FAKT Immobilien AG
Grundstücks Castroper Str. 241 in Datteln
Datteln-
Übersichtsplan
(Flurkarte)
Lage-
beschreibung
• Die Stadt Datteln liegt im nördlichen Ruhrgebiet und ist eine mittlere kreisangehörige Stadt des Kreises Recklinghausens mit ca.34.000 Einwohnern.
• Datteln ist der größten Kanalknotenpunkte der Welt.
• Die Liegenschaft befindet sich in einem Gewerbegebiet im Süden der Stadt.
• Die innerörtliche Erschließung ist komfortabel über die Bundesstraße B 235 gewährleistet.
• Westlich der Castroper Straße (B235) befindet sich ein allgemeines Wohngebiet.
• Die nächstgelegene Autobahn ist die BAB 2, Anschlussstelle Henrichenburg, in etwa 6 km Entfernung.
• Innerhalb von drei Gehminuten erreicht man die
Bushaltestelle (Datteln am Holtgraben). Der Bus fährt in acht Minuten zum Bahnhof in Datteln.
• In der unmittelbaren Umgebung befinden sich zahlreiche
Dienstleistungs- und Versorgungseinrichtungen sowie
Geschäfte des täglichen Bedarfs (z.B.: Aldi, Edeka,
McDonald`s, Sun Point etc.)
Makro- und
Mikrolage
Ausstattung
Repräsentative Objekte mit Geschichte
Ausreichend Parkplätze
Sehr gute ÖPNV-Verbindungen
Flexible Anpassungsmöglichkeiten
Hohe Sicherheitsinfrastruktur
Fernwärme
Klinkerfassade
Parkcharakter
Gebäude 1:
(ehemalige Kfz Prüfhalle)
• Gesamte Nutzfläche der Halle ca. 4.344 m²
• Halle 1: Kfz und LKW Prüfhalle (ca. 933 m²)
• Halle 2: Ehemalige
Metallverarbeitung/Schreinerei/Holz- verarbeitung (ca. 1.656,65 m²)
• Halle 3: Ehemalige Schreinerei mit Schweißrauchabsauger (ca. 310 m²)
• Zwischen Halle 1 und Halle 2 befinden sich
mehrere Büro und Schulungsräume
Grundriss der
Halle EG
Gebäude 3:
(ehemalige
Schreinerei im EG sowie
Schulungsräume im OG)
• Gesamte Nutzfläche OG und EG ca. 534,8 m²
• Übernahme der Maschinen und Werkzeuge wäre möglich
• Schulungsräume im OG
• Angrenzendes Gewächshaus
und Gartenfläche
Gebäude 5a.:
(ehemalige
Dreherei im UG und
Elektrotechnik im EG)
Gesamtnutzfläche ca. 888,5 m²
Nutzfläche im UG: ca. 374,30 m²
Nutzfläche im EG: ca. 514,20 m²
Das Gebäude ist fußläufig über die
Bundesstraße B235 zu erreichen.
Gebäude 5b (ehemalige
Hauptverwaltung und Schulung)
Nutzfläche gesamt: ca. 2455,7 m²
UG: ca. 887,80 m²
Ehemals Schulungsräume:
Hauswirtschaft, Frisör und Umkleiden
EG: ca. 887,8 m² Verwaltungs- und Schulungsräume
OG: ca. 680,2 m²
Büro und Schulungsräume
Gebäude 5c:
(ehemalige Schweißerei)
• Nutzfläche gesamt:
ca. 1363,8 m²
• EG: ca. 666,3 m²
Ehemalige Schweißerei
• UG: ca. 697,5 m²
Ehemalige Waschkaue
Gebäude 6:
a. Gala &
Holzlager b. Maler- werkstatt
• Gesamtnutzfläche: 435,5 m²
• Garten und Landschaftsbau:
ca. 243,50 m²
• Holzlager:
ca. 192 m²
• Malerwerkstatt
• Gesamtnutzfläche:
ca. 150 m²
Fakten zum Grundstück
Gesamtnutzfläche ca. : 10.909,7 m²
Grundstücksgröße: 48.130 m²
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (Seite 1 von 2)
Es gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
NOTARIELLE ABWICKLUNG:Der Notartermin wird nach Absprache mit dem Käufer und der FAKT Immobilien AG festgelegt. Wir begleiten Sie bis zum Abschluss des notariellen Kaufvertrages.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS:Die Angaben zum Objekt stammen vom Verkäufer und dienen einer ersten Information. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt FAKT Immobilien AG keine Haftung.
WEITERGABE:Unsere Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, von ihm vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten, es sei denn, dass wir unsere schriftliche Genehmigung zur Weitergabe erteilt haben.
