsetzung des Planungskorridors nicht den Forderungen des Kantons Aargau entspricht und keine Vollverkabelung der 380 Kilovolt-Leitung zwischen Niederwil und Obfelden vor- geschlagen wird. Die Dringlichkeit der Motion ergibt sich aus den terminlichen Abhängigkeiten zum Entscheid des BFE. Dieser Entscheid soll gemäss Informationen, die uns vorliegen, im ersten Quar- tal 2021 gefällt werden. Im Bereinigungsverfahren können allfällige Widersprüche zum kantonalen Richtplan ausgeräumt werden, insbesondere können aber auch Alternativen gefunden werden. Die nationale Netzgesellschaft Swissgrid strebt den Ausbau beziehungsweise den Ersatz der bestehen- den Leitung zwischen dem Unterwerk in Niederwil und dem Unterwerk in Obfelden an. Die vom BFE vorgeschlagene Freileitung über den Wagenrain mit Masten bis zu 80 Meter Höhe stösst bei den Ge- meinden, bei den Verbänden und der Bevölkerung auf einhellige Ablehnung. Wie ausgeführt, ge- schätzte Kolleginnen und Kollegen, ist die Dringlichkeit gegeben durch die terminlichen Abhängigkei- ten zum Entscheid des BFE, der in den nächsten Tagen ansteht. Ich bitte Sie im Namen der

Motionärinnen und Motionären und weiteren Konsorten, der Dringlichkeit der Motion und in der Folge der Motion zuzustimmen.

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Diskussion

Walter Stierli, SVP, Fischbach-Göslikon: Die Dringlichkeit ist in diesem Fall nicht gegeben, denn diese Starkstromleitung ist schon 25 Jahre ein Thema in unserer Region. Die Motion ist das falsche Instrument für den Regierungsrat. Ein Auftrag wäre das richtige Instrument. Danke, wenn Sie den Antrag auf Dringlichkeit ablehnen.

Abstimmung

Gemäss § 74 GO ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Ratsmitglieder erforderlich.

Die Präsenzaufnahme ergibt die Anwesenheit von 124 Ratsmitgliedern. Daraus ergibt sich ein Quo- rum von 83.

In der Abstimmung wird das Quorum mit 74 befürwortenden Stimmen nicht erreicht. Der Antrag auf dringliche Behandlung ist somit abgelehnt.

0023 Neu eingereichte Vorstösse an der Vormittagssitzung

(GR.21.46-1) Motion Nicole Müller-Boder, SVP, Buttwil (Sprecherin), und Maya Meier, SVP, Auenstein, vom 16.

März 2021 betreffend Maskenpflicht an der Primarschule; Einreichung und schriftliche Begründung

(GR.21.47-1) Motion Harry Lütolf, Mitte, Wohlen (Sprecher), und Roland Vogt, SVP, Wohlen, vom 16. März 2021 betreffend konsequentere Inhaftierung von straffälligen, gewalttätigen oder unzumutbaren alkoholisierten res- pektive berauschten Personen; Einreichung und schriftliche Begründung

(GR.21.49-1) Motion Adrian Bircher, GLP, Aarau, vom 16. März 2021 betreffend Zusammenlegung der Regio- nalpolizeien mit der Kantonspolizei im Kanton Aargau; Einreichung und schriftliche Begründung

(GR.21.50-1) Interpellation Norbert Stichert, FDP, Untersiggenthal (Sprecher), Stefan Huwyler, FDP, Muri, Da- niel Notter, SVP, Wettingen, und Christoph Riner, SVP, Zeihen, vom 16. März 2021 betreffend festinstallierte Verkehrsüberwachsungsanlage an der Bruggerstrasse in Baden; Einreichung und schriftliche Begründung (GR.21.51-1) Interpellation Lutz Fischer-Lamprecht, EVP, Wettingen (Sprecher), und Christian Minder, EVP, Lenzburg, vom 16. März 2021 betreffend Finanzierung von religiösen Einrichtungen aus dem Ausland; Einrei- chung und schriftliche Begründung

(GR.21.52-1) Interpellation Gabriel Lüthy, FDP, Widen (Sprecher), Martin Brügger, SP, Brugg, Hans-Ruedi Hotti- ger, parteilos, Zofingen, und Roland Frauchiger, EVP, Thalheim, vom 16. März 2021 betreffend Haltung des Kantons Aargau zur Nutzung der Geothermie zwecks Produktion von Strom und Wärme; Einreichung und schriftliche Begründung

(GR.21.53-1) Motion Maya Meier, SVP, Auenstein (Sprecherin), und Christoph Hagenbuch, SVP, Oberlunkh- ofen, vom 16. März 2021 betreffend Präzisierung der Härtefallverordnung; Einreichung und schriftliche Begrün- dung

(GR.21.54-1) Motion René Bodmer, SVP, Unterlunkhofen (Sprecher), Sabina Freiermuth, FDP, Zofingen, Andre Rotzetter, Mitte, Buchs, Dr. Severin Lüscher, Grüne, Schöftland, Dr. Jürg Knuchel, SP, Aarau, und Michaela Hu- ser, SVP, Wettingen, vom 16. März 2021 betreffend Prävention im Bereich Loverboy-Problematik und Men- schenhandel an Schulen; Einreichung und schriftliche Begründung

(GR.21.55-1) Motion der SP-Fraktion (Sprecherin Silvia Dell'Aquila, Aarau) vom 16. März 2021 betreffend Er- möglichen des kommunalen Stimm- und Wahlrechts für ausländische Einwohnerinnen und Einwohner in den Gemeinden; Einreichung und schriftliche Begründung

(GR.21.56-1) Motion Gian von Planta, GLP, Baden (Sprecher), Franziska Stenico, Mitte, Beinwil (Freiamt), The- rese Dietiker, EVP, Aarau, und Rita Brem-Ingold, Mitte, Oberwil-Lieli, vom 16. März 2021 betreffend Gemeinde- autonomie bei der Einführung eines aktiven Wahl- und Stimmrechts auf kommunaler Ebene für niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer; Einreichung und schriftliche Begründung

(GR.21.57-1) Interpellation der Fraktion Die Mitte (Sprecher Ralf Bucher, Mühlau) vom 16. März 2021 betreffend Perspektiven nach der Corona-Pandemie für Grossveranstaltungen ab dem Sommer; Einreichung und schriftli- che Begründung

(GR.21.58-1) Interpellation Simona Brizzi, SP, Ennetbaden (Sprecherin), Christoph Hagenbuch, SVP, Oberlunk- hofen, Ruth Müri, Grüne, Baden, Alain Burger, SP, Wettingen, Tonja Kaufmann, SVP, Hausen, Colette Basler,

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SP, Zeihen, Markus Lang, GLP, Brugg, Stefan Huwyler, FDP, Muri, Suzanne Marclay-Merz, FDP, Aarau, Dr.

