Vortrag beim
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Aktuelle Entwicklungen bei den Normen des barrierefreien Bauens
20. September 2006
Aufbau des Vortrages:
I. Normenlandschaft des barrierefreien Bauens II. Entwurf DIN 18030
III. Bedeutung der Normen
im Rechtssystem
Barrierefreies Bauen – Geltende Normen
• DIN 18024-Teil 1: Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze
• DIN 18024-Teil 2: Öffentlich zugängige Gebäude und
Arbeitsstätten
• DIN 18025-Teil 1: Barrierefreie Wohnungen für Rollstuhlbenutzer
• DIN 18025-Teil 2: Barrierefreie Wohnungen
• DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen Verkehrsraum
• EN 81-70 Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschl.
Personen mit Behinderungen
Barrierefreies Bauen – Zukünftige Normen
• DIN 18030: Barrierefreies
Bauen – Planungsgrundlagen und –anforderungen (E.)
• DIN 32975 Optische Kontraste im öffentlich zugänglichen
Bereich (E.)
• DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen Verkehrsraum (in Ü.)
• EN 81-70 Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschl.
Personen mit Behinderungen
Barrierefreies Bauen – Blick in die Normen-
Zukunft
• Barrierefreies Bauen –
Planungsnorm (reduziert)
• Aufzugnorm einschl. barrierefreier Aufzüge
• Treppennorm einschl. barrierefreier Treppen
• Sanitärnorm einschl. barrierefreier Sanitärräume
• Küchennorm einschl. barrierefreier Küchen
• Flachdachrichtlinie einschl.
barrierefreier Balkone und Terrassen
Technische
Baubestimmungen des barrierefreien Bauens
In folgenden Ländern ist die DIN 18024 Teil 2 “Öffentlich
zugängliche Gebäude”
baurechtlich eingeführt:
Baden-Württemberg, Hessen, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Meck.-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt,
Schlesw.-Holstein, Thüringen
Weg zur DIN 18030
1997:
Beschluss zur Aufnahme der Normungsarbeit
2003:
Erster Gelbdruck und Einspruchs- beratung
2006:
Zweiter Gelbdruck und Einspruchs-
beratung
Zusammensetzung des Normausschusses
-Menschen im Rollstuhl und gehbehinderte Menschen
-blinde und sehbehinderte Menschen -schwerhörige, ertaubte und gehörlose
Menschen -Aufzugbauer
-Bauteil-Hersteller
-Architekten und Stadtplaner -Hochschulen
-Verkehrsplaner
-Berufsgenossenschaften
-Verbraucherschutz-Organisationen -Sozialverbände
-Sozialbehörden
-Kommunale Spitzenverbände
-Baubehörden des Bundes und der Länder -Rehabilitationsträger und andere
Einspruchsberatung
Einsprüche:
- Abweichungen von Bodenin-
dikatoren- u. Kontraste-Normen - Unpraktikabel für Architekten,
da zu komplex, Lösungs- anstatt Zielorientierung
- Mangelhafte Trennung von Mindestanforderungen und Empfehlungen
- Kontrolle und Kosten
Barrierefreies Bauen – DIN 18030 - Planungsgrundlagen
Die Norm enthält Planungsgrundlagen für die barrierefreie Gestaltung des Lebensraumes.
Die Norm richtet sich an Planer und Bauherren.
Die Norm berücksichtigt die Bedürfnisse insbesondere von:
- blinden und sehbehinderten Menschen, - gehörlosen und hörbehinderten Menschen - Rollstuhlbenutzern, auch mit
Bewegungseinschränkungen des Oberkörpers,
- gehbehinderten Menschen,
- Menschen mit sonstigen Behinderungen, - älteren Menschen,
- Kindern
- klein- und großwüchsigen Menschen.
Definition des Begriffs
„Barrierefreiheit“
Barrierefreiheit ist die
Eigenschaft von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen,
wenn sie für alle Menschen mit und ohne Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und
grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Quelle: Gelbdruck DIN 18030
Aufbau der DIN 18030
Gelbdruck
Allgemeine
Planungsanforderungen
Anforderungen z. B. an
- sensorische Orientierungshilfen, Zwei-Sinne-Prinzip
(optische und akustische
Informationen, taktile Orientierungs- hilfen, Wegeführung, Schrift- und Zahleninformationen)
- Mindestflächenbedarf von Menschen in Rollstühlen
- lichte Höhe, Greif- u. Bedienhöhen - Stufenlose Erreichbarkeit
- Treppen nur in Verbindung mit Rampen und/oder Aufzügen - Benutzbarkeit von Räumen u.
Anlagen
Sensorische Anforderung:
Kontrastreiche Gestaltung
Promenade in Bamberg
Sensorische Anforderungen
Taktile Orientierungshilfen
Taktile Orientierungshilfen müssen vor Gefahrenstellen, bei Hindernissen oder Richtungsänderungen einen
Aufmerksamkeitshinweis geben (siehe DIN 32984).