1. Für den Maklervertrag, der mündlich, schriftlich oder konkludent zustande kommt, ohne dass es der Erklärung der Annahme gegenüber dem Kunden bedarf (§ 151 BGB), gelten die nachfolgenden Bedingungen, insbesondere die u. g. Honorarsätze.
2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
3. Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet-, Pacht-, Leasing-, Options-, Erbbaurecht-, Renten- oder sonstigen Vertrages bzw. dem Zuschlag bei einer Versteigerung ist die nachfolgend dargestellte Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr zu zahlen. Unsere Angebote sind nur für den Empfänger selbst bestimmt und dürfen ohne schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Verstößt derjenige, dem wir einen Nachweis erbracht haben, gegen diese Verschwiegenheitspflicht und schließt daraufhin der von ihm informierte Dritte einen Vertrag über das von uns nachgewiesene Objekt, so schuldet derjenige, dem gegenüber wir einen Nachweis erbracht haben, die Provision, als ob er diesen Vertrag selbst abgeschlossen hätte. Zusätzlich zu den nachfolgend dargestellten Provisionen, die vom Vermieter, Käufer, Pächter, Nutzer, Berechtigten etc. zu zahlen sind, ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer zu entrichten. Unsere Provision für den Nachweis oder die Vermittlung beträgt:
Ver- oder Ankauf von Grundbesitz (Grundstücke, Gebäude, Eigentumswohnungen, Gewerbe- und Industrieobjekte): Die Provisionen vom erzielten Gesamtkaufpreis inkl.
aller Leistungen werden nach einer Staffelprovision berechnet. Dabei wird der Gesamtkaufpreis wie folgt gestückelt:
- Kaufpreissumme bis € 5.000.000: 3 % zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer - Kaufpreissumme von € 5.000.001 bis € 10.000.000 2 % zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer - Kaufpreissumme über € 10.000.000: 1,5 % zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
- Wohnraummietvertrag: Das zweifache der monatlichen Nettomiete vom Mieter zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
- Gewerberaummietvertrag (z.B. Büro, Handel. Lager- und Logistik): Das dreifache der monatlichen Nettomiete zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer 4. Bei direkten Verhandlungen zwischen den Beteiligten ist stets auf uns Bezug zu nehmen.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (Seite 2 von 2)
5. Die Provisionspflicht entfällt nicht, wenn der Abschluss des Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages erst nach Beendigung des Maklervertrages, aber aufgrund unserer Tätigkeit zustande kommt. Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt auch der Vertragsschluss durch eine natürlich oder juristische Person, die zum Käufer in enger und dauerhafter rechtlicher oder persönlicher Verbindung steht.
6. Der Maklervertrag wird ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses für ein Jahr fest abgeschlossen. Während dieses Zeitraums ist der Maklervertrag nicht ordentlich
kündbar. Er verlängert sich um jeweils drei weitere Monate, wenn er nicht von einer Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
7. Von einem Vertragsschluss muss uns auch nach Beendigung eines Auftrags unverzüglich unter Angabe des Objektes, des
Vertragsschließenden und des Preises Mitteilung gemacht werden. Uns ist auf erstes Anfordern eine vollständige Abschrift des Vertrages zu übermitteln.
8. Wird statt eines Ankaufs eine Vermietung oder Verpachtung vereinbart, so ist bei Vertragsschluss die in Ziff. 3 für diesen Fall geregelte Maklerprovision zu zahlen (Gewerbliche Vermietung) Sofern binnen einer Frist von drei Jahren nach Abschluss vorerwähnten Rechtsgeschäftes mit dem von uns genannten Vertragspartner ein Kaufvertrag geschlossen wird, so verpflichtet dies zur Zahlung der in Ziff. 3 geregelten Maklerprovision (Ver- oder Ankauf von Grundbesitz).
9. Unsere Verpflichtungen ergeben sich im Übrigen aus den Vorschriften des BGB über den Maklervertrag.
10. Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Schriftformklausel.
11. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, falls einzelne Vorschriften sich davon als unwirksam oder undurchführbar erweisen. Eine etwa unwirksame Vorschrift ist so umzudeuten oder durch eine rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, dass dem von diesen Geschäftsbedingungen gewollten Sinn und Zweck rechtlich und wirtschaftlich möglichst weitgehend entsprochen wird.
12. Ist der Auftraggeber Kaufmann, wird hiermit zwischen ihm und uns als Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Maklervertrag sowie als Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten Essen vereinbart. Wir können unsere Ansprüche im Klageweg an unserem allgemeinen Gerichtsstand verfolgen, wenn der im Klageweg in Anspruch zu nehmende Kaufmann oder eine juristische Person ist oder bei Vertragsschluss keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder später seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist.
Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (FAKT Immobilien AG, Huttropstraße 60, 45138 Essen, Tel. 0201-17003400, Fax 0201-17003420 , info@fakt-immobilien.de, z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, schriftlich informieren.