Titus Meier, FDP, Brugg, Jürg Baur, Mitte, Brugg, vom 16. März 2021 betreffend Wahlverhalten der Schülerin- nen und Schüler und Mengengerüst im Bereich Musik und Instrumentalunterricht an Mittelschulen; Einreichung und schriftliche Begründung

(GR.21.59-1) Motion Simona Brizzi, SP, Ennetbaden (Sprecherin), Stefan Huwyler, FDP, Muri, Alain Burger, SP, Wettingen, Ruth Müri, Grüne, Baden, Dr. Titus Meier, FDP, Brugg, Jürg Baur, Mitte, Brugg, Tonja Kaufmann, SVP, Hausen, Colette Basler, SP, Zeihen, Suzanne Marclay-Merz, FDP, Aarau, Markus Lang, GLP, Brugg, Uriel Seibert, EVP, Schöftland, Thomas Leitch-Frey, SP, Wohlen, Yannick Berner, FDP, Aarau, vom 16. März 2021 betreffend Schaffung der notwendigen gesetzlichen Grundlagen für die Musikförderung begabter Jugendlicher an Berufsfachschulen im Kanton Aargau; Einreichung und schriftliche Begründung

(GR.21.60-1) Interpellation Béa Bieber, GLP, Rheinfelden (Sprecherin), Andreas Fischer Bargetzi, Grüne, Möhlin, Carole Binder-Meury, SP, Magden, Colette Basler, SP, Zeihen, Kathrin Hasler, SVP, Hellikon, Alfons Paul Kaufmann, Mitte, Wallbach, Andreas Steinacher, SVP, Schupfart, Claudia Rohrer, SP, Rheinfelden, An- dreas Meier, Mitte, Klingnau, Elisabeth Burgener, SP, Gipf-Oberfrick, vom 16. März 2021 betreffend Verbesse- rung der grenzüberschreitenden und interregionalen Mobilität durch die Einrichtung neuer, öffentlicher Buslinien am Oberrhein und zwischen den Kantonen BS, BL, SO und AG; Einreichung und schriftliche Begründung (GR.21.61-1) Interpellation Ralf Bucher, Mitte, Mühlau (Sprecher), Colette Basler, SP, Zeihen, Christoph Hagen- buch, SVP, Oberlunkhofen, und Beat Käser, FDP, Stein, vom 16. März 2021 betreffend Auswirkungen der Trink- wasserinitiative auf die Aargauer Landwirtschaft; Einreichung und schriftliche Begründung

(GR.21.62-1) Interpellation Edith Saner, Mitte, Birmenstorf (Sprecherin), Werner Müller, Mitte, Wittnau, und René Huber, Mitte, Leuggern, vom 16. März 2021 betreffend Entsorgung der Batterien von E-Bikes, E-Autos und E-Scootern; Einreichung und schriftliche Begründung

(GR.21.63-1) Interpellation Christoph Hagenbuch, SVP, Oberlunkhofen (Sprecher), Ralf Bucher, Mitte, Mühlau, Colette Basler, SP, Zeihen, und Beat Käser, FDP, Stein, vom 16. März 2021 betreffend Auswirkungen der Pesti- zidfrei-Initiative auf die Aargauer Landwirtschaft; Einreichung und schriftliche Begründung

(GR.21.64-1) Interpellation Lelia Hunziker, SP, Aarau, vom 16. März 2021 betreffend Sexarbeit im Aargau wäh- rend Corona: Arbeitsverbot, Beratungsmöglichkeiten und verdeckte Ermittlungen; Einreichung und schriftliche Begründung

(GR.21.66-1) Interpellation Franziska Stenico-Goldschmid, Mitte, Beinwil (Freiamt) (Sprecherin), und Edith Sa- ner, Mitte, Birmenstorf, vom 16. März 2021 betreffend Priorisierung der Impfungen des ambulanten Fachperso- nals; Einreichung und schriftliche Begründung

0024 Interpellation Dr. Bernhard Scholl, FDP, Möhlin, vom 10. November 2020 betreffend Teil- nahme der Schweiz am Programm Erasmus+; Beantwortung; Erledigung

Geschäft 20.288

Mit Datum vom 27. Januar 2021 hat der Regierungsrat die Interpellation beantwortet.

Mit Datum vom 22. Februar 2021 hat sich Dr. Bernhard Scholl, FDP, Möhlin, gemäss § 84 Abs. 2 GO schriftlich von der Antwort befriedigt erklärt. Das Geschäft ist somit erledigt.

0025 Interpellation Tanja Primault-Suter, SVP, Gipf-Oberfrick, vom 30. Juni 2020 betreffend Veränderung des Schulraums wegen der Einführung des neuen Aargauer Lehrplans (Lehrplan 21); Erledigung infolge Rücktritt aus dem Grossen Rat

Geschäft 20.190

Der von Tanja Primault-Suter, SVP, Gipf-Oberfrick, eingereichte Vorstoss wurde innert der Frist von 4 Wochen, nach deren Rücktritt aus dem Grossen Rat, nicht übernommen. Deshalb wird die Interpel- lation gestützt auf § 42 Abs. 2 des Geschäftsverkehrsgesetzes als erledigt von der Kontrolle abge- schrieben.

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0026 Interpellation Manuel Tinner, SVP, Döttingen, vom 15. September 2020 betreffend Bean- standungen bei der Sozialversicherung Aargau (SVA) für die Verteilung der Prämienverbilli- gungen des Kantons Aargau; Erledigung infolge Rücktritt aus dem Grossen Rat

Geschäft 20.260

Der von Manuel Tinner, SVP, Döttingen, eingereichte Vorstoss wurde innert der Frist von 4 Wochen, nach dessen Rücktritt aus dem Grossen Rat, nicht übernommen. Deshalb wird die Interpellation ge- stützt auf § 42 Abs. 2 des Geschäftsverkehrsgesetzes als erledigt von der Kontrolle abgeschrieben.

0027 Interpellation Cécile Kohler, CVP, Lenzburg, vom 15. September 2020 betreffend Ermes- sen bei Quarantäne von Kindern zwischen 0 und 6 Jahren; Beantwortung; Erledigung

Geschäft 20.251

Mit Datum vom 9. Dezember 2020 hat der Regierungsrat die Interpellation beantwortet.

Mit Datum vom 21. Dezember 2020 hat sich Cécile Kohler, CVP, Lenzburg, gemäss § 84 Abs. 2 GO schriftlich von der Antwort teilweise befriedigt erklärt. Das Geschäft ist somit erledigt.

0028 Motion Harry Lütolf, CVP, Wohlen, vom 16. Juni 2020 betreffend Schaffung einer gesetz- lichen Regelung zur Sicherstellung der Entscheidungsfähigkeit des Staates in einer ausseror- dentlichen Lage; Rückzug

Geschäft 20.147

Vorsitzender: Wir führen die Debatten über die Traktanden 7 bis 9 (Geschäfte 20.147, 20.229 und 20.348) zusammen. Die Abstimmungen erfolgen separat.

Mit Datum vom 28. Oktober 2020 beantragt der Regierungsrat, die Motion abzulehnen.

Harry Lütolf, Wohlen, erklärt den Rückzug der Motion (Vgl. Votum unter Art. 0030). Das Geschäft ist erledigt.