Taktile Orientierungshilfen müssen sich vom Umfeld deutlich unterscheiden, z. B durch Form, Material, Härte, Oberflächenrauheit, erhabene Schriftzeichen.
Tastschalter müssen sich vom Umfeld deutlich unterscheiden und einen
Druckpunkt haben, um beim Ertasten der
Informationen ein unbeabsichtigtes Auslösen zu vermeiden und eine deutliche
Rückmeldung zu geben.
Maße:
Mindestflächenbedarf von Menschen in Rollstühlen:
auf Verkehrsflächen Mindestbreite 150 cm zur Begegnung 180 x 180 cm
für das Rangieren 150 x 150 cm
in Durchgängen Mindestbreite 90 cm
Lichte Höhe des Bewegungsraumes 230 cm Bedienhöhe 85 cm über OFF
Beinfreiraum bei unterfahrbaren Einrichtungen, z. B. Waschtisch
Besondere
Planungsanforderungen
Anforderungen an:
Nutzungsbereiche, z. B.
Zugangs- und Eingangsbereiche, Sanitärräume,
Küchen
Baukonstruktionen, z. B.
Treppen
Rampen
Türen
Aufzüge
Zugangs- und Eingangsbereiche öffentlich zugänglicher Gebäude
Müssen:
auffindbar, kontrastreich gestaltet, beleuchtet und stufenlos sein sowie beidseitig eine Bewegungsfläche von 150 x 150 cm aufweisen.
Sollten:
Witterungsschutz, kraftbetätigte Tür, analog angeordnete Klingeln,
Informationstafel haben.
Barrierefreie Sanitärräume in
öffentlich zugänglichen Gebäuden - Bewegungsfläche 150 x 150 cm - Bewegungsflächen rechts und
links vom WC
- WC-Maße (Ausladung, Höhe) - Halte- und Stützgriffe
- Papier im Greifbereich
- unterfahrbarer Waschtisch mit Spiegel
- nach außen aufschlagende und von außen entriegelbare Tür
- Notrufanlage aus sitzender und
liegender Position
Treppen-Markierung
Domtreppe in Köln
Besondere
Planungsanforderungen
an Verkehrs- und Außenanlagen:
- Fußgängerverkehrsanlagen
- Anlagen des ruhenden Verkehrs - Nebenanlagen von
Bundesfernstraßen - von Straßentunneln
- Anlagen des öffentlichen Verkehrs - Spielplätze, Freizeit- und
Grünanlagen
Anforderungen an Verkehrsanlagen
Absenkung der Borde auf 3 cm an Zugängen, Überwegen etc.
Bahn- und Bussteigkanten möglichst lückenlos zu den
Fahrgasträumen, Lücke max. 5 cm Erkennbarkeit von
Fahrgastinformationen, Auffind-
barkeit von Haltestellen
Hauptbahnhof Nürnberg
Rampe
Hauptbahnhof Nürnberg
Empfang
Hauptbahnhof Nürnberg
Stadtpläne
Hauptbahnhof Nürnberg
Bodenindikatoren
Hauptbahnhof Nürnberg
Zugeinstieg
Anwendung der Normen im Bestand
Die DIN-Normen für barrierefreies Bauen gelten für
Neubauten und sinngemäß für Umbauten, Modernisierungen und
Nutzungsänderungen.
Anpassung öffentlich
zugänglicher Gebäude an die Barrierefreiheit
Die Nutzbarkeit durch alle Bevölkerungs- gruppen muss gewährleistet sein,
Kompromisse aus Gestaltungsgründen dürfen die Funktionalität nicht in
Frage stellen. Abweichung von
Mindestanforderung muss begründet und kompensiert werden.
Auf Aufzüge und barrierefreie Sanitär- räume kann nicht verzichtet werden.
Mängel bei Kontrasten und Orientierung
führen zu mehr Personalbedarf.
„Mehrkosten“
barrierefreien Bauens
Zusätzlicher Flächenbedarf
Reduktion durch frühzeitiges integriertes Planen
Einzelanfertigungen
anstelle standardisierter Produkte (z. B. Türhöhe, Türbreite, Höhe der Bedienelemente)
Reduktion durch Verbreitung des barrierefreien Bauens und
durch Zertifizierung von barrierefreien Produkten
• Aufzüge bei Gebäuden ohne Aufzugpflicht
Reduktion durch Aufzugtechnik ohne Maschinenraum und
Optimierung der Aufzug - Erschließung
Normen des barrierefreien Bauens im Rechtssystem
Benachteiligungsverbot im Grundgesetz und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz Barrierefreiheit als Anforderung im
Bundesbehindertengleichstellungsgesetz und in Landesbehindertengleichstellungsgesetzen
Verbandsklagerecht und Initiativrecht für Zielvereinbarungen für anerkannte
Behindertenorganisationen
Barrierefreiheit als Anforderung in den Landesbauordnungen
Barrierefreiheit als Aufgabe von
Behindertenbeauftragten und Behindertenbeiräten Barrierefreiheit als Thema von Zielvereinbarungen und Teilhabeplänen