0029 Motion der GLP-Fraktion (Sprecherin Barbara Portmann-Müller, Lenzburg) vom 8. Sep- tember 2020 betreffend Schaffung der rechtlichen Möglichkeit zur Abhaltung von digitalen Grossratssitzungen; Umwandlung in ein Postulat; Überweisung an den Regierungsrat Geschäft 20.229

Vorsitzender: Wir führen die Debatten über die Traktanden 7 bis 9 (Geschäfte 20.147, 20.229 und 20.348) zusammen. Die Abstimmungen erfolgen separat.

Mit Datum vom 25. November 2020 beantragt der Regierungsrat, die Motion abzulehnen, bezie- hungsweise er erklärt sich bereit, sie als Postulat entgegenzunehmen.

Namens der Motionärin erklärt sich Barbara Portmann-Müller, Lenzburg, mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden. (Vgl. Votum unter Art. 0030)

Das Postulat bleibt unbestritten. Es wird stillschweigend an den Regierungsrat überwiesen.

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0030 Antrag auf Direktbeschluss Sander Mallien, GLP, Baden (Sprecher), Titus Meier, FDP, Brugg, Lea Schmidmeister, SP, Wettingen, und Christian Jon Keller, Grüne, Obersiggenthal, vom 15. Dezember 2020 betreffend Teilnahme an Ratssitzungen und Abstimmungen in Abwe- senheit wegen Covid-19; Ablehnung

Geschäft 20.348

Vorsitzender: Wir führen die Debatten über die Traktanden 7 bis 9 (Geschäfte 20.147, 20.229 und 20.348) zusammen. Die Abstimmungen erfolgen separat.

Diskussion (zu den Geschäften 20.147, 20.229 und 20.348)

Harry Lütolf, Die Mitte, Wohlen: Ich bin davon ausgegangen, dass ich mit meinem Vorstoss dem Re- gierungsrat einen Pass zuspielen kann, welcher er zu einem Tor und zu einem Punkt zu verwerten vermag. Der Regierungsrat lehnt diese Motion aber ab. Der Regierungsrat führt in seiner Begrün- dung aus, dass diese Möglichkeit wahrscheinlich kaum eintreten wird, dass der gesamte Regie- rungsrat ausfällt. Nun erleben wir die Coronazeit hautnah. Es ist, wie wir gemerkt haben, alles mög- lich. Es sind Szenarien entstanden, die wir uns noch vor einem Jahr nie hätten erträumen können, dass das je eintreten könnte. Wir haben auch zur Kenntnis nehmen können, dass der Regierungsrat zeitweise nur mit drei Personen entscheidungsfähig war. Die anderen waren wegen Corona erkrankt.

Also ist die Möglichkeit, dass der gesamte Regierungsrat ausfällt, tatsächlich da. Es ist nicht nur hy- pothetisch. Dieser Fall kann wirklich eintreten. Heute ist es Corona, morgen kann es etwas anderes sein. Ich bin der Meinung, dass – auch wenn dieser Fall vielleicht nur sehr selten eintreten könnte – eine Regelung immer noch besser ist als keine. Wenn man nämlich keine Regelung hat, dann ent- stehen grosse Fragen in einer schwierigen Zeit oder in einer schwierigen Lage. Man muss dann

"werweissen", was jetzt gilt. Es gibt ein Gerangel um Zuständigkeiten, was jetzt zu machen ist und was nicht. Letzten Endes muss dann vielleicht auch noch der Bund aktiv werden und einen Kommis- sär einsetzen, weil der Regierungsrat des Kantons Aargau, wenn er total ausfällt, nicht mehr be- schlussfähig ist – und dann müsste der Bund für den Kanton Aargau regieren. Das kann es ja nicht sein. Die zweite Variante, die der Regierungsrat ausführt, ist, wenn einer oder zwei Regierungsräte aktiv sein könnten und die anderen erkrankt oder sonst irgendwie verhindert sind. Nehmen wir den Fall, es ist nur noch einer beschlussfähig, dann kann man noch mit diesen Präsidialentscheiden ope- rieren. Die sind im Organisationsgesetz des Regierungsrats geregelt. Es ist so vorgesehen, dass eine Person mit einem Präsidialentscheid entscheiden kann. Nun muss man sich vergegenwärtigen:

Was ist das für eine Situation? Höchstwahrscheinlich sind wir und operieren dann im Modus Not- recht, weil eine gefährliche Situation eingetreten ist. Dann kann diese eine Person, der eine Regie- rungsrat, wahrscheinlich über Monate hinweg, weil er der einzige ist, der noch entscheiden kann, mit Präsidialentscheiden ganz alleine im Notrecht am Volk und am Parlament vorbei entscheiden. Das sind Zustände, wie Sie sie sich in Nordkorea vorstellen können. Die wollen wir alle nicht. Last but not least würde mein Vorstoss auch noch beinhalten, dass beim Parlament die Entscheidungsfähigkeit gewährleistet ist. Da gibt es weitere Vorstösse dazu, die nachher auch diskutiert werden. Immerhin ist diese Situation abgedeckt, wenn auch nicht verfassungsrechtlich, weil unsere Kantonsverfassung keinen "Not-Modus" für das Parlament kennt. Das müsste eigentlich so festgehalten werden.

Jetzt kommt die Überraschung zum Schluss meiner Rede: Ich werde Sie nicht mit einer Abstimmung über meine Motion behelligen. Denn ich habe gemerkt, dass diese Motion gegen den Willen des Re- gierungsrats keine Chance hier im Parlament hätte. Ich möchte es aber als Anregung dem Regie- rungsrat mit auf den Weg geben, wenn wieder einmal eine Verfassungsänderung ansteht, sich das ernsthaft zu überlegen. Meiner Meinung nach kann es nicht angehen, dass ein einzelner Regie- rungsrat, so wie sich das der Regierungsrat ausgedacht hat, per Präsidialentscheid über Wochen und Monate allein entscheiden kann. Überdenken Sie das bitte im Regierungsrat, wenn wieder mal eine Verfassungsänderung bezüglich der Organisation in diesem Staat ansteht. Ich ziehe meine Mo- tion zurück.

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Barbara Portmann-Müller, GLP, Lenzburg: Das Präsidium hat entschieden, die Diskussion zu gleich drei Traktanden gemeinsam zu führen. Aus unserer Sicht liegt dies nicht ganz auf der Hand, da es sich um drei unterschiedliche Fragestellungen handelt. Aber sei es drum. Gerne nehmen wir kurz Stellung zu den drei Vorstössen. Zur Motion von Harry Lütolf: Die GLP kann die Argumentation des Regierungsrats nachvollziehen. Wenn es nicht unbedingt nötig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann lasst uns darauf verzichten. Wir werden in einer Krise immer irgendwelche Gesetzeslücken haben und wir müssen in einer Krise trotz Gesetzen funktionieren können. In dieser Pandemie hat sich aus unserer Sicht der Rahmen des Notrechts und dieser Sonderverordnungen durchaus bewährt. Sollte einmal der gesamte Regierungsrat ausfallen, wird uns bestimmt eine gute Übergangslösung in den Sinn kommen, welche dann die notwendigen Umstände würdigen wird. Wir lehnen diese Motion ab.

Zu unserer Motion betreffend die digitale Durchführung muss ich nicht gross länger werden. Da ist eigentlich die Argumentation klar. Wir hätten gefunden, dass das durchaus eine Motion ist und auch als Motion überwiesen werden kann. Nun soll es als Postulat geschehen und das Anliegen in der Gesamtschau beurteilt werden. Wir lassen das so laufen, das ist okay. Wir erwarten aber, dass die Fragestellungen auch beim Postulat mit derselben Sorgfalt angegangen werden und in vernünftiger Zeit ein ausformulierter Vorschlag in die Vernehmlassung gehen wird. Herzlichen Dank, wenn Sie dieses Anliegen unterstützen. Zum Antrag auf Direktbeschluss, Traktandum 9: Auch hier erachten wir das Anliegen als berechtigt, insbesondere im Rahmen des befürchteten Szenarios, dass plötzlich sehr viele Ratsmitglieder oder ganze Fraktionen in Quarantäne oder Isolation müssen. Fraglich er- scheint uns indessen etwas, ob der Zeitplan und die aufwendigen Umsetzungen noch Sinn machen, angesichts der fortschreitenden Impfungen und der eher wenigen Ratssitzungen bis zum Herbst. Es stellt sich die Frage nach dem Nutzen gegenüber dem hohen Aufwand und der vielen Fragestellun- gen, die noch zu klären wären. Wir sind dennoch für die Erheblicherklärung, würden aber darauf hin- wirken, dass der Zeitrahmen nicht nur bis im Herbst definiert wird, sondern grundsätzlich bis zum Ende dieser Pandemie und man sich auf die Quarantäne beschränkt. Und um es vorwegzunehmen, wir unterstützen auch den nächsten Antrag auf Direktbeschluss betreffend Livestreaming.

Dr. Roland Frauchiger, EVP, Thalheim: Lassen Sie mich einleitend zu diesen drei Vorlagen drei Be- merkungen machen: Erstens: Man konnte aus meiner Sicht in letzter Zeit zunehmend den Eindruck haben, dass der Unterschied zwischen Exekutive und Legislative nicht mehr ganz klar ist. Die Legis- lative an verschiedenen Orten, meine ich, wollten vermehrt die Exekutive einschränken, weil sie möglicherweise das Vertrauen nicht hatte. Wenn die Legislative Gesetze sehr eng fasst, dann ist sie ja dann schon fast Exekutive. Zweitens: Zum Thema Notfall, GAU, Super-GAU, Krise: Mir scheint, dass wir eher etwas komfortabel lebenden Menschen gar nicht mehr wissen, was eine echte Krise ist und wie eine echte Krise aussehen würde. Wir rufen sehr, sehr schnell nach Notmassnahmen und sind uns gar nicht im Klaren, dass es noch viel anders werden könnte. Drittens: Krisen sind immer anders. Wenn man eine Krise abfangen will, heisst das nicht, dass man die nächste auch abgefan- gen hat. Zu den Vorstössen: Zur zurückgezogenen Motion: Wir, seitens der EVP-Fraktion, sind der Meinung, dass die heutige Regelung genügend ist. Es ist eine Frage des Vertrauens, wenn halt ein- zelne Regierungsräte allenfalls entscheiden würden. Zu den digitalen Grossratssitzungen im Notfall:

Da ist eben die Frage: Was ist ein Notfall? Aus meiner Sicht ist in einem Notfall eine digitale Sitzung gar nicht mehr möglich, denn wir haben gar keinen Strom mehr. Dann funktionieren die Kommunika- tionsverbindungen überhaupt nicht mehr. Es scheint uns aber sinnvoll, dass man das Thema als Postulat aufnimmt. Zur Teilnahme an Sitzungen in Abwesenheit: Das ist eine Grundsatzfrage. Im GVG ist geregelt, dass der Grosse Rat Sitzungen durchführen kann, wenn 71 Mitglieder anwesend sind. Als wir gewisse Einschränkungen hatten oder auch bei einer grösseren Quarantäne ist davon auszugehen, dass immer noch 71 Personen da sein werden. Also, ist es so wichtig, dass alle anwe- send sind oder mit abstimmen können? Ich denke, manchmal müssten wir uns selber etwas weniger wichtig nehmen. Es ging auch vor unserer Zeit, es wird auch nach unserer Zeit gehen und es wird auch ohne uns gehen, wenn wir mal irgendwo nicht anwesend sind. Hybrid-Sitzungen erachten wir als recht komplex. Man kann sich natürlich überlegen, was eine Teilnahme an einer Sitzung bedeu- tet. Heisst das mithören, heisst das mitsprechen, heisst das lediglich abstimmen? Aber wir sind als

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Fraktion sehr kritisch, ob das einerseits sinnvoll möglich wäre und andererseits, ob es wirklich not- wendig ist und lehnen daher diesen Vorstoss ab.

Rolf Jäggi, SVP, Egliswil: Bei diesen drei Vorstössen geht es um die zentrale Frage: Kann das Parla- ment weiter funktionieren? Ist das Parlament handlungsfähig? Bei der Motion im Traktandum 7 geht es darum, ob der Regierungsrat handlungsfähig ist. Zum Traktandum 7: Die Motion wurde zurückge- zogen. Da nehme ich keine Stellung. Die SVP-Fraktion ist ganz klar der Meinung, dass auch im ver- gangenen Jahr unter erschwerten Covid-Bedingungen der Ratsbetrieb einwandfrei funktioniert hat.

Der Ratsbetrieb war auch immer handlungsfähig. Mein Vorredner hat es gesagt: Wenn 71 Mitglieder vom Parlament zusammenkommen, dann ist das Parlament handlungsfähig. Die SVP-Fraktion wünscht sich auch, dass wir nicht zu viele neue, schnelle Regulative erfassen und eher zurückhal- tend mit dieser Thematik umgehen. Natürlich kann man darüber diskutieren, ob eine digitale Teil- nahme, ob eine Hybrid-Sitzung Sinn machen würde oder nicht. Aus diesem Grund wird die SVP- Fraktion dem Postulat zum Traktandum 8 mit grosser Mehrheit zustimmen und ist der Meinung, man sollte das Anliegen prüfen. Hingegen sieht die SVP-Fraktion für den Direktbeschluss keinen Hand- lungsbedarf. Wir werden den Direktbeschluss nicht unterstützen.

Alain Burger, SP, Wettingen: Wie wäre es, wenn man sich am Morgen einfach eine Virtual-Reality- Brille aufsetzen könnte und man wäre im Grossratssaal? Man könnte der Debatte vom bequemen Sofa aus zuhören, seine engagierten Voten im eigenen Wohnzimmer oder Garten halten und sich anschliessend im virtuellen Parlamentssaal bewegen, mit Ratskolleginnen und -kollegen sowie mit Regierungsräten über Politik und vieles mehr diskutieren. Direkt nach der Sitzung zieht man die VR- Brille wieder ab und ist zu Hause, ohne Stau auf der Strasse oder verpasstem ÖV-Anschluss und ge- niesst den verdienten Feierabend. Vielleicht klingt das jetzt ein wenig utopisch, doch der Fortschritt ist, frei nach Oscar Wilde, nichts anderes als die Realisierung von Utopien. Mit den technischen Möglichkeiten, die wir seit Beginn der Coronapandemie verstärkt einsetzen, wie etwa Videokonferen- zen und digitale Austauschplattformen, können wir uns den Grossratsbetrieb mit über 140 Beteiligten nur schwer vorstellen. Die SP-Fraktion teilt darum die Meinung des Regierungsrats. Die traditionelle physische Versammlungsform hat nach wie vor hohe Bedeutung für unser demokratisches System und die Identitätsfunktion und die Vielfalt eines Parlaments können mit den bestehenden Technolo- gien nicht in hinreichender Art und Weise abgebildet werden. Der direkte und menschliche Kontakt im Parlamentsbetrieb muss daher weiterhin der Normalfall bleiben. Leider haben wir im letzten Früh- ling die Normalität verloren. Nach der anfänglichen Schockstarre haben wir aber auch gemerkt, wie schnell es mit der Digitalisierung gehen kann: Arbeiten im Homeoffice, Unterrichten über Konferenz- Apps, digitale Parteitage, das virtuelle Feierabendbier und vieles mehr. Warum also führen wir nicht auch digitale Grossratssitzungen oder eine Form der Teilnahme auf Distanz in ausserordentlichen Situationen durch? In meiner Wohngemeinde Wettingen mussten wir letzten Herbst die Budgetsit- zung des Einwohnerrats wegen eines positiven Covid-19-Falls verschieben, wobei mit den entspre- chenden gesetzlichen Grundlagen und dem Einsatz neuer Technologien eine parlamentarische De- batte und Beschlussfassung möglich gewesen wäre. Die SP-Fraktion folgt mehrheitlich dem Regierungsrat. Die Motion der GLP-Fraktion unterstützen wir als Postulat und freuen uns auf die Er- kenntnisse im Rahmen der Aufarbeitung der Covid-19-Pandemie. Beim Antrag auf Direktbeschluss betreffend Teilnahme in Abwesenheit wegen Covid-19 gehen die Meinungen auseinander. Während die einen diese Sonderregelung nur als Ultima Ratio sehen, bevor kein Parlamentsbetrieb mehr möglich wäre, können andere sich vorstellen, das Anliegen prüfen zu lassen. In ersten Schulen wer- den heute bereits Roboter eingesetzt, damit Kinder in Isolation dennoch am Unterricht teilnehmen können. Demokratie ist eine Herausforderung, auch ohne Corona. Wir von der SP-Fraktion erachten es als Privileg, sich einmal in der Woche einen ganzen Tag Zeit für die parlamentarische Arbeit und den persönlichen Austausch im Grossen Rat zu nehmen. Wir sind stolz auf unser Milizsystem und wollen nicht, dass in Zukunft Ratskolleginnen und -kollegen fehlen, weil sie ihr Amt vom Büro aus er- ledigen und gleichzeitig andere Verpflichtungen wahrnehmen müssen oder nebenbei zu Hause Net- flix-Serien schauen. Das wäre ein Verlust für die Qualität unserer parlamentarischen Demokratie. Wir laden den Regierungsrat aber ein, sich Gedanken zu machen, wie eine hybride Demokratie, bei der

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digitale und analoge Möglichkeiten nebeneinanderstehen werden, im Kanton Aargau in besonderen Zeiten – und auch ganz ohne Virtual-Reality-Brille – realisiert werden kann.

Dr. Titus Meier, FDP, Brugg: Erlauben Sie mir zwei Vorbemerkungen: Erstens: Der Begriff "Konsor- ten", Herr Präsident: Wir wissen es, wir debattieren in der Politik immer auch um Stilfragen. Der Be- griff "Konsorten" wird gemäss Duden abwertend verwendet. Ich kann Sie, geschätzter Herr Präsi- dent, aber auch beruhigen. Von der Wortherkunft her kommt das Wort von "sors", lateinisch für Schicksal, als Schicksalsgefährten das gleiche Los teilend. Als Lateiner habe ich ein sehr grosses Verständnis für dieses Wort und fasse es deshalb auch als diesen Begriff auf. Zweitens: Selbstver- ständlich hat der Parlamentsbetrieb, wenn es denn geht, physisch stattzufinden. Eine physische und reale Durchführung kann nie durch digitale Möglichkeiten ersetzt werden. Das ist ganz zentral, wenn wir über diese Vorstösse hier diskutieren. Wir sind etwas irritiert, dass der Regierungsrat den Vor- stoss der GLP einfach mit seinem Gesamtbericht zur Corona-Situation und den Corona-Massnah- men abweisen möchte. Es geht darum, wie das Parlament zu tagen hat, wie das Parlament arbeiten will und da sind wir nicht der Ansicht, dass das auf die gleiche Stufe gehört wie die regierungsrätli- chen Massnahmen, die er getroffen hat. Wir erwarten hier, dass das separat behandelt wird.

Ich komme jetzt zum Direktbeschluss: "Gouverner, c'est prévoir; et ne rien prévoir, c'est courir à sa perte", sagte der französische Verleger und Politiker Emile de Girardin im 19. Jahrhundert. Um vo- rausschauendes Politisieren geht es beim Antrag auf Direktbeschluss. Wenn uns die Pandemie et- was gelehrt hat, dann das, dass sich ihr Verlauf nur sehr schwer vorausschauen und planen lässt.

Zugegeben, als der Vorstoss eingereicht wurde, hatten wir eine etwas andere Ausgangslage als heute. Trotzdem bleibt das Kernanliegen bestehen: Sicherstellen der demokratischen Willensäusse- rung der gewählten Parlamentarierinnen oder Parlamentarier, auch wenn sie auf behördliches oder ärztliches Anraten nicht an der Plenumsdebatte teilnehmen dürfen. Ganz klar geht es hier nicht um Einzelfälle, sondern für uns geht es vor allem darum, wenn ganze Gruppen ausfallen sollten. Stellen wir uns vor, die Gewerbegruppe des Grossen Rats oder etwas konkreter für Sie, eine Fraktion nimmt an einem Anlass teil, an der eine Person mit einer Virus-Mutation teilgenommen hat und erhält dann vom Kantonsärztlichen Dienst (KAD) eine Quarantäne oder Isolation verfügt. Beides lässt sich mit der Teilnahme an einer Debatte nicht vereinbaren. Obwohl Sie gesund sind, dürfen Sie nicht Ihre Stimme abgeben, dürfen Sie nicht Ihre Wählerinnen und Wähler vertreten. Wir erachten aus demo- kratiepolitischen Überlegungen eine solche Situation für falsch. Mit dem Antrag auf Direktbeschluss beauftragen wir unser Ratsbüro, geeignete Massnahmen zu treffen, die zeitlich befristet sind, zeitlich befristet für diese momentane Pandemie, aber natürlich auch im Hinblick darauf, dass wir vielleicht später wieder einmal in eine vergleichbare Situation geraten könnten. Es geht bei diesem Direktbe- schluss nicht um eine parteipolitische Gewichtung oder eine parteipolitische Präferenz, sondern eine persönliche Überzeugung. Mit der Überweisung verlieren wir nichts. Mit etwas Goodwill könnte das Büro einen Passus in der Geschäftsordnung einbauen, der eine solche Ausnahmeregelung bei- spielsweise auf Beschluss des Büros auch nach dem Herbst 2021 in einer vergleichbaren Situation zulassen würde. Unterstützen Sie deshalb den Antrag auf Direktbeschluss.

Susanne Voser, Die Mitte, Neuenhof: Ich spreche im Namen der Mitte. Zum Traktandum 8: Wir un- terstützen das Postulat. Es ist die gleiche Stossrichtung wie das Postulat auf Einwohnerebene, wel- ches wir im November 2020 überwiesen haben. Wir sind der Meinung, dass dies auch auf Ebene des Grossen Rats angeschaut werden kann. Zu den Direktbeschlüssen, Traktanden 9 und 10, möchte ich im Namen der Mitte Folgendes festhalten: Wir sehen den zeitlichen Input und auch die Kosten beim Vorstoss, Traktandum 9, als nicht gegeben. Wir werden diesen nicht unterstützen. Auch das Traktandum 10, den Direktbeschluss von Grossrat Sander Mallien, werden wir nicht unterstützen – nicht, weil wir keine Öffnung der demokratischen Unterstützung gegenüber unserer Bevölkerung haben möchten, sondern weil wir hier eine Qualität fordern, die dem Kanton Aargau entspricht und nicht wollen, dass irgendwelche Live-Bilder über die Bildschirme flimmern.

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Dieter Egli, Regierungsrat, SP: Ich möchte eine Bemerkung vorausschicken: Ich denke, gerade die Corona-Pandemie, in der wir uns im Moment befinden, hat gezeigt, dass unsere demokratischen In- strumente – und auch das Vertrauen in diese demokratischen Instrumente – so stark sind, dass sie auch in einer Krise bestehen können.

Zur Motion der GLP-Fraktion: Sie haben gesehen, dass der Regierungsrat bereit ist, diese als Postu- lat entgegenzunehmen, parallel zur Motion von Grossrätin Suzanne Marclay-Merz und Grossrat Dr.

Titus Meier, die Sie als Postulat im Herbst entgegengenommen haben. Die Begründung ist immer noch dieselbe. Für den Regierungsrat ist eine Online-Durchführung einer Ratssitzung oder einer Sit- zung eines Gremiums in Ausnahmesituationen denkbar. Diese Ausnahmesituation hat sich im Som- mer auch gezeigt. Es haben einige Sitzungen von grossrätlichen Kommissionen ohne gesetzliche Grundlage online stattgefunden. Weiter hat der Regierungsrat am 28. Januar 2021 mitgeteilt, dass für digitale Einwohnerratssitzungen in den Einwohnerratsgemeinden Ausnahmebewilligungen erteilt werden können. Meines Wissens haben wir eine solche bis jetzt noch nicht erteilt. Aber diese Mög- lichkeit besteht. Da haben uns Städte entsprechend angefragt. Wie gesagt, für den Regierungsrat ist es in Ausnahmesituationen denkbar, aber auf keinen Fall sollen solche generell stattfinden können.

Auch Hybrid-Sitzungen können wir uns grundsätzlich nicht vorstellen. Damit würden die Vielfalt und auch die Identitätsfunktion, die ein Parlament hat, auf die Dauer nicht abgebildet. Die physische Prä- senz soll in unserer Demokratie der Normalfall sein. Wir können uns nicht vorstellen, dass man sich als Parlamentsmitglied situativ anmelden oder quasi abmelden kann. Das würde dem System aus unserer Sicht nicht gerecht und das wäre sicher auch nicht im Sinn der Wählenden. Es wurde bereits in den Voten erwähnt. Ich verweise auf den Bericht zur Gesamtsicht der Bewältigung der Covid-19- Krise, den der Regierungsrat noch im ersten Halbjahr dieses Jahres herausgeben wird. Dort werden wir diese Fragen, einerseits die Frage einer gesetzlichen Regelung – möglicherweise auch für das Parlament –, andererseits auch die Frage, die Grossrat Harry Lütolf mit seiner zurückgezogenen Mo- tion gestellt hat, thematisieren. Ich kann Ihnen versichern – das ist jetzt nicht ein Ausweichen, dass wir auf diesen Bericht verweisen –, dass wir an der Erarbeitung dieses Berichts arbeiten. Da stellen sich sehr interessante und sehr weitreichende Fragen und das wird nicht nur ein Bericht sein, son- dern dieser Bericht könnte dann auch noch weiterführen zu möglichen Vorschlägen zu gesetzlichen Änderungen. Ich kann Ihnen garantieren, dass wir ihn mit der nötigen Sorgfalt angehen. Dieser Be- richt hat sich etwas verzögert, weil sich leider auch die Krise, wenn ich das so sagen darf, in diesem Sinn etwas verzögert. Also, wir bleiben bei diesen Themen am Ball. Ich danke Ihnen für die Unter- stützung des Postulats. Es ist uns bewusst, dass sich die Digitalisierung weiterentwickeln wird. Das Thema werden wir regelmässig in Zukunft besprechen müssen. Lassen Sie mich etwas philoso- phisch werden. Es kann sein, dass wir in zehn Jahren eine ganz andere Vorstellung von Präsenz ha- ben oder von hybrider Demokratie. Das wird uns weiter beschäftigen, da müssen wir dranbleiben.

Aber im Moment sehen wir keinen akuten Handlungsbedarf. Aber wir nehmen das gerne als Postulat entgegen. Ich danke Ihnen für die Unterstützung. Zum Antrag auf Direktbeschluss möchte ich als Re- gierungsrat nicht Stellung nehmen. Das ist Ihr Entschluss. Dieser bezieht sich ja jetzt auch auf die konkrete Situation im Moment.

Abstimmung

Erheblicherklärung gemäss § 76 Abs. 1 GO.

Der Antrag auf Direktbeschluss wird mit 73 gegen 54 Stimmen (1 Enthaltung) abgelehnt.

Das Geschäft ist erledigt.

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0031 Antrag auf Direktbeschluss Sander Mallien, GLP, Baden, vom 5. Januar 2021 betreffend Erhöhung der Transparenz sowie Förderung der Demokratie mittels Live-Streaming der Grossratsdebatten; Ablehnung

Geschäft 21.16

Vorsitzender: Eine Vorbemerkung: Ich habe für die Eröffnungssitzung entschieden, dass wir ein Live- Streaming machen, da wir hier in Spreitenbach dafür eingerichtet sind. Wir hatten total 6'771 Ansich- ten des Live-Streams und gleichzeitig maximal 282 Zuschauende und die durchschnittliche Verweil- dauer betrug 8 Minuten 38 Sekunden. Aufgrund dieser für uns sehr positiven Zahlen habe ich ent- schieden, dass auch die heutige Sitzung per Live-Stream übertragen wird und wir abklären, was es kosten würde, auch in Aarau einen Live-Stream (ohne grossen Aufwand) anzubieten. Von daher prü- fen wir das Anliegen bereits.

Sander Mallien, Baden, begründet den Antrag auf Direktbeschluss.

Sander Mallien, GLP, Baden: Das Anliegen ist nicht neu. Einen sehr ähnlichen Vorstoss habe ich be- reits vor 8 Jahren im 2013 eingereicht. Offenbar will "gut Ding Weile haben", insbesondere in der Po- litik. Damals war ich offensichtlich zu früh, heute ziemlich sicher schon zu spät. Bereits zum zweiten Mal erfreuen wir uns heute des Live-Streamings – bis jetzt allerdings erst provisorisch. Und – Sie ha- ben es gehört – wir haben Glück: Dem Büro des Grossen Rats wird es leichtfallen, dem Rat zeitnah Bericht und Antrag zu stellen, da bereits Erfahrungswerte vorhanden sind und weiter erhoben wer- den. Anders als Grossrätin Susanne Voser ist für mich die heutige Ton- und Bild-Qualität im Gross- ratssaal in Aarau durchaus genügend, auch wenn es zugegebenermassen vorteilhaftere Blicke auf mein Haupt als von oben herab gibt. Für mich brauchen die Aufzeichnungen auch nicht jahrelang ar- chiviert werden. Irgendwo zwischen einem Monat und vier Jahren reicht vollauf. Bitte geben Sie also dem Büro die Chance zur vertieften Prüfung und erklären Sie meinen Antrag als erheblich.

Diskussion

Urs Plüss, EVP, Zofingen: Die EVP-Fraktion lehnt den Direktbeschluss ab. Heute haben wir zwar von den Zugriffszahlen gehört, aber wissen die Kosten nicht. Wir wissen nur, dass es nicht mehr so viel kostet. Wie wir aber auch vernommen haben, ist das Büro bereits am Abklären, wie es denn in Aarau aussehen könnte. Deswegen ist eigentlich ein Direktbeschluss gar nicht mehr notwendig.

Auch steht im Text "hürdenfrei" und "hürdenfrei" würde eigentlich bedeuten, dass eine Person daste- hen und in Gebärdensprache übersetzen würde. Deswegen sollten wir in Ruhe anschauen, was es kostet, was es bedeutet, wie es technisch möglich ist und dann in Ruhe entscheiden, ob wir das wol- len.

Thomas Baumann, Grüne, Suhr: Die grüne Fraktion unterstützt die Übertragung der Grossratssitzun- gen per Live-Streaming. Im Text des Antrags auf Direktbeschluss wird auf den § 72 der Kantonsver- fassung (KV) verwiesen. Dort ist das Öffentlichkeitsprinzip der Grossratssitzungen festgelegt. Auf der Homepage des Grossen Rats wird dann im heutigen digitalen Umfeld betrachtet schon etwas höl- zern tönend vermerkt: "Die Ratssitzungen sind öffentlich und für Interessierte via Zuschauertribüne zugänglich." Was früher die Zuschauertribüne war, ist heute der Live-Stream. Somit ist die grüne Fraktion der Ansicht, dass eine Live-Stream-Übertragung dem Öffentlichkeitsprinzip der Grossratssit- zungen geschuldet wird. Trotz Bedenken, dass die mediale Geschwindigkeit der Verbreitung von News aus dem Grossen Rat und die Votendichte der Parlamentsmitglieder zunehmen könnte. Dieser Effekt ist aber via Handy bereits heute möglich. Ein Blick über die Kantonsgrenzen zeigt: Solothurn, Luzern, Zürich und Baselland übertragen die Parlamentssitzungen live. Obwohl Hintennachhinken nicht a priori hinterwäldlerisch sein muss, hinkt in diesem Fall der Kanton Aargau hinterher. Aber die Übertragung der 1. Sitzung im Januar 2021 zeigt, dass der Aargau es kann, wenn er will. Die Grünen stellen sich eine qualitativ gute, einfache und kostengünstige Übertragungslösung vor. Aber neben der Betreuung der Hardware ist auch eine Pflege der Software, das heisst der verantwortungsvolle

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Umgang mit dem Live-Streaming und den sozialen Medien, immer in Erinnerung zu rufen und zu dis- kutieren. Muss etwas sofort ins Netz gestellt werden? Sind Personen betroffen? Was könnte dessen Wirkung sein? Dabei haben wir Grossrätinnen und Grossräte eine ganz besondere Verantwortung.

Roger Fessler, SVP, Mellingen: Da es in Spreitenbach technisch möglich ist, werden die Sitzungen bereits jetzt per Live-Stream übertragen, wie uns gesagt wurde. Für das Grossratsgebäude in Aarau sind ebenfalls bereits Abklärungen im Gang, um dort das Live-Streaming weiterzuführen. Die Erheb- lichkeit ist deshalb nicht notwendig. Die SVP-Fraktion lehnt den Antrag um Erheblichkeit und den Di- rektbeschluss aus den erwähnten Gründen ab.

Thomas Leitch-Frey, SP, Wohlen: Wir haben bereits mehrere Versuche, im 2007 und 2013, zu die- sem Thema unternommen. Wir haben auch gehört, dass in einigen Kantonen, wie zum Beispiel in Solothurn, seit neun Jahren solche Live-Übertragungen "gang und gäbe" sind. Mit der Live-Übertra- gung unserer Grossratssitzung vom 5. Januar 2021 haben wir eine Kostprobe davon erhalten, wie dies aussehen könnte. Wir haben die Zahlen vom Präsidenten gehört: Es waren etwa 6'000 Zugriffe, und auf YouTube wurde es 368-mal aufgerufen. Ich denke, gezielte Debatten oder Ausschnitte unse- rer Sitzungen live mitzuverfolgen, später zu recherchieren oder in sozialen Medien zu teilen, ist heute eine Selbstverständlichkeit und regt die Teilnahme an Diskussionen und Debatten in der Bevölke- rung an. Wir glauben, dass die Zeit reif ist für eine Übertragung der Debatten per Video-Stream.

Die SP-Fraktion unterstützt deshalb das Anliegen. Ich habe Grossrat Urs Plüss nicht ganz verstan- den. Also ich habe ihm gut zugehört und ihn trotzdem nicht verstanden. Die EVP ist gegen den Di- rektbeschluss, möchte aber mehr darüber wissen, was das kostet. Aber genau darum geht es ja.

Deshalb müssen wir der Erheblicherklärung zustimmen, sodass das Büro des Grossen Rats uns Be- richt und Antrag unterbreiten kann, worüber wir dann beschliessen können. Bitte folgen Sie diesem Vorschlag. Stimmen wir dieser Erheblicherklärung zu.

Sabina Freiermuth, FDP, Zofingen: Die FDP wird das Anliegen grossmehrheitlich unterstützen. Zu Grossrat Sander Mallien: Vor 8 Jahren haben wir grossmehrheitlich abgelehnt. Seither ist einiges an Entwicklung ins Land gegangen. Das zeigt einmal mehr: Politik ist eine Sache des Timings. Wir sind der Meinung, dass nach der Einführung des Audioarchivs nun der folgerichtige Zeitpunkt gekommen ist, auch das Live-Streaming einzurichten. Es ist zeitgemäss und vor allem heutzutage auch ohne viel Zusatzaufwand möglich zu realisieren. Die FDP wird aber Wert darauflegen, dass es ohne viel Zusatzaufwand geht. Also wir würden nicht zustimmen, wenn ein Vorschlag käme, wo dann noch ei- gene Regie gehalten werden müsste oder so, sondern wir erwarten eine schlanke Umsetzung. Es geht darum, dass man sich direkt und einfach informieren kann und nicht um eine interessante oder möglichst schöne Fernsehsendung. Aber lassen Sie uns das bitte mit einfachen Mitteln umsetzen.

Die FDP hilft mehrheitlich mit.

Abstimmung

Erheblicherklärung gemäss § 76 Abs. 1 GO.

Der Antrag auf Direktbeschluss wird mit 68 gegen 64 Stimmen (2 Enthaltungen) abgelehnt.

Das Geschäft ist erledigt.

0032 Motion Silvan Hilfiker, FDP, Oberlunkhofen (Sprecher), Michaela Huser, SVP, Wettingen, und Andreas Meier, CVP, Klingnau, vom 12. Mai 2020 betreffend Aargauische Pensionskasse / Aufhebung der zeitlichen Befristung des Verwendungsverzichts der Arbeitgeberbeitragsre- serve zur Absicherung der Wertschwankungsreserve; Überweisung an den Regierungsrat Geschäft 20.123

Vorsitzender: Mit Datum vom 12. August 2020 beantragt der Regierungsrat, die Motion abzulehnen, beziehungsweise er erklärt sich bereit, sie als Postulat entgegenzunehmen.

(19)

Namens der Motionärin und Motionäre hält Silvan Hilfiker, Oberlunkhofen, an der Überweisung als Motion fest.

Silvan Hilfiker, FDP, Oberlunkhofen: 770 Millionen Franken beträgt die Eventualforderung des Kan- tons gegenüber der APK. 770 Millionen Franken gehen dem Kanton verloren, wenn Sie die Motion ablehnen. Sie verfallen nämlich per Ende 2027, wenn die APK es nicht schafft, die Mittel zu erarbei- ten. Habe ich etwas verpasst oder schwimmt der Kanton Aargau im Geld? Ich werde zuerst ausfüh- ren, worum es in unserer Motion geht. Danach, welche Auswirkungen ein Ja zur Motion hat und dann, wieso wir an der Motion festhalten. Zum Ende werde ich mir noch erlauben, ein paar Punkte aus der regierungsrätlichen Antwort zu kommentieren. Zum ersten Punkt: Worum geht es? Die APK wurde im Jahr 2008 mit rund 650 Millionen Franken ausfinanziert. Zwecks Äufnung der Wertschwan- kungsreserve wurde sie zusätzlich mit einem zinslosen Darlehen von einer Milliarde ausgestattet.

Dieses zinslose Darlehen ermöglicht Wertschwankungen und sollte innert 20 Jahren in eine freie Ar- beitgeberreserve überführt werden. Schafft es die APK bis Ende 2027 nicht, diese Mittel zu erarbei- ten, entfällt der Verwendungsverzicht. Mit der Motion fordern wir den unbefristeten Fortbestand die- ses Eventualguthabens Die Befristung von 20 Jahren ist aufzuheben, nicht mehr und nicht weniger.

Die APK ist heute weit davon entfernt, die Kriterien für eine Rückführung bis Ende 2027 zu erfüllen.

Dies anerkennt auch der Regierungsrat. In diesem Punkt sind wir uns einig. Zum zweiten Punkt:

Welche Auswirkungen hat die Aufhebung der zeitlichen Befristung? Kurz gesagt: unmittelbar keine.

Die Aufhebung der zeitlichen Befristung kostet weder die Versicherten noch die Steuerzahlenden ei- nen Franken und sie hat keine unmittelbaren Auswirkungen für die APK. Die Verantwortlichen der APK erhalten allerdings einen Anreiz, die finanzielle Situation zu verbessern. Oder würden Sie Geld sparen, wenn in 20 Jahren eine Hypothek verfällt, wenn Sie sie nicht zurückbezahlen? Wahrschein- lich kaum. Und wenn Sie meinen, das Thema APK betreffe Sie nicht, dann kann es sein, dass Sie sich unter Umständen gewaltig irren. Denn rund 35 Personen unter Ihnen sind Mitglied einer Ge- meindeexekutive. Beispielsweise sind die Gemeinden Baden, Brugg, Lenzburg, Obersiggenthal oder Thalheim bei der APK versichert. Fragen Sie mal Ihre Finanzverwalterin oder Ihren Finanzverwalter, wie hoch das Eventualguthaben Ihrer Gemeinde ist. Neben dem Kanton verfügen nämlich noch wei- tere Institutionen über Eventualguthaben von insgesamt 230 Millionen Franken. Auch die sind Ende 2027 Geschichte, wenn wir nichts unternehmen. Und nun zum dritten Punkt: Weshalb halten wir an der Motion fest? Ein Postulat macht Sinn, wenn etwas geprüft werden muss. Bei der vorliegenden Motion gibt es aber nichts zu prüfen. Es muss lediglich die Befristung im Dekret gestrichen werden und entweder ist man für die Streichung oder dagegen. Geprüft werden muss hier nichts.

Bevor ich nun zum Schluss komme, erlauben Sie mir drei Aussagen aus der regierungsrätlichen Ant- wort zu kommentieren. Die erste Aussage: Die erforderliche Bedingung für eine vorzeitige, teilweise Rückführung der Arbeitgeberreserve bedingt einen Deckungsgrad von mindestens 127 Prozent. Das stimmt. Per Ende 2019 lag der Deckungsgrad, inklusive Reserve, bei 104,9 Prozent. Dies zeigt, dass die Rückführung in weiter Ferne liegt, auch wenn die Befristung aufgehoben wird. Die zweite Aus- sage: Der Regierungsrat führt aus, dass die Umsetzung der Motion keine personellen und finanziel- len Konsequenzen hat. Das ist falsch. Der Kanton Aargau leistet pro Jahr Arbeitgeberbeiträge von knapp 240 Millionen Franken. Folglich könnte rein theoretisch über drei Jahre hinweg das Kantons- budget um 240 Millionen jährlich entlastet werden, bis die Reserve aufgebraucht ist. Im nachfolgen- den Absatz widerspricht sich der Regierungsrat dann sogar. Er führt aus, dass es zu keiner Entlas- tung in absehbarer Zukunft kommt. Ich frage mich, was jetzt? Keine Auswirkung oder keine Auswirkung in absehbarer Zeit? Und die letzte Aussage, die ich kommentiere möchte: Der Regie- rungsrat will eine Neubeurteilung vornehmen, sobald sich die wirtschaftliche Lage normalisiert hat.

Mit dieser Aussage widerspricht sich der Regierungsrat komplett. Einleitend führt er aus, dass es keine Auswirkungen für die APK und den Staatshaushalt hat. Weshalb muss dennoch gewartet wer- den, bis sich die wirtschaftliche Lage normalisiert? Das ist ein Widerspruch. Sagen Sie Ja zur Mo- tion, denn die Aufhebung der zeitlichen Befristung kostet weder die Versicherten noch die Steuerzah- lenden etwas, hat keine unmittelbare Wirkung auf die APK, sichert aber dem Kanton und den